Common use of Wer ist in welcher Eigenschaft versichert? Clause in Contracts

Wer ist in welcher Eigenschaft versichert?. Versicherungsschutz haben 1.1. im Privatbereich der Versicherungsnehmer und seine Familienangehörigen (Artikel 5.1.) für Versicherungsfälle, die den privaten Lebensbereich, also nicht den Berufs- oder Betriebsbereich oder eine sonstige Erwerbstätigkeit betreffen; der Versicherungsnehmer und seine Familienangehörigen (Artikel 5.1.) in ihrer Eigenschaft als unselbständig Erwerbstätige für Versicherungsfälle, die mit der Berufsausübung unmittelbar zusammenhängen oder auf dem direkten Weg von und zur Arbeitsstätte eintreten; der Versicherungsnehmer für den versicherten Betrieb und alle Arbeitnehmer im Sinne des § 51 ASGG für Versicherungsfälle, die mit dem Betrieb oder der Tätigkeit für den Betrieb unmittelbar zusammenhängen oder auf dem direkten Weg von und zur Arbeitsstätte eintreten.

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Samples: durchblicker.at, durchblicker.at, www.unterhaltsrecht.at

Wer ist in welcher Eigenschaft versichert?. Versicherungsschutz haben 1.1. im Privatbereich der Versicherungsnehmer und seine Familienangehörigen (Artikel 5.1.) für Versicherungsfälle, die den privaten LebensbereichLebens- bereich, also nicht den Berufs- oder Betriebsbereich oder eine sonstige Erwerbstätigkeit betreffen; der Versicherungsnehmer und seine Familienangehörigen (Artikel 5.1.) in ihrer Eigenschaft als unselbständig Erwerbstätige für Versicherungsfälle, die mit der Berufsausübung unmittelbar zusammenhängen oder auf dem direkten Weg von und zur Arbeitsstätte eintreten; der Versicherungsnehmer für den versicherten Betrieb und alle Arbeitnehmer im Sinne des § 51 ASGG für Versicherungsfälle, die mit dem Betrieb oder der Tätigkeit für den Betrieb unmittelbar zusammenhängen oder auf dem direkten Weg von und zur Arbeitsstätte eintretenBetrieb.

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Samples: mietervereinigung.at, www.mietervereinigung.at, mietervereinigung.at

Wer ist in welcher Eigenschaft versichert?. Versicherungsschutz haben 1.1. im Privatbereich der Versicherungsnehmer und seine Familienangehörigen (Artikel 5.1.) für Versicherungsfälle, die den privaten LebensbereichLebens- bereich, also nicht den Berufs- oder Betriebsbereich oder eine sonstige Erwerbstätigkeit betreffen; der Versicherungsnehmer und seine Familienangehörigen (Artikel 5.1.) in ihrer Eigenschaft als unselbständig Erwerbstätige für Versicherungsfälle, die mit der Berufsausübung Berufsaus- übung unmittelbar zusammenhängen oder auf dem direkten Weg von und zur Arbeitsstätte eintreten; der Versicherungsnehmer für den versicherten Betrieb und alle Arbeitnehmer im Sinne des § 51 ASGG für VersicherungsfälleVersicherungs- fälle, die mit dem Betrieb oder der Tätigkeit für den Betrieb unmittelbar zusammenhängen oder auf dem direkten Weg von und zur Arbeitsstätte eintreten.

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Samples: mietervereinigung.at, www.mietervereinigung.at, mietervereinigung.at

Wer ist in welcher Eigenschaft versichert?. Versicherungsschutz haben 1.1. im Privatbereich der Versicherungsnehmer und seine Familienangehörigen (Artikel 5.1.) für Versicherungsfälle, die den privaten LebensbereichLe- bensbereich, also nicht den Berufs- oder Betriebsbereich oder eine sonstige Erwerbstätigkeit betreffen; der Versicherungsnehmer und seine Familienangehörigen (Artikel 5.1.) in ihrer Eigenschaft als unselbständig Erwerbstätige Er- werbstätige für Versicherungsfälle, die mit der Berufsausübung Berufsaus- übung unmittelbar zusammenhängen oder auf dem direkten direk- ten Weg von und oder zur Arbeitsstätte eintreten; der Versicherungsnehmer für den versicherten Betrieb und alle Arbeitnehmer im Sinne des § 51 ASGG für VersicherungsfälleVersi- cherungsfälle, die mit dem Betrieb oder der Tätigkeit für den Betrieb unmittelbar zusammenhängen oder auf dem direkten Weg von und zur Arbeitsstätte eintreten.

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Samples: unterhaltsrecht.at, www.unterhaltsrecht.at, www.allianz.at

Wer ist in welcher Eigenschaft versichert?. Versicherungsschutz haben 1.1. im Privatbereich der Versicherungsnehmer und seine Familienangehörigen (Artikel 5.1.) für Versicherungsfälle, die den privaten LebensbereichLe- bensbereich, also nicht den Berufs- oder Betriebsbereich oder eine sonstige Erwerbstätigkeit betreffen; der Versicherungsnehmer und seine Familienangehörigen (Artikel 5.1.) in ihrer Eigenschaft als unselbständig Erwerbstätige Er- werbstätige für Versicherungsfälle, die mit der Berufsausübung Berufsaus- übung unmittelbar zusammenhängen oder auf dem direkten direk- ten Weg von und zur Arbeitsstätte eintreten; der Versicherungsnehmer für den versicherten Betrieb und alle Arbeitnehmer im Sinne des § 51 ASGG für VersicherungsfälleVersi- cherungsfälle, die mit dem Betrieb oder der Tätigkeit für den Betrieb unmittelbar zusammenhängen oder auf dem direkten Weg von und zur Arbeitsstätte eintreten.

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Samples: unterhaltsrecht.at, www.unterhaltsrecht.at, www.allianz.at

Wer ist in welcher Eigenschaft versichert?. Versicherungsschutz haben 1.1. im Privatbereich der Versicherungsnehmer und seine Familienangehörigen (Artikel 5.1.) für Versicherungsfälleeigene Rechtsangelegenheiten, die den privaten Lebensbereich, also nicht den Berufs- Berufs oder Betriebsbereich Be- triebsbereich oder eine sonstige Erwerbstätigkeit betreffen; der Versicherungsnehmer und seine Familienangehörigen (Artikel 5.1.) in ihrer Eigenschaft als unselbständig Erwerbstätige für VersicherungsfälleRechtsangelegenheiten, die mit der un- selbständigen Berufsausübung unmittelbar zusammenhängen oder auf dem direkten Weg von und zur Arbeitsstätte eintretenzusammenhän- gen; der Versicherungsnehmer für den Rechtsangelegenheiten, die unmittelbar mit dem versicherten Betrieb und alle Arbeitnehmer im Sinne des § 51 ASGG für Versicherungsfälle, die mit dem Betrieb oder der Tätigkeit für den Betrieb unmittelbar zusammenhängen oder auf dem direkten Weg von und zur Arbeitsstätte eintretenzusammenhän- gen.

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Samples: unterhaltsrecht.at, www.unterhaltsrecht.at

Wer ist in welcher Eigenschaft versichert?. Versicherungsschutz haben 1.1. im Privatbereich der Versicherungsnehmer und seine Familienangehörigen (Artikel 5.1.) für Versicherungsfälle, die den privaten LebensbereichLebens- bereich, also nicht den Berufs- oder Betriebsbereich oder eine sonstige Erwerbstätigkeit betreffen; der Versicherungsnehmer und seine Familienangehörigen (Artikel 5.1.) in ihrer Eigenschaft als unselbständig unselbstständig Erwerbstätige für VersicherungsfälleVersiche- rungsfälle, die mit der Berufsausübung unmittelbar zusammenhängen zusammen- hängen oder auf dem direkten Weg von und zur Arbeitsstätte eintreten; der Versicherungsnehmer für den versicherten Betrieb und alle Arbeitnehmer im Sinne des § 51 ASGG Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz für Versicherungsfälle, die mit dem Betrieb oder der Tätigkeit für den Betrieb Berufsausübung unmittelbar zusammenhängen oder auf dem direkten Weg von und zur Arbeitsstätte eintreten.

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Samples: ergo-versicherung.at

Wer ist in welcher Eigenschaft versichert?. Versicherungsschutz haben 1.1. im Privatbereich der Versicherungsnehmer und seine Familienangehörigen (Artikel 5.1.) für Versicherungsfälleeigene Rechtsangelegenheiten, die den privaten Lebensbereich, also nicht den Berufs- oder Betriebsbereich Be- triebsbereich oder eine sonstige Erwerbstätigkeit betreffen; der Versicherungsnehmer und seine Familienangehörigen (Artikel 5.1.) in ihrer Eigenschaft als unselbständig Erwerbstätige für VersicherungsfälleRechtsangelegenheiten, die mit der un- selbständigen Berufsausübung unmittelbar zusammenhängen oder auf dem direkten Weg von und zur Arbeitsstätte eintretenzusammenhän- gen; der Versicherungsnehmer für den Rechtsangelegenheiten, die unmittelbar mit dem versicherten Betrieb und alle Arbeitnehmer im Sinne des § 51 ASGG für Versicherungsfälle, die mit dem Betrieb oder der Tätigkeit für den Betrieb unmittelbar zusammenhängen oder auf dem direkten Weg von und zur Arbeitsstätte eintretenzusammenhän- gen.

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Samples: www.allianz.at