Wer ist in welcher Eigenschaft versichert?. Versicherungsschutz haben der Versicherungsnehmer und seine Familienangehörigen (Artikel 5.1.). der Versicherungsnehmer für den versicherten Betrieb und alle Arbeitnehmer im Sinne des § 51 ASGG für Versicherungsfälle, die mit der Berufsausübung unmittelbar zusammenhängen oder auf dem direkten Weg von und zur Arbeitsstätte eintreten.
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Wer ist in welcher Eigenschaft versichert?. Versicherungsschutz haben 1.1. im Berufsbereich der Versicherungsnehmer und seine Familienangehörigen (Artikel 5.1.). der Versicherungsnehmer für den versicherten Betrieb und alle ) in ihrer Eigenschaft als Arbeitnehmer im Sinne des § 51 ASGG gegenüber ihrem Arbeitgeber; der Versicherungsnehmer für Versicherungsfälle, die mit der Berufsausübung unmittelbar zusammenhängen oder auf dem direkten Weg von und zur Arbeitsstätte eintretenden versicherten Betrieb als Arbeitgeber gegenüber seinen Arbeitnehmern.
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Wer ist in welcher Eigenschaft versichert?. Versicherungsschutz haben der Versicherungsnehmer und seine Familienangehörigen (Artikel 5.1.). der Versicherungsnehmer für den versicherten Betrieb und alle Arbeitnehmer im Sinne des § 51 ASGG für VersicherungsfälleVersicherungs- fälle, die mit der Berufsausübung unmittelbar zusammenhängen oder auf dem direkten Weg von und zur Arbeitsstätte eintreten.
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Wer ist in welcher Eigenschaft versichert?. Versicherungsschutz haben der Versicherungsnehmer und seine Familienangehörigen (Artikel 5.1.). der Versicherungsnehmer für den versicherten Betrieb und alle ) in ihrer Eigenschaft als Arbeitnehmer im Sinne des § 51 ASGG gegenüber ihrem Arbeitgeber; der Versicherungsnehmer für Versicherungsfälle, die mit der Berufsausübung unmittelbar zusammenhängen oder auf dem direkten Weg von und zur Arbeitsstätte eintretenden versicherten Betrieb als Arbeitgeber gegenüber seinen Arbeitnehmern.
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Wer ist in welcher Eigenschaft versichert?. Versicherungsschutz haben der Versicherungsnehmer und seine Familienangehörigen (Artikel 5.1.). der Versicherungsnehmer für den versicherten Betrieb und alle ) in ihrer Eigenschaft als Arbeitnehmer im Sinne Sin- ne des § 51 ASGG gegenüber ihrem Arbeitgeber für VersicherungsfälleVer- sicherungsfälle, die mit der Berufsausübung unmittelbar zusammenhängen oder auf dem direkten Weg von und oder zur Arbeitsstätte eintreten; der Versicherungsnehmer für den versicherten Betrieb als Arbeitgeber im Sinne des § 51 ASGG gegenüber seinen Arbeitnehmern für Versicherungsfälle, die mit der Berufs- ausübung unmittelbar zusammenhängen oder auf dem direkten Weg von oder zur Arbeitsstätte eintreten.
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Wer ist in welcher Eigenschaft versichert?. Versicherungsschutz haben der Versicherungsnehmer und seine Familienangehörigen (Artikel Arti- kel 5.1.)) in ihrer Eigenschaft als Arbeitnehmer gem. der Versicherungsnehmer für den versicherten Betrieb und alle Arbeitnehmer im Sinne des § 51 ASGG für Versicherungsfälle, die mit der Berufsausübung unmittelbar zusammenhängen oder auf dem direkten Weg von und zur Arbeitsstätte eintreten.Abs. 1 ASGG
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