Common use of Welche Rechtsfolgen haben Obliegen- heitsverletzungen? Clause in Contracts

Welche Rechtsfolgen haben Obliegen- heitsverletzungen?. (1) Nachteilige Auswirkungen auf unsere Leistungspflicht Wenn Sie, die →versicherte Person oder die Person, die den An- spruch auf Leistungen erhebt, eine der Obliegenheiten nach Ziffer 5.2 und Ziffer 5.3 verletzt haben, kann dies dazu führen, dass wir nicht oder nur teilweise leistungspflichtig sind. Hierauf können wir uns jedoch nur berufen, wenn wir Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform (zum Beispiel Brief, Fax, E-Mail) auf diese Rechtsfolge hingewiesen haben. Im Einzelnen gilt: • Wenn diese Obliegenheiten vorsätzlich verletzt werden, sind wir nicht leistungspflichtig. • Wenn diese Obliegenheiten grob fahrlässig verletzt werden, sind wir berechtigt, unsere Leistung zu kürzen. Die Kürzung richtet sich nach der Schwere des Verschuldens. Wenn Sie nachwei- sen, dass keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt, kürzen wir die Leistungen nicht. Auch im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sind wir zur Leistung verpflichtet, wenn Sie uns nachweisen, dass die Verlet- zung der Obliegenheit • weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungs- falls • noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungs- pflicht ursächlich ist. Dies gilt nicht, wenn die Obliegenheit arglistig ver- letzt worden ist. Wenn die Obliegenheit später erfüllt wird, sind wir ab Beginn des laufenden Monats, in dem die Obliegenheit erfüllt wird, nach Maß- gabe dieser Regelungen leistungspflichtig.

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Welche Rechtsfolgen haben Obliegen- heitsverletzungen?. (1) Nachteilige Auswirkungen auf unsere Leistungspflicht Wenn Sie, die →versicherte Person oder die Person, die den An- spruch auf Leistungen erhebt, eine der Obliegenheiten nach Ziffer 5.2 und Ziffer 5.3 verletzt haben, kann dies dazu führen, dass wir nicht oder nur teilweise leistungspflichtig sind. Hierauf können wir uns jedoch nur berufen, wenn wir Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform (zum Beispiel Brief, Fax, E-Mail) auf diese Rechtsfolge hingewiesen haben. Im Einzelnen gilt: • Wenn diese Obliegenheiten vorsätzlich verletzt werden, sind wir nicht leistungspflichtig. • Wenn diese Obliegenheiten grob fahrlässig verletzt werden, sind wir berechtigt, unsere Leistung zu kürzen. Die Kürzung richtet sich nach der Schwere des Verschuldens. Wenn Sie nachwei- sen, dass keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt, kürzen wir die Leistungen nicht. Auch im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sind wir zur Leistung verpflichtet, wenn Sie uns nachweisen, dass die Verlet- zung der Obliegenheit • weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungs- falls • noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungs- pflicht ursächlich ist. Dies gilt nicht, wenn die Obliegenheit arglistig ver- letzt worden ist. Wenn die Obliegenheit später erfüllt wird, sind wir ab Beginn des laufenden Monats, in dem die Obliegenheit erfüllt wird, nach Maß- gabe dieser Regelungen leistungspflichtig.

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