Wertsteigerungsbonus Musterklauseln

Wertsteigerungsbonus. Ein Wertsteigerungsbonus ist im Vergütungssystem nicht mehr vorgesehen. Das Vergütungssystem sieht eine Auszahlung des Wertsteigerungsbonus nur noch für sog. Altfälle vor. Dies erfasst Vorstandsmitglieder, deren Dienstverträge im Zeitpunkt der Hauptversammlung der Gesellschaft am 15. Juni 2022 einen Wertsteigerungsbonus vorsahen. Dienstverträge mit solchen Vorstandsmitgliedern konnten als weitere langfristig orientierte Komponente der Vorstandsvergütung auch weiterhin einen Wertsteigerungsbonus enthalten. Auf diesen hatten die Vorstandsmitglieder einen Anspruch bei einem Kontrollwechsel oder einem sogenannten Asset Deal während der Laufzeit des Dienstvertrags. Ein solcher Altfall lag nur in Bezug auf Xxxxxxx Xxxxxxxx vor. Ein Wertsteigerungsbonus ist nicht gezahlt worden, und mit dem Ausscheiden von Xxxxxxx Xxxxxxxx gibt es für den Wertsteigerungsbonus keinen Anwendungsfall mehr.