Werterhaltungsgarantie Musterklauseln

Werterhaltungsgarantie. Bei der Anlage von Wertguthaben ist der Rückfluss des Wertguthabens zum Zeitpunkt von dessen Inanspruchnahme mindestens in der Höhe des angelegten Betrages zu gewährleis- ten. Diese Werterhaltungsgarantie soll die angelegten Wertguthaben vor Verlusten schützen und bei deren planmäßiger Entsparung sicherstellen, dass dieses für die Finanzierung der vereinbarten Freistellung im vollen Umfang zur Verfügung steht. Da die Wertguthabenanlage Wertschwankungen unterliegt, kann die Werterhaltungsgarantie nur für die planmäßige Entsparung des Wertguthabens und nicht im Fall der nicht vereinba- rungsgemäßen Verwendung des Wertguthabens (Störfall) oder der Übertragung des Wert- guthabens bei Beendigung der Beschäftigung gelten. Während bislang Wertzuwächse der Wertguthabenanlage (z. B. Zinsgewinne, Fondsaus- schüttungen u. Ä.) den Wertguthaben zuzuführen waren, können die Beteiligten seit 1. Janu- ar 2009 vereinbaren, wie die Wertzuwächse verwendet werden. Wertzuwächse, die verein- barungsgemäß dem Arbeitnehmer zustehen, werden nicht von der Werterhaltungsgarantie erfasst. Sofern vereinbart worden ist, dass die Kosten der Wertguthabenanlage aus dem Wertguthaben zu finanzieren sind, vermindert dies das von der Werterhaltungsgarantie er- fasste Wertguthaben entsprechend. Bei Wertguthaben, die bereits vor dem 1. Januar 2009 angespart worden sind, gilt die Wert- erhaltungsgarantie für die Wertguthabenhöhe am 31. Dezember 2008. In Bestandsfällen nach § 116 Abs. 1 SGB IV, in denen das Wertguthaben weiterhin in Zeit geführt wird, stellt die Bindung des Zeitguthabens zum Zeitpunkt der Entsparung an einen mindestens werterhaltenden Wertmaßstab (z. B. aktuellen Stundensatz) eine entsprechende Werterhaltungsgarantie dar. Dies gilt auch bei der Zusage (Gewährleistung) einer bestimm- ten Mindestentwicklung des Wertguthabens (z. B. eine feste Verzinsung).

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.