Welche Gegenstände sind versichert? Musterklauseln

Welche Gegenstände sind versichert?. Die Reisegepäck-Versicherung deckt alle Gegenstände, die der Versicherte für seinen persönlichen Bedarf auf die Reise mitnimmt oder einer Transportunternehmung zur Beförderung übergibt, mit Ausnahme der unter Art. 8.4 aufgeführten Gegen- stände. ▪ Informatik-Hardware und -Software aller Art; ▪ Edelmetalle, lose Edelsteine und Perlen, Musikinstrumente, Briefmarken, Kunstgegenstände oder Sammlerobjekte, Han- delswaren, Warenmuster, Berufsgeräte und Berufswerkzeu- ge; ▪ Dokumente, Urkunden, Wertpapiere, Sparhefte, Bargeld und Kreditkarten (Ausnahmen für Bargeld, Ausweise und Fahr- karten siehe Teil C, Artikel 8.5, Ziffer 5); ▪ sämtliche Fahrzeuge und Anhänger (inkl. Wohnwagen), Luft- fahrzeuge, Schiffe und Surfbretter sowie das Zubehör dieser Fortbewegungsmittel; ▪ Brillen mit optischen Gläsern und Kontaktlinsen, prothetische Hilfsgeräte, Prothesen; ▪ die mit einem Schadenereignis verbundenen Umtriebe. Fahrräder, Skis, Snowboards und andere Wintersportgerä- te, Falt-, Gummi- und Ruderboote, alle Art von Waffen sind nur während der Beförderung durch eine Transportunterneh- mung versichert.
Welche Gegenstände sind versichert?. Ergänzend zu Ziffer 1.1.2 Absatz 1 des Bausteins Kaskoversicherung Ihrer AKB sind: • Gegenstände und Inventar in Ihrem Wohnmobil, Wohnwagen oder Mobil- heim mitversichert. Diese müssen unter Verschluss verwahrt sein. Eine Ver- wahrung z. B. im Vorzelt genügt nicht, selbst wenn dieses durch einen Reiß- verschluss verschlossen ist.
Welche Gegenstände sind versichert?. Ergänzend zu Ziffer 1.1.2 Absatz 1 des Bausteins Kaskoversiche- rung Ihrer AKB sind: • Gegenstände und Inventar in Ihrem Wohnmobil, Wohnwagen oder Mobilheim mitversichert. Diese müssen unter Verschluss verwahrt sein. Eine Verwahrung z.B. im Vorzelt genügt nicht, selbst wenn dieses durch einen Reißverschluss verschlossen ist. Soweit in Absatz 2 und 3 nichts anderes geregelt ist, sind folgende Gegenstände und Inventar bis zu einem Gesamtneuwert von 10.000 Euro (brutto) versichert: • Gegenstände, die üblicherweise in einem Wohnmobil, Wohnwa- gen oder Mobilheim verwahrt werden. Dazu gehören bewegli- ches Inventar und Gegenstände des persönlichen Bedarfs. Bei- spiel: Kleidung, Campingtisch und -stühle, Grill, Kühlschrank, nachträglich eingefügter Herd/Kochfeld, Haushaltszubehör und Haushaltsgeräte. Bis zu einem Gesamtneuwert von 3.000 Euro (brutto) versichert sind: • Unterhaltungselektronik (z.B. Radio, CD- und mp3-Player, sons- tige Audiosysteme, Fernsehgeräte und Video-, Festplatten-, DVD- oder Blueray-Recorder bzw. -Player); • Foto- und Filmapparate inkl. Zubehör (z.B. Digitalkamera, Video- kamera, Wechselobjektive, Akku); • Computer aller Art und Zubehör (z.B. Notebook, Tablet, Drucker, Scanner, Modem). Bis zu einem Gesamtneuwert von 1.000 Euro (brutto) versichert sind: • Campingmöbel, • Reiseküche, • Kühlboxen, • Vorrats-/ Multifunktionsschränke, • Stromerzeuger und Grill. Voraussetzung ist, dass diese Gegenstände in einem • Anbau, Zelt, Vorzelt oder • massiven Nebengebäude bis 10 Quadratmeter verwahrt werden. Dieses muss allseitig geschlossen sein (z.B. durch Reißverschluss bzw. Knöpfe oder Türe). Eine zusätzliche Si- cherung durch ein Schloss ist nicht erforderlich. Bis zu den genannten Wertgrenzen verzichten wir auf eine Kür- zung der Entschädigung wegen Unterversicherung. Kein Versicherungsschutz besteht für nachfolgende Gegenstände: • Lebens- oder Genussmittel • Bargeld, Wertpapiere, Sparbücher sowie Urkunden und Doku- mente aller Art, Sammlungen, Schmucksachen und Gegenstän- de aus Edelmetall, Kunstgegenstände, Schusswaffen, Pelze und echte Teppiche; • Land-, Luft- und Wasserfahrzeuge, z.B. Fahrräder, Motorroller, Schlauchboote, Surfbretter sowie Außenbordmotore jeweils inkl.Zubehör; • Sportgeräte jeglicher Art (z.B. Tauchausrüstung), Sportspezial- kleidung (z.B. Taucheranzug); • Mobiltelefone bzw. Smartphones, mobile Navigationsgeräte; • CDs, DVDs und BlueRays; • Gegenstände, die ausschließlich zur Ausführung einer gewerbli- chen Tätigkeit genutzt w...

Related to Welche Gegenstände sind versichert?

  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.