Datenlöschung. 10.1 Der Auftragnehmer wird die Auftraggeber-Daten nach Beendigung dieses Vertrages löschen, sofern nicht gesetzlich eine Verpflichtung des Auftragnehmers zur weiteren Speicherung der Auftraggeber-Daten besteht.
10.2 Dokumentationen, die dem Nachweis der auftrags- und ordnungsgemäßen Verarbeitung von Auftraggeber-Daten dienen, dürfen durch den Auftragnehmer auch nach Vertragsende aufbewahrt werden.
Datenlöschung. Der Auftragsverarbeiter hat ihm überlassene und alle ergänzend zu ver- arbeiteten Auftraggeberdaten einschließlich sämtlicher Vervielfältigungen (auch in Archivierungs- und Sicherungsdateien) vollständig und unwider- ruflich zu löschen oder zu vernichten (im Folgenden vereinheitlicht „Lö- schen“ genannt), sobald die Verarbeitung der Auftraggeberdaten nicht mehr für die Erfüllung des in Ziffer 2 dieser AV festgelegten Zwecks er- forderlich ist. Auftraggeberdaten sind insbesondere nach Beendigung der vertragsgegenständlichen Leistungserbringung zu löschen, sofern nicht in Anhang 1 dieser AV speziellere Löschpflichten des Auftragsver- arbeiters bestimmend sind. Soweit Auftraggeberdaten nach Beendigung der vertragsgegenständli- chen Leistungserbringung gesetzlichen Aufbewahrungs- und Speicher- pflichten des Auftragsverarbeiters (etwa gemäß §§ 145 bis 147 AO, § 257 HGB) unterliegen, hat die Löschung der Auftraggeberdaten unver- züglich zum Ende des Aufbewahrungs- bzw. Speicherzeitraums zu er- folgen; Auftraggeberdaten sind während dieses Zeitraums von jeglicher Verarbeitung auszuschließen. Der Auftraggeber hat den Auftragsverar- beiter über das Vorliegen der zuvor genannten Aufbewahrungs- und Speicherfristen zu unterrichten.
Datenlöschung. Der Provider wird die bei ihm vorhandenen Kundendaten 30 Tage nach der im Zusammenhang mit der Vertragsbeendigung erfolgten Übergabe der Daten an den Kunden löschen, sofern der Kunde nicht inner- halb dieser Frist mitteilt, dass die ihm übergebenen Daten nicht lesbar oder nicht vollständig sind. Das Unterbleiben der Mitteilung gilt als Zustimmung zur Löschung der Daten. Der Provider wird den Kunden bei Übermittlung der Daten auf die Bedeutung seines Verhaltens besonders hinweisen. Der Provider ist jederzeit berechtigt, unentgeltlich bereitgestellte Module zu ändern, neue Module unent- geltlich oder entgeltlich verfügbar zu machen und die Bereitstellung unentgeltlicher Module einzustellen. Der Provider wird hierbei jeweils auf die berechtigten Interessen der Kunden Rücksicht nehmen. Der Provider wird eine arbeitstägliche (Montag – Xxxxxxx, auch an Feiertagen) Sicherung der Daten des Kunden auf dem IT-System durchführen. Die Sicherungen werden jeweils circa 1 Woche vorgehalten und anschließend gelöscht. Die Sicherung des Providers stellt keine Leistungspflicht des Providers dar. Der Kunde erhält für jeden der von ihm in Anspruch genommenen Nutzeraccounts eine Zugriffsberechti- gung, bestehend aus der E-Mailadresse des Kunden und einem Passwort. E-Mailadresse und Passwort dürfen vom Kunden nur den von ihm berechtigten Nutzern mitgeteilt werden und sind im Übrigen geheim zu halten.
Datenlöschung. (1) Die oculai GmbH wird die Auftraggeber-Daten unmittelbar nach Beendigung des Hauptvertra- ges löschen, sofern nicht gesetzlich eine Verpflichtung der oculai GmbH zur weiteren Speiche- rung der Auftraggeber-Daten besteht, oder die weitere Verarbeitung in anonymisierter Form nach den Vorgaben dieses Vertrages zulässig ist.
(2) Dokumentationen, die dem Nachweis der vertragsgemäßen Datenverarbeitung im Rahmen die- ses Vertrages oder im Rahmen des Datenschutzrechtes dienen, dürfen auch über das Vertrags- ende hinaus aufbewahrt werden.
Datenlöschung. Auf Antrag des Kunden zwei Monate vor Vertragsende stellt UTA dem Kunden eine Kopie der im Zusammenhang mit sei- nem Account gespeicherten Fahrerdaten zur Verfügung. Der Antrag bedarf der Textform. Mangels abweichender Vereinbarung wird UTA die Daten des Kunden zum Monatsende nach bzw. mit Vertragsende löschen.
Datenlöschung. Die Datenlöschung wird analog zu den Bestimmungen der d.velop cloud Plattform durchgeführt (siehe d.velop cloud Plattform Leistungsbeschreibung).
Datenlöschung. Es wird, wie bereits bei der Aufbewahrungsfrist erwähnt, die Handhabung von direkten Benutzerdaten, Log- und Monitoring-Daten sowie gesicherten und replizierten Daten unterschieden: Für direkte Kunden- bzw. Benutzerdaten wird die Datenlöschung je nach gebuchtem Produkt des dvo Rechenzentrums (Service) entweder automatisiert bei bzw. nach Deaktivieren bzw. Löschen des Kundenaccounts oder manuell vorgenommen. Abhängig vom gebuchten Service kann die Datenlöschung auf Wunsch auch früher bzw. direkt mit Erreichen der Kündigungsfrist erfolgen. Diese Möglichkeit ist aber vom gebuchten Rechenzentrums-Produkt (Service) abhängig, da nicht bei jedem Produkt die Möglichkeit einer architektonisch völlig unabhängigen Datenlöschung besteht. Sonst gilt die Aufbewahrungsfrist aus Punkt 1. Siehe dazu die Leistungsbeschreibungen der einzelnen Produkte. Für Log- und Monitoring-Daten findet die Datenlöschung automatisiert gemäß der Aufbewahrungsfrist aus Punkt 1 statt. Für gesicherte Daten gelten die allgemeinen Archivrichtlinien im Kapitel „Datensicherung“ dieses Dokuments. Eine Löschung bestimmter, einzelner Daten aus servicespezifischen oder übergreifenden Sicherungssätzen über alle Archivstände hinweg ist derzeit bei gängigen bzw. marktüblichen Backupsoftware-Lösungen nicht möglich, weshalb ein „Hinausaltern“ der gesicherten Daten stattfindet. Die „Hinausalterung“ kann nur bei Nutzung einer dedizierten Infrastruktur auf Wunsch entfallen, somit ist diese Möglichkeit nur bei dem dvo Rechenzentrums-Produkt „net:center Enterprise“ auf Wunsch möglich. Abbildsicherungen sind in einen vollautomatisierten Zyklus eingebunden, ein manueller Eingriff in Form der Löschung bestimmter Abbildsicherungen oder Daten daraus wird im Sinne der Gewährleistung der Verfügbarkeitsqualität aller operativen Systeme im dvo Rechenzentrum grundsätzlich nicht vorgenommen. Bei replizierten Daten findet – wie bereits in Punkt 1 erwähnt - keine Versionierung bzw. Archivierung statt, sodass gelöschte Daten nach spätestens einem Tag auch im Replikat des jeweils anderen dvo Rechenzentrum- Standorts entfernt wurden. Ein manueller Eingriff ist daher nicht erforderlich bzw. wird nicht durchgeführt.
Datenlöschung. Die Löschung der Daten wird nach Veranlassung durch den jeweiligen User über die Weboberfläche der App durchgeführt. Darüber hinaus hat der Administrator die Möglichkeit, sämtliche Account- und Userdaten zentral zu löschen. In beiden Fällen werden die Daten unmittelbar nach Veranlassung der Datenlöschung endgültig und nicht wiederherstellbar gelöscht.
Datenlöschung. Die Daten wie auch das Account können jederzeit deaktiviert oder vollständig gelöscht werden. Dies kann durch den Nutzer selbst erfolgen oder auf Benachrichtigung durch den Careers Service.
Datenlöschung. 11.1. Der Auftragnehmer wird die personenbezogenen Daten, die im Auftrag des Auftraggebers ver- arbeitet wurden, nach Beendigung dieses Vertrages löschen, sofern nicht gesetzlich eine Ver- pflichtung des Auftragnehmers zur weiteren Speicherung der personenbezogenen Daten be- steht.
11.2. Dokumentationen, die dem Nachweis der auftrags- und ordnungsgemäßen Verarbeitung von personenbezogenen Daten dienen, dürfen durch den Auftragnehmer auch nach Vertragsende – sofern gesetzlich zulässig – aufbewahrt werden.