Werkstoffe Musterklauseln

Werkstoffe a) Alle Bauteile des Kontrollgeräts müssen aus Werkstoffen von hinreichender Stabilität und mechanischer Festigkeit sowie genügender elektrischer und magnetischer Unveränderlichkeit bestehen.
Werkstoffe. Die Werkstoffe müssen qualitativ gut beschaffen sein und den gestellten Anforderungen, bzw. bei Fehlen solcher, den anerkannten Normen entsprechen. Schreibt der Bauherr bestimmte Werkstoffe (Materialien, Fabrikate, Pflanzen etc.) und/oder Lieferanten vor, so trifft den Unternehmer hinsichtlich dieser Weisungen keine Prü- fungs- und Abmahnungspflicht, und es entfällt eine Mängel- haftung des Unternehmers für Werkmängel, die eine Folge des vorgeschriebenen Werkstoffes und/oder Lieferanten sind. Schreibt der Bauherr jedoch offensichtlich ungeeignete Werkstoffe und/oder Lieferanten vor, die offensichtlich nicht im Stande sind, mängelfreien Werkstoff zu liefern, so muss der Unternehmer den Bauherrn ausnahmsweise abmahnen.
Werkstoffe. Die Werkstoffe müssen qualitativ gut beschaffen sein und den gestellten Anforderungen, bzw. bei Fehlen solcher, den anerkannten Normen entsprechen. Schreibt der Bauherr bestimmte Werkstoffe (Materialien, Fabrikate, Pflanzen etc.) und/oder Lieferanten vor, so trifft den Unternehmer hinsichtlich dieser Weisungen keine Prüfungs- und Abmahnungspflicht, und es entfällt eine Män- gelhaftung des Unternehmers für Werkmängel, die eine Folge des vorgeschriebenen Werkstoffes und/oder Liefe- ranten sind. Schreibt der Bauherr jedoch offensichtlich ungeeignete Werkstoffe und/oder Lieferanten vor, die offen- sichtlich nicht imstande sind, mängelfreien Werkstoff zu liefern, so muss der Unternehmer den Bauherrn aus- nahmsweise abmahnen. Der Unternehmer liefert dem Bauherrn auf sein Verlangen Muster der Werkstoffe. Entstehen dabei für den Unter- nehmer Kosten, die das übliche Mass überschreiten, werden diese vom Bauherrn vergütet. Bei Naturprodukten (z.B. Naturstein, Pflanzen) sind naturgegebene Abweichungen von Mustern möglich und können nicht als Mangel geltend gemacht werden.
Werkstoffe. Die Werkstoffe müssen qualitativ gut beschaffen sein und den geltenden Anforderungen, insbesondere bei Mängeln derselben den anerkannten Normen entsprechen. Muster von Natursteinen, Betonmaterialien und Holz sind Naturprodukte und zeigen daher nur das allgemeine Aussehen des Produkts. Farbschwankungen, Haarrisse, Poren, Schleifstellen usw. sind normal und bedeuten keine Wertminderung bei fachgerechter Verarbeitung.
Werkstoffe. Folgende Werkstoffe sind für die vom Fernwärmewasser durchströmten Bauelemente zulässig: • St 35 nach DIN 1626, Blatt 3 oder • St 37/2 nach DIN 1629, Blatt 3 mit Werkszeugnis nach DIN 50049; Ziff. 2.2 • Die Rohre sollen innen und aussen gut gereinigt, frei von Öl und Fett sein • Chrom-Nickel-Molybdän-Stahl mit Werkstoffnummern 1.4571 und 1.4435 • St 35 nach DIN 1626, Blatt 3 oder • St 37/2 nach DIN 1629, Blatt 3 mit Werkszeugnis nach DIN 50049; Ziff. 2.2 • Sphäroguss, Stahlguss, Stahl geschweisst, Rotguss Rg 5, Messing, Kupfer, Grau- guss • Die Isolierung darf im nassen Zustand keine korrodierende Wirkung auf die Anla geteile ausüben und bei Betriebstemperatur soll sie chemisch stabil sein (z.B.: Glaswolle).
Werkstoffe. Die Werkstoffe müssen qualitativ gut beschaffen sein und den geltenden Anforderungen, insbesondere bei Mängeln derselben den anerkannten Normen entsprechen. Schreibt der Kunde bestimmte Werkstoffe (Materialien, Fabrikate, Pflanzen usw.) und/oder Lieferanten vor, so trifft der Unternehmer hinsichtlich dieser Weisungen keine Prüfungs- und Abmahnungspflicht, und es entfällt eine Mängelhaftung an den Unternehmer für Werkmängel, die eine Folge des vorgeschriebenen Werkstoffes und/oder Lieferanten sind. Schreibt der Kunde jedoch offensichtlich ungeeignete Werkstoffe und/oder Lieferanten vor, die offensichtlich nicht im Stande sind, mängelfreien Werkstoff zu liefern, so muss der Unternehmer den Kunden abmahnen. Muster von Natursteinen, Betonmaterialien und Holz sind Naturprodukte und zeigen daher nur das allgemeine Aussehen des Produkts. Farbschwankungen, Haarrisse, Poren, Schleifstellen usw. sind normal und bedeuten keine Wertminderung bei fachgerechter Verarbeitung.
Werkstoffe. Schreibt der Bauherr bestimmte Werkstoffe (Material, Fabrikate, Pflanzen, etc.) und/oder Lieferanten vor, trifft den Auftragnehmer keine Prüfungs- und Abnahmepflicht. Ebenso entfällt die Mängelhaftung des Unternehmers. Werden vom Bauherrn ungeeignete Materialien oder Lieferanten ausgesucht, hat der Unternehmer die Pflicht, den Bauherr darauf hinzuweisen.
Werkstoffe. Für die in Fernwärmeanlagen einzusetzenden Rohrleitungen, Gehäuse von Armaturen und Pumpen sowie Schrauben und Muttern sind ent- sprechend den Einsatzbedingungen nach DIN 4747 angegebene Werkstoffe zu verwenden. Aus den Einsatzbedingungen und den Werk- stoffdaten (z.B. Streckgrenze) ist eine hinrei- chende Wanddicke nach in der DIN 4747 ge- nannten Anlagenteilen zu berechnen oder auf andere Weise nachzuweisen. Für Wärmeübertrager und Druckausdehnungs- gefäße gelten die Bestimmungen der EU- Druckgeräterichtlinie (2014/68/EU). Die zur Verwendung kommenden Verbindungs- elemente und Dichtungen müssen für die Be- triebsbedingungen bezüglich Druck, Temperatur und Wasserqualität geeignet sein. Es wird auf die Alkalibeständigkeit hingewiesen, z.B. sind Hanfdichtungen ohne geeignete Zusatzmittel nicht zugelassen.
Werkstoffe. Alle Bauteile und eingesetzte Werkstoffe, die mit Produkt in Berührung kommen bzw. nass gereinigt werden müssen oder während der Nassreinigung mit Reinigungsmitteln in Kontakt kommen, müssen in rostfreiem Stahl 1.4301 oder höherwertig ausgeführt werden. • Transportgurte und Kettenelemente von Kettengliederförderern müssen aus Kunststoffen gefertigt sein, für die eine Lebensmittelzulassung besteht. Zulassungszertifikat für Lebensmittel nach FDA bzw. USDA muss vorliegen. Sie müssen für die während des Produktionsbetriebes auftretenden Temperaturen ausgelegt sein. • Förderbandkörper sind komplett aus rostfreiem Stahl 1.4301 zu fertigen. • Lackierter Stahl ist nur in Ausnahmefällen nach Rücksprache mit Xxxx Xxxxx oHG einzusetzen. Sofern im Auftrag nicht vereinbart, ist die gewünschte RAL-Farbnummer oder andere Farben bei Xxxx Xxxxx OHG zu erfragen. • Die Lackierung muss abriebfest, elastisch, kratzunempfindlich und resistent gegen Wasser, Reinigungsmittel, Desinfektionsmittel, Lösungsmittel, Kühlmittel, Hydrauliköle und Alkohole sein. • Alle zugänglichen Stellen, auch an den Innenseiten, dürfen keine scharfen Kanten und spitzen Ecken aufweisen, die zu Verletzungen führen können. Insbesondere müssen an allen Blechteilen die Kanten entgratet sein. • Nach Beendigung der Schweißarbeiten müssen alle Edelstahlteile gebeizt, passiviert und neutralisiert werden. Die Endreinigung der Oberfläche ist mit einem Edelstahlreiniger durchzuführen. • Der Einsatz von Glas ist untersagt. Bei Manometern sind nach Rücksprache mit dem Auftraggeber ausschließlich schlagfeste Gläser bzw. Mehrschicht-Sicherheitsglas einzusetzen. • Der Einsatz von Plexiglas ist in Ausnahmefällen nach Rücksprache mit Xxxx Xxxxx XXX einzusetzen • Die angestrebten Druckbereiche müssen auf der Skalierung grün markiert sein, kritische Druckbereiche sind rot zu unterlegen. • Vom Auftragnehmer ist nachzuweisen, dass bei allen produktberührenden Dichtungen eine Lebensmittelzulassung (FDA bzw. USDA) besteht und dass diese beständig sind gegen die im Werk eingesetzten Reinigungs- und Desinfektionsmittel. • Alle Edelstähle müssen Metalldetektierbar sein.
Werkstoffe. (5) Für das Grundmaterial und die Verbindungsmittel aller tragenden Stahlbauteile, ausgenommen Schweißzusatzwerkstoffe, sind nur Werkstoffe mit Abnahmeprüfzeugnis 3.2 nach DIN EN 10204 zu verwenden. Für kurzfristige Materialbeschaffung, Kleinmengen, Profilstähle und Sonderprofile ist mit Zustimmung des Auftraggebers ein Abnahmeprüfzeugnis 3.1 mit Zusatzprüfung durch ein nach DIN EN ISO 17025 akkreditiertes Prüfinstitut möglich. Diese Zusatzprüfungen, (spezifische Prüfung gemäß DIN EN 10025, DIN EN 10088 usw.) werden nicht gesondert vergütet. Bauteile ab einer Dicke von 30 mm, sofern es sich um geschweißte Bauteile handelt und die Nähte auf Zug- oder Biegezug bean- sprucht werden, müssen mittels Aufschweißbiegeversuch nach SEP 1390 auf Rissauffangvermögen geprüft werden. Alle Schweißzusatzwerkstoffe müssen den Anforderungen der DIN EN 13479 genügen und eine CE- Kennzeichnung besitzen. Bei Maschinenbauteilen ist in der Baubeschreibung festgelegt, bei welchen Bauteilen nur Werkstoffe mit Abnahmeprüfzeugnis 3.1 zu verwenden sind. Bei Maschinenbauteilen mit sicherheits- oder statischer Relevanz (z.B. Bolzen, Konsolen, Spur- und Halslager, Hubmittel bei Ver- schlüssen) sind zwingend nur Werkstoffe mit Abnahmeprüfzeugnis 3.2 zu verwenden. Die Festlegun- gen aus der Risikobeurteilung sind zu beachten.