Leistungsumfang im Inland Musterklauseln

Leistungsumfang im Inland. 2.3.1.1 Um Ihnen eine einvernehmliche und nachhaltige Konflikt- beilegung zu ermöglichen, tragen wir in Mediationsverfah- ren die üblichen Kosten eines Mediators, für den Sie und die Gegenseite sich entschieden haben, wenn wir dieser Xxxx aufgrund der Qualifikation dieses Mediators zustim- men können. Bei Bedarf vermitteln wir Ihnen einen quali- fizierten Mediator zur Durchführung des Mediationsverfah- rens in Deutschland. (Mediation ist ein vertrauliches und strukturiertes Verfahren, bei dem Parteien mit Hilfe eines Mediators freiwillig und eigenverantwortlich eine einver- nehmliche Beilegung ihres Konflikts anstreben.) Eine ver- einbarte Selbstbeteiligung wird nicht angerechnet. Sind am Mediationsverfahren auch nicht versicherte Per- sonen beteiligt, übernehmen wir anteilig die Kosten für Sie und die versicherten Personen. Der Rechtsschutz für Mediation erstreckt sich auf die im Rechtsschutzvertrag vereinbarten Leistungsarten. Für die Tätigkeit des Mediators sind wir nicht verantwortlich.
Leistungsumfang im Inland. Wir übernehmen folgende Kosten:
Leistungsumfang im Inland. 5.1.1 Um Ihnen eine einvernehmliche Konfliktbeilegung zu er- möglichen, übernehmen wir die Kosten für einen Mediator bis zu 3.000 EUR je Versicherungsfall. (Mediation ist ein Sind am Mediationsverfahren auch nicht versicherte Perso- nen beteiligt, übernehmen wir anteilig die Kosten, die auf Sie und die mitversicherten Personen entfallen. (Beispiel: Sie und Ihr Ehepartner haben einen Konflikt mit einem Drit- ten. Die Kosten des Mediators werden hälftig zwischen den Parteien geteilt. Die Kosten, die auf Sie und Ihren Ehepart- ner entfallen, übernehmen wir. Der Dritte muss seinen Kos- tenanteil, also 50 Prozent, selbst bezahlen.) Für die Tätigkeit des Mediators sind wir nicht verantwortlich.
Leistungsumfang im Inland. Die Vergütung eines Rechtsanwalts, der Ihre Interessen vertritt (wenn Sie mehr als einen Rechtsanwalt beauftragen, tragen wir die dadurch ent- stehenden Mehrkosten nicht. Auch Mehrkosten aufgrund eines Anwalts- wechsels tragen wir nicht). Wir erstatten maximal die gesetzliche Vergütung eines Rechtsanwalts, der am Ort des zuständigen Gerichts ansässig ist oder wäre. Die gesetzliche Vergütung richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und dem dazugehörigen Vergütungsverzeichnis. Wenn Sie mehr als 100 km Luftlinie vom zuständigen Gericht entfernt wohnen, übernehmen wir bei Ihrer gerichtlichen Streitigkeit weitere anwalt- liche Kosten, und zwar bis zur Höhe der gesetzlichen Vergütung eines anderen Rechtsanwalts, der nur den Schriftverkehr mit dem Anwalt am Ort des zuständigen Gerichts führt (sogenannter Verkehrsanwalt). Dies gilt nur für die erste und zweite Instanz. Wir übernehmen die üblichen Kosten für ein von Ihnen in Auftrag gege- benes Gutachten eines öffentlich bestellten technischen Sachverständigen oder einer rechtsfähigen technischen Sachverständigenorganisation: • In Fällen der Verteidigung in einem verkehrsrechtlichen Strafverfahren. • In verkehrsrechtlichen Ordnungswidrigkeiten, wenn ein Fahrverbot oder die Entziehung der Fahrerlaubnis unmittelbar droht. • Wenn Sie Ihre rechtlichen Interessen aus Kauf- und Reparaturverträgen von Kraftfahrzeugen zu Lande und Anhängern wahrnehmen.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.