Wesentliche Merkmale. (1) Im SEPA-Basislastschrift-Verfahren kann der Kontoinhaber Zahlungen in Euro an den Zahlungsempfänger bewirken, wenn - der Zahlungsempfänger und dessen Zahlungsdienstleister das SEPA-Basislastschrift- Verfahren nutzen und - der Kontoinhaber vor dem Zahlungsvorgang dem Zahlungsempfänger das SEPA-Last- schriftmandat erteilt. (2) Der Kontoinhaber kann bei einer autorisierten Zahlung aufgrund einer SEPA-Basis- lastschrift binnen einer Frist von acht Wochen ab dem Zeitpunkt der Belastungsbuchung auf seinem Konto von der Bank die Erstattung des belasteten Lastschriftbetrages verlangen.
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Wesentliche Merkmale. (1) Im SEPA-Basislastschrift-Verfahren kann der Kontoinhaber Zahlungen in Euro an den Zahlungsempfänger bewirken, wenn - der Zahlungsempfänger und dessen Zahlungsdienstleister das SEPA-Basislastschrift- Verfahren nutzen und - der Kontoinhaber vor dem Zahlungsvorgang dem Zahlungsempfänger das SEPA-Last- schriftmandat erteilt.
(2) Der Kontoinhaber kann bei einer autorisierten Zahlung aufgrund einer SEPA-Basis- lastschrift Basislast- schrift binnen einer Frist von acht Wochen ab dem Zeitpunkt der Belastungsbuchung auf seinem sei- nem Konto von der Bank die Erstattung des belasteten Lastschriftbetrages verlangen.
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Wesentliche Merkmale. (1) Im SEPA-Basislastschrift-Verfahren kann der Kontoinhaber über die Bank an den Zah- lungsempfänger Zahlungen in Euro an den Zahlungsempfänger bewirken, wenn - – der Zahlungsempfänger und dessen Zahlungsdienstleister das SEPA-Basislastschrift- Verfahren nutzen und - – der Kontoinhaber vor dem Zahlungsvorgang dem Zahlungsempfänger das SEPA-Last- schriftmandat erteilt.
(2) Der Kontoinhaber kann bei einer autorisierten Zahlung aufgrund einer SEPA-Basis- lastschrift binnen einer Frist von acht Wochen ab dem Zeitpunkt der Belastungsbuchung auf seinem Konto von der Bank die Erstattung des belasteten Lastschriftbetrages verlangen.
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Wesentliche Merkmale. (1) Im SEPA-Basislastschrift-Verfahren kann der Kontoinhaber Zahlungen in Euro an den Zahlungsempfänger bewirken, wenn - – der Zahlungsempfänger und dessen Zahlungsdienstleister das SEPA-Basislastschrift- Verfahren nutzen und - – der Kontoinhaber vor dem Zahlungsvorgang dem Zahlungsempfänger das SEPA-Last- schriftmandat erteilt.
(2) Der Kontoinhaber kann bei einer autorisierten Zahlung aufgrund einer SEPA-Basis- lastschrift binnen einer Frist von acht Wochen ab dem Zeitpunkt der Belastungsbuchung auf seinem Konto von der Bank die Erstattung des belasteten Lastschriftbetrages verlangen.
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Wesentliche Merkmale. (1) Im SEPA-Basislastschrift-Verfahren kann der Kontoinhaber über die Bank an den Zah- lungsempfänger Zahlungen in Euro an den Zahlungsempfänger bewirken, wenn - – der Zahlungsempfänger und dessen Zahlungsdienstleister das SEPA-Basislastschrift- Verfahren nutzen und - – der Kontoinhaber vor dem Zahlungsvorgang dem Zahlungsempfänger das SEPA-Last- schriftmandat SEPA- Lastschriftmandat erteilt.
(2) Der Kontoinhaber kann bei einer autorisierten Zahlung aufgrund einer SEPA-Basis- lastschrift binnen einer Frist von acht Wochen ab dem Zeitpunkt der Belastungsbuchung auf seinem Konto von der Bank die Erstattung des belasteten Lastschriftbetrages verlangen.
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