Werkstoffe. Die Werkstoffe müssen qualitativ gut beschaffen sein und den gestellten Anforderungen, bzw. bei Fehlen solcher, den anerkannten Normen entsprechen. Schreibt der Bauherr bestimmte Werkstoffe (Materialien, Fabrikate, Pflanzen etc.) und/oder Lieferanten vor, so trifft den Unternehmer hinsichtlich dieser Weisungen keine Prü- fungs- und Abmahnungspflicht, und es entfällt eine Mängel- haftung des Unternehmers für Werkmängel, die eine Folge des vorgeschriebenen Werkstoffes und/oder Lieferanten sind. Schreibt der Bauherr jedoch offensichtlich ungeeignete Werkstoffe und/oder Lieferanten vor, die offensichtlich nicht im Stande sind, mängelfreien Werkstoff zu liefern, so muss der Unternehmer den Bauherrn ausnahmsweise abmahnen.
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Samples: zweifel-ag.ch, www.wetzelgartenbau.ch
Werkstoffe. Die Werkstoffe müssen qualitativ gut beschaffen sein und den gestellten Anforderungen, bzw. bei Fehlen solcher, den anerkannten Normen entsprechen. Schreibt der Bauherr bestimmte Werkstoffe (Materialien, Fabrikate, Pflanzen etc.) und/oder Lieferanten vor, so trifft den Unternehmer hinsichtlich dieser Weisungen keine Prü- fungs- und Abmahnungspflicht, und es entfällt eine Mängel- haftung Mängelhaftung des Unternehmers für Werkmängel, die eine Folge des vorgeschriebenen Werkstoffes und/oder Lieferanten sind. Schreibt der Bauherr jedoch offensichtlich ungeeignete Werkstoffe und/oder Lieferanten vor, die offensichtlich nicht im Stande sind, mängelfreien Werkstoff zu liefern, so muss der Unternehmer den Bauherrn ausnahmsweise abmahnen.
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Samples: www.gartenkultur-gujan.ch
Werkstoffe. Die Werkstoffe müssen qualitativ gut beschaffen sein und den gestellten Anforderungen, bzw. bei Fehlen solcher, den anerkannten Normen entsprechen. Schreibt der Bauherr bestimmte Werkstoffe (Materialien, Fabrikate, Pflanzen etc.) und/oder Lieferanten vor, so trifft den Unternehmer hinsichtlich dieser Weisungen keine Prü- fungs- Prüfungs- und Abmahnungspflicht, und es entfällt eine Mängel- haftung Mängelhaftung des Unternehmers für Werkmängel, die eine Folge des vorgeschriebenen Werkstoffes und/oder Lieferanten sind. Schreibt der Bauherr jedoch offensichtlich ungeeignete Werkstoffe und/oder Lieferanten vor, die offensichtlich nicht im Stande sind, mängelfreien Werkstoff zu liefern, so muss der Unternehmer den Bauherrn ausnahmsweise abmahnen.
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Samples: gartenbau-schneebeli.ch
Werkstoffe. Die Werkstoffe müssen qualitativ gut beschaffen sein und den gestellten Anforderungen, bzw. bei Fehlen solcher, den anerkannten Normen entsprechen. Schreibt der Bauherr bestimmte Werkstoffe (Materialien, Fabrikate, Pflanzen Pflanzen, etc.) und/oder Lieferanten vor, so trifft den Unternehmer hinsichtlich dieser Weisungen Weisung keine Prü- fungs- Prüfungs- und Abmahnungspflicht, und es entfällt eine Mängel- haftung Mängelhaftung des Unternehmers für Werkmängel, die eine Folge des vorgeschriebenen Werkstoffes und/oder Lieferanten sind. Schreibt der Bauherr jedoch offensichtlich ungeeignete Werkstoffe und/oder Lieferanten vor, die offensichtlich nicht im Stande sind, mängelfreien Werkstoff mängelfreie Werkstoffe zu liefern, so muss der Unternehmer den Bauherrn ausnahmsweise abmahnen.
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Samples: www.oeschger-gartengestaltung.ch