Datenlöschung Musterklauseln

Datenlöschung. 10.1 Der Auftragnehmer wird die Auftraggeber-Daten nach Beendigung dieses Vertrages löschen, sofern nicht gesetzlich eine Verpflichtung des Auftragnehmers zur weiteren Speicherung der Auftraggeber-Daten besteht.
Datenlöschung. Der Auftragsverarbeiter hat ihm überlassene und alle ergänzend zu ver- arbeiteten Auftraggeberdaten einschließlich sämtlicher Vervielfältigungen (auch in Archivierungs- und Sicherungsdateien) vollständig und unwider- ruflich zu löschen oder zu vernichten (im Folgenden vereinheitlicht „Lö- schen“ genannt), sobald die Verarbeitung der Auftraggeberdaten nicht mehr für die Erfüllung des in Ziffer 2 dieser AV festgelegten Zwecks er- forderlich ist. Auftraggeberdaten sind insbesondere nach Beendigung der vertragsgegenständlichen Leistungserbringung zu löschen, sofern nicht in Anhang 1 dieser AV speziellere Löschpflichten des Auftragsver- arbeiters bestimmend sind. Soweit Auftraggeberdaten nach Beendigung der vertragsgegenständli- chen Leistungserbringung gesetzlichen Aufbewahrungs- und Speicher- pflichten des Auftragsverarbeiters (etwa gemäß §§ 145 bis 147 AO, § 257 HGB) unterliegen, hat die Löschung der Auftraggeberdaten unver- züglich zum Ende des Aufbewahrungs- bzw. Speicherzeitraums zu er- folgen; Auftraggeberdaten sind während dieses Zeitraums von jeglicher Verarbeitung auszuschließen. Der Auftraggeber hat den Auftragsverar- beiter über das Vorliegen der zuvor genannten Aufbewahrungs- und Speicherfristen zu unterrichten. Der Auftragsverarbeiter garantiert vorbehaltlich einer einzelfallbezogenen Weisung die Einhaltung der in Anhang 2 dieser AV beigefügten techni- schen und organisatorischen Maßnahmen zur Daten- und Informations- sicherheit, die der Auftraggeber unter Berücksichtigung der Auftragsver- arbeitung im Allgemeinen und den im Rahmen dieser AV verarbeiten Auf- traggeberdaten und der dabei verfolgten Verarbeitungszwecke im Spe- ziellen als erforderlich erachtet. Ziel der Maßnahmen ist es, ein solches angemessenes Schutzniveau für Auftraggeberdaten zu gewährleisten, was dem Risiko für die Rechte und die Freiheit der von der Datenverar- beitung betroffenen natürlichen Personen entspricht (Art 32 DS-GVO). Workflow Collaboration Software | xxxxxxxxxx.xxx | xxxx@xxxxxxxxxx.xxx | 040 28483260 Revent GmbH Xxxxxxxxxxxx 00X 00000 Xxxxxxx Der Auftragsverarbeiter darf Änderungen der technischen und organisa- torischen Maßnahmen zur Daten- und Informationssicherheit vorneh- men, sofern daraus keine negativen Änderungen für das Schutzniveau der Rechte und die Freiheit der von der Datenverarbeitung betroffenen natürlichen Personen resultieren. Über solche Änderungen ist der Auf- traggeber rechtzeitig zu informieren. Dem Auftragsverarbeiter steht es frei, über die ...
Datenlöschung. Der Provider wird die bei ihm vorhandenen Kundendaten 30 Tage nach der im Zusammenhang mit der Vertragsbeendigung erfolgten Übergabe der Daten an den Kunden löschen, sofern der Kunde nicht inner- halb dieser Frist mitteilt, dass die ihm übergebenen Daten nicht lesbar oder nicht vollständig sind. Das Unterbleiben der Mitteilung gilt als Zustimmung zur Löschung der Daten. Der Provider wird den Kunden bei Übermittlung der Daten auf die Bedeutung seines Verhaltens besonders hinweisen. Der Provider ist jederzeit berechtigt, unentgeltlich bereitgestellte Module zu ändern, neue Module unent- geltlich oder entgeltlich verfügbar zu machen und die Bereitstellung unentgeltlicher Module einzustellen. Der Provider wird hierbei jeweils auf die berechtigten Interessen der Kunden Rücksicht nehmen. Der Provider wird eine arbeitstägliche (Montag – Xxxxxxx, auch an Feiertagen) Sicherung der Daten des Kunden auf dem IT-System durchführen. Die Sicherungen werden jeweils circa 1 Woche vorgehalten und anschließend gelöscht. Die Sicherung des Providers stellt keine Leistungspflicht des Providers dar. Der Kunde erhält für jeden der von ihm in Anspruch genommenen Nutzeraccounts eine Zugriffsberechti- gung, bestehend aus der E-Mailadresse des Kunden und einem Passwort. E-Mailadresse und Passwort dürfen vom Kunden nur den von ihm berechtigten Nutzern mitgeteilt werden und sind im Übrigen geheim zu halten.
Datenlöschung. (1) Die oculai GmbH wird die Auftraggeber-Daten unmittelbar nach Beendigung des Hauptvertra- ges löschen, sofern nicht gesetzlich eine Verpflichtung der oculai GmbH zur weiteren Speiche- rung der Auftraggeber-Daten besteht, oder die weitere Verarbeitung in anonymisierter Form nach den Vorgaben dieses Vertrages zulässig ist.
Datenlöschung. Der Auftraggeber weist SAP hiermit an, jegliche bei SAP verbleibenden Personenbezogenen Daten (sofern zutreffend) innerhalb eines angemessenen Zeitraums und in Übereinstimmung mit dem Datenschutzrecht innerhalb von sechs (6) Monaten zu löschen, sobald diese nicht mehr zur Durchführung der Vereinbarung benötigt werden, es sei denn, deren längere Aufbewahrung ist nach geltendem Recht erforderlich.
Datenlöschung. Sobald die Nutzenden gegenüber dem lokalen Administrator ihrer Institution schriftlich oder per E-Mail mitteilen, dass sie an einer weiteren Nutzung nicht mehr interessiert sind, werden ihre Daten gelöscht. Allerdings bleiben etwaige personenbezogene Angaben innerhalb von Kommentaren und Foren davon unberührt, da dies nicht automatisiert möglich ist. Daher sollte bei Einträgen davon abgesehen werden.
Datenlöschung. Auftraggeberdaten, die auf dem Ariba Network verarbeitet werden, können gemäß den Betriebsrichtlinien von SAP im Ariba Network verbleiben. Die aufbewahrten Daten unterliegen den Vertraulichkeitsregelungen der Vereinbarung sowie den Verpflichtungen aus der Vereinbarung über die Datenverarbeitung.
Datenlöschung. Es wird, wie bereits bei der Aufbewahrungsfrist erwähnt, die Handhabung von direkten Benutzerdaten, Log- und Monitoring-Daten sowie gesicherten und replizierten Daten unterschieden: Für direkte Kunden- bzw. Benutzerdaten wird die Datenlöschung je nach gebuchtem Produkt des dvo Rechenzentrums (Service) entweder automatisiert bei bzw. nach Deaktivieren bzw. Löschen des Kundenaccounts oder manuell vorgenommen. Abhängig vom gebuchten Service kann die Datenlöschung auf Wunsch auch früher bzw. direkt mit Erreichen der Kündigungsfrist erfolgen. Diese Möglichkeit ist aber vom gebuchten Rechenzentrums-Produkt (Service) abhängig, da nicht bei jedem Produkt die Möglichkeit einer architektonisch völlig unabhängigen Datenlöschung besteht. Sonst gilt die Aufbewahrungsfrist aus Punkt 1. Siehe dazu die Leistungsbeschreibungen der einzelnen Produkte. Für Log- und Monitoring-Daten findet die Datenlöschung automatisiert gemäß der Aufbewahrungsfrist aus Punkt 1 statt. Für gesicherte Daten gelten die allgemeinen Archivrichtlinien im Kapitel „Datensicherung“ dieses Dokuments. Eine Löschung bestimmter, einzelner Daten aus servicespezifischen oder übergreifenden Sicherungssätzen über alle Archivstände hinweg ist derzeit bei gängigen bzw. marktüblichen Backupsoftware-Lösungen nicht möglich, weshalb ein „Hinausaltern“ der gesicherten Daten stattfindet. Die „Hinausalterung“ kann nur bei Nutzung einer dedizierten Infrastruktur auf Wunsch entfallen, somit ist diese Möglichkeit nur bei dem dvo Rechenzentrums-Produkt „net:center Enterprise“ auf Wunsch möglich. Abbildsicherungen sind in einen vollautomatisierten Zyklus eingebunden, ein manueller Eingriff in Form der Löschung bestimmter Abbildsicherungen oder Daten daraus wird im Sinne der Gewährleistung der Verfügbarkeitsqualität aller operativen Systeme im dvo Rechenzentrum grundsätzlich nicht vorgenommen. Bei replizierten Daten findet – wie bereits in Punkt 1 erwähnt - keine Versionierung bzw. Archivierung statt, sodass gelöschte Daten nach spätestens einem Tag auch im Replikat des jeweils anderen dvo Rechenzentrum- Standorts entfernt wurden. Ein manueller Eingriff ist daher nicht erforderlich bzw. wird nicht durchgeführt.
Datenlöschung. Die Datenlöschung wird analog zu den Bestimmungen der d.velop cloud Plattform durchgeführt (siehe d.velop cloud Plattform Leistungsbeschreibung).
Datenlöschung. Auf Antrag des Kunden zwei Monate vor Vertragsende stellt UTA dem Kunden eine Kopie der im Zusammenhang mit sei- nem Account gespeicherten Fahrerdaten zur Verfügung. Der Antrag bedarf der Textform. Mangels abweichender Vereinbarung wird UTA die Daten des Kunden zum Monatsende nach bzw. mit Vertragsende löschen.