Welche Leistungen bieten wir im Schadensfall? Musterklauseln

Welche Leistungen bieten wir im Schadensfall?. Wir bieten nach Eintritt eines versicherten Schadensereignisses die nachstehend aufgeführten Leistungen als Service oder übernehmen die von Ihnen aufgewendeten Kosten im Rahmen dieser Bedi ngungen. Kann das Fahrzeug nach einer Panne oder einem Unfall die Fahrt aus eigener Kraft nicht fortsetzen, bieten wir folgende Leistungen : Wir sorgen für die Wiederherstellung der Fahrbereitschaft an der Schadensstelle durch ein Pannenhilfs - fahrzeug. Außerdem übernehmen wir die hierdurch entstehenden Kosten. Der Höchstbetrag für diese Leistung, einschließlich der vom Pannenhilfsfahrzeug mitgeführten und verwendeten Kleinteile, ist 150 Euro. Kann das Fahrzeug an der Schadensstelle nicht wieder fahrbereit gemacht werden, sorgen wir für das Abschleppen des Fahrzeugs einschließlich Gepäck und nicht gewerblich beförderter Ladung. Außerdem übernehmen wir die hierdurch entstehenden Kosten. Der Höchstbetrag für diese Leistung ist 150 Euro. Sind durch ein Pannenhilfsfahrzeug Kosten entstanden, rechnen wir sie hierauf an. Ist das Fahrzeug von der Straße abgekommen, sorgen wir für die Bergung des Fahrzeugs einschließlich Gepäck und nicht gewerblich beförderter Ladung. Außerdem übernehmen wir die hierdurch entstehenden Kosten. Bei Panne, Unfall oder Diebstahl des versicherten Fahrzeugs an einem Ort, der mindestens 50 km Luftlinie von Ihrem ständigen Wohnsitz in Deutschland entfernt ist, bieten wir zusätzlich die nachfolgenden Leistungen : Voraussetzung ist, dass das Fahrzeug weder am Schadenstag noch am darauffol genden Tag wieder fahrbereit gemacht werden kann oder es gestohlen worden ist. Folgende Fahrtkosten erstatten wir: • eine Rückfahrt vom Schadensort zu Ihrem stän digen Wohnsitz in Deutschland oder • eine Weiterfahrt vom Schadensort zum Zielort, jedoch höchst ens innerhalb des Geltungsbereiches gemäß der AKB, und • eine Rückfahrt vom Zielort zu Ihrem ständigen Wohnsitz in Deutschland, • eine Fahrt einer Person von Ihrem ständigen Wohnsitz oder vom Zielort zum Schadensort, wenn das Fahrzeug dort fahrbereit gemacht wor den ist. Wir erstatten die Kosten bei einer einfachen Entfernung unter 1.200 Bahnkilometern bis zur Höhe der Bahnkosten 2. Klasse. Bei größerer Entfernung erstatten wir die Kosten bis zur Höhe der Bahnkosten 1. Klasse oder der Liegewagenkosten. Wir erstatten jeweils einschließlich Zuschlägen. Wir übernehmen nachgewiesene Kosten für Taxifahrten oder Kosten für Mietwagenzustellung en bis zu 50 Euro. Wir helfen Ihnen auf Wunsch bei der Beschaffung einer Übernac...

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.