VERGÜTUNG DER MITGLIEDER DES VORSTANDS Musterklauseln

VERGÜTUNG DER MITGLIEDER DES VORSTANDS. Anwendung des neuen Vergütungssystems
VERGÜTUNG DER MITGLIEDER DES VORSTANDS. Die Vergütung der Mitglieder des Vorstands orientiert sich an der wirtschaftlichen und finanziellen Entwicklung des Konzerns unter Berücksichtigung der Aufgaben und Leistungen des jeweiligen Vorstandsmitglieds. Es bietet Anreize für eine erfolgreiche, auf Nachhaltigkeit ausge- richtete Unternehmensführung. Das Vergütungssystem für den Vorstand wird vom Aufsichtsrat beschlossen und in regelmäßigen Abständen überprüft. Die Bezüge der Mitglieder des Vorstands setzen sich im Ge- schäftsjahr 2016 aus den folgenden Bestandteilen zusammen:
VERGÜTUNG DER MITGLIEDER DES VORSTANDS. Anwendung des neuen Vergütungssystems Mit Billigung der Hauptversammlung vom 18. Juni 2021 wurde ein neues Vergütungssystem für den Vorstand der PVA TePla AG eingeführt („neues Vergütungssystem“). Das im Geschäftsjahr 2021 eingeführte neue Vergütungssystem des Vorstands der PVA TePla AG steht im Einklang mit den inhaltlichen Anforderungen des ARUG II und orientiert sich an den Empfehlungen des neuen am 20. Xxxx 2020 in Kraft getretenen Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 16. Dezember 2019 (DCGK 2020). Das neue Vergütungssystem wird Anwendung auf alle neuen Verträge des Vorstands der PVA TePla AG finden. Mit Blick auf das Geschäftsjahr 2021 beruhen indes sämtliche Vorstandsver- träge der PVA TePla AG noch auf dem bisherigen Vergütungssystem („bisheriges Vergütungssystem“). Zu Einzelheiten betreffend das bisherige Vergütungssystem wird auf die einschlägigen Ausführungen in Abschnitt „6. Vergütungsbe- richt“ im zusammengefassten Lagebericht der PVA TePla AG für das Geschäftsjahr 2020 verwiesen. Nachfolgend wer- den die konkreten Vorstandsbezüge für das Geschäftsjahr 2021 dargestellt und detaillierte Informationen zur Gesamt- vergütung des Vorstands sowie individualisierte Angaben zur Vergütung der einzelnen Vorstandsmitglieder (ausnahms- los basierend auf dem bisherigen Vergütungssystem) angegeben.
VERGÜTUNG DER MITGLIEDER DES VORSTANDS. A.1 Überblick über das der Vorstandsvergütung 2021 zugrunde liegende Vergütungssystem („Altsystem“) Festvergütung Nebenleistungen Versorgungszusagen Regelung im Vergütungssystem Jedes Vorstandsmitglied erhält eine Festvergü-
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  • Status Die Schuldverschreibungen begründen nicht besicherte und nicht nachrangige Verbindlichkeiten der Emittentin, die untereinander und mit allen anderen nicht besicherten und nicht nachrangigen Verbindlichkeiten der Emittentin gleichrangig sind.

  • Ausschüttungen Ausschüttungen des Fonds sind grundsätzlich einkommen- bzw. körperschaftsteuer- und gewerbesteu- erpflichtig. Der Fonds erfüllt jedoch die steuerlichen Voraussetzungen für einen Mischfonds, daher sind 30 % der Ausschüttungen steuerfrei für Zwecke der Einkommensteuer und 15 % für Zwecke der Gewerbesteuer, wenn die Anteile von natürlichen Personen im Betriebsvermögen gehalten werden. Für steuerpflichtige Körperschaften sind generell 40 % der Ausschüttungen steuerfrei für Zwecke der Körperschaftsteuer und 20 % für Zwecke der Gewerbesteuer. Für Körperschaften, die Lebens- oder Krankenversicherungs- unternehmen sind und bei denen die Anteile den Kapitalanlagen zuzurechnen sind, oder die Kreditin- stitute sind und bei denen die Anteile dem Handelsbuch zuzurechnen sind oder von denen mit dem Ziel der kurzfristigen Erzielung eines Eigenhandelserfolgs erworben wurden, sind 15 % der Ausschüt- tungen steuerfrei für Zwecke der Körperschaftsteuer und 7,5 % für Zwecke der Gewerbesteuer. Die Ausschüttungen unterliegen i.d.R. dem Steuerabzug von 25 % (zuzüglich Solidaritätszuschlag). Da der Fonds die steuerlichen Voraussetzungen für einen Mischfonds erfüllt, wird beim Steuerabzug die Teilfreistellung von 15 % berücksichtigt.

  • AGB Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank in ihrer jeweils aktuellen Fassung, die in den Geschäftsräumen der Bank aushängen und dem Kunden auf Verlangen ausgehändigt werden.