Wer ist in welcher Eigenschaft versichert?. Versicherungsschutz hat der Versicherungsnehmer 1.1. für Versicherungsfälle, die in seiner Eigenschaft als Eigentümer, Mieter, Pächter oder dinglich Nutzungsberechtigter des in der Polizze bezeichneten Grundstückes, Gebäudes oder Gebäudeteiles (Wohnung oder sonstige selbständige Räum- lichkeit) eintreten (Selbstnutzung); 1.2. für Versicherungsfälle, die in seiner Eigenschaft als Vermieter oder Verpächter des in der Polizze bezeichneten Grund- stückes, Gebäudes oder Gebäudeteiles (Wohnung oder sonstige selbständige Räumlichkeit) eintreten (Gebrauchsüber- lassung). Der Versicherungsschutz aus der Gebrauchsüberlassung umfasst auch Fälle, die beim Versicherungsnehmer in seiner Eigenschaft als Eigentümer oder dinglich Nutzungsberechtigter des versicherten Objektes eintreten.
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Samples: Rechtsschutzversicherung, Rechtsschutzversicherung, Rechtsschutzversicherung
Wer ist in welcher Eigenschaft versichert?. Versicherungsschutz hat der Versicherungsnehmer
1.1. für Versicherungsfälle, die in seiner Eigenschaft als Eigentümer, Mieter, Pächter oder dinglich Nutzungsberechtigter des in der Polizze bezeichneten Grundstückes, Gebäudes oder Gebäudeteiles (Wohnung oder sonstige selbständige Räum- lichkeitRäumlichkeit) eintreten (Selbstnutzung);
1.2. für Versicherungsfälle, die in seiner Eigenschaft als Vermieter oder Verpächter des in der Polizze bezeichneten Grund- stückesGrundstückes, Gebäudes oder Gebäudeteiles (Wohnung oder sonstige selbständige Räumlichkeit) eintreten (Gebrauchsüber- lassungGebrauchsüberlassung). Der Versicherungsschutz aus der Gebrauchsüberlassung umfasst auch Fälle, die beim Versicherungsnehmer in seiner Eigenschaft als Eigentümer oder dinglich Nutzungsberechtigter des versicherten Objektes eintreten.
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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Rechtsschutz Versicherung (Arb 2007), Allgemeine Bedingungen Für Die Rechtsschutz Versicherung (Arb 2007), Allgemeine Bedingungen Für Die Rechtsschutz Versicherung (Arb 2011)
Wer ist in welcher Eigenschaft versichert?. Versicherungsschutz hat der VersicherungsnehmerVersicherungsneh- mer
1.1. für Versicherungsfälle, die in seiner Eigenschaft als Eigentümer, Mieter, Pächter oder dinglich Nutzungsberechtigter des in der Polizze bezeichneten Grundstückes, Gebäudes oder Gebäudeteiles Ge- bäudeteiles (Wohnung oder sonstige selbständige Räum- lichkeitRäumlichkeit) eintreten (SelbstnutzungSelbstnut- zung);
1.2. für Versicherungsfälle, die in seiner Eigenschaft als Vermieter oder Verpächter des in der Polizze bezeichneten Grund- stückesGrundstückes, Gebäudes oder Gebäudeteiles Ge- bäudeteiles (Wohnung oder sonstige selbständige Räumlichkeit) eintreten (Gebrauchsüber- lassungGebrauch- süberlassung). Der Versicherungsschutz aus der Gebrauchsüberlassung Gebrauchs- überlassung umfasst auch Fälle, die beim Versicherungsnehmer Versi- cherungsnehmer in seiner Eigenschaft als Eigentümer oder dinglich Nutzungsberechtigter des versicherten Objektes eintreten.
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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Rechtsschutz Versicherung, Allgemeine Bedingungen Für Die Rechtsschutz Versicherung (Arb 2018), Allgemeine Bedingungen Für Die Rechtsschutz Versicherung (Arb 2018)
Wer ist in welcher Eigenschaft versichert?. Versicherungsschutz hat der Versicherungsnehmer
1.1. 1.1 für Versicherungsfälle, die in seiner Eigenschaft als Eigentümer, Mieter, Pächter oder dinglich Nutzungsberechtigter des in der Polizze bezeichneten Grundstückes, Gebäudes oder Gebäudeteiles (Wohnung oder sonstige selbständige Räum- lichkeitRäumlichkeit) eintreten (Selbstnutzung);
1.2. 1.2 für Versicherungsfälle, die in seiner Eigenschaft als Vermieter oder Verpächter des in der Polizze bezeichneten Grund- stückesGrundstückes, Gebäudes oder Gebäudeteiles (Wohnung oder sonstige selbständige Räumlichkeit) eintreten (Gebrauchsüber- lassung). Gebrauchsüberlassung) Der Versicherungsschutz aus der Gebrauchsüberlassung umfasst auch Fälle, die beim Versicherungsnehmer in seiner Eigenschaft als Eigentümer oder dinglich Nutzungsberechtigter des versicherten Objektes eintreten.
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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Rechtsschutz Versicherung, Allgemeine Bedingungen Für Die Rechtsschutz Versicherung, Allgemeine Bedingungen Für Die Rechtsschutz Versicherung
Wer ist in welcher Eigenschaft versichert?. Versicherungsschutz hat der Versicherungsnehmer:
1.1. 1.1 für Versicherungsfälle, die in seiner Eigenschaft als EigentümerEigen- tümer, Mieter, Pächter oder dinglich Nutzungsberechtigter des in der Polizze bezeichneten Grundstückes, Gebäudes oder Gebäudeteiles (Wohnung oder sonstige selbständige Räum- lichkeitRäumlichkeit) eintreten (Selbstnutzung);
1.2. 1.2 nur falls ausdrücklich und besonders vereinbart: für VersicherungsfälleVersi- cherungsfälle, die in seiner Eigenschaft als Vermieter oder Verpächter des in der Polizze bezeichneten Grund- stückesGrundstückes, Gebäudes oder Gebäudeteiles (Wohnung oder sonstige selbständige Räumlichkeit) eintreten (Gebrauchsüber- lassungGebrauchsüberlas- sung). Der Versicherungsschutz aus der Gebrauchsüberlassung umfasst auch Fälle, die beim Versicherungsnehmer in seiner Eigenschaft als Eigentümer oder dinglich Nutzungsberechtigter Nutzungsberech- tigter des versicherten Objektes eintreten.
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Samples: Charter Insurance Terms and Conditions, Allgemeine Bedingungen Für Die Rechtsschutz Versicherung
Wer ist in welcher Eigenschaft versichert?. Versicherungsschutz hat der VersicherungsnehmerVersicherungsnehmer und seine Familienangehörigen (gemäß Artikel 5.1)
1.1. 1.1 für Versicherungsfälle, die in seiner Eigenschaft als Eigentümer, Mieter, Pächter oder dinglich Nutzungsberechtigter des in der Polizze bezeichneten Grundstückesim jeweiligen Rechtsschutzvertrag vereinbarten Grundstücke, Gebäudes Gebäude oder Gebäudeteiles Gebäudeteile (Wohnung oder sonstige selbständige Räum- lichkeitRäumlichkeit) eintreten (Selbstnutzung);
1.2. 1.2 für Versicherungsfälle, die in seiner Eigenschaft als Vermieter oder Verpächter des in der Polizze Versicherungsurkunde bezeichneten Grund- stückesGrundstückes, Gebäudes oder Gebäudeteiles (Wohnung oder sonstige selbständige Räumlichkeit) eintreten (Gebrauchsüber- lassungGebrauchsüberlassung). Der Versicherungsschutz aus der Gebrauchsüberlassung umfasst auch Fälle, die beim Versicherungsnehmer in seiner Eigenschaft als Eigentümer oder dinglich Nutzungsberechtigter des versicherten Objektes eintreten.
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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Rechtsschutz Versicherung, Allgemeine Bedingungen Für Die Rechtsschutz Versicherung
Wer ist in welcher Eigenschaft versichert?. Versicherungsschutz hat der VersicherungsnehmerVersicherungsnehmer und seine Familienangehörigen (gemäß Artikel 5.1)
1.1. 1.1 für Versicherungsfälle, die in seiner Eigenschaft als Eigentümer, Mieter, Pächter oder dinglich Nutzungsberechtigter des in der Polizze bezeichneten Grundstückesim jeweiligen Rechtsschutzvertrag vereinbarten Grundstücke, Gebäudes Gebäude oder Gebäudeteiles Gebäudeteile (Wohnung oder sonstige selbständige Räum- lichkeitRäumlichkeit) eintreten (Selbstnutzung);
1.2. 1.2 für Versicherungsfälle, die in seiner Eigenschaft als Vermieter oder Verpächter des in der Polizze Versicherungsurkunde bezeichneten Grund- stückesGrundstückes, Gebäudes oder Gebäudeteiles (Wohnung oder sonstige selbständige Räumlichkeit) eintreten (Gebrauchsüber- lassungGebrauchsüberlassung). Der Versicherungsschutz aus der Gebrauchsüberlassung umfasst auch Fälle, die beim Versicherungsnehmer in seiner Eigenschaft als Eigentümer oder dinglich Nutzungsberechtigter des versicherten Objektes eintreten).
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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Rechtsschutz Versicherung, Allgemeine Bedingungen Für Die Rechtsschutz Versicherung
Wer ist in welcher Eigenschaft versichert?. Versicherungsschutz hat der Versicherungsnehmer:
1.1. 1.1 für Versicherungsfälle, die in seiner Eigenschaft als EigentümerEigen- tümer, Mieter, Pächter oder dinglich Nutzungsberechtigter des in der Polizze bezeichneten Grundstückes, Gebäudes oder Gebäudeteiles (Wohnung oder sonstige selbständige Räum- lichkeitRäumlichkeit) eintreten (Selbstnutzung);
1.2. 1.2 nur falls ausdrücklich und besonders vereinbart: für VersicherungsfälleVersi- cherungsfälle, die in seiner Eigenschaft als Vermieter oder Verpächter des in der Polizze bezeichneten Grund- stückesGrundstückes, Gebäudes oder Gebäudeteiles (Wohnung oder sonstige selbständige Räumlichkeit) eintreten (Gebrauchsüber- lassungGebrauchsüberlas- sung). Der Versicherungsschutz aus der Gebrauchsüberlassung umfasst auch Fälle, die beim Versicherungsnehmer in seiner sei- ner Eigenschaft als Eigentümer oder dinglich Nutzungsberechtigter Nutzungsbe- rechtigter des versicherten Objektes eintreten.
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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Rechtsschutz Versicherung
Wer ist in welcher Eigenschaft versichert?. Versicherungsschutz hat der Versicherungsnehmer
1.1. 1.1 für Versicherungsfälle, die in seiner Eigenschaft als EigentümerEigentü- mer, Mieter, Pächter oder dinglich Nutzungsberechtigter des in der Polizze bezeichneten Grundstückes, Gebäudes oder Gebäudeteiles (Wohnung oder sonstige selbständige Räum- lichkeit) eintreten (Selbstnutzung);
1.2. 1.2 für Versicherungsfälle, die in seiner Eigenschaft als Vermieter oder Verpächter des in der Polizze bezeichneten Grund- stückesGrundstü- ckes, Gebäudes oder Gebäudeteiles (Wohnung oder sonstige selbständige Räumlichkeit) eintreten (Gebrauchsüber- lassungGebrauchsüberlassung). Der Versicherungsschutz aus der Gebrauchsüberlassung umfasst um- fasst auch Fälle, die beim Versicherungsnehmer in seiner Eigenschaft Ei- genschaft als Eigentümer oder dinglich Nutzungsberechtigter des versicherten Objektes eintreten.
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Samples: Rechtsschutz Versicherung
Wer ist in welcher Eigenschaft versichert?. Versicherungsschutz hat der Versicherungsnehmer
1.1. für Versicherungsfälle, die in seiner Eigenschaft als Eigentümer, Mieter, Pächter oder dinglich Nutzungsberechtigter Nutzungs- berechtigter des in der Polizze bezeichneten Grundstückes, Gebäudes oder Gebäudeteiles Gebäu- deteiles (Wohnung oder sonstige selbständige Räum- lichkeitRäumlichkeit) eintreten (SelbstnutzungSelbstnut- zung);
1.2. für Versicherungsfälle, die in seiner Eigenschaft als Vermieter oder Verpächter des in der Polizze bezeichneten Grund- stückesbe- zeichneten Grundstückes, Gebäudes oder Gebäudeteiles Gebäude- teiles (Wohnung oder sonstige selbständige Räumlichkeit) eintreten (Gebrauchsüber- lassungGebrauchs- überlassung). Der Versicherungsschutz aus der Gebrauchsüberlassung Gebrauchsüberlas- sung umfasst auch Fälle, die beim Versicherungsnehmer Versicherungs- nehmer in seiner Eigenschaft als Eigentümer oder dinglich Nutzungsberechtigter des versicherten Objektes eintreten.
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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Rechtsschutz Versicherung