Wichtige Risikohinweise Musterklauseln

Wichtige Risikohinweise. Wertpapiergeschäfte sind wegen ihrer spezifischen Merkmale oder der durchzuführenden Vorgänge mit speziellen Risiken behaftet. Insbe- sondere sind folgende Risiken zu nennen: ■ Kursänderungsrisiko / Risiko rückläufiger Anteilspreise, ■ Bonitätsrisiko (Ausfallrisiko bzw. Insolvenzrisiko) des Emittenten, ■ Totalverlustrisiko. Der Preis eines Wertpapiers unterliegt Schwankungen auf dem Finanzmarkt, auf die die Bank keinen Einfluss hat. Ein Widerrufsrecht des Kunden bei außerhalb von Geschäftsräumen oder im Fernabsatz geschlossenen Verträgen über Finanzdienstleis- tungen besteht nicht hinsichtlich Geschäften in Finanzinstrumenten, deren Preis auf dem Finanzmarkt Schwankungen unterliegt, auf die die Bank keinen Einfluss hat und die innerhalb der Widerrufsfrist auftreten können. Ein Widerrufsrecht besteht dagegen bei Geschäften über den Kauf oder Verkauf von Anteilen an offenen Investmentfonds, die außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen werden. In der Vergangenheit erwirtschaftete Erträge (z. X. Xxxxxx, Dividenden) und erzielte Wertsteigerungen sind kein Indikator für künftige Erträge oder Wertsteigerungen. Ausführliche Informationen enthält die Broschüre „Basisinformationen über Wertpapiere und weitere Kapitalanla- gen“. Informationen zu den einzelnen Wertpapieren erhält der Kunde in jeder Filiale oder unter xxx.xxxxxxxx-xxxx.xx/xxx/ marktinformatio- nen unter Eingabe der Wertpapierbezeichnung, der Wertpapierkennnummer (WKN) oder nach Eingabe der Internationalen Wertpapierkenn- nummer (ISIN). Zusätzlich erhält der Kunde Informationen über die jeweilige Website des Emittenten.
Wichtige Risikohinweise. Anlagegeschäfte sind mit spezifischen Risiken verbunden, welche je nach Art des Finanzinstruments variieren. Der Wert eines Finanz- instruments unterliegt Schwankungen, auf welche die Plansecur Finanz GmbH keinen Einfluss hat. In der Vergangenheit erwirtschaftete Erträge sind kein Indikator für zukünftige Erträge oder Wertsteigerungen. Weitere Einzelheiten sind den Verkaufsunterlagen des jeweiligen Finanzinstruments zu entnehmen.
Wichtige Risikohinweise. Nach Abschluss der Rahmenvereinbarung mit der Bank ist der Erwerb von Finanzinstrumenten möglich, die mit speziellen Risiken behaftet sind, insbesondere sind folgende Risiken zu nennen: ■ Kursänderungsrisiko / Risiko rückläufiger Anteilspreise ■ Bonitätsrisiko (Ausfallrisiko bzw. Insolvenzrisiko) des Emittenten ■ Totalverlustrisiko Der Preis eines Wertpapiers unterliegt Schwankungen auf dem Finanzmarkt, auf die die Bank keinen Einfluss hat. In der Vergangenheit erwirtschaftete Erträge (z. X. Xxxxxx, Dividenden) und erzielte Wertsteigerungen sind kein Indikator für künftige Erträge oder Wertsteigerungen. Ausführliche Informationen enthält die Broschüre „Basisinformationen über Wertpapiere und weitere Kapitalanla- gen“. Informationen zu den einzelnen Wertpapieren erhält der Kunde in jeder Filiale oder unter xxx.xxxxxxxx-xxxx.xx/xxx unter Eingabe der Wertpapierbezeichnung, der Wertpapierkennnummer (WKN) oder nach Eingabe der Internationalen Wertpapierkennnummer (ISIN). Zusätz- lich erhält der Kunde Informationen über die jeweilige Website des Emittenten. Wie vorab genannt, sind Erwerber von Aktien oder Schuldverschreibungen (beispielsweise verzinsliche Anleihen und Zertifikate) sowie Ver- tragspartner bei dem Erwerb oder der Begründung von anderen Forderungen grundsätzlich dem Risiko ausgesetzt, dass Verpflichtungen aus einem Wertpapier oder Forderungen nicht erfüllt werden (Bonitätsrisiko des Emittenten / Vertragspartners). Dieses Risiko besteht im Falle einer Insolvenz, das heißt einer Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit des Emittenten / Vertragspartners. Sofern es sich bei dem Emittenten / Vertragspartner um ein Kreditinstitut handelt, können diese besonderen Vorschriften unterliegen. In diesem Fall besteht das zusätzliche Risiko, dass eine Behörde eine Abwicklungsmaßnahme anordnet. Eine solche Anordnung kann ergehen, wenn beispielsweise die Vermögenswerte des Kreditinstitutes die Höhe der Verbindlichkeiten unterschreiten, es derzeit oder in naher Zukunft seine Verbindlich- keiten bei Fälligkeit nicht begleichen kann oder eine außerordentliche finanzielle Unterstützung benötigt. Eine solche behördliche Anordnung kann unter anderem zur teilweisen oder vollständigen Herabschreibung des Nennbetrages der Schuldverschreibungen und anderen Forde- rungen sowie von Zinsen führen oder eine Umwandlung der Schuldverschreibungen und anderen Forderungen in Aktien des Kreditinstitutes zur Folge haben. Ferner können Anleger dem Risiko ausgesetzt sein, dass die Schuldv...
Wichtige Risikohinweise. Im Nachfolgenden werden die Risiken zu den einzelnen Bestandteilen und den mit den einzelnen Bestandteilen verbundenen Risiken sowie ihrer Wechselwirkung zueinander (Risiken des Produktpaketes) aufgeführt. Insolvenzrisiko des Anbieters (Gefahr der Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit der Bank): Das Produkt unterliegt als Kontokorrentkonto der gesetzlichen Einlagensicherung in Höhe von 100.000 Euro. Über diesen Betrag hinaus ist die Einlage bis zur Sicherungsgrenze durch den Einlagensicherungsfonds des Bundesverbands deutscher Banken geschützt. Zinsänderungsrisiko: Der Zinssatz ist während der Laufzeit fest. Der Sparer ist vor sinkenden Zinsen geschützt, kann jedoch nicht von steigenden Zinsen profitieren.
Wichtige Risikohinweise. Anlagegeschäfte sind spezifischen Risiken, welche je nach Art des Finanzinstruments variieren. Der Wert eines Finanzinstruments unterliegt Schwankungen, auf welche die Smartbroker AG keinen Einfluss hat. In der Vergangenheit erwirtschaftete Erträge sind kein Indikator für zukünftige Erträge oder Wertsteigerungen. Weitere Einzelheiten sind den Verkaufsunterlagen des jeweiligen Finanzinstruments zu entnehmen.

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  • Wichtige Hinweise Niemand ist befugt, im Zusammenhang mit der Emission und dem Angebot von Schuldverschreibungen andere als in diesem Prospekt enthaltene Angaben zu machen oder Zusicherungen abzugeben. Falls solche Angaben gemacht oder Zusicherungen abgegeben worden sind, dürfen sie nicht als von der Emittentin autorisiert betrachtet werden. Weder die Überlassung dieses Prospektes noch das Angebot, der Verkauf oder die Lieferung von Schuldverschreibungen stellen eine Gewährleistung dar, dass (i) die in diesem Prospekt enthaltenen Angaben zu einem Zeitpunkt nach dem Datum der Veröffentlichung dieses Prospektes oder zu einem nach der Veröffentlichung eines Nachtrags zu diesem Prospekt liegenden Zeitpunkt zutreffend sind, oder (ii) keine nachteilige Veränderung in der Geschäftstätigkeit und/oder der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Emittentin zu einem Zeitpunkt nach dem Datum der Veröffentlichung dieses Prospektes, oder zu einem nach der Veröffentlichung eines Nachtrags zu diesem Prospekt liegenden Zeitpunkt, stattgefunden hat, oder (iii) andere im Zusammenhang mit der Begebung der Schuldverschreibungen stehenden Angaben zu einem anderen Zeitpunkt als dem Zeitpunkt, zu dem sie mitgeteilt wurden oder auf den sie datiert wurden, zutreffend sind. Die Schuldverschreibungen sind nicht für jeden Anleger geeignet. Anleger sollten vor der Entscheidung über den Erwerb der Schuldverschreibungen eigene Erkundigungen über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Emittentin einholen und eigene Bewertungen der Kreditwürdigkeit der Emittentin vor- nehmen. Weder dieser Prospekt, noch andere in Verbindung mit den Schuldverschreibungen gemachte Angaben stellen eine Empfehlung an den Anleger seitens der Emittentin dar, die Schuldverschreibun- gen zu erwerben. In denjenigen Rechtsordnungen, in denen ein solches Angebot unzulässig ist oder gegenüber Perso- nen, gegenüber denen ein solches Angebot rechtswidrig wäre, stellt dieser Prospekt kein Angebot dar und darf nicht zum Zwecke der Unterbreitung eines Angebots verwendet werden. Die Emittentin übernimmt keine Gewähr dafür, dass dieser Prospekt rechtmäßig verbreitet wird oder dass die Schuldverschreibungen nach den Anforderungen der jeweiligen Rechtsordnung rechtmäßig in Übereinstimmung mit anwendbaren Registrierungsvorschriften oder anderen rechtlichen Voraussetzun- gen oder gemäß anwendbarer Ausnahmetatbestände angeboten werden und übernimmt diesbezüglich keine Haftung für die Unterstützung des Angebots oder der Verbreitung des Prospektes. Insbesondere wurden von der Emittentin keinerlei Handlungen in denjenigen Rechtsordnungen vorgenommen, in de- nen solche Handlungen zum Zwecke des Angebots der Schuldverschreibungen oder der Verbreitung des Prospektes erforderlich sind. Das Angebot, der Verkauf und die Lieferung der Schuldverschreibungen sowie die Verbreitung dieses Prospektes unterliegen in einigen Rechtsordnungen rechtlichen Beschränkungen. Personen, die in den Besitz dieses Prospektes gelangen, werden von der Emittentin aufgefordert, sich selbst über derartige Beschränkungen zu informieren und diese zu befolgen. Insbesondere sind und werden die Schuldverschreibungen nicht gemäß dem US Securities Act regis- triert und unterliegen nicht den Vorschriften des U.S.-Steuerrechts. Von wenigen begrenzten Ausnah- men abgesehen dürfen die Schuldverschreibungen in oder innerhalb der Vereinigten Staaten von Ame- rika oder an U.S.-Personen weder angeboten, verkauft oder geliefert werden.

  • Wichtiger Hinweis Gem. Ziff. 5.1 Abs. 5 TAB 2007 (Ausgabe 2011) ist der einphasige Anschluss nur bis zu einer Bemessungsscheinleistung von 4,6 kVA zulässig. Bei der einphasigen Nutzung des Autostroms über die vorhandene Netzanschlussverbindung ist diese Bemessungsscheinleistung nicht zu überschreiten. Die Abnahme des Autostroms mit einer Stromstärke von mehr als 20 A kann zur Beschädigung des Netzanschlusses führen und ist daher untersagt.

  • Nichtanzeige der Verlegung der gewerblichen Niederlassung Hat der Versicherungsnehmer die Versicherung unter der Anschrift seines Gewerbebetriebs abgeschlossen, finden bei einer Verlegung der gewerblichen Niederlassung die Bestimmungen nach Nr. 2 entsprechend Anwendung.

  • Teilnahmevoraussetzungen ■ Sie sind bei einer Krankenkasse versichert, die dieses Programm anbietet, ■ die Diagnose Ihrer Erkrankung ist eindeutig gesichert, ■ Sie sind grundsätzlich bereit, aktiv am Programm mitzuwirken, ■ Sie wählen einen koordinierenden Arzt, der am Programm teilnimmt und ■ Sie erklären schriftlich Ihre Teilnahme und Einwilligung. Entsprechende Unterlagen erhalten Sie von Ihrem Arzt oder Ihrer Krankenkasse. Ihre Teilnahme am Programm ist freiwillig und für Sie kostenfrei Ihre aktive Teilnahme ist von entscheidender Bedeutung für eine erfolgreiche Behandlung. Aus diesem Grund schreibt das Gesetz vor, dass Sie aus dem Programm ausscheiden müssen, wenn Sie beispielsweise innerhalb von zwölf Monaten zwei vom Arzt emp- fohlene Schu-lungen ohne stichhaltige Begründung versäumt haben. Entsprechendes gilt auch, wenn zwei vereinbarte Dokumen- tationen hintereinander nicht fristgerecht bei den Krankenkassen eingegangen sind, weil beispielsweise die mit Ihrem Arzt verein- barten Dokumentationstermine von Ihnen nicht rechtzeitig wahrgenommen wurden. Natürlich können Sie auch jederzeit und ohne Angabe von Gründen Ihre Teilnahme am Programm beenden, ohne dass Ihnen hierdurch persönliche Nachteile entstehen. Wenn sich das Programm in seinen Inhalten wesentlich ändert, informiert Sie Ihre Krankenkasse umgehend. Strukturierte Behandlungsprogramme Eine Information für Patienten Bei Ihnen wurde eine chronische Erkrankung diagnostiziert. Im Rahmen eines strukturierten Behandlungsprogramms (Disease-Management-Programm) möchte Ihre Krankenkasse Ihnen helfen, besser mit krankheitsbedingten Problemen umzugehen und Ihre Lebensqualität zu verbessern. Die Teilnahme an diesem Programm sichert Ihnen eine optimale Behandlung, spezielle Informationen sowie eine umfassende ärztliche Betreuung. Nutzen Sie dieses Angebot Ihrer Krankenkasse mit all seinen Vorteilen! Ihre individuelle Betreuung bildet den Schwerpunkt dieser Behandlungsprogramme. Ihr betreuender Arzt wird Sie intensiv beraten, ausführlich informieren und Ihnen gegebenenfalls qualifizierte Schulungen ermöglichen. So lernen Sie Ihre Krank- heit besser verstehen und können gemeinsam mit Ihrem Arzt Ihre individuellen Therapieziele festlegen und aktiv an der Behandlung Ihrer Erkrankung mitwirken. Die wesentlichen Therapieziele sind: ■ Vermeidung typischer Diabetessymptome wie Müdigkeit, starker Durst, häufiges Wasserlassen, ■ Vermeidung von Nebenwirkungen der Therapie (z. B. Unterzuckerung), ■ Senkung des Schlaganfall- oder Herzinfarktrisikos, ■ Vermeidung der Folgeschäden an Nieren und Augen, die Nierenversagen und Erblindung nach sich ziehen können, ■ Vermeidung von Nervenschädigungen und des diabetischen Fußsyndroms. Die Inhalte der Behandlungsprogramme sind in den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) und der Risikostrukturausgleichsverordnung (RSAV) gesetzlich festgelegt. Ärzte, Wissenschaftler und Krankenkassen haben die Grundlagen der Behandlungsprogramme gemeinsam erarbeitet. Die Inhalte unterliegen hohen Qualitätsanforderungen und werden regelmäßig überprüft. Die medizinische Behandlung Im Rahmen der Programme sorgen alle Beteiligten dafür, dass Sie eine auf Ihre persönliche Situation abgestimmte Behand- lung erhalten, die auf gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnissen beruht. Grundlegende Bestandteile der Therapie können sein: ■ Ernährungsberatung, Tabakverzicht, vermehrte körperliche Aktivität ■ Je nach Art der Blutzucker senkenden Therapie eine Stoffwechselselbstkontrolle ■ Schulungen Aufgrund der im gesetzlichen Auftrag erarbeiteten Grundlagen werden in den Programmen auch bestimmte Arzneimittelwirkstoffe zur Behandlung genannt, deren positiver Effekt und Sicherheit erwiesen ist und die deshalb im Rahmen Ihrer Behandlung vorrangig verwendet werden sollen. Dazu gehören beispielsweise: ■ Zur Senkung des Blutzuckers: Insuline, Glibenclamid (bei nicht übergewichtigen Patienten mit Diabetes Typ 2) und Metformin (bei übergewichtigen Patienten mit Diabetes Typ 2) ■ Zur Senkung des Blutdrucks: Diuretika, Betablocker, ACE-Hemmer. ■ Zur Beeinflussung des Fettstoffwechsels bei erhöhtem Risiko eines Schlaganfalls oder Herzinfarkts: Statine wie Simvastatin, Pravastatin oder Atorvastatin. ■ Zur Linderung von Beschwerden, die durch Nervenschädigungen infolge des Diabetes hervorgerufen werden: Antidepressiva und Antiepileptika, soweit sie hierfür zugelassen sind.

  • Datenspeicherung bei Ihrem Versicherer Wir speichern Daten, die für den Versicherungsvertrag notwendig sind. Das sind zunächst Ihre Angaben im An- trag (Antragsdaten). Weiter werden zum Vertrag ver- sicherungstechnische Daten wie Kundennummer (Part- nernummer), Versicherungssumme, Versicherungsdau- er, Beitrag, Bankverbindung sowie erforderlichenfalls die Angaben eines Dritten, z. B. eines Vermittlers, eines Sachverständigen oder eines Arztes geführt (Vertrags- daten). Bei einem Versicherungsfall speichern wir Ihre Angaben zum Schaden und ggf. auch Angaben von Dritten, wie z. B. den vom Arzt ermittelten Grad der Be- rufsunfähigkeit, die Feststellung Ihrer Reparaturwerk- statt über einen Kfz-Totalschaden oder bei Ablauf einer Lebensversicherung den Auszahlungsbetrag (Leis- tungsdaten).

  • Vorvertragliche Anzeigepflichten des Versicherungsnehmers 23.1 Vollständigkeit und Richtigkeit von Angaben über gefahrerhebliche Umstände Der Versicherungsnehmer hat bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung dem Versicherer alle ihm bekannten Gefahrumstände anzuzeigen, nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat und die für den Entschluss des Versicherers erheblich sind, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen. Der Versicherungsnehmer ist auch insoweit zur Anzeige verpflichtet, als nach seiner Ver- tragserklärung, aber vor Vertragsannahme der Versicherer in Textform Fragen im Sinne des Satzes 1 stellt. Gefahrerheblich sind die Umstände, die geeignet sind, auf den Entschluss des Versicherers Einfluss auszuüben, den Vertrag überhaupt oder mit dem vereinbarten Inhalt abzuschließen. Wird der Vertrag von einem Vertreter des Versicherungsnehmers geschlossen und kennt dieser den gefahrerheblichen Umstand, muss sich der Versicherungsnehmer so behandeln lassen, als habe er selbst davon Kenntnis gehabt oder dies arglistig verschwiegen.

  • Hinweise zum Datenschutz Informationen über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten und die Ihnen nach dem Datenschutzrecht zustehenden Rechte. Verantwortlicher für die Datenverarbeitung MDT travel underwriting GmbH Xxxxxxx-xxx-Xxxxxxxx-Xxxxx 0 00000 Xxxxxxxxx Telefon: +00 00 000000000 E-Mail: xxxx@xxx00.xx Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter der o. g. Adresse oder unter: xxxxxxxxxxx@xxx00.xx Zwecke und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten unter Beachtung der EU-Da- tenschutz-Grundverordnung (DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), der datenschutzrechtlich relevanten Bestimmungen des Versiche- rungsvertragsgesetzes (VVG) sowie aller weiteren maßgeblichen Gesetze. Wenn Sie sich bei uns versichern möchten, benötigen wir Ihre Daten für den Abschluss des Vertrages und zur Einschätzung des von uns zu übernehmen- den Risikos. Kommt der Versicherungsvertrag zustande, verarbeiten wir diese Daten, um Ihnen die Police auszustellen oder eine Rechnung schicken zu können. Anga- ben in Schaden- und Leistungsfällen benötigen wir, um zu prüfen, wie Sie sich im Detail abgesichert haben und welche Leistungen Sie von uns erhal- ten. Der Abschluss bzw. die Durchführung des Versicherungsvertrages ist ohne die Verarbeitung Ihrer Daten nicht möglich. Darüber hinaus benötigen wir Ihre personenbezogenen Daten zur Erstellung von versicherungs- spezifischen Statistiken, z. B. für die Entwicklung neuer Tarife oder zur Erfül- lung aufsichtsrechtlicher Vorgaben. Rechtsgrundlage für diese Verarbeitungen personenbezogener Daten für vorvertragliche und vertragliche Zwecke ist Art. 6 Abs. 1 b) DSGVO. Soweit dafür besondere Kategorien personenbezogener Daten, z. B. Ihre Gesund- heitsdaten, erforderlich sind, holen wir Ihre Einwilligung nach Art. 9 Abs. 2 a) i. V. m. Art. 7 DSGVO ein. Erstellen wir Statistiken mit diesen Datenkategori- en, erfolgt dies auf Grundlage von Art. 9 Abs. 2 j) DSGVO i. V. m. § 27 BDSG. Ihre Daten verarbeiten wir auch, um berechtigte Interessen von uns oder von Dritten zu wahren (Art. 6 Abs. 1 f) DSGVO). Dies kann z. B. erforderlich sein: – zur Gewährleistung der IT-Sicherheit und des IT-Betriebs, – zur Verhinderung und Aufklärung von Straftaten, insbesondere nutzen wir Datenanalysen zur Erkennung von Hinweisen, die auf Versicherungsmiss- brauch hindeuten können. Darüber hinaus verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen. Dazu gehören z. B. aufsichtsrechtliche Vorga- ben, handels- und steuerrechtliche Aufbewahrungspflichten oder unsere Be- ratungspflicht. Als Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dienen in diesem Fall die jeweiligen gesetzlichen Regelungen i. V. m. Art. 6 Abs. 1 c) DSGVO. Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie unter www.mdt-versi- xxxxxxx.xx/Xxxxxxxxxxx

  • Neu hinzukommende Risiken (Vorsorgeversicherung) 9.1 Im Umfang des bestehenden Vertrags ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungs- nehmers aus Risiken, die nach Abschluss des Versicherungsvertrags neu entstehen, sofort versichert. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, nach Aufforderung des Versicherers jedes neue Risiko innerhalb eines Monats anzuzeigen. Die Aufforderung kann auch mit der Beitrags- rechnung erfolgen. Unterlässt der Versicherungsnehmer die rechtzeitige Anzeige, entfällt der Versicherungsschutz für das neue Risiko rückwirkend ab dessen Entstehung. Tritt der Versicherungsfall ein, bevor das neue Risiko angezeigt wurde, so hat der Versi- cherungsnehmer zu beweisen, dass das neue Risiko erst nach Abschluss der Versicherung und zu einem Zeitpunkt hinzugekommen ist, zu dem die Anzeigefrist noch nicht verstrichen war. Der Versicherer ist berechtigt, für das neue Risiko einen angemessenen Beitrag zu verlangen. Kommt eine Einigung über die Höhe des Beitrags innerhalb einer Frist von einem Monat nach Eingang der Anzeige nicht zustande, entfällt der Versicherungsschutz für das neue Risiko rückwirkend ab dessen Entstehung. 9.2 Der Versicherungsschutz für neue Risiken ist von ihrer Entstehung bis zur Einigung im Sinne von Abschnitt A1 Ziff. 9.1 bis zu den vereinbarten Versicherungssummen begrenzt. 9.3 Die Regelung der Vorsorgeversicherung gilt nicht für (1) Risiken aus dem Eigentum, Besitz, Halten oder Führen eines Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugs, soweit diese Fahrzeuge der Zulassungs-, Führerschein- oder Versicherungspflicht unterliegen; (2) Risiken aus dem Eigentum, Besitz, Betrieb oder Führen von Bahnen; (3) Risiken, die der Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht unterliegen; (4) Risiken, die kürzer als ein Jahr bestehen werden und deshalb im Rahmen von kurzfristigen Versicherungsverträgen zu versichern sind; (5) Risiken aus betrieblicher, beruflicher, dienstlicher und amtlicher Tätigkeit.

  • Datenschutzhinweise Entsprechend Art. 13 und 14 der Datenschutz-Grund- verordnung (DSGVO) informieren wir Sie über die Ver- arbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch AWP P&C S.A., Niederlassung für Deutschland und die Ihnen nach dem Datenschutzrecht zustehenden Rechte. Bitte geben Sie diese Hinweise allen mitversicherten Perso- nen (z. X. Xxxxxxxxxx) zur Kenntnis.

  • Kündigung bei Veräußerung oder Zwangsversteigerung des Fahrzeugs G.3.7 Bei Veräußerung oder Zwangsversteigerung des Fahrzeugs nach G.7 können wir dem Erwerber gegenüber kündigen. Wir haben die Kündigung innerhalb eines Monats ab dem Zeitpunkt auszusprechen, zu dem wir von der Veräußerung oder Zwangsversteigerung Kenntnis erlangt haben. Unsere Kündigung wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Erwerber wirksam.