Abschleppen des Fahrzeugs Musterklauseln

Abschleppen des Fahrzeugs. A.3.5.2 Kann das Fahrzeug an der Schadenstelle (bereits ab Haustür) nicht wieder fahrbereit gemacht werden, sorgen wir für das Abschleppen des Fahrzeugs einschließlich Gepäck und nicht gewerblich beförderter Ladung bis zur nächsten geeigneten Werkstatt/Fachwerkstatt und übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten in unbegrenzter Höhe. Für nicht von uns organisiertes Abschleppen erstatten wir die Kosten bis zu einem Höchstbetrag von 154 Euro. Können nicht alle Insassen in der Fahrerkabine des Abschleppwagens mitgenommen werden, erstatten wir nachgewiesene Taxifahrten bis zu 52 Euro. Zusätzlich übernehmen wir die Kosten für den separaten Transport von Gepäck und Ladung (keine Tiere, keine gewerblich beförderten Waren) bis zu 200 Euro, wenn ein Transport zusammen mit dem Fahrzeug nicht möglich ist. A.3.5.3 Ist das Fahrzeug von der Straße abgekommen, sorgen wir für seine Bergung einschließlich Gepäck und nicht gewerblich beförderter Ladung und übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten in unbegrenzter Höhe. A.3.5.4 Unter Panne ist jeder Betriebs-, Bruch- oder Bremsscha- den zu verstehen. Unfall ist ein unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt auf das Fahrzeug ein- wirkendes Ereignis. Bei Panne an einem Ort, der mindestens 50 km Luftlinie von Ihrem ständigen Wohnsitz in Deutschland entfernt ist oder bei Unfall oder Diebstahl des Fahrzeugs, erbringen wir die nachfolgenden Leistungen, wenn das Fahrzeug weder am Schadentag noch am darauf folgenden Tag wieder fahrbereit gemacht werden kann oder es gestohlen worden ist: A.3.6.1 Wir organisieren die Weiterfahrt zu Ihrem ständigen Wohnsitz im Inland oder zu Ihrem Zielort. Dies gilt auch für die Rückfahrt vom Zielort zu Ihrem Wohnsitz sowie die Abholung des wieder fahrbereiten Fahrzeugs vom Schadenort. Wir übernehmen hierbei entstehende Kosten für a die Fahrt vom Schadenort zu Ihrem Wohnsitz in Deutschland oder für die Fahrt vom Schadenort zum Zielort,
Abschleppen des Fahrzeugs. A.3.5.2 Kann das Fahrzeug an der Schadenstelle nicht wieder fahrbereit ge- macht werden, organisieren wir für Sie das Abschleppen des Fahrzeugs in die nächstgelegene Fachwerkstatt bzw. bei einem Elektro-Pkw bei nicht vorsätzlich herbeigeführter Entladung des Akkumulators zur nächstgelegenen Ladestation. Dies schließt das Gepäck und die nicht gewerblich beförderte Ladung mit ein. A.3.5.3 Ist das Fahrzeug von der Straße abgekommen, organisieren wir für Sie für die Bergung des Fahrzeugs. Dies schließt das Gepäck und nicht gewerb- lich beförderte Ladung mit ein. A.3.5.4 Wurde das Fahrzeug mit falschem Treibstoff betankt, übernehmen wir die Kosten für das Entfernen des Treibstoffs aus allen betroffenen Bauteilen des Fahrzeugs bis höchstens 500 Euro. Folgeschäden aller Art sind vom Versi- cherungsschutz ausgeschlossen. A.3.5.5 Unter Panne ist jeder Betriebs-, Bruch- oder Bremsschaden zu ver- stehen. Zusätzlich gilt bei Elektro-Pkw die nicht vorsätzlich herbeigeführte Entla- dung des Akkumulators als Panne. Unfall ist ein unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt auf das Fahrzeug einwirkendes Ereignis. Als Falschbe- tankung gilt, wenn ein Fahrzeug mit Benzinmotor mit Dieseltreibstoff oder ein Fahrzeug mit Dieselmotor mit Benzin betankt wird. A.3.6 Zusätzliche Hilfe bei Panne, Unfall, Totalschaden oder Diebstahl A.3.6.1 Folgende Fahrtkosten werden erstattet, sofern keine Leistung nach
Abschleppen des Fahrzeugs. 2. Kann das Fahrzeug am Schadenort nicht wieder fahrbereit gemacht werden, sorgen wir für das Abschleppen des Fahrzeugs und übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten. Dies schließt das Gepäck und nicht gewerblich beförderte Ladung mit ein. Organisieren Sie das Abschleppen selbst, erstatten wir Ihnen die hierdurch entstehenden Kosten bis zu 200 EUR. Für Lkw bis 3,5 t zulässige Gesamtmasse erhöht sich dieser Betrag auf 400 EUR.
Abschleppen des Fahrzeugs. A.3.5.2 Kann das Fahrzeug an der Schadenstelle nicht wieder fahrbereit ge- macht werden, sorgen wir für das Abschleppen des Fahrzeugs in die nächstgele- gene Fachwerkstatt. Dies schließt das Gepäck und die nicht gewerblich beförder- te Ladung mit ein. A.3.5.3 Ist das Fahrzeug von der Straße abgekommen, sorgen wir für die Bergung des Fahrzeugs. Dies schließt das Gepäck und nicht gewerblich beförder- te Ladung mit ein. A.3.5.4 Unter Panne ist jeder Betriebs-, Bruch- oder Bremsschaden zu ver- stehen. Unfall ist ein unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt auf das Fahrzeug einwirkendes Ereignis. A.3.6 Zusätzliche Hilfe bei Panne, Unfall, Totalschaden oder Diebstahl ab 50 km Entfernung A.3.6.1 Folgende Fahrtkosten werden erstattet, sofern keine Leistung nach
Abschleppen des Fahrzeugs. A.3.5.2 Kann das Fahrzeug an der Schadenstelle nicht wieder fahrbereit gemacht werden, sorgen wir für das Abschleppen des Fahrzeugs einschließlich Gepäck und nicht gewerblich beförderter Ladung und übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten. Der Höchstbetrag für diese Leistung beläuft sich auf 150,- Euro; hierauf werden durch den Einsatz eines Pannenhilfsfahrzeugs entstandene Kosten angerechnet. A.3.5.3 Ist das Fahrzeug von der Straße abgekommen, sorgen wir für die Bergung des Fahrzeugs einschließlich Gepäck und nicht gewerblich beförderter Ladung und übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten. A.3.5.4 Unter Panne ist jeder Betriebs-, Bruch- oder Bremsschaden zu verstehen. Unfall ist ein unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt auf das Fahrzeug einwirkendes Ereignis. Bei Panne, Unfall oder Diebstahl des Fahrzeugs an einem Ort, der mindestens 50 km Luftlinie von Ihrem ständigen Wohnsitz in Deutschland entfernt ist, erbringen wir die nachfolgenden Leistungen, wenn das Fahrzeug weder am Schadentag noch am darauf folgenden Tag wieder fahrbe- reit gemacht werden kann oder es gestohlen worden ist: A.3.6.1 Folgende Fahrtkosten werden erstattet:
Abschleppen des Fahrzeugs. A.3.5.2 Kann das versicherte Fahrzeug an der Schadenstelle nicht wieder fahrbereit gemacht werden, sorgen wir für das Abschleppen des Fahrzeugs einschließlich Gepäck und nicht gewerblich beförderter Ladung in die nächstgelegene Fachwerkstatt und übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten. Der Höchstbetrag für diese Leistung beläuft sich auf 154 Euro; hierauf werden durch den Einsatz eines Pannenhilfsfahrzeugs entstandene Kosten angerechnet. Die Kosten werden ohne Begrenzung übernommen, wenn ▪ Sie oder eine mitversicherte Person den Schadenfall sofort nach Schadeneintritt telefonisch unserer Unfall- und Pannen- Notrufzentrale melden und ▪ die Pannen- und Unfallhilfe von uns organisiert wird. A.3.5.3 Ist das versicherte Fahrzeug von der Straße abgekommen, sorgen wir für die Bergung des Fahrzeugs einschließlich Gepäck und der unter A.3.3 als versichert aufgeführten Ladung und übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten.
Abschleppen des Fahrzeugs. 6.5.2 Kann das Fahrzeug an der Schadenstelle nicht wieder fahrbereit gemacht werden, sorgen wir für das Abschleppen des Fahr- zeugs. Dies schließt das Gepäck und die nicht gewerblich beförderte Ladung mit ein. Wir übernehmen die hierdurch entste- henden Kosten. Der Höchstbetrag beläuft sich auf 300 EUR für das Abschleppen des Fahrzeugs; hierauf werden durch den Einsatz eines Pan- nenhilfsfahrzeugs entstandene Kosten angerechnet. Wir übernehmen weitere 300 EUR für den separaten Transport von Ge- päck und nicht gewerblich beförderter Ladung, sowie Sicherungs- und Einstellgebühren in diesem Zusammenhang.
Abschleppen des Fahrzeugs. A.5.5.2 Kann das Fahrzeug an der Schadenstelle nicht wieder fahrbereit gemacht werden, sorgen wir für das Abschleppen des Fahrzeugs einschließlich Gepäck und nicht gewerblich beförderter Ladung und übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten. Der Höchstbetrag für diese Leistung beläuft sich auf 150 Euro; hierauf werden durch den Einsatz eines Pannenhilfsfahrzeugs entstandene Kosten angerechnet. A.5.5.3 Ist das Fahrzeug von der Straße abgekommen, sorgen wir für die Bergung des Fahrzeugs einschließlich Gepäck und nicht gewerblich beförderter Ladung und übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten.
Abschleppen des Fahrzeugs. A.3.5.2 Kann das Fahrzeug an der Schadenstelle nicht wieder fahrbereit gemacht werden, sorgen wir für das Ab- schleppen des Fahrzeugs einschließlich Gepäck und nicht gewerblich beförderter Ladung und übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten. Der Höchstbetrag für diese Leistung beläuft sich auf 150 Euro; hierauf werden durch den Einsatz eines Pannenhilfsfahrzeugs entstandene Kosten angerechnet. A.3.5.3 Ist das Fahrzeug von der Straße abgekommen, sor- gen wir für die Bergung des Fahrzeugs einschließlich Gepäck und nicht gewerblich beförderter Ladung und übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten. A.3.5.4 Unter Panne ist jeder Betriebs-, Bruch- oder Brems- schaden zu verstehen. Unfall ist ein unmittelbar von außen, plötzlich mit mechanischer Gewalt auf das Fahrzeug einwirkendes Ereignis.
Abschleppen des Fahrzeugs. Kann Ihr Fahrzeug nach Panne oder Unfall seine Fahrt nicht fortsetzen und ist eine Wiederherstellung der Fahrbereitschaft an der Schadenstelle nicht möglich, organisieren wir das Ab- schleppen des Fahrzeugs einschließlich des Gepäcks und nicht gewerblich beförderter Ladung und erstatten die hierdurch entstandenen Kosten. Organisieren Sie das Abschleppen Ihres Fahrzeugs selbst, erstatten wir die entstandenen Kosten bis zu einer Höhe von 300, EUR. Erbrachte Leistungen für den Einsatz des Pannenhilfsfahrzeugs werden hierauf angerechnet.