Welchen Umfang hat Ihr Versicherungsschutz?. (1) Versicherungsschutz besteht, wenn die planmäßige Durchführung der Reise nicht zumutbar ist, weil Sie selbst oder eine Risikoperson während der Dauer des Versicherungsschutzes von einem der nachstehenden Ereignisse betroffen sind: a) Tod; b) schwere Unfallverletzung; c) unerwartete schwere Erkrankung; eine unerwartete schwere Erkrankung liegt vor, wenn aus dem stabilen Zustand des Wohlbefindens und der Reisefähigkeit heraus konkrete Krank- heitssymptome auftreten, die der planmäßigen Beendigung oder der Fortsetzung der Reise entgegenstehen und Anlass zur Rückreise geben; d) Bruch von Prothesen und Lockerung von implantierten Gelenken; e) der unerwartete Ausfall eines implantierten Herzschrittmachers; f) unerwarteter Termin zur Spende oder zum Empfang von Organen und Geweben (Lebendspende) im Rahmen des Transplantationsgesetzes; g) Schwangerschaft, sofern die planmäßige Beendigung der Reise oder die Fortsetzung der Reise infolgedessen nicht möglich oder nicht zumutbar ist; h) Schaden am Eigentum durch Feuer, Explosion, Sturm, Blitzschlag, Hochwasser, Erdbeben, Wasserrohrbruch oder vorsätzliche Straftat eines Dritten, sofern der materielle Schaden erheblich ist oder sofern die Anwesenheit zur Aufflärung erforderlich ist; als erheblich gilt ein Schaden, wenn die Schadenhöhe 2.500,- EUR übersteigt; (2) Neben Ihnen sind als Risikopersonen zu verstehen: a) Ihre Angehörigen. Dies sind Ihr Ehegatte oder Lebenspartner, deren Kinder, Adoptiv- und Stieffinder sowie Ihre Eltern, Adop- tiv- und Stiefeltern, Geschwister, Großeltern, Enkel, Onkel und Tanten, Nichten und Neffen, Schwiegereltern, Schwiegerkinder und Schwäger; b) diejenigen, die nicht mitreisende minderjährige oder pflege- bedürftige Angehörige betreuen; c) diejenigen, die gemeinsam mit Ihnen eine Reise gebucht haben, und deren Angehörige. Haben mehr als fünf Personen gemeinsam eine Reise gebucht, gelten nur Ihre jeweiligen Angehörigen und der Lebenspartner und deren Betreuungsper- son als Risikopersonen, nicht mehr die versicherten Personen untereinander.
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Welchen Umfang hat Ihr Versicherungsschutz?. (1) Versicherungsschutz besteht, wenn die planmäßige Durchführung der Reise nicht zumutbar ist, weil Sie selbst oder eine Risikoperson während der Dauer des Versicherungsschutzes von einem der nachstehenden Ereignisse betroffen sind:
a) Tod;
b) schwere Unfallverletzung;
c) unerwartete schwere Erkrankung; eine unerwartete schwere Erkrankung liegt vor, wenn aus dem stabilen Zustand des Wohlbefindens und der Reisefähigkeit heraus konkrete Krank- heitssymptome auftreten, die der planmäßigen Beendigung oder der Fortsetzung der Reise dem Reiseantritt entgegenstehen und Anlass zur Rückreise Stornierung geben;
d) Bruch von Prothesen und Lockerung von implantierten Gelenken;
e) der unerwartete Ausfall eines implantierten Herzschrittmachers;
f) unerwarteter Termin zur Spende oder zum Empfang von Organen und Geweben (Lebendspende) im Rahmen des Transplantationsgesetzes;
g) Impfunverträglichkeit;
h) Schwangerschaft, sofern die planmäßige Beendigung der Reise oder die Fortsetzung der Reise Reiseantritt infolgedessen nicht möglich oder nicht zumutbar ist;
hi) unerwartete Adoption eines minderjährigen Kindes;
j) Schaden am Eigentum durch Feuer, Explosion, Sturm, Blitzschlag, Hochwasser, Erdbeben, Wasserrohrbruch oder vorsätzliche Straftat eines Dritten, sofern der materielle Schaden erheblich ist oder sofern die Anwesenheit zur Aufflärung erforderlich ist; als erheblich gilt ein Schaden, wenn die Schadenhöhe 2.500,- EUR übersteigt;
k) Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund einer unerwarteten be- triebsbedingten Kündigung des Arbeitsplatzes durch den Arbeitgeber;
l) unerwartete Aufnahme eines Arbeits- oder Ausbildungs- verhältnisses (sozialversicherungspflichtige Beschäftigung mit mindestens 15 Wochenstunden) oder unerwarteter Wechsel des Arbeitgebers unter Begründung eines neuen Arbeitsverhältnisses;
m) Nichtversetzung eines Schülers sowie der endgültige Austritt aus dem Klassenverband vor Beginn der versicherten Reise, z.B. wegen Schulwechsels oder Nichtversetzung eines Schülers, sofern die Reise vor Kenntnis hiervon gebucht wurde und die Durchführung der Reise nicht zumutbar oder unmöglich ist;
n) Wiederholung einer nicht bestandenen Prüfung, während der Schul-, Berufsschul- oder Hochschul-Ausbildung, sofern die Reise vor dem ursprünglichen Prüfungstermin gebucht war und der Termin der Wiederholungsprüfung unerwartet in die Zeit der versicherten Reise fällt oder innerhalb von 14 Tagen nach planmäßigem Reiseende stattfinden soll.
(2) Neben Ihnen sind als Risikopersonen zu verstehen:
a) Ihre Angehörigen. Dies sind Ihr der Ehegatte oder Lebenspartner, deren Kinder, Adoptiv- und Stieffinder sowie Ihre Eltern, Adop- tiv- und Stiefeltern, Geschwister, Großeltern, Enkel, Onkel und Tanten, Nichten und Neffen, Schwiegereltern, Schwiegerkinder und Schwäger;
b) diejenigen, die nicht mitreisende minderjährige oder pflege- bedürftige Angehörige betreuen;
c) diejenigen, die gemeinsam mit Ihnen eine Reise gebucht haben, und deren Angehörige. Haben mehr als fünf Personen gemeinsam eine Reise gebucht, gelten nur Ihre jeweiligen Angehörigen und der Lebenspartner und deren Betreuungsper- son als Risikopersonen, nicht mehr die versicherten Personen untereinander.
(3) Bei notwendiger Unterbringung oder Pflege einer Risikoperson infolge unerwarteter schwerer Erkrankung oder schwerer Un- fallverletzung erstatten wir wahlweise anstelle der Stornokosten die Betreuungs- oder Pflegekosten bis zur Höhe der vertraglich geschuldeten Stornokosten zum Zeitpunkt des versicherten Ereignisses bei unverzüglicher Stornierung.
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