Wer ist in welcher Eigenschaft versichert?. Versicherungsschutz haben 1.1 im Berufsbereich a) der mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft lebenden Ehepartner oder Lebensgefährte b) minderjährigen Kinder des Versicherungsnehmers bzw. der unter Pkt. a) genannten Personen; auch Adoptiv-, Pflege-, Stief- und Enkelkinder. Enkelkinder jedoch nur, wenn sie im gemeinsamen Haushalt leben; c) Kinder gemäß Pkt. b) sind bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres versichert, sofern sie im gemeinsamen Haushalt mit dem Versicherungsnehmer leben und kein eigenes regelmäßiges Einkommen haben; d) Geistig behinderte Xxxxxx, für die die Eltern die Sachwalterschaft innehaben und die im gemeinsamen Haushalt leben, sind vom Alter unbegrenzt mitversichert. e) für Kinder, Adoptiv-, Pflege- und Stief- und Enkelkinder gilt der Versicherungsschutz jedoch auch, wenn der gemeinsame Haushalt zum Zwecke der Ausbildung nicht gegeben ist, sofern sie kein eigenes regelmäßiges Einkommen haben; Versicherungsschutz besteht nur, wenn nicht anderweitig Versicherungsschutz gegeben ist (Subsidärität). f) Einkommen aus einer geringfügigen Beschäftigung, Familienbeihilfe, Studienbeihilfe und Stipendien, Ferialpraxis, Entschädigung aus Präsenz- oder Zivildienst, sowie Lehrlingsentschädigung (oder Beihilfe über AMS bei Lehrlingsausbildung) gelten nicht als eigenes regelmäßiges Einkommen. 1.2 im Betriebsbereich der Versicherungsnehmer für den versicherten Betrieb als Arbeitgeber gegenüber seinen Arbeitnehmern.
Appears in 2 contracts
Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Rechtsschutz Versicherung, Allgemeine Bedingungen Für Die Rechtsschutz Versicherung
Wer ist in welcher Eigenschaft versichert?. Versicherungsschutz haben
1.1 im BerufsbereichPrivatbereich
a) der mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft lebenden Ehepartner oder Lebensgefährte
b) minderjährigen Kinder des Versicherungsnehmers bzw. der unter Pkt. a) genannten Personen; auch Adoptiv-, Pflege-, Stief- und Enkelkinder. Enkelkinder jedoch nur, wenn sie im gemeinsamen Haushalt leben;
c) Kinder gemäß Pkt. b) sind bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres versichert, sofern sie im gemeinsamen Haushalt mit dem Versicherungsnehmer leben und kein eigenes regelmäßiges Einkommen haben;
d) Geistig behinderte Xxxxxx, für die die Eltern die Sachwalterschaft innehaben und die im gemeinsamen Haushalt leben, sind vom Alter unbegrenzt mitversichert.
e) für Kinder, Adoptiv-, Pflege- und Stief- und Enkelkinder gilt der Versicherungsschutz jedoch auch, wenn der gemeinsame Haushalt zum Zwecke der Ausbildung nicht gegeben ist, sofern sie kein eigenes regelmäßiges Einkommen haben; Versicherungsschutz besteht nur, wenn nicht anderweitig Versicherungsschutz gegeben ist (Subsidärität).
f) Einkommen aus einer geringfügigen Beschäftigung, Familienbeihilfe, Studienbeihilfe und Stipendien, Ferialpraxis, Entschädigung aus Präsenz- oder Zivildienst, sowie Lehrlingsentschädigung (oder Beihilfe über AMS bei Lehrlingsausbildung) gelten nicht als eigenes regelmäßiges Einkommen.
1.2 im Betriebsbereich der Versicherungsnehmer für den versicherten Betrieb als Arbeitgeber gegenüber seinen ArbeitnehmernBetrieb.
Appears in 2 contracts
Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Rechtsschutz Versicherung, Allgemeine Bedingungen Für Die Rechtsschutz Versicherung
Wer ist in welcher Eigenschaft versichert?. Versicherungsschutz haben
1.1 im Berufsbereich
a) der mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft lebenden Ehepartner oder Lebensgefährte
b) minderjährigen Kinder des Versicherungsnehmers bzw. der unter Pkt. a) genannten Personen; auch Adoptiv-, Pflege-, Stief- und Enkelkinder. Enkelkinder jedoch nur, wenn sie im gemeinsamen Haushalt leben;
c) Kinder gemäß Pkt. b) sind bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres versichert, sofern sie im gemeinsamen Haushalt mit dem Versicherungsnehmer leben und kein eigenes regelmäßiges Einkommen haben;
d) Geistig behinderte Xxxxxx, für die die Eltern die Sachwalterschaft innehaben und die im gemeinsamen Haushalt leben, sind vom Alter unbegrenzt mitversichert.
e) für Kinder, Adoptiv-, Pflege- und Stief- und Enkelkinder gilt der Versicherungsschutz jedoch auch, wenn der gemeinsame Haushalt zum Zwecke der Ausbildung nicht gegeben ist, sofern sie kein eigenes regelmäßiges Einkommen haben; Versicherungsschutz besteht nur, wenn nicht anderweitig Versicherungsschutz gegeben ist (Subsidärität).
f) Einkommen aus einer geringfügigen Beschäftigung, Familienbeihilfe, Studienbeihilfe und Stipendien, Ferialpraxis, Entschädigung aus Präsenz- oder Zivildienst, sowie Lehrlingsentschädigung (oder Beihilfe über AMS bei Lehrlingsausbildung) gelten nicht als eigenes regelmäßiges Einkommen.
1.2 im Betriebsbereich der Versicherungsnehmer für den versicherten Betrieb als Arbeitgeber gegenüber seinen Arbeitnehmern.
Appears in 2 contracts
Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Rechtsschutz Versicherung, Allgemeine Bedingungen Für Die Rechtsschutz Versicherung
Wer ist in welcher Eigenschaft versichert?. Versicherungsschutz haben
1.1 im Berufsbereichhaben je nach Vereinbarung
a) der mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft lebenden Ehepartner oder Lebensgefährte
b) minderjährigen Kinder des Versicherungsnehmers bzw. der unter Pkt. a) genannten Personen; auch Adoptiv-, Pflege-, Stief- und Enkelkinder. Enkelkinder jedoch nur, wenn sie im gemeinsamen Haushalt leben;
c) Kinder gemäß Pkt. b) sind bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres versichert, sofern sie im gemeinsamen Haushalt mit dem Versicherungsnehmer leben und kein eigenes regelmäßiges Einkommen haben;
d) Geistig behinderte Xxxxxx, für die die Eltern die Sachwalterschaft innehaben und die im gemeinsamen Haushalt leben, sind vom Alter unbegrenzt mitversichert.
e) für Kinder, Adoptiv-, Pflege- und Stief- und Enkelkinder gilt der Versicherungsschutz jedoch auch, wenn der gemeinsame Haushalt zum Zwecke der Ausbildung nicht gegeben ist, sofern sie kein eigenes regelmäßiges Einkommen haben; Versicherungsschutz besteht nur, wenn nicht anderweitig Versicherungsschutz gegeben ist (Subsidärität).
f) Einkommen aus einer geringfügigen Beschäftigung, Familienbeihilfe, Studienbeihilfe und Stipendien, Ferialpraxis, Entschädigung aus Präsenz- oder Zivildienst, sowie Lehrlingsentschädigung (oder Beihilfe über AMS bei Lehrlingsausbildung) gelten nicht als eigenes regelmäßiges Einkommen.
1.2 der Versicherungsnehmer als Lenker von Fahrzeugen, die nicht im Betriebsbereich Eigentum einer versicherten Person stehen, nicht auf sie zugelassen sind bzw. nicht von ihr gehalten oder geleast werden. Als Fahrzeug im Sinne dieser Bestimmungen gelten Motorfahrzeuge zu Lande, zu Wasser und in der Versicherungsnehmer für den versicherten Betrieb als Arbeitgeber gegenüber seinen ArbeitnehmernLuft sowie Anhänger.
Appears in 2 contracts
Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Rechtsschutz Versicherung, Allgemeine Bedingungen Für Die Rechtsschutz Versicherung
Wer ist in welcher Eigenschaft versichert?. Versicherungsschutz haben
1.1 im Privat- und Berufsbereich
a) der mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft lebenden Ehepartner oder Lebensgefährte
b) minderjährigen Kinder des Versicherungsnehmers bzw. der unter Pkt. a) genannten Personen; auch Adoptiv-, Pflege-, Stief- und Enkelkinder. Enkelkinder jedoch nur, wenn sie im gemeinsamen Haushalt leben;
c) Kinder gemäß Pkt. b) sind bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres versichert, sofern sie im gemeinsamen Haushalt mit dem Versicherungsnehmer leben und kein eigenes regelmäßiges Einkommen haben;
d) Geistig behinderte Xxxxxx, für die die Eltern die Sachwalterschaft innehaben und die im gemeinsamen Haushalt leben, sind vom Alter unbegrenzt mitversichert.
e) für Kinder, Adoptiv-, Pflege- und Stief- und Enkelkinder gilt der Versicherungsschutz jedoch auch, wenn der gemeinsame Haushalt zum Zwecke der Ausbildung nicht gegeben ist, sofern sie kein eigenes regelmäßiges Einkommen haben; Versicherungsschutz besteht nur, wenn nicht anderweitig Versicherungsschutz gegeben ist (Subsidärität).
f) Einkommen aus einer geringfügigen Beschäftigung, Familienbeihilfe, Studienbeihilfe und Stipendien, Ferialpraxis, Entschädigung aus Präsenz- oder Zivildienst, sowie Lehrlingsentschädigung (oder Beihilfe über AMS bei Lehrlingsausbildung) gelten nicht als eigenes regelmäßiges Einkommen.
1.2 im Betriebsbereich der Versicherungsnehmer für den Rechtsangelegenheiten des versicherten Betrieb als Arbeitgeber gegenüber seinen ArbeitnehmernBetriebes.
Appears in 2 contracts
Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Rechtsschutz Versicherung, Allgemeine Bedingungen Für Die Rechtsschutz Versicherung
Wer ist in welcher Eigenschaft versichert?. Versicherungsschutz haben
1.1 im Privat- und Berufsbereich
a) der mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft lebenden Ehepartner oder Lebensgefährte
b) minderjährigen Kinder des Versicherungsnehmers bzw. der unter Pkt. a) genannten Personen; auch Adoptiv-, Pflege-, Stief- und Enkelkinder. Enkelkinder jedoch nur, wenn sie im gemeinsamen Haushalt leben;
c) Kinder gemäß Pkt. b) sind bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres versichert, sofern sie im gemeinsamen Haushalt mit dem Versicherungsnehmer leben und kein eigenes regelmäßiges Einkommen haben;
d) Geistig behinderte Xxxxxx, für die die Eltern die Sachwalterschaft innehaben und die im gemeinsamen Haushalt leben, sind vom Alter unbegrenzt mitversichert.
e) für Kinder, Adoptiv-, Pflege- und Stief- und Enkelkinder gilt der Versicherungsschutz jedoch auch, wenn der gemeinsame Haushalt zum Zwecke der Ausbildung nicht gegeben ist, sofern sie kein eigenes regelmäßiges Einkommen haben; Versicherungsschutz besteht nur, wenn nicht anderweitig Versicherungsschutz gegeben ist (Subsidärität).
f) Einkommen aus einer geringfügigen Beschäftigung, Familienbeihilfe, Studienbeihilfe und Stipendien, Ferialpraxis, Entschädigung aus Präsenz- oder Zivildienst, sowie Lehrlingsentschädigung (oder Beihilfe über AMS bei Lehrlingsausbildung) gelten nicht als eigenes regelmäßiges Einkommen.
1.2 im Betriebsbereich der Versicherungsnehmer für den versicherten Betrieb als Arbeitgeber gegenüber seinen Arbeitnehmern.
Appears in 2 contracts
Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Rechtsschutz Versicherung, Allgemeine Bedingungen Für Die Rechtsschutz Versicherung