Wer ist in welcher Eigenschaft versichert?. Versicherungsschutz haben 1.1 im Privat- und Berufsbereich der Versicherungsnehmer und seine Familienangehörigen (Artikel 5.1); 1.2 im Betriebsbereich der Versicherungsnehmer für den versicherten Betrieb und alle Arbeitnehmer im Sinne des § 51 ASGG für Versicherungsfälle, die mit der Berufsausübung unmittelbar zusammenhängen oder auf dem direkten Weg von und zur Arbeitsstätte eintreten.
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Wer ist in welcher Eigenschaft versichert?. Versicherungsschutz haben
1.1 1.1. im Privat- und Berufsbereich der Versicherungsnehmer und seine Familienangehörigen Familienan- gehörigen (Artikel 5.1)Art. 5 Pkt. 1) in ihrer Eigenschaft als Arbeitnehmer im Sinne des § 51 ASGG gegenüber ihrem Arbeitgeber;
1.2 1.2. im Betriebsbereich der Versicherungsnehmer für den versicherten Betrieb und alle Arbeitnehmer im Sinne des § 51 ASGG für Versicherungsfälle, die mit der Berufsausübung unmittelbar zusammenhängen oder auf dem direkten Weg von und zur Arbeitsstätte eintretenals Arbeitgeber gegenüber seinen Arbeitnehmern.
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Wer ist in welcher Eigenschaft versichert?. Versicherungsschutz haben
1.1 1.1. im Privat- und Berufsbereich der Versicherungsnehmer und seine Familienangehörigen Familienan- gehörigen (Artikel 5.1Art. 5 Pkt. 1);.
1.2 1.2. im Betriebsbereich der Versicherungsnehmer für den Rechtsangelegen- heiten des versicherten Betrieb und alle Arbeitnehmer im Sinne des § 51 ASGG für Versicherungsfälle, die mit der Berufsausübung unmittelbar zusammenhängen oder auf dem direkten Weg von und zur Arbeitsstätte eintretenBetriebes.
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Wer ist in welcher Eigenschaft versichert?. Versicherungsschutz haben
1.1 1.1. im Privat- und Berufsbereich der Versicherungsnehmer und seine Familienangehörigen Familienan- gehörigen (Artikel 5.1Art. 5 Pkt. 1);.
1.2 1.2. im Betriebsbereich der Versicherungsnehmer für den versicherten Betrieb und alle Arbeitnehmer im Sinne des § 51 ASGG für Versicherungsfälle, die mit der Berufsausübung unmittelbar zusammenhängen oder auf dem direkten Weg von und zur Arbeitsstätte eintreten.
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1.1 im Privat- und Berufsbereich der Versicherungsnehmer und seine Familienangehörigen (Artikel 5.1)) in ihrer Eigenschaft als Arbeitnehmer im Sinne des § 51 ASGG gegenüber ihrem Arbeitgeber;
1.2 im Betriebsbereich der Versicherungsnehmer für den versicherten Betrieb und alle Arbeitnehmer im Sinne des § 51 ASGG für Versicherungsfälle, die mit der Berufsausübung unmittelbar zusammenhängen oder auf dem direkten Weg von und zur Arbeitsstätte eintretenals Arbeitgeber gegenüber seinen Arbeitnehmern.
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Wer ist in welcher Eigenschaft versichert?. Versicherungsschutz haben
1.1 im Privat- und Berufsbereich der Versicherungsnehmer und seine Familienangehörigen (Artikel gemäß Art. 5.1).) in ihrer Eigenschaft als Arbeitnehmer im Sinne des § 51 ASGG gegenüber ihrem Arbeitgeber;
1.2 im Betriebsbereich der Versicherungsnehmer für den versicherten Betrieb und alle Arbeitnehmer im Sinne des § 51 ASGG für Versicherungsfälle, die mit der Berufsausübung unmittelbar zusammenhängen oder auf dem direkten Weg von und zur Arbeitsstätte eintretenals Arbeitgeber gegenüber seinen Arbeitnehmern.
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Wer ist in welcher Eigenschaft versichert?. Versicherungsschutz haben
1.1 1.1. im Privat- und Berufsbereich der Versicherungsnehmer und seine Familienangehörigen Familienange- hörigen (Artikel 5.1)Art. 5 Pkt. 1) in ihrer Eigenschaft als Arbeit- nehmer im Sinne des § 51 ASGG gegenüber ihrem Arbeitgeber;
1.2 1.2. im Betriebsbereich der Versicherungsnehmer für den versicherten Betrieb und alle Arbeitnehmer im Sinne des § 51 ASGG für Versicherungsfälle, die mit der Berufsausübung unmittelbar zusammenhängen oder auf dem direkten Weg von und zur Arbeitsstätte eintretenBe- trieb als Arbeitgeber gegenüber seinen Arbeitnehmern.
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Wer ist in welcher Eigenschaft versichert?. Versicherungsschutz haben
1.1 1.1. im Privat- und Berufsbereich der Versicherungsnehmer und seine Familienangehörigen Familienange- hörigen (Artikel 5.1Art. 5 Pkt. 1);.
1.2 1.2. im Betriebsbereich der Versicherungsnehmer für den versicherten Betrieb Be- trieb und alle Arbeitnehmer im Sinne des § 51 ASGG für Versicherungsfälle, die mit der Berufsausübung Berufs- ausübung unmittelbar zusammenhängen oder auf dem direkten Weg von und zur Arbeitsstätte eintreten.
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