Werkstoffe. Die Werkstoffe müssen qualitativ gut beschaffen sein und den gestellten Anforderungen, bzw. bei Fehlen solcher, den anerkannten Normen entsprechen. Schreibt der Bauherr bestimmte Werkstoffe (Materialien, Fabrikate, Pflanzen etc.) und/oder Lieferanten vor, so trifft den Unternehmer hinsichtlich dieser Weisungen keine Prüfungs- und Abmahnungspflicht, und es entfällt eine Män- gelhaftung des Unternehmers für Werkmängel, die eine Folge des vorgeschriebenen Werkstoffes und/oder Liefe- ranten sind. Schreibt der Bauherr jedoch offensichtlich ungeeignete Werkstoffe und/oder Lieferanten vor, die offen- sichtlich nicht imstande sind, mängelfreien Werkstoff zu liefern, so muss der Unternehmer den Bauherrn aus- nahmsweise abmahnen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb), Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb) Für Garten Und Landschaftsbau, Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb) Für Garten Und Landschaftsbau
Werkstoffe. Die Werkstoffe müssen qualitativ gut beschaffen sein und den gestellten Anforderungen, bzw. bei Fehlen solcher, den anerkannten Normen entsprechen. Schreibt der Bauherr bestimmte Werkstoffe (Materialien, Fabrikate, Pflanzen etc.) und/oder Lieferanten vor, so trifft den Unternehmer hinsichtlich dieser Weisungen keine Prüfungs- Prü- fungs- und Abmahnungspflicht, und es entfällt eine Män- gelhaftung Mängel- haftung des Unternehmers für Werkmängel, die eine Folge des vorgeschriebenen Werkstoffes und/oder Liefe- ranten Lieferanten sind. Schreibt der Bauherr jedoch offensichtlich ungeeignete Werkstoffe und/oder Lieferanten vor, die offen- sichtlich offensichtlich nicht imstande im Stande sind, mängelfreien Werkstoff zu liefern, so muss der Unternehmer den Bauherrn aus- nahmsweise ausnahmsweise abmahnen.
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Werkstoffe. Die Werkstoffe müssen qualitativ gut beschaffen sein und den gestellten Anforderungen, bzw. bei Fehlen solcher, den anerkannten Normen entsprechen. Schreibt der Bauherr bestimmte Werkstoffe (Materialien, Fabrikate, Pflanzen etc.) und/oder Lieferanten vor, so trifft den Unternehmer hinsichtlich dieser Weisungen keine Prüfungs- Prü- fungs- und Abmahnungspflicht, und es entfällt eine Män- gelhaftung Mängelhaftung des Unternehmers für Werkmängel, die eine Folge des vorgeschriebenen Werkstoffes und/oder Liefe- ranten Lieferanten sind. Schreibt der Bauherr jedoch offensichtlich ungeeignete Werkstoffe und/oder Lieferanten vor, die offen- sichtlich offensichtlich nicht imstande im Stande sind, mängelfreien Werkstoff zu liefern, so muss der Unternehmer den Bauherrn aus- nahmsweise ausnahmsweise abmahnen.
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Werkstoffe. Die Werkstoffe müssen qualitativ gut beschaffen sein und den gestellten Anforderungen, bzw. bei Fehlen solcher, den anerkannten Normen entsprechen. Schreibt der Bauherr bestimmte Werkstoffe (Materialien, Fabrikate, Pflanzen etc.) und/oder Lieferanten vor, so trifft den Unternehmer hinsichtlich dieser Weisungen keine Prüfungs- und Abmahnungspflicht, und es entfällt eine Män- gelhaftung Mängelhaftung des Unternehmers für Werkmängel, die eine Folge des vorgeschriebenen Werkstoffes und/oder Liefe- ranten Lieferanten sind. Schreibt der Bauherr jedoch offensichtlich ungeeignete Werkstoffe und/oder Lieferanten vor, die offen- sichtlich offensichtlich nicht imstande im Stande sind, mängelfreien Werkstoff zu liefern, so muss der Unternehmer den Bauherrn aus- nahmsweise ausnahmsweise abmahnen.
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Werkstoffe. Die Werkstoffe müssen qualitativ gut beschaffen sein und den gestellten Anforderungen, bzw. bei Fehlen solcher, den anerkannten Normen entsprechen. Schreibt der Bauherr bestimmte Werkstoffe (Materialien, Fabrikate, Pflanzen Pflanzen, etc.) und/oder Lieferanten vor, so trifft den Unternehmer hinsichtlich dieser Weisungen Weisung keine Prüfungs- und Abmahnungspflicht, und es entfällt eine Män- gelhaftung Mängelhaftung des Unternehmers für Werkmängel, die eine Folge des vorgeschriebenen Werkstoffes und/oder Liefe- ranten Lieferanten sind. Schreibt der Bauherr jedoch offensichtlich ungeeignete Werkstoffe und/oder Lieferanten vor, die offen- sichtlich nicht imstande im Stande sind, mängelfreien Werkstoff mängelfreie Werkstoffe zu liefern, so muss der Unternehmer den Bauherrn aus- nahmsweise ausnahmsweise abmahnen.
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