Beratungs-Rechtsschutz Musterklauseln

Beratungs-Rechtsschutz. Der Versicherungsschutz erstreckt sich je nach Vereinbarung auf den Privat-, Berufs- und/oder Betriebsbereich.
Beratungs-Rechtsschutz. Allgemeiner Vertrags-Rechtsschutz Artikel 24 Haus- und Wohnungs-Rechtsschutz Artikel 25 entfällt
Beratungs-Rechtsschutz wenn Sie sich bei veränderter Rechtslage in Fragen des Familien-, Lebenspartnerschafts- und Xxxxxxxxx lediglich beraten lassen.
Beratungs-Rechtsschutz. Allgemeiner Vertrags-Rechtsschutz Artikel 24 Haus- und Wohnungs-Rechtsschutz Artikel 25 Rechtsschutz für Familienrecht Artikel 26 Rechtsschutz für Erbrecht
Beratungs-Rechtsschutz a) im Familien- und Xxxxxxxx Wir tragen je Rechtsschutzfall die Kosten für eine Erstberatung bis 250 Euro eines in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalts. Dies gilt auch dann, wenn die Tätigkeit Ihres Rechtsanwalts über die Erstberatung hinausgeht. Sie haben den ADAC Rechtsschutz Premium vereinbart. Wir tragen je Rechtsschutzfall die Kosten bis 1.000 Euro für einen in Deutsch- land zugelassenen – Rechtsanwalt. Dieser kann auch über eine Beratung hinaus für Sie außergerichtlich tätig werden oder – Mediator im Rahmen einer einvernehmlichen außergerichtlichen Konfliktlösung (Mediation). b) für ein persönliches Testament, eine Patienten- oder Betreuungs- verfügung oder eine Vorsorgevollmacht Sie haben keinen Schutz und wir tragen keine Kosten. Sie haben den ADAC Rechtsschutz Premium vereinbart. Wir tragen auch ohne Vorliegen eines Rechtsschutzfalls die Kosten eines von uns benannten Rechtsanwalts für eine Erstberatung bis maximal 250 Euro. In einem Kalenderjahr tragen wir hierfür insgesamt Ko- sten bis maximal 500 Euro. c) in Betreuungsverfahren Sie haben keinen Schutz und wir tragen keine Kosten. Sie haben den ADAC Rechtsschutz Premium vereinbart. Sie haben auch Schutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in unmit- telbarem Zusammenhang mit Betreuungsanordnungen nach §§ 1896 ff. BGB gegen Sie. Wir tragen je Rechtsschutzfall die Kosten bis 1.000 Euro eines in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalts. Sie haben Anspruch auf diese Leistung mit Einleitung des Betreu- ungsverfahrens. d) bei privaten Urheberrechtsverstößen im Internet. Sie haben auch Schutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in unmittelbarem Zusammenhang mit privaten Urheberrechtsver- stößen im Internet, die Sie begangen haben sollen. Wir tragen je Rechtsschutzfall die Kosten für eine Erstberatung bis 250 Euro ei- nes in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalts. Pro Kalenderjahr tragen wir Kosten von maximal 500 Euro. Sie haben den ADAC Rechtsschutz Premium vereinbart. Wir tragen je Rechtsschutzfall Kosten bis maximal 1.000 Euro eines in Deutsch- land zugelassenen Rechtsanwalts. Dies gilt auch bei einer über eine Beratung hinausgehenden außergerichtlichen Tätigkeit des Rechts- anwalts. Treten in einem Kalenderjahr mehrere Rechtsschutzfälle ein, tragen wir hierfür insgesamt Kosten bis maximal 1.000 Euro.
Beratungs-Rechtsschutz für einen Rat oder eine Auskunft eines in Deutschland zu- gelassenen Rechtsanwalts oder Notars in familien-, le- benspartnerschafts- und erbrechtlichen Angelegenheiten. a) Bei Vereinbarung des OPTIMAL-Tarifs tragen wir im Beratungs-Rechtsschutz die Kosten hierfür bis 500 EUR je Versicherungsfall. b) Bei Vereinbarung des BASIS-Tarifs tragen wir im Be- ratungs-Rechtschutz die Kosten hierfür bis 250 EUR je Versicherungsfall.
Beratungs-Rechtsschutz. Bei personen-, familien- und erbrechtlichen Angelegenheiten. In die- sen Fällen werden pro Jahr die Kosten für eine einmalige juristische Konsultation bei einem Anwalt oder Notar bis zu einem Honorar von max. CHF 300 gemäss Kapitel A, Ziff. 2, dieser Bedingungen erbracht. Voraussetzung ist die Anwendbarkeit von schweizerischem Recht.
Beratungs-Rechtsschutz. Der Versicherer trägt die Kosten für eine vorsorgliche Beratung durch einen Rechtsanwalt oder Steuerberater bis zur Höhe von EUR 2.500 für den Fall, dass a) die Aufhebung des der versicherten Funktion zugrunde lie- genden Anstellungsvertrags angedroht wird oder die vorzeitige Kündigung des Anstellungsvertrages ausgesprochen wird. Dies gilt auch, wenn vereinbarte Leistungen aus Anstellungsverträgen oder damit unmittelbar zusammenhängenden Zusatzvereinba- rungen nicht erbracht oder gekürzt werden. b) Sondergutachten gemäß § 142 Aktiengesetz oder ähnlicher Rechtsvorschriften erstellt werden.
Beratungs-Rechtsschutz. Der Versicherungsschutz erstreckt sich je nach Ver- einbarung auf den Privat-, Berufs- und/oder Be- triebsbereich.
Beratungs-Rechtsschutz. Der Versicherungsschutz erstreckt sich je nach Vereinba- rung auf den Privat-, Berufs- und/oder Betriebsbereich,