Common use of Wer ist in welcher Eigenschaft versichert? Clause in Contracts

Wer ist in welcher Eigenschaft versichert?. Versicherungsschutz hat der Versicherungsnehmer 1.1. für Versicherungsfälle, die in seiner Eigenschaft als Eigentümer, Mieter, Pächter oder dinglich Nutzungsberechtigter des in der Polizze bezeichneten Grundstückes, Gebäudes oder Gebäudeteiles (Wohnung oder sonstige selbständige Räum- lichkeit) eintreten (Selbstnutzung); 1.2. für Versicherungsfälle, die in seiner Eigenschaft als Vermieter oder Verpächter des in der Polizze bezeichneten Grund- stückes, Gebäudes oder Gebäudeteiles (Wohnung oder sonstige selbständige Räumlichkeit) eintreten (Gebrauchsüber- lassung). Der Versicherungsschutz aus der Gebrauchsüberlassung umfasst auch Fälle, die beim Versicherungsnehmer in seiner Eigenschaft als Eigentümer oder dinglich Nutzungsberechtigter des versicherten Objektes eintreten.

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Samples: Rechtsschutzversicherung, Rechtsschutzversicherung, Rechtsschutzversicherung

Wer ist in welcher Eigenschaft versichert?. Versicherungsschutz hat der Versicherungsnehmer 1.1. für Versicherungsfälle, die in seiner Eigenschaft als Eigentümer, Mieter, Pächter oder dinglich Nutzungsberechtigter des in der Polizze bezeichneten Grundstückes, Gebäudes oder Gebäudeteiles (Wohnung oder sonstige selbständige Räum- lichkeitRäumlichkeit) eintreten (Selbstnutzung); 1.2. für Versicherungsfälle, die in seiner Eigenschaft als Vermieter oder Verpächter des in der Polizze bezeichneten Grund- stückesGrundstückes, Gebäudes oder Gebäudeteiles (Wohnung oder sonstige selbständige Räumlichkeit) eintreten (Gebrauchsüber- lassungGebrauchsüberlassung). Der Versicherungsschutz aus der Gebrauchsüberlassung umfasst auch Fälle, die beim Versicherungsnehmer in seiner Eigenschaft als Eigentümer oder dinglich Nutzungsberechtigter des versicherten Objektes eintreten.

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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Rechtsschutz Versicherung (Arb 2007), Allgemeine Bedingungen Für Die Rechtsschutz Versicherung (Arb 2007), Allgemeine Bedingungen Für Die Rechtsschutz Versicherung (Arb 2011)

Wer ist in welcher Eigenschaft versichert?. Versicherungsschutz hat der VersicherungsnehmerVersicherungsneh- mer 1.1. für Versicherungsfälle, die in seiner Eigenschaft als Eigentümer, Mieter, Pächter oder dinglich Nutzungsberechtigter des in der Polizze bezeichneten Grundstückes, Gebäudes oder Gebäudeteiles Ge- bäudeteiles (Wohnung oder sonstige selbständige Räum- lichkeitRäumlichkeit) eintreten (SelbstnutzungSelbstnut- zung); 1.2. für Versicherungsfälle, die in seiner Eigenschaft als Vermieter oder Verpächter des in der Polizze bezeichneten Grund- stückesGrundstückes, Gebäudes oder Gebäudeteiles Ge- bäudeteiles (Wohnung oder sonstige selbständige Räumlichkeit) eintreten (Gebrauchsüber- lassungGebrauch- süberlassung). Der Versicherungsschutz aus der Gebrauchsüberlassung Gebrauchs- überlassung umfasst auch Fälle, die beim Versicherungsnehmer Versi- cherungsnehmer in seiner Eigenschaft als Eigentümer oder dinglich Nutzungsberechtigter des versicherten Objektes eintreten.

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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Rechtsschutz Versicherung, Allgemeine Bedingungen Für Die Rechtsschutz Versicherung (Arb 2018), Allgemeine Bedingungen Für Die Rechtsschutz Versicherung (Arb 2018)

Wer ist in welcher Eigenschaft versichert?. Versicherungsschutz hat der Versicherungsnehmer 1.1. 1.1 für Versicherungsfälle, die in seiner Eigenschaft als Eigentümer, Mieter, Pächter oder dinglich Nutzungsberechtigter des in der Polizze bezeichneten Grundstückes, Gebäudes oder Gebäudeteiles (Wohnung oder sonstige selbständige Räum- lichkeitRäumlichkeit) eintreten (Selbstnutzung); 1.2. 1.2 für Versicherungsfälle, die in seiner Eigenschaft als Vermieter oder Verpächter des in der Polizze bezeichneten Grund- stückesGrundstückes, Gebäudes oder Gebäudeteiles (Wohnung oder sonstige selbständige Räumlichkeit) eintreten (Gebrauchsüber- lassung). Gebrauchsüberlassung) Der Versicherungsschutz aus der Gebrauchsüberlassung umfasst auch Fälle, die beim Versicherungsnehmer in seiner Eigenschaft als Eigentümer oder dinglich Nutzungsberechtigter des versicherten Objektes eintreten.

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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Rechtsschutz Versicherung, Allgemeine Bedingungen Für Die Rechtsschutz Versicherung, Allgemeine Bedingungen Für Die Rechtsschutz Versicherung

Wer ist in welcher Eigenschaft versichert?. Versicherungsschutz hat der VersicherungsnehmerVersicherungsnehmer und seine Familienangehörigen (gemäß Artikel 5.1) 1.1. 1.1 für Versicherungsfälle, die in seiner Eigenschaft als Eigentümer, Mieter, Pächter oder dinglich Nutzungsberechtigter des in der Polizze bezeichneten Grundstückesim jeweiligen Rechtsschutzvertrag vereinbarten Grundstücke, Gebäudes Gebäude oder Gebäudeteiles Gebäudeteile (Wohnung oder sonstige selbständige Räum- lichkeitRäumlichkeit) eintreten (Selbstnutzung); 1.2. 1.2 für Versicherungsfälle, die in seiner Eigenschaft als Vermieter oder Verpächter des in der Polizze Versicherungsurkunde bezeichneten Grund- stückesGrundstückes, Gebäudes oder Gebäudeteiles (Wohnung oder sonstige selbständige Räumlichkeit) eintreten (Gebrauchsüber- lassungGebrauchsüberlassung). Der Versicherungsschutz aus der Gebrauchsüberlassung umfasst auch Fälle, die beim Versicherungsnehmer in seiner Eigenschaft als Eigentümer oder dinglich Nutzungsberechtigter des versicherten Objektes eintreten).

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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Rechtsschutz Versicherung, Allgemeine Bedingungen Für Die Rechtsschutz Versicherung

Wer ist in welcher Eigenschaft versichert?. Versicherungsschutz hat haben - für privat genutzte Objekte der Versicherungsnehmer und seine Familienangehörigen (Art. 5.1. ARB) - für betrieblich genutzte Objekte ausschließlich der Versicherungsnehmer 1.1. 1.1 für Versicherungsfälle, die in seiner Eigenschaft als Eigentümer, Mieter, Pächter oder dinglich Nutzungsberechtigter des in der Polizze bezeichneten Grundstückes, Gebäudes oder Gebäudeteiles (Wohnung oder sonstige selbständige Räum- lichkeitRäumlichkeit) eintreten (Selbstnutzung); 1.2. 1.2 für Versicherungsfälle, die in seiner Eigenschaft als Vermieter oder Verpächter des in der Polizze bezeichneten Grund- stückesGrundstückes, Gebäudes oder Gebäudeteiles (Wohnung oder sonstige selbständige Räumlichkeit) eintreten (Gebrauchsüber- lassung). Gebrauchsüberlassung) Der Versicherungsschutz aus der Gebrauchsüberlassung umfasst auch Fälle, die beim Versicherungsnehmer in seiner Eigenschaft als Eigentümer oder dinglich Nutzungsberechtigter des versicherten Objektes eintreten.

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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Rechtsschutz Versicherung, Allgemeine Bedingungen Für Die Rechtsschutz Versicherung

Wer ist in welcher Eigenschaft versichert?. Versicherungsschutz hat haben – für privat genutzte Objekte der VersicherungsnehmerVersicherungsnehmer und seine Familienangehörigen (Artikel 5.1.) – für betrieblich genutzte Objekte ausschließlich der Versicherungs- nehmer 1.1. für Versicherungsfälle, die in seiner ihrer Eigenschaft als Eigentümer, Mieter, Pächter oder dinglich Nutzungsberechtigter des in der Polizze bezeichneten Grundstückes, Gebäudes oder Gebäudeteiles Gebäude- teiles (Wohnung oder sonstige selbständige Räum- lichkeitselbstständige Räumlichkeit) eintreten (Selbstnutzung); 1.2. für Versicherungsfälle, die in seiner ihrer Eigenschaft als Vermieter oder Verpächter des in der Polizze bezeichneten Grund- stückesGrundstückes, Gebäudes oder Gebäudeteiles (Wohnung oder sonstige selbständige selbst- ständige Räumlichkeit) eintreten (Gebrauchsüber- lassungGebrauchsüberlassung). Der Versicherungsschutz aus der Gebrauchsüberlassung umfasst auch Fälle, die beim Versicherungsnehmer in seiner Eigenschaft als Eigentümer oder dinglich Nutzungsberechtigter des versicherten versi- cherten Objektes eintreten.

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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Rechtsschutz Versicherung, Rechtsschutz Versicherung

Wer ist in welcher Eigenschaft versichert?. Versicherungsschutz hat haben – für privat genutzte Objekte der VersicherungsnehmerVersicherungsnehmer und seine Familienangehörigen (Artikel 5.1.) – für betrieblich genutzte Objekte ausschließlich der Versicherungs- nehmer 1.1. für Versicherungsfälle, die in seiner ihrer Eigenschaft als Eigentümer, Mieter, Pächter oder dinglich Nutzungsberechtigter des in der Polizze bezeichneten Grundstückes, Gebäudes oder Gebäudeteiles Gebäude- teiles (Wohnung oder sonstige selbständige Räum- lichkeitselbstständige Räumlichkeit) eintreten (Selbstnutzung); 1.2. für Versicherungsfälle, die in seiner ihrer Eigenschaft als Vermieter oder Verpächter des in der Polizze bezeichneten Grund- stückesGrundstückes, Gebäudes oder Gebäudeteiles (Wohnung oder sonstige selbständige selbst- ständige Räumlichkeit) eintreten (Gebrauchsüber- lassungGebrauchsüberlassung). Der Versicherungsschutz aus der Gebrauchsüberlassung umfasst um- fasst auch Fälle, die beim Versicherungsnehmer in seiner Eigenschaft Eigen- schaft als Eigentümer oder dinglich Nutzungsberechtigter des versicherten Objektes eintreten.

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Samples: Vertragsgrundlagen

Wer ist in welcher Eigenschaft versichert?. Versicherungsschutz hat haben - für privat genutzte Objekte der Versicherungs- nehmer und seine Familienangehörigen (Art. 5.1. ARB) - für betrieblich genutzte Objekte ausschließlich der Versicherungsnehmer 1.1. 1.1 für Versicherungsfälle, die in seiner Eigenschaft als Eigentümer, Mieter, Pächter oder dinglich Nutzungsberechtigter des in der Polizze bezeichneten bezeich- neten Grundstückes, Gebäudes oder Gebäudeteiles Gebäude- teiles (Wohnung oder sonstige selbständige Räum- lichkeitRäumlichkeit) eintreten (Selbstnutzung); 1.2. 1.2 für Versicherungsfälle, die in seiner Eigenschaft als Vermieter oder Verpächter des in der Polizze bezeichneten Grund- stückesGrundstückes, Gebäudes oder Gebäudeteiles Ge- bäudeteiles (Wohnung oder sonstige selbständige selbständi- ge Räumlichkeit) eintreten (Gebrauchsüber- lassung). Gebrauchsüberlas- sung) Der Versicherungsschutz aus der Gebrauchsüberlassung Gebrauchs- überlassung umfasst auch Fälle, die beim Versicherungsnehmer Versi- cherungsnehmer in seiner Eigenschaft als Eigentümer Eigen- tümer oder dinglich Nutzungsberechtigter des versicherten Objektes eintreten.

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Samples: Rechtsschutz Versicherung