Werbe- und Präsentationszwecke Musterklauseln

Werbe- und Präsentationszwecke. Der Verkäufer ist berechtigt die Zeichen zu Werbe- und Präsentationszwecken zu nutzen. Insbesondere darf der Provider die Zeichen zu Präsentations- und Werbezwecken auf der Firmen-Website sowie auf wei- teren durch den Provider betrieben Websites und Portalen, in Prospekten, Flyern, Zeitungen, Zeitschriften, auf Messen und auf Veranstaltungen jeder Art nutzen.