Wer ist in welcher Eigenschaft versichert?. Versicherungsschutz haben je nach Vereinbarung 1.1. der Versicherungsnehmer und seine Familienangehörigen (Artikel 5.1.) für alle nicht betrieblich genutzten Motorfahrzeuge zu Lande sowie Anhänger oder 1.2. der Versicherungsnehmer für alle betrieblich und privat genutzten Motorfahrzeuge zu Lande sowie Anhänger oder 1.3. der Versicherungsnehmer für ein oder mehrere in der Polizze bezeichnete Motorfahrzeuge zu Lande, zu Wasser oder in der Luft sowie Anhänger, die in ihrem Eigentum stehen, von ihnen gehalten werden, auf sie zugelassen oder von ihnen geleast sind. Der Versicherungsschutz erstreckt sich in allen drei Varianten auch auf den berechtigten Lenker und die berechtigten Insassen dieser Fahrzeuge.
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Wer ist in welcher Eigenschaft versichert?. Versicherungsschutz haben je nach Vereinbarung
1.1. der Versicherungsnehmer und seine Familienangehörigen (Artikel 5.1.) für alle nicht betrieblich genutzten Motorfahrzeuge zu Lande sowie Anhänger Anhänger, oder
1.2. der Versicherungsnehmer für alle betrieblich und privat genutzten Motorfahrzeuge zu Lande sowie Anhänger Anhänger, oder
1.3. der Versicherungsnehmer für ein oder mehrere in der Polizze bezeichnete Motorfahrzeuge zu Lande, zu Wasser oder und in der Luft sowie Anhänger, : die in ihrem Eigentum stehen, von ihnen gehalten werden, auf sie in Österreich zugelassen oder von ihnen geleast sind. Der Versicherungsschutz erstreckt sich in allen drei Varianten auch auf den berechtigten Lenker und die berechtigten Insassen dieser Fahrzeuge.
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Wer ist in welcher Eigenschaft versichert?. Versicherungsschutz haben je nach Vereinbarung
1.1. 1.1 der Versicherungsnehmer und seine Familienangehörigen (Artikel 5.1.) für alle nicht betrieblich genutzten Motorfahrzeuge zu Lande sowie Anhänger Anhänger, oder
1.2. 1.2 der Versicherungsnehmer für alle betrieblich und privat genutzten Motorfahrzeuge zu Lande sowie Anhänger Anhänger, oder
1.3. 1.3 der Versicherungsnehmer für ein oder mehrere in der Polizze Versicherungsurkunde bezeichnete Motorfahrzeuge zu Lande, zu Wasser oder in der Luft sowie Anhänger, die auf sie zugelassen sind; soweit es sich um nicht zulassungspflichtige Fahrzeuge handelt: die in ihrem Eigentum stehen, von ihnen gehalten werden, auf sie zugelassen stehen oder von ihnen geleast sind. Der Versicherungsschutz erstreckt sich in allen drei Varianten auch auf den berechtigten Lenker und die berechtigten Insassen dieser Fahrzeuge.
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Wer ist in welcher Eigenschaft versichert?. Versicherungsschutz haben je nach Vereinbarung
1.1. der Versicherungsnehmer und seine Familienangehörigen (Artikel 5.1.) für alle nicht betrieblich genutzten Motorfahrzeuge zu Lande sowie Anhänger Anhänger, oder
1.2. der Versicherungsnehmer für alle betrieblich und privat genutzten Motorfahrzeuge zu Lande sowie Anhänger Anhänger, oder
1.3. der Versicherungsnehmer für ein oder mehrere in der Polizze bezeichnete Motorfahrzeuge zu Lande, zu Wasser oder in der Luft sowie Anhänger, die in ihrem Eigentum stehen, von ihnen gehalten werden, auf sie zugelassen oder von ihnen geleast sind. Der Versicherungsschutz erstreckt sich in allen drei 3 Varianten auch auf den berechtigten Lenker und die berechtigten Insassen dieser Fahrzeuge.
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Wer ist in welcher Eigenschaft versichert?. Versicherungsschutz haben je nach Vereinbarung
1.1. 1.1 der Versicherungsnehmer und seine Familienangehörigen (Artikel 5.1.) für alle nicht betrieblich genutzten Motorfahrzeuge Motorfahr- zeuge zu Lande sowie Anhänger Anhänger, oder
1.2. 1.2 der Versicherungsnehmer für alle betrieblich und privat genutzten Motorfahrzeuge zu Lande sowie Anhänger Anhänger, oder
1.3. 1.3 der Versicherungsnehmer für ein oder mehrere in der Polizze Versicherungsurkunde bezeichnete Motorfahrzeuge zu Lande, zu Wasser oder und in der Luft sowie Anhänger, die in ihrem Eigentum stehen, von ihnen gehalten werden, auf sie zugelassen oder von ihnen geleast sind. Der Versicherungsschutz erstreckt sich in allen drei Varianten auch auf den berechtigten Lenker und die berechtigten Insassen Insas- sen dieser Fahrzeuge.
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Wer ist in welcher Eigenschaft versichert?. Versicherungsschutz haben je nach Vereinbarung
1.1. der Versicherungsnehmer und seine Familienangehörigen Familien- angehörigen (Artikel 5.1.) für alle nicht betrieblich privat und be- ruflich genutzten Motorfahrzeuge zulassungspflichtigen Motor- fahrzeugen zu Lande sowie Anhänger Anhänger, oder
1.2. der Versicherungsnehmer für alle betrieblich und privat genutzten Motorfahrzeuge zulassungspflichtigen Mo- torfahrzeuge zu Lande sowie Anhänger Anhänger, oder
1.3. der Versicherungsnehmer für ein oder mehrere in der Polizze bezeichnete zulassungspflichtige Motorfahrzeuge zu Lande, zu Wasser oder und in der Luft sowie Anhänger, : die in ihrem Eigentum stehen, von ihnen gehalten werden, auf sie in Österreich zugelassen oder von ihnen geleast sind. Der Versicherungsschutz erstreckt sich in allen drei Varianten auch auf den berechtigten Lenker und die berechtigten Insassen dieser Fahrzeuge.
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Wer ist in welcher Eigenschaft versichert?. Versicherungsschutz haben je nach Vereinbarung
1.1. 1.1 der Versicherungsnehmer und seine Familienangehörigen die mitversicherten Personen (gemäß Artikel 5.1.) für alle nicht betrieblich genutzten Motorfahrzeuge zu Lande Lande, zu Wasser sowie Anhänger oder
1.2. 1.2 der Versicherungsnehmer für alle betrieblich und privat genutzten Motorfahrzeuge zu Lande sowie Anhänger Lande, zu Wasser und Anhänger, oder
1.3. 1.3 der Versicherungsnehmer für ein oder mehrere in der Polizze bezeichnete bezeichneten Motorfahrzeuge zu Lande, zu Wasser oder in der Luft sowie und Anhänger, die in ihrem Eigentum stehen, von ihnen gehalten werden, auf sie zugelassen oder von ihnen geleast sind. Der Versicherungsschutz erstreckt sich in allen drei Varianten auch auf den berechtigten Lenker und die berechtigten Insassen dieser Fahrzeuge.
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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Rechtsschutz Versicherung
Wer ist in welcher Eigenschaft versichert?. Versicherungsschutz haben je nach Vereinbarung
1.1. 1.1 der Versicherungsnehmer und seine Familienangehörigen Angehörigen (Artikel 5.1.) Art. 5, Pkt. 1), für alle nicht betrieblich genutzten Motorfahrzeuge zu Lande und zu Wasser sowie Anhänger Anhänger, oder
1.2. 1.2 der Versicherungsnehmer und seine Angehörigen (Art. 5, Pkt. 1) für alle privat genutzten sowie der Versicherungs- nehmer für alle betrieblich und privat genutzten Motorfahrzeuge zu Lande sowie Anhänger Landkraftfahrzeuge so- wie Anhänger, oder
1.3. 1.3 der Versicherungsnehmer für ein oder mehrere in der Polizze bezeichnete Motorfahrzeuge zu Lande, zu Wasser oder und in der Luft sowie Anhänger, die in ihrem im Eigentum einer versicherten Person stehen, von ihnen ihr gehalten werden, auf sie zugelassen oder von ihnen ihr geleast sind. Der Versicherungsschutz erstreckt sich in allen drei Varianten auch auf den berechtigten Lenker und die berechtigten Insassen dieser Fahrzeuge.
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Wer ist in welcher Eigenschaft versichert?. Versicherungsschutz haben je nach Vereinbarung
1.1. der Versicherungsnehmer und seine Familienangehörigen (Artikel 5.1.) für alle nicht betrieblich genutzten Motorfahrzeuge zu Lande sowie Anhänger Anhänger, oder
1.2. der Versicherungsnehmer für alle betrieblich und privat genutzten genutz- ten Motorfahrzeuge zu Lande sowie Anhänger Anhänger, oder
1.3. der Versicherungsnehmer für ein oder mehrere in der Polizze bezeichnete Motorfahrzeuge zu Lande, zu Wasser oder in der Luft sowie Anhänger, die in ihrem Eigentum stehen, von ihnen gehalten werden, auf sie zugelassen oder von ihnen geleast sind. Der Versicherungsschutz erstreckt sich in allen drei 3 Varianten auch auf den berechtigten Lenker und die berechtigten Insassen dieser Fahrzeuge.
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Samples: Vertragsgrundlagen