Common use of Welche Kosten übernehmen wir? Clause in Contracts

Welche Kosten übernehmen wir?. 🗸 Gesetzliche Gebühren Ihres Rechtsanwalts 🗸 Kosten für Gerichte und Gerichtsvollzieher 🗸 Entschädigung für Zeugen und Sachverständige, die das Gericht heranzieht 🗸 Kosten des Prozessgegners, wenn Sie verpflichtet sind, diese zu tragen 🗸 Kosten eines Schieds- oder Schlichtungsverfahrens bis zur eineinhalb- fachen Höhe der Gebühren, die bei Anrufung eines Gerichts erster Instanz entstehen würden 🗸 Kosten einer Mediation* * Einzelheiten hierzu entnehmen Sie bitte § 5 a der AUXILIA/ARB 2016. Wir können nicht alle denkbaren Streitigkeiten versichern. Sonst müssten wir einen erheblich höheren Beitrag verlangen. Deshalb umfasst der Rechtsschutz einige Rechtsangelegenheiten nicht, zum Beispiel: ! Streitigkeiten um Kauf oder Verkauf eines Baugrundstücks oder eines nicht selbst zu Wohnzwecken genutzten Gebäudes oder Gebäudeteiles ! Streitigkeiten um Planung oder Errichtung eines Gebäudes oder Gebäudeteiles ! Streitigkeiten um die Finanzierung eines dieser Vorhaben ! Streitigkeiten um die Finanzierung eines von Ihnen oder von mitver- sicherten Personen gekauften Gebäudes oder Gebäudeteiles, das selbst bewohnt werden soll ! Streitigkeiten um Aktien, Zertifikate, Optionen, Swaps, Beteiligungen an Fonds oder stillen Gesellschaften, fondsgebundene oder fremdfinanzier- te Lebens- oder Rentenversicherungsverträge sowie um sonstige Kapital- anlagen aller Art ! Streitigkeiten um die Vergabe von Studienplätzen In bestimmten Leistungsarten ist eine dreimonatige Wartezeit vereinbart: Versicherungsschutz erhalten Sie nur für Streitigkeiten, deren erste Ursache nach Ablauf der Wartezeit eingetreten ist. Eine Streitigkeit kann mehrere Ursachen haben: Versicherungsschutz haben Sie nur, wenn die erste Ursache nach Beginn des Versicherungs- schutzes eingetreten ist. Wir haben eine Selbstbeteiligung vereinbart: In Höhe der vereinbarten Selbstbeteiligung müssen Sie die Kosten eines Rechtsschutzfalls selbst tragen. 🗸 Sie haben Versicherungsschutz, wenn ein Gericht oder eine Behörde in Europa, in den Anliegerstaaten des Mittelmeeres, auf den Kanarischen Inseln, den Azoren oder auf Madeira gesetzlich zuständig ist und Sie Ihre rechtlichen Interessen dort verfolgen. Dies gilt nicht, wenn ein versicherter Rechtsbereich (z.B. Steuer-Rechtsschutz) auf deutsche Gerichte oder deutsche Behörden beschränkt ist. 🗸 Unter bestimmten Voraussetzungen haben Sie bei einem vorübergehenden Auslandsaufenthalt auch weltweit Versicherungsschutz. Die Kosten tragen wir in einem solchen Fall bis zur Höhe der gesetzlichen Gebühren, die nach deutschem Gebührenrecht angefallen wären.

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Samples: rsv-bedingungen.de, www.xxv24.de, www.pluswert.de

Welche Kosten übernehmen wir?. 🗸 Gesetzliche Gebühren Ihres Rechtsanwalts 🗸 Koste5 Leistungsumfang » Ihr Anwalt erteilt Ihnen einen mündlichen oder schrift- lichen Rat, » er gibt Ihnen eine Auskunft oder » er erarbeitet n für GerichtSie ein Gutachten. » ein am Ort des zuständigen Gerichts ansässiger, auslän- discher Rechtsanwalt oder » ein Rechtsanwalt in Deutschland. Haben Sie einen Versicherungsfall, der aufgrund eines Ver- kehrsunfalls im europäischen Ausland eingetreten ist, e und Gerichtsvollzieher 🗸 Entschädigung für Zeughaben Sie daraus Ansprüche? » zur Verteidigung in verkehrsrechtlichen Straf- en und Sachverständige, die das Gericht heranzieht 🗸 Kosten des ProzessgegneOrdnungswidrigkeitenverfahren oder » rs, wenn Ihre rechtlichen Interessen aus Kauf- und Reparaturverträgen von Kraftfahrzeugen und Anhän- gern wahrnehmen. » dort als Beschuldigter oder Prozesspartei erscheinen müssen und » Rechtsnachteile nur durch Ihr persönliches Erscheinen vermeiden können. » zu deren Zahlung Sie verpflichtet sisind oder » nd, diese zu tragen 🗸 Kosten eines Schieds- oder Schlichtungsverfahrens bis zur eineinhalb- fachen bereits gezahlt haben. Ausnahme: Es ist gesetzlich eine andere Kostenregelung vorgeschrieben; Ausnahmen: » Die Wahrnehmung Höhe der Gebühren, die bei Anrufung eines Gerichts erster Instanz entstehen würden 🗸 Kosten einer Mediation* * Einzelheiten hierzu entnehmen Sie rechtlichen Interessen wurde im Wege der außergerichtlichen Mediation nach bitte erle- digt oder » die durchgeführte Mediation nach § 5 a führte zwar nicht zur Erledigung § 5 a der AUXILIA/ARInteressenwahrnehmung, aber Sie hatten zum Zeitpunkt der Kostendeckungsanfrage in dem davorliegenden versicherten Zeitraum von drei Jah- ren keine Kostendeckungsanfrage bei uns gestelltB 2016Versi- cherte Zeiträume bei anderen Rechtsschutzversicherern rechnen wir hierbei nicht an; Welche Kosten übernehmen wir in Mediationsverfahren? § 5 a Leistungsumfang: Mediationsverfahren Wann . Wir können nicht alle denkbaren Streitigkeiten versSie von Leistungsverbesserungen profitieren? § 5 b Leistungs-Update-Garantie (Innovationsklausel) In welchen Ländern sind Sie versichert? § 6 Örtlicher Geltungsbereich » in Europa, » in den Anliegerstaaten des Mittelmeers, » auf den Kanarischen Inseln, » auf den Azoren, » auf Madeira (Europadeckung)ichern. Sonst müssten wir einen erheblich höheren Beitrag verlangen. Deshalb umfasst der Rechtsschutz einige Rechtsangelegenheiten nicht, zum BeAusnahmenispiel: ! Streitigkeiten um Kauf oder Verkauf eines Baugrundstücks oder eines nicht selbst zu Wohnzwecken genutzten Gebäudes oder Gebäudeteiles ! Streitigkeiten um Planung oder Errichtung eines Gebäudes oder Gebäudeteiles ! Streitigkeiten um die Finanzierung eines dieser Vorhaben ! Streitigkeiten um die Finanzierung eines von Ihnen oder von mitver- sicherten Personen gekauften Gebäudes oder Gebäudeteiles, das selbst bewohnt werden soll ! Streitigkeiten um Aktien, Zertifikate, Optionen, Swaps, Beteiligungen an Fonds oder stillen Gesellschaften, fondsgebundene oder fremdfinanzier- te Lebens- oder Rentenversicherungsverträge sowie um sonstige Kapital- anlagen aller Art ! Streitigkeiten um die Vergabe von Studienplätzen In bestimmten Leistungsarten ist eine dreimonatige Wartezeit vereinbart: Versicherungsschutz erhalten Sie nur für Streitigkeiten, deren erste Ursache nach Ablauf der Wartezeit eingetreten ist. Eine Streitigkeit kann mehrere Ursachen haben: Versicherungsschutz haben Sie nur, wenn die erste Ursache nach Beginn des Versicherungs- schutzes eingetreten ist. Wir haben eine Selbstbeteiligung vereinbart: In Höhe der vereinbarten Selbstbeteiligung müssen Sie die Kosten eines Rechtsschutzfalls selbst tragen. 🗸 Siekeinen haben Versicherungss» chutz, wenn ein Gericht oder eine Behörde in Europa, in den Anliegerstaaten des Mittelmeeres, auf den Kanarischen Inseln, den Azoren oder auf Madeira geseStaates tzlich zuständoder wäre, dessen Staatsangehörigkeit Sie besitzen oder in dem Sie einen Wohnsitz haben. » für Ihre Interessenwahrnehmung im Zusammenhang mit dem Erwerb oder der Veräußerung von dinglichen Rech- ten an Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen sowie in ursächlichem Zusammenhang mit Grundstücken ig ist und Sie Ihre rechtlichen Interessen dort veImmobilienrfolgen. Dies gil» im Rechtsschutz für Unternehmensleitert nicht, wenn ein versicherter Rechtsbereich (z.B. Steuer-Rechtsschutz) auf deutsche Gerichte oder deutsche Behörden beschrä§ 2 l)nkt ist. 🗸 Unter bestimmten Voraussetzungen haben Sie bei einem vorübergehenden Auslandsaufenthalt auch weltweit Versicherungsschutz. Die Kosten tra» gen wir in einem solchen Fall bis zur Höhe der gesetzlichen Leistungsarten nach § 2Gebühren, die nach deutschem Gebührenrecht angefallesich ausdrücklich auf einen in Deutschland zugelassenen Anwalt oder ein deutsches Ge- richt beziehen. Nach welchen Regeln richtet sich das Versicherungsverhältnis zwi- schen Rechtsschutzversicherer und Versicherten?n wären.

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Samples: rsv-bedingungen.de

Welche Kosten übernehmen wir?. 🗸 Gesetzliche Gebühren Ihres Rechtsanwalts 🗸 Kosten für Gerichte und Gerichtsvollzieher 🗸 Entschädigung für Zeugen und Sachverständige, die das Gericht heranzieht 🗸 Kosten des Prozessgegners, wenn Sie verpflichtet sind, diese zu tragen 🗸 Kosten eines Schieds- oder Schlichtungsverfahrens bis zur eineinhalb- fachen Höhe der Gebühren, die bei Anrufung eines Gerichts erster Instanz entstehen würden 🗸 Kosten einer Mediation* * Einzelheiten hierzu entnehmen Sie bitte § 5 a der AUXILIA/AR2012B 2016. Wir können nicht alle denkbaren Streitigkeiten versichern. Sonst müssten wir einen erheblich höheren Beitrag verlangen. Deshalb umfasst der Rechtsschutz einige Rechtsangelegenheiten nicht, zum Beispiel: ! Streitigkeiten um Kauf oder Verkauf eines Baugrundstücks oder eines nicht selbst zu Wohnzwecken genutzten Gebäudes oder Gebäudeteiles ! Streitigkeiten um Planung oder Errichtung eines Gebäudes oder Gebäudeteiles ! Streitigkeiten um die Finanzierung eines dieser Vorhaben ! Streitigkeiten um die Finanzierung eines von Ihnen oder von mitver- sicherten Personen gekauften Gebäudes oder Gebäudeteiles, das selbst bewohnt werden soll ! Streitigkeiten um Aktien, Zertifikate, Optionen, Swaps, Beteiligungen an Fonds oder stillen Gesellschaften, fondsgebundene oder fremdfinanzier- te Lebens- oder Rentenversicherungsverträge sowie um sonstige Kapital- anlagen aller Art ! Streitigkeiten um die Vergabe von Studienplätzen In bestimmten Leistungsarten ist eine dreimonatige Wartezeit vereinbart: Versicherungsschutz erhalten Sie nur für Streitigkeiten, deren erste Ursache nach Ablauf der Wartezeit eingetreten ist. Eine Streitigkeit kann mehrere Ursachen haben: Versicherungsschutz haben Sie nur, wenn die erste Ursache nach Beginn des Versicherungs- schutzes eingetreten ist. Wir haben eine Selbstbeteiligung vereinbart: In Höhe der vereinbarten Selbstbeteiligung müssen Sie die Kosten eines Rechtsschutzfalls selbst tragen. 🗸 Sie haben Versicherungsschutz, wenn ein Gericht oder eine Behörde in Europa, in den Anliegerstaaten des Mittelmeeres, auf den Kanarischen Inseln, den Azoren oder auf Madeira gesetzlich zuständig ist und Sie Ihre rechtlichen Interessen dort verfolgen. Dies gilt nicht, wenn ein versicherter Rechtsbereich (z.B. Steuer-Rechtsschutz) auf deutsche Gerichte oder deutsche Behörden beschränkt ist. 🗸 Unter bestimmten Voraussetzungen haben Sie bei einem vorübergehenden Auslandsaufenthalt auch weltweit Versicherungsschutz. Die Kosten tragen wir in einem solchen Fall bis zur Höhe der gesetzlichen Gebühren, die nach deutschem Gebührenrecht angefallen wären.

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Samples: vermittler.ks-auxilia.de

Welche Kosten übernehmen wir?. 🗸 Gesetzliche Gebühren Ihres Rechtsanwalts 🗸 Kosten für Gerichte und Gerichtsvollzieher 🗸 Entschädigung für Zeugen und Sachverständige, die das Gericht heranzieht 🗸 Kosten des Prozessgegners, wenn Sie verpflichtet sind, diese zu tragen 🗸 Kosten eines Schieds- oder Schlichtungsverfahrens bis zur eineinhalb- fachen Höhe der Gebühren, die bei Anrufung eines Gerichts erster Instanz entstehen würden 🗸 Kosten einer Mediation* * Einzelheiten hierzu entnehmen Sie bitte § 5 a der AUAUXILIA XILIA/ARBASIS/2016B 2016. Wir können nicht alle denkbaren Streitigkeiten versichern. Sonst müssten wir einen erheblich höheren Beitrag verlangen. Deshalb umfasst der Rechtsschutz einige Rechtsangelegenheiten nicht, zum Beispiel: ! Streitigkeiten um Kauf oder Verkauf eines BaugrundstücksGrundstücks, oder eines nicht selbst zu Wohnzwecken genutzten Gebäudes oder Gebäudeteiles ! Streitigkeiten um Planung oder Errichtung eines Gebäudes oder Gebäudeteiles ! Streitigkeiten um die Finanzierung eines dieser Vorhaben ! Streitigkeiten um die Finanzierung eines von Ihnen oder von mitver- sicherten Personen gekauften Gebäudes oder Gebäudeteiles, das selbst bewohnt werden soll ! Streitigkeiten um Aktien, Zertifikate, Optionen, Swaps, Beteiligungen an Fonds oder stillen Gesellschaften, fondsgebundene oder fremdfinanziefremd- finanzierte r- te Lebens- oder Rentenversicherungsverträge sowie um sonstige Kapital- anKapitalanlagen lagen aller Art ! Streitigkeiten um die Vergabe von Studienplätzen In bestimmten Leistungsarten ist eine dreimonsechsmonatige atige Wartezeit verever- einbartinbart: Versicherungsschutz erhalten Sie nur für Streitigkeiten, deren erste Ursache nach Ablauf der Wartezeit eingetreten ist. Eine Streitigkeit kann mehrere Ursachen haben: Versicherungsschutz haben Sie nur, wenn die erste Ursache nach Beginn des Versicherungs- schutzes eingetreten ist. Wir haben eine Selbstbeteiligung vereinbart: In Höhe der vereinbarten Selbstbeteiligung müssen Sie die Kosten eines Rechtsschutzfalls selbst tragen. 🗸 Sie haben Versicherungsschutz, wenn ein Gericht oder eine Behörde in Europa, in den Anliegerstaaten des Mittelmeeres, auf den Kanarischen Inseln, den Azoren oder auf Madeira gesetzlich zuständig ist und Sie Ihre rechtlichen Interessen dort verfolgen. Dies gilt nicht, wenn ein versicherter Rechtsbereich (z.B.z. X. Xxxxxx Steuer-RechtRechtsschutz vor Gerichtensschutz) auf deutsche Gerichte oder deutsche Behörden beschränkt ist. 🗸 Unter bestimmten Voraussetzungen haben Sie bei einem vorübergehenden Auslandsaufenthalt auch weltweit Versicherungsschutz. Die Kosten tragen wir in einem solchen Fall bis zur Höhe der gesetzlichen Gebühren, die nach deutschem Gebührenrecht angefallen wären.

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Samples: vermittler.ks-auxilia.de

Welche Kosten übernehmen wir?. 🗸Versichert sind insbesondere ✓ Gesetzliche Gebühren Ihres Rechtsanwalts �Rechtsanwalts. ✓ Außergerichtlich auch Gebühren nach Honorar- vereinbarung; beim Spezial-Straf-Rechtsschutz auch im gerichtlichen Verfahren. ✓ � Kosten für Gerichte und Gerichtsvollzieher Gerichtsvollzieher. ✓ 🗸 Entschädigung für Zeugen und Sachverständige, die das Gericht heranziehtheranzieht. ✓ 🗸 Kosten des Prozessgegners, wenn Sie verpflichverpflich- tet tet sind, diese zu tragetragen. Wie hoch ist die Versicherungssumme? Die Höhe der vereinbarten Versicherungssumme kön- nen Sie Ihrem Antrag oder auch Ihrem Versiche- rungsschein entnehmen. Für einzelne Leistungen sind Sublimits vorgesehen. Was ist nicht versichert? x Im Anstellungsvertrags-Rechtsschutz gilt eine Wartezeit: Versicherungsschutz erhalten Sie nur für Streitigkeiten, deren erste Ursache nach Ab- lauf der Wartezeit eingetreten ist. x Wir haben eine Selbstbeteiligung vereinbart: Dann müssen Sie die n 🗸 Kosten eines Schieds- oder Schlichtungsverfahrens bis zur eineinhalb- fajeden Versi- cherungsfalls in chen Höhe der Gebühren, die bei Anrufung eines Gerichts erster Instanz entstehen würden 🗸 Kosten einer Mediation* * Einzelheiten hierzu entnehmen Sie bitte § 5 a der AUXILIA/ARvereinbarten Selbstbe- teiligung selbst tragenB Gibt es Deckungsbeschränkungen? ! 2016. Wir können nicht alle denkbaren Streitigkeiten versichern. Sonst müssten wir einen erheblich höheren Beitrag verlangen. Deshalb umfasst der Rechtsschutz einige Rechtsangelegenheiten nicht, zum BeisBeim Spezial-Straf-Rechtsschutz, wenn piel: ! Streitigkeiten um Kauf oder Verkauf eines BaugrundsSie wegen einer vorsätzlich begangenen Straftat rechtskräftig verurteilt werden; ! Sie als Führer von Motorfahrzeugen ausschließ- lich wegen des Vorwurfs einer verkehrsrechtli- chen Vorschrift belangt werden; ! ein Zusammenhang mit Preis- und Ausschrei- bungsabsprachen gegeben ist. Beim Vermögensschaden-Rechtsschutz, wenn ! Sie den Versicherungsfall vorsätzlich und rechts- widrig herbeigeführt haben. ! der abzuwehrende Haftpflichtanspruch aufgrund einer besonderen Zusage tücks oder eines nicht selbst zu Wohnzwecken genutzten Gebäudes oder GebäudetVertrags über den Umfang der gesetzlichen Haftpflicht hin- ausgeht. eiles ! Streitigkeiten um Planung oder Errichtung eines Gebäudes oder Gebäudeteiles ! Streitigkeiten um die Finanzierung eines dieser Vorhaben ! Streitigkeiten um die Finanzierung eines von Ihnen oder von mitver- sicherten Personen gekauften Gebäudes oder GebäudeSie Haftpflichtansprüche wegen Vertragsstrafenteiles, das selbst bewohnt werden soll ! Streitigkeiten um Aktien, Zertifikate, Optionen, Swaps, Beteiligungen an Fonds oder stillen Gesellschaften, fondsgebundene oder fremdfinanzier- te Lebens- oder RentenversicherungsverBußen träge sowie um sonstige Kapital- anlagen aller Art ! Streitigkeiten um die Vergabe von Studienplätzen In bestimmten Leistungsarten ist eine dreimonatige Wartezeit vereinbart: Versicherungsschutz erhalten Sie nur für Streitigkeiten, deren erste Ursache nach Ablauf der Wartezeit eingetretEntschädigungen mit Strafcharakter abwehren wollenen ist. Eine Streitigkeit kann mehrere Ursachen haben: Versicherungsschutz haben SBeim Anstellungsvertrags -Rechtsschutzie nur, wenn die erste Ursache nach Beginn des Versicherungs- schutzes eingetret! Sie den Versicherungsfall vorsätzlich und rechts- widrig herbeigeführt habenen ist. Wir haben eine Selbstbeteiligung vereinbart: In Höhe der vereinbarten Selbstbeteiligung müssen Sie die Kosten eines Rechtsschutzfalls selbst tragen. 🗸 Sie haben Versicherungsschutz, wenn ein Gericht oder eine Behörde in Europa, in den Anliegerstaaten des MitteMittel- meerslmeeres, auf den Kanarischen Inseln, den Azorekanarischen Inseln und n oder auf Madeira gesetzlich zuständig ist und Sie Ihre rechtlichen Interessen dort verfolgen. Dies gilt nicht, wenn ein versicherter Rechtsbereich (z.B. Steuer-Rechtsschutz) auf deutsche Gerichte oder deutsche Behörden beschränkt ist. 🗸 Unter bestimmten VorausseNur bei besonderer Vereinbarung tzungen haben Sie bei einem vorübergehenden Auslandsaufenthalt auch weltweit Versicherungsschutz. Die Kosten tragen wir in einem solchen Fall bis zur Höhe der gesetzlichen Gebühren, die nach deutschem Gebührenrecht angefallen wären.

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Samples: www.carl-rieck.info

Welche Kosten übernehmen wir?. 🗸 Gesetzliche Gebühren Ihres Rechtsanwalts 🗸 Kosten für Gerichte und Gerichtsvollzieher 🗸 Entschädigung für Zeugen und Sachverständige, die das Gericht heranzieht 🗸 Kosten des Prozessgegners, wenn Sie verpflichtet sind, diese zu tragen 🗸 Kosten eines Schieds- oder Schlichtungsverfahrens bis zur eineinhalb- faeineinhalbfachen chen Höhe der Gebühren, die bei Anrufung eines Gerichts erster Instanz entstehen würden 🗸 Kosten einer Mediation* * Einzelheiten hierzu entnehmen Sie bitte § 5 a der AUXILIA/AR2021B 2016. Wir können nicht alle denkbaren Streitigkeiten versichern. Sonst müssten wir einen erheblich höheren Beitrag verlangen. Deshalb umfasst der Rechtsschutz einige Rechtsangelegenheiten nicht, zum Beispiel: ! Streitigkeiten um Kauf oder Verkauf eines Baugrundstücks oder eines nicht selbst zu Wohnzwecken genutzten Gebäudes oder Gebäudeteiles ! Streitigkeiten um Planung oder Errichtung eines Gebäudes oder Gebäudeteiles ! Streitigkeiten um die Finanzierung eines dieser Vorhaben ! Streitigkeiten um die Finanzierung eines von Ihnen oder von mitver- sicherten Personen gekauften Gebäudes oder Gebäudeteiles, das selbst bewohnt werden soll ! Streitigkeiten um Aktien, Zertifikate, Optionen, Swaps, Beteiligungen an Fonds oder stillen Gesellschaften, fondsgebundene oder fremdfinanzier- te Lebens- oder Rentenversicherungsverträge sowie um sonstige Kapital- anlagen aller Art ! Streitigkeiten um die Vergabe von Studienplätzen In bestimmten Leistungsarten ist eine dreimonatige Wartezeit vereinbart: Versicherungsschutz erhalten Sie nur für Streitigkeiten, deren erste Ursache nach Ablauf der Wartezeit eingetreten ist. Eine Streitigkeit kann mehrere Ursachen haben: VersicherungssVersiche- rungsschutz chutz haben Sie nur, wenn die erste Ursache nach Beginn des Versicherungs- schVersicherungsschutzes utzes eingetreten ist. Wir haben eine Selbstbeteiligung vereinbart: In Höhe der vereinbarten Selbstbeteiligung müssen Sie die Kosten eines Rechtsschutzfalls selbst trWir können nicht alle denkbaren Streitigkeiten ver- sichern. Sonst müssten wir einen erheblich höheren Beitrag verlangen. Deshalb umfasst der Rechtsschutz einige Rechtsangelegenheiten nicht, zum Beispiel: ! Streitigkeiten um Kauf oder Verkauf eines Baugrund- stücks oder eines nicht selbst zu Wohnzwecken genutz- ten Gebäudes oder Gebäudeteiles ! Streitigkeiten um Planung oder Errichtung eines Gebäudes oder Gebäudeteiles ! Streitigkeiten um die Finanzierung eines dieser Vorhaben ! Streitigkeiten um die Finanzierung eines von Ihnen oder von mitversicherten Personen gekauften Gebäudes oder Gebäudeteiles, das selbst bewohnt werden soll ! Streitigkeiten um Aktien, Zertifikate, Optionen, Swaps, Beteiligungen an Fonds oder stillen Gesellschaften, fondsgebundene oder fremdfinanzierte Lebens- oder Rentenversicherungsverträge sowie um sonstige Kapitalanlagen aller Art ! Streitigkeiten um die Vergabe von Studienplätzen agen. 🗸 Sie haben Versicherungsschutz, wenn ein Gericht oder eine Behörde in Europa, in den Anliegerstaaten des MitteMittel- meereslmeeres, auf den Kanarischen Inseln, den Azoren oder auf Madeira gesetzlich zuständig ist und Sie Ihre rechtlichen Interessen dort verfolgen. Dies gilt nicht, wenn ein versicherter Rechtsbereich (z.B. Steuer-Rechtsschutz) auf deutsche Gerichte oder deutsche Behörden beschränkt ist. 🗸 Unter bestimmten Voraussetzungen haben Sie bei einem vorübergehenden Auslandsaufenthalt auch weltweit VersicherunVersiche- rungsschutzgsschutz. Die Kosten tragen wir in einem solchen Fall bis zur Höhe der gesetzlichen Gebühren, die nach deutschem Gebührenrecht angefallwären bzwe, soweit anders vereinbart, in der vereinbarten Höhe.n wären.

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