Common use of Werkstoffe Clause in Contracts

Werkstoffe. Die Werkstoffe müssen qualitativ gut beschaffen sein und den gestellten Anforderungen, bzw. bei Fehlen solcher, den anerkannten Normen entsprechen. Schreibt der Bauherr bestimmte Werkstoffe (Materialien, Fabrikate, Pflanzen etc.) und/oder Lieferanten vor, so trifft den Unternehmer hinsichtlich dieser Weisungen keine Prü- fungs- und Abmahnungspflicht, und es entfällt eine Mängel- haftung des Unternehmers für Werkmängel, die eine Folge des vorgeschriebenen Werkstoffes und/oder Lieferanten sind. Schreibt der Bauherr jedoch offensichtlich ungeeignete Werkstoffe und/oder Lieferanten vor, die offensichtlich nicht im Stande sind, mängelfreien Werkstoff zu liefern, so muss der Unternehmer den Bauherrn ausnahmsweise abmahnen.

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Samples: zweifel-ag.ch, www.wetzelgartenbau.ch

Werkstoffe. Die Werkstoffe müssen qualitativ gut beschaffen sein und den gestellten Anforderungen, bzw. bei Fehlen solcher, den anerkannten Normen entsprechen. Schreibt der Bauherr bestimmte Werkstoffe (Materialien, Fabrikate, Pflanzen etc.) und/oder Lieferanten vor, so trifft den Unternehmer hinsichtlich dieser Weisungen keine Prü- fungs- und Abmahnungspflicht, und es entfällt eine Mängel- haftung Mängelhaftung des Unternehmers für Werkmängel, die eine Folge des vorgeschriebenen Werkstoffes und/oder Lieferanten sind. Schreibt der Bauherr jedoch offensichtlich ungeeignete Werkstoffe und/oder Lieferanten vor, die offensichtlich nicht im Stande sind, mängelfreien Werkstoff zu liefern, so muss der Unternehmer den Bauherrn ausnahmsweise abmahnen.

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Samples: www.gartenkultur-gujan.ch

Werkstoffe. Die Werkstoffe müssen qualitativ gut beschaffen sein und den gestellten Anforderungen, bzw. bei Fehlen solcher, den anerkannten Normen entsprechen. Schreibt der Bauherr bestimmte Werkstoffe (Materialien, Fabrikate, Pflanzen etc.) und/oder Lieferanten vor, so trifft den Unternehmer hinsichtlich dieser Weisungen keine Prü- fungs- Prüfungs- und Abmahnungspflicht, und es entfällt eine Mängel- haftung Mängelhaftung des Unternehmers für Werkmängel, die eine Folge des vorgeschriebenen Werkstoffes und/oder Lieferanten sind. Schreibt der Bauherr jedoch offensichtlich ungeeignete Werkstoffe und/oder Lieferanten vor, die offensichtlich nicht im Stande sind, mängelfreien Werkstoff zu liefern, so muss der Unternehmer den Bauherrn ausnahmsweise abmahnen.

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Samples: gartenbau-schneebeli.ch

Werkstoffe. Die Werkstoffe müssen qualitativ gut beschaffen sein und den gestellten Anforderungen, bzw. bei Fehlen solcher, den anerkannten Normen entsprechen. Schreibt der Bauherr bestimmte Werkstoffe (Materialien, Fabrikate, Pflanzen Pflanzen, etc.) und/oder Lieferanten vor, so trifft den Unternehmer hinsichtlich dieser Weisungen Weisung keine Prü- fungs- Prüfungs- und Abmahnungspflicht, und es entfällt eine Mängel- haftung Mängelhaftung des Unternehmers für Werkmängel, die eine Folge des vorgeschriebenen Werkstoffes und/oder Lieferanten sind. Schreibt der Bauherr jedoch offensichtlich ungeeignete Werkstoffe und/oder Lieferanten vor, die offensichtlich nicht im Stande sind, mängelfreien Werkstoff mängelfreie Werkstoffe zu liefern, so muss der Unternehmer den Bauherrn ausnahmsweise abmahnen.

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Samples: www.oeschger-gartengestaltung.ch