Reisegepäck Musterklauseln

Reisegepäck. Sollten Sie zusätzliches Reisegepäck - wie etwa Sport- geräte - mit auf Reisen nehmen wollen, erkundigen Sie sich bitte im Voraus über die Möglichkeit dafür. Beach- ten Sie bitte auch die Gewichtsgrenzen für Fluggepäck, eine Überschreitung kann sehr teuer werden. Handgepäck Die Regelungen in Bezug auf Gepäckstücke in der Flugzeugkabine werden laufend geändert und variie- ren nach Fluglinie und Zielgebiet. Bitte erkundigen Sie sich vor Abflug im Reisebüro oder auf der Website der Fluglinie über die für Ihren Flug geltenden Bestimmun- gen in Bezug auf Größe und Gewicht des erlaubten Handgepäcks. Informationen über die Richtlinien der EU finden Sie unter xxxxx://xxxxxx.xx/xxxxxxxxxx/ citizens/travel/carry/luggage-restrictions/index_de.htm Reiseunterlagen Rund 10-14 Tage vor Reiseantritt erhalten Sie Ihre Reiseunterlagen, die im Regelfall folgende Dokumente enthalten: Flugprint für elektronische Tickets (Etix) bzw. Flugtickets und Abreiseinformationen, detailliertes Rei- seprogramm, Hoteladressen, Kofferanhänger, ggf. Zug- zum-Flug-Voucher und Voucher für die VIP Lounge am Flughafen Wien sowie weitere reiserelevante Informa- tionen. Ihre Hotelgutscheine hat bei begleiteten Reisen im Regelfall Ihr Reisebegleiter oder der lokale Reise- leiter. Kennzeichnen Sie bitte Ihr Gepäck mit den beige- gebenen Kofferanhängern, so ist ihr Gepäck am Flug- hafen und in allen Hotels eindeutig zu identifizieren. Reisedokumente Bitte führen Sie bei allen Reisen einen gültigen Reise- pass bei sich. Auch innerhalb der EU besteht Ausweis- pflicht. Insbesondere bei Flugreisen ist es auch bei In- landsflügen erforderlich, sich mit einem gültigen Reise- dokument zu legitimieren. Bei einigen Reisen ist es wichtig, dass der Reisepass noch mindestens 6 Monate über die Rückreise hinaus gültig ist. Die aktuellen Ein- reisebestimmungen werden Ihnen im Rahmen der An- botslegung bzw. bei Reisebuchung bekannt gegeben. Impf-, Visa- und Einreisebestimmungen Angegebene Hinweise zu den gültigen Impf-, Visa- und Einreisebestimmungen entsprechen dem Stand bei Programmerstellung. Bitte erkundigen Sie sich daher vor Abreise noch einmal nach eventuellen Än- derungen. Die von uns genannten Bestimmungen gelten für österreichische Staatsbürger. Staatsbürger anderer Länder werden gebeten, sich vor Buchung im Reisebüro oder beim zuständigen Konsulat bzw. ihrer Botschaft nach den für sie geltenden Bestimmungen zu erkundigen. Gerne erteilen wir Ihnen diese Aus- kunft und klären Sie gemäß unserer vorvertraglic...
Reisegepäck. (a) Der Passagier muss das gesamte Gepäck in große Koffer oder Handkoffer verstauen, die sicher mit Kofferschlössern geschlossen und mit Gurten versehen werden, um zusätzlichen Schutz vor Beschädigung oder Diebstahl zu bieten, und sie deutlich mit Namen und Adresse des Passagiers versehen. Der Beförderer haftet nicht für Schäden an Koffern oder Gepäckstücken wie z. B. abgebrochenen Griffen, Rädern, Reißverschlüssen, Stoffen oder anderen vorstehenden Teilen, die als normale Abnutzung betrachtet werden.
Reisegepäck. Der Verlust oder die Beschädigung von Reisegepäck ist durch das Reise- oder Transportunternehmen bestätigen zu lassen.
Reisegepäck. Während längstens 12 Monaten:
Reisegepäck. Weltweit, während längstens 12 Monaten.
Reisegepäck. Sollten Sie zusätzliches Reisegepäck – etwa Sportgeräte – mit auf Reisen nehmen wollen, erkundigen Sie sich bitte im Voraus über die Möglichkeit dafür. Grundsätzlich gibt es bei unseren Busreisen keine Beförderung von sperrigen Gütern (wie Fahrräder, Liegebetten, Surfbretter etc.) Pro zahlenden Passagier ist Platz für zwei Gepäckstücke mittlerer Größe sowie für ein Stück Handgepäck, das im Fahrgastraum untergebracht wird.
Reisegepäck. Zum Hausrat gehörende Sachen, welche die versicherten Personen auf die Reise mitnehmen.
Reisegepäck a. Während des Transports, es sei denn, dieser erfolgt durch Ihr Beförderungs-Unternehmen.
Reisegepäck. Sehr zu empfehlen ist auch der Abschluss einer Reisegepäckversicherung. Sie deckt die Kosten, die Ihnen bei Diebstahl, Beschädigung oder Verlust des Gepäcks entstehen.
Reisegepäck. Das Reisegepäck des an der Reise teilnehmenden Kindes muss von der Größe und dem Gewicht so abgestimmt sein, dass das Kind das Gepäck selbst unter allen Umständen und äußerlichen Gegebenheiten transportieren kann. Auch die Kennzeichnung der Kleidung ist unbedingt erforderlich und ist kostengünstig mit einem geeigneten Stift auf dem Etikett möglich. Die DHG übernimmt keine Haftung für abhanden gekommene Sachen und zusätzlich Gelder. Alle Arten von Messern und Waffen, Feuerzeuge und Wertsachen bleiben in jedem Fall zu Hause, ebenso digitale Endgeräte und Handys. Hierüber habe ich mein Kind informiert.