Wer ist in welcher Eigenschaft versichert?. Versicherungsschutz haben je nach Vereinbarung 1.1. der Versicherungsnehmer und seine Familienangehörigen (Artikel 5.1); 1.2. der Versicherungsnehmer als Lenker von Fahrzeugen, die nicht im Eigentum einer versicherten Person stehen, nicht auf sie zugelassen sind bzw. nicht von ihr gehalten oder geleast werden. Als Fahrzeug im Sinne dieser Bestimmungen gelten Motorfahrzeuge zu Lande, zu Wasser und in der Luft sowie Anhänger.
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Wer ist in welcher Eigenschaft versichert?. Versicherungsschutz haben je nach Vereinbarung
1.1. der Versicherungsnehmer und seine Familienangehörigen (Artikel 5.1.);
1.2. der Versicherungsnehmer als Lenker von Fahrzeugen, die nicht im Eigentum einer versicherten Person stehen, nicht auf sie zugelassen sind bzw. nicht von ihr gehalten oder geleast werden. Als Fahrzeug im Sinne dieser Bestimmungen gelten Motorfahrzeuge zu Lande, zu Wasser und in der Luft sowie Anhänger.
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Wer ist in welcher Eigenschaft versichert?. Versicherungsschutz haben je nach Vereinbarung
1.1. der Versicherungsnehmer und seine Familienangehörigen (Artikel 5.1.);
1.2. der Versicherungsnehmer als Lenker von Fahrzeugen, die nicht im Eigentum einer versicherten Person stehen, nicht auf sie zugelassen sind bzw. nicht von ihr gehalten oder geleast werden. Als Fahrzeug im Sinne dieser Bestimmungen gelten Motorfahrzeuge zu Lande, zu Wasser und in der Luft sowie AnhängerAnhä- nger.
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Wer ist in welcher Eigenschaft versichert?. Versicherungsschutz haben je nach Vereinbarung
1.1. 1.1 der Versicherungsnehmer und seine Familienangehörigen (Artikel 5.1);
1.2. 1.2 der Versicherungsnehmer als Lenker von Fahrzeugen, die nicht im Eigentum einer versicherten Person stehen, nicht auf sie zugelassen sind bzw. nicht von ihr gehalten oder geleast werden. Als Fahrzeug im Sinne dieser Bestimmungen gelten Motorfahrzeuge zu Lande, zu Wasser und in der Luft sowie Anhänger.
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Wer ist in welcher Eigenschaft versichert?. Versicherungsschutz haben je nach Vereinbarung
1.1. der Versicherungsnehmer und seine Familienangehörigen (Artikel 5.1.);
1.2. der Versicherungsnehmer als Lenker von Fahrzeugen, die nicht im Eigentum einer versicherten Person stehen, nicht auf sie zugelassen sind bzw. nicht von ihr gehalten gehal- ten oder geleast werden. Als Fahrzeug im Sinne dieser Bestimmungen gelten Motorfahrzeuge zu Lande, zu Wasser und in der Luft sowie Anhänger.
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Wer ist in welcher Eigenschaft versichert?. Versicherungsschutz haben je nach Vereinbarung
1.1. 1.1 der Versicherungsnehmer und seine Familienangehörigen Angehörigen (Artikel 5.1);.) oder
1.2. 1.2 der Versicherungsnehmer als Lenker von Fahrzeugen, die nicht im Eigentum einer versicherten ver- sicherten Person stehen, nicht auf sie zugelassen sind bzw. nicht von ihr gehalten oder geleast werden. Als Fahrzeug im Sinne dieser Bestimmungen gelten Motorfahrzeuge Motor- fahr-zeuge zu Lande, und zu Wasser und in der Luft sowie AnhängerWasser.
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Wer ist in welcher Eigenschaft versichert?. Versicherungsschutz haben je nach Vereinbarung
1.1. der Versicherungsnehmer und seine Familienangehörigen Familienange- hörigen (Artikel 5.1Art. 5 Pkt. 1);
1.2. der Versicherungsnehmer als Lenker von Fahrzeugen, die nicht im Eigentum einer ei- ner versicherten Person stehen, nicht auf sie zugelassen zugelas- sen sind bzw. nicht von ihr gehalten oder geleast werden. Als Fahrzeug im Sinne dieser Bestimmungen gelten Motorfahrzeuge zu Lande, zu Wasser und in der Luft Lande sowie Anhänger.
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Wer ist in welcher Eigenschaft versichert?. Versicherungsschutz haben je nach Vereinbarung
1.1. 1.1 der Versicherungsnehmer und seine Familienangehörigen (Artikel 5.1.);, oder
1.2. 1.2 der Versicherungsnehmer als Lenker von Fahrzeugen, die nicht im Eigentum einer versicherten versi- cherten Person stehen, nicht auf sie zugelassen sind bzw. nicht von ihr gehalten oder geleast werden. Als Fahrzeug im Sinne dieser Bestimmungen gelten Motorfahrzeuge Motorfahr- zeuge zu Lande, zu Wasser und in der Luft sowie Anhänger.
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Wer ist in welcher Eigenschaft versichert?. Versicherungsschutz haben je nach Vereinbarung
1.1. der Versicherungsnehmer und seine Familienangehörigen Familien- angehörigen (Artikel 5.1);
1.2. der Versicherungsnehmer als Lenker von Fahrzeugen, die nicht im Eigentum einer versicherten Person stehen, nicht auf sie zugelassen zuge- lassen sind bzw. nicht von ihr gehalten oder geleast werden. Als Fahrzeug im Sinne dieser Bestimmungen gelten Motorfahrzeuge zu Lande, zu Wasser und in der Luft sowie Anhänger.
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Wer ist in welcher Eigenschaft versichert?. Versicherungsschutz haben je nach Vereinbarung
1.1. 1.1 der Versicherungsnehmer und seine Familienangehörigen Angehörigen (Artikel 5.1Art. 5, Pkt. 1);
1.2. 1.2 der Versicherungsnehmer Versicherungsnehmer
1.3 die Dienstnehmer im Zusammenhang mit der Tätigkeit für den versicherten Betrieb als Lenker von Fahrzeugen, die nicht im Eigentum einer versicherten versicher- ten Person stehen, nicht auf sie zugelassen sind bzw. nicht von ihr gehalten oder geleast werden. Als Fahrzeug im Sinne dieser Bestimmungen gelten Motorfahrzeuge Motorfahrzeu- ge zu Lande, zu Wasser und in der Luft sowie Anhänger.
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Wer ist in welcher Eigenschaft versichert?. Versicherungsschutz haben je nach Vereinbarung
1.1. 1.1 der Versicherungsnehmer und seine Familienangehörigen Angehörigen (Artikel 5.1);.) oder
1.2. 1.2 der Versicherungsnehmer als Lenker von Fahrzeugen, die nicht im Eigentum einer versicherten versi- cherten Person stehen, nicht auf sie zugelassen sind bzw. nicht von ihr gehalten oder geleast werden. Als Fahrzeug im Sinne dieser Bestimmungen gelten Motorfahrzeuge Motorfahr- zeuge zu Lande, und zu Wasser und in der Luft sowie AnhängerWasser.
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Wer ist in welcher Eigenschaft versichert?. Versicherungsschutz haben je nach Vereinbarung
1.1. 1.1 der Versicherungsnehmer und seine Familienangehörigen Angehörigen (Artikel 5.1);.) oder
1.2. 1.2 der Versicherungsnehmer als Lenker von Fahrzeugen, die nicht im Eigentum einer versicherten Person stehen, nicht auf sie zugelassen sind bzw. nicht von ihr gehalten oder geleast werden. Als Fahrzeug im Sinne dieser Bestimmungen gelten Motorfahrzeuge Motorfahr- zeuge zu Lande, und zu Wasser und in der Luft sowie AnhängerWasser.
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