Common use of Wie lange werden die Daten gespeichert? Clause in Contracts

Wie lange werden die Daten gespeichert?. Soweit erforderlich, verarbeiten wir Ihre Daten für die Dauer des Vertragsverhältnisses, was auch die Anbahnung und Abwicklung des Vertragsverhältnisses umfasst. Die Daten können über die Beendigung des Vertrages hinaus gespeichert werden, soweit dies zur Abwicklung des Vertrages, zur Rechtsverfolgung bzw. -verteidigung oder zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten erforderlich ist. So unterliegen wir verschiedenen Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten, die sich unter anderem aus dem Handelsgesetzbuch (HGB), der Abgabenordnung (AO), der Pflege-Buchführungsverordnung (PBV) sowie den auf Basis der Sozialgesetzbücher geschlossenen Landesrahmenverträgen ergeben. Die dort vorgegebenen Fristen zur Aufbewahrung und Dokumentation betragen zwei bis zehn Jahre. Die Speicherdauer im Falle der Abwicklung des Vertrages, zur Rechtsverfolgung bzw. -verteidigung beurteilt sich nach den gesetzlichen Verjährungsvorschriften, die zum Beispiel nach den §§ 195 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) in der Regel drei Jahre, in besonderen Fällen auch bis zu dreißig Jahren betragen können. Der Bewohner und andere betroffene Personen haben das Recht auf Auskunft sowie auf Berichtigung oder Löschung oder auf Einschränkung der Verarbeitung der über sie erhobenen Daten, auf Widerspruch gegen die Verarbeitung sowie das Recht aus Datenübertragbarkeit. Im Rahmen des Vertrages muss der Bewohner grundsätzlich nur die Daten zur Verfügung stellen, die für den Abschluss, die Durchführung, Beendigung und Abwicklung des Vertrages erforderlich sind oder zu deren Erhebung wir gesetzlich verpflichtet sind. Ohne diese Daten werden wir aber in der Regel den Abschluss eines Vertrages ablehnen oder einen bestehenden Vertrag nicht mehr durchführen können und gegebenenfalls beenden müssen. Frau / Herr Vorname und Name des Bewohners • die den Bewohner ambulant und stationär behandelnden Ärzte sowie sonstige ihn behandelnde Personen wie Ergotherapeuten, Logopäden etc. von der Schweigepflicht gegenüber dem Heim, soweit dieser zur vertragsgemäßen Erbringung der in diesem Heimvertrag bezeichneten Leistungen, Auskünfte, Aufzeichnungen, Befunde und Gutachten benötigt, insbesondere zur Abstimmung der Pflege mit medizinisch gebotenen Maßnahmen einschließlich der Gabe von Medikamenten und des Einsatzes von Heilmitteln, • das Heim von der Schweigepflicht gegenüber den den Bewohner ambulant und stationär behandelnden Ärzten sowie sonstigen ihn behandelnden Personen wie Apothekern, Ergotherapeuten, Logopäden etc., soweit diese zur vertragsgemäßen Erbringung der in den jeweiligen Behandlungsverträgen vereinbarten Leistungen, Auskünfte, Aufzeichnungen, Befunde und Gutachten benötigen, insbesondere zur Abstimmung der Pflege mit medizinisch gebotenen Maßnahmen einschließlich der Gabe von Medikamenten und des Einsatzes von Heilmitteln, • die Pflege- und Kankenkasse des Bewohners von der Schweigepflicht gegenüber dem Heim zum Zwecke der Sicherstellung der Finanzierung der erbrachten Pflegeleistungen, insbesondere hinsichtlich der Einstufung des Bewohners in Pflegegrade, • das Heim von der Schweigepflicht gegenüber der Pflegekasse des Bewohners zum Zwecke der Sicherstellung der Finanzierung der erbrachten Pflegeleistungen, insbesondere hinsichtlich der Einstufung des Bewohners in Pflegegrade, • das Heim von der Schweigepflicht gegenüber dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherung zum Zwecke der Erstellung von Gutachten über den Pflege- und Betreuungsbedarf des Bewohners, insbesondere hinsichtlich der Einstufung in Pflegegrade, • das Heim von der Schweigepflicht gegenüber externen Versorgungsunternehmen (ambulante Palliativdienste, Wund- und Stoma Versorger, Sanitätshäuser usw.) zur vertragsgemäßen Erbringung von Leistungen, die im Auftrag der Krankenkasse erbracht werden, • das Heim von der Schweigepflicht gegenüber dem Sozialhilfeträger, der Wohngeldstelle oder externen Abrechnungsstellen, soweit diese Unterlagen und Auskünfte für die Sicherstellung der Finanzierung der gemäß diesem Vertrag erbrachten Leistungen benötigen, • das Heim von der Schweigepflicht gegenüber externen Dienstleistern wie Wäschereien, Krankenbeförderungs- und Reinigungsunternehmen, wenn das Heim die erforderlichen Daten über den Gesundheits- und Pflegezustand des Bewohners im Zusammenhang mit ansteckungsfähigen Erkrankungen zur Verfügung stellen muss, um die ordnungsgemäße Durchführung der Leistungen des Dienstleisters zu ermöglichen. Diese Erklärung ist freiwillig und jederzeit – auch teilweise – widerrufbar und gilt ansonsten über den Tod des Bewohners hinaus, bis die genannten Zwecke erreicht sind. Durch den Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der Aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung nicht berührt. Der – auch teilweise – Widerruf kann jedoch dazu führen, dass das Heim seine Leistungen nicht mehr vertragsgemäß erbringen kann. Gegebenenfalls ist ihm dadurch eine Fortsetzung des Vertrages nicht mehr zuzumuten und er ist berechtigt, den Vertrag zu kündigen. Mit meiner Unterschrift erkläre ich die Einwilligung. Datum Unterschrift des Bewohners/Vertreters ausreichend um Kosten für z.B. Kiosk, Frisör, Fußpflege, mögliche Medikamentenzuzahlungen usw. auszugleichen) □ Es wird ein Betrag auf das Verwahrgeldkonto eingezahlt/überwiesen (Verwaltung UG). (Bankverbindung: Hannoversche Volksbank IBAN: XX00 0000 0000 0000 0000 00 Verwendungszweck: „Verwahrgeld Vorname Name“) Ein auf dem Verwahrgeldkonto verbleibendes Guthaben wird am Ende der Kurzzeitpflege und Auszug mit den Heimkosten verrechnet. Datum Unterschrift des Bewohners/Vertreters Der Bewohner ist nach § 36 Abs. 4 Infektionsschutzgesetz verpflichtet, vor seinem Einzug ein ärztliches Attest beizubringen, aus dem hervorgeht, dass keine Anhaltspunkte für das Vorliegen einer ansteckenden Tuberkulose bei ihm vorhanden sind. Das Rauchen in den Zimmern, insbesondere in Doppelzimmern, ist grundsätzlich nicht gestattet. Bei Einzelzimmernutzung ist in Absprache mit der Heimleitung eine Sonderregelung abzusprechen. Wird durch das Rauchen die Rauchmeldeanlage ausgelöst, hat der Bewohner etwaige Kosten der Ab- /Einschaltung und dem Heim in Rechnung gestellte Fremdkosten, z.B. durch den Einsatz der Feuerwehr, zu tragen. Der Bewohner gibt sein Einverständnis, dass bei der Herausgabe und Gestaltung der Heimzeitung, der Homepage und anderer Heim-Medien Berichte und Fotos über Veranstaltungen, der Alltagsgestaltung, gemeinsame Reisen/Ausflüge usw. über seine Person erscheinen dürfen. Ein Widerruf ist jederzeit möglich, muss aber vor Herausgabe solcher Berichte schriftlich erklärt werden. Das Heim arbeitet bei der Beschaffung und Versorgung der Bewohner mit den notwendigen Medikamenten mit Vertragsapotheken nach § 12a Apothekengesetz zusammen. Die Xxxxxxxxxxxx X, 0, 2 und 3 werden durch die Neue Apotheke Mittelfeld versorgt. Der Bewohner stimmt der Versorgung durch eine der o.g. Vertragsapotheken zu. Sollte der Bewohner die Versorgung durch eine andere Apotheke wünschen, muss er sich selbst um die Lieferung seiner Medikamente kümmern. Falls einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchsetzbar sein sollten, oder der Vertrag Lücken enthält, werden Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit aller übrigen Bestimmungen dieses Vertrages davon nicht berührt. Die unwirksame oder undurchsetzbare Bestimmung ist bereits durch diejenige wirksame und durchsetzbare Bestimmung als ersetzt anzusehen, die dem von den Parteien mit der unwirksamen oder undurchsetzbaren Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Das Heim nimmt nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil. Der Gerichtsstand für Streitigkeiten ist Hannover. Die Anlagen 3 (ggf.), 4, 6, und 7 sind separat zu unterschreiben. Datum

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Samples: Pflegevertrag

Wie lange werden die Daten gespeichert?. Soweit erforderlich, verarbeiten wir Ihre Daten für die Dauer des Vertragsverhältnisses, was auch die Anbahnung und Abwicklung des Vertragsverhältnisses umfasst. Die Daten können über die Beendigung des Vertrages hinaus gespeichert werden, soweit dies zur Abwicklung des Vertrages, zur Rechtsverfolgung bzw. -verteidigung –verteidigung oder zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten erforderlich ist. So unterliegen wir verschiedenen Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten, die sich unter anderem aus dem Handelsgesetzbuch (HGB), der Abgabenordnung (AO), der Pflege-Buchführungsverordnung (PBV) sowie den auf Basis der Sozialgesetzbücher geschlossenen Landesrahmenverträgen ergeben. Die dort vorgegebenen Fristen zur Aufbewahrung und Dokumentation betragen zwei bis zehn Jahre. Die Speicherdauer im Falle der Abwicklung des Vertrages, zur Rechtsverfolgung bzw. -verteidigung –verteidigung beurteilt sich nach den gesetzlichen Verjährungsvorschriften, die zum Beispiel nach den §§ 195 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) in der Regel drei Jahre, in besonderen Fällen auch bis zu dreißig Jahren betragen können. Welche Datenschutzrechte haben der Pflegegast und andere betroffene Personen? Der Bewohner Pflegegast und andere betroffene Personen haben das Recht auf Auskunft sowie auf Berichtigung oder Löschung oder auf Einschränkung der Verarbeitung der über sie erhobenen Daten, auf Widerspruch gegen die Verarbeitung sowie das Recht aus Datenübertragbarkeit. Im Rahmen des Vertrages muss der Bewohner Pflegegast grundsätzlich nur die Daten zur Verfügung stellen, die für den Abschluss, die Durchführung, Beendigung und Abwicklung des Vertrages erforderlich sind oder zu deren Erhebung wir gesetzlich verpflichtet sind. Ohne diese Daten werden wir aber in der Regel den Abschluss eines Vertrages ablehnen oder einen bestehenden Vertrag nicht mehr durchführen können und gegebenenfalls beenden müssen. Frau / Herr Name, Vorname des Pflegegasts willigt ein, dass ◻ das Alice-Heim Daten über den Gesundheits- und Name Pflegezustand, insbesondere den Pflegegrad des Bewohners • Pflegegasts, verarbeitet und an die den Bewohner Pflegegast ambulant und stationär behandelnden Ärzte sowie sonstige ihn behandelnde den Pflegegast behandelnden Personen wie Apotheker, Ergotherapeuten, Logopäden etc. von der Schweigepflicht gegenüber dem Heim, soweit dieser zur vertragsgemäßen Erbringung der in diesem Heimvertrag bezeichneten Leistungen, Auskünfte, Aufzeichnungen, Befunde und Gutachten benötigt, insbesondere zur Abstimmung der Pflege mit medizinisch gebotenen Maßnahmen einschließlich der Gabe von Medikamenten und des Einsatzes von Heilmitteln, • das Heim von der Schweigepflicht gegenüber den den Bewohner ambulant und stationär behandelnden Ärzten sowie sonstigen ihn behandelnden Personen wie Apothekern, Ergotherapeuten, Logopäden etc.übermittelt, soweit diese zur vertragsgemäßen Erbringung der in den jeweiligen Behandlungsverträgen vereinbarten Leistungen, Auskünfte, Aufzeichnungen, Befunde und Gutachten benötigen, insbesondere zur Abstimmung der Pflege mit medizinisch gebotenen Maßnahmen einschließlich der Gabe von Medikamenten und des Einsatzes von Heilmitteln; ◻ das Xxxxx-Xxxx Daten über den Gesundheits- und Pflegezustand des Pflegegasts, insbesondere den Pflegegrad, verarbeitet und an die Pflege- und Kankenkasse Pflegekasse des Bewohners von der Schweigepflicht gegenüber dem Heim Pflegegasts zum Zwecke der Sicherstellung der Finanzierung der erbrachten Pflegeleistungen, insbesondere hinsichtlich der Einstufung des Bewohners in Pflegegrade, • das Heim von der Schweigepflicht gegenüber der Pflegekasse des Bewohners zum Zwecke der Sicherstellung der Finanzierung der erbrachten Pflegeleistungen, insbesondere hinsichtlich der Einstufung des Bewohners in Pflegegrade, • das Heim von der Schweigepflicht gegenüber dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherung zum Zwecke der Erstellung von Gutachten über den Pflege- und Betreuungsbedarf des Bewohners, insbesondere hinsichtlich der Einstufung in Pflegegrade, • das Heim von der Schweigepflicht gegenüber externen Versorgungsunternehmen (ambulante Palliativdienste, Wund- und Stoma Versorger, Sanitätshäuser usw.) zur vertragsgemäßen Erbringung von Leistungen, die im Auftrag der Krankenkasse erbracht werden, • das Heim von der Schweigepflicht gegenüber dem Sozialhilfeträger, der Wohngeldstelle oder externen Abrechnungsstellen, soweit diese Unterlagen und Auskünfte für die Sicherstellung der Finanzierung der gemäß diesem Vertrag erbrachten Leistungen benötigen, • das Heim von der Schweigepflicht gegenüber externen Dienstleistern wie Wäschereien, Krankenbeförderungs- und Reinigungsunternehmen, wenn das Heim die erforderlichen Daten über den Gesundheits- und Pflegezustand des Bewohners im Zusammenhang mit ansteckungsfähigen Erkrankungen zur Verfügung stellen muss, um die ordnungsgemäße Durchführung der Leistungen des Dienstleisters zu ermöglichen. Diese Erklärung ist freiwillig und jederzeit – auch teilweise – widerrufbar und gilt ansonsten über den Tod des Bewohners hinaus, bis die genannten Zwecke erreicht sind. Durch den Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der Aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung nicht berührt. Der – auch teilweise – Widerruf kann jedoch dazu führen, dass das Heim seine Leistungen nicht mehr vertragsgemäß erbringen kann. Gegebenenfalls ist ihm dadurch eine Fortsetzung des Vertrages nicht mehr zuzumuten und er ist berechtigt, den Vertrag zu kündigen. Mit meiner Unterschrift erkläre ich die Einwilligung. Datum Unterschrift des Bewohners/Vertreters ausreichend um Kosten für z.B. Kiosk, Frisör, Fußpflege, mögliche Medikamentenzuzahlungen usw. auszugleichen) □ Es wird ein Betrag auf das Verwahrgeldkonto eingezahlt/überwiesen (Verwaltung UG). (Bankverbindung: Hannoversche Volksbank IBAN: XX00 0000 0000 0000 0000 00 Verwendungszweck: „Verwahrgeld Vorname Name“) Ein auf dem Verwahrgeldkonto verbleibendes Guthaben wird am Ende der Kurzzeitpflege und Auszug mit den Heimkosten verrechnet. Datum Unterschrift des Bewohners/Vertreters Der Bewohner ist nach § 36 Abs. 4 Infektionsschutzgesetz verpflichtet, vor seinem Einzug ein ärztliches Attest beizubringen, aus dem hervorgeht, dass keine Anhaltspunkte für das Vorliegen einer ansteckenden Tuberkulose bei ihm vorhanden sind. Das Rauchen in den Zimmern, insbesondere in Doppelzimmern, ist grundsätzlich nicht gestattet. Bei Einzelzimmernutzung ist in Absprache mit der Heimleitung eine Sonderregelung abzusprechen. Wird durch das Rauchen die Rauchmeldeanlage ausgelöst, hat der Bewohner etwaige Kosten der Ab- /Einschaltung und dem Heim in Rechnung gestellte Fremdkosten, z.B. durch den Einsatz der Feuerwehr, zu tragen. Der Bewohner gibt sein Einverständnis, dass bei der Herausgabe und Gestaltung der Heimzeitung, der Homepage und anderer Heim-Medien Berichte und Fotos über Veranstaltungen, der Alltagsgestaltung, gemeinsame Reisen/Ausflüge usw. über seine Person erscheinen dürfen. Ein Widerruf ist jederzeit möglich, muss aber vor Herausgabe solcher Berichte schriftlich erklärt werden. Das Heim arbeitet bei der Beschaffung und Versorgung der Bewohner mit den notwendigen Medikamenten mit Vertragsapotheken nach § 12a Apothekengesetz zusammen. Die Xxxxxxxxxxxx X, 0, 2 und 3 werden durch die Neue Apotheke Mittelfeld versorgt. Der Bewohner stimmt der Versorgung durch eine der o.g. Vertragsapotheken zu. Sollte der Bewohner die Versorgung durch eine andere Apotheke wünschen, muss er sich selbst um die Lieferung seiner Medikamente kümmern. Falls einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchsetzbar sein sollten, oder der Vertrag Lücken enthält, werden Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit aller übrigen Bestimmungen dieses Vertrages davon nicht berührt. Die unwirksame oder undurchsetzbare Bestimmung ist bereits durch diejenige wirksame und durchsetzbare Bestimmung als ersetzt anzusehen, die dem von den Parteien mit der unwirksamen oder undurchsetzbaren Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Das Heim nimmt nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil. Der Gerichtsstand für Streitigkeiten ist Hannover. Die Anlagen 3 (ggf.), 4, 6, und 7 sind separat zu unterschreiben. DatumPflegegrade übermittelt;

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Samples: Heimvertrag Für Das Alice Heim

Wie lange werden die Daten gespeichert?. Soweit erforderlich, verarbeiten wir Ihre Daten für die Dauer des Vertragsverhältnisses, was auch die Anbahnung und Abwicklung des Vertragsverhältnisses umfasst. Die Daten können über die Beendigung des Vertrages hinaus gespeichert werden, soweit dies zur Abwicklung des Vertrages, zur Rechtsverfolgung bzw. -verteidigung oder zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten erforderlich ist. So unterliegen wir verschiedenen Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten, die sich unter anderem aus dem Handelsgesetzbuch (HGB), ) und der Abgabenordnung (AO), der Pflege-Buchführungsverordnung (PBV) sowie den auf Basis der Sozialgesetzbücher geschlossenen Landesrahmenverträgen ergeben. Die dort vorgegebenen Fristen zur Aufbewahrung und Dokumentation betragen zwei bis zehn Jahre. Die Speicherdauer im Falle der Abwicklung des Vertrages, zur Rechtsverfolgung bzw. -verteidigung beurteilt sich nach den gesetzlichen Verjährungsvorschriften, die zum Beispiel nach den §§ 195 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) in der Regel drei Jahre, in besonderen Fällen auch bis zu dreißig Jahren betragen können. Der Bewohner Xxxxxxx, die Personensorgeberechtigten und andere betroffene Personen haben das Recht auf Auskunft sowie auf Berichtigung oder Löschung oder auf Einschränkung der Verarbeitung der über sie erhobenen Daten, auf Widerspruch gegen die Verarbeitung sowie das Recht aus Datenübertragbarkeit. KJS LV 2019.02.07, 001 ID 48473 Im Rahmen des Vertrages muss müssen der Bewohner Xxxxxxx und die Personensorgeberechtigten grundsätzlich nur die Daten zur Verfügung stellen, die für den Abschluss, die Durchführung, Beendigung und Abwicklung des Vertrages erforderlich sind oder zu deren Erhebung wir gesetzlich verpflichtet sind. Ohne diese Daten werden wir aber in der Regel den Abschluss eines Vertrages ablehnen oder einen bestehenden Vertrag nicht mehr durchführen können und gegebenenfalls beenden müssen. Frau / Herr Name, Vorname der/des Personensorgeberechtigten und Name Frau / Herr Name, Vorname der/des Bewohners • Personensorgeberechtigten willigt ein, dass der Xxxxxx Daten über den Beginn und Ende des Vertrages, Informationen über die finanziellen Verhältnisse des Kindes und/oder der Personensorgeberechtigten, den Bewohner ambulant und stationär behandelnden Ärzte sowie sonstige ihn behandelnde Personen wie Ergotherapeuten, Logopäden etc. von der Schweigepflicht gegenüber dem HeimBetreuungsvertrag an den Sozialhilfeträger, soweit dieser zur vertragsgemäßen Erbringung der in diesem Heimvertrag bezeichneten Leistungen, Auskünfte, Aufzeichnungen, Befunde und Gutachten benötigt, insbesondere zur Abstimmung der Pflege mit medizinisch gebotenen Maßnahmen einschließlich der Gabe von Medikamenten und des Einsatzes von Heilmitteln, • das Heim von der Schweigepflicht gegenüber den den Bewohner ambulant und stationär behandelnden Ärzten sowie sonstigen ihn behandelnden Personen wie Apothekern, Ergotherapeuten, Logopäden etc., soweit diese zur vertragsgemäßen Erbringung der in den jeweiligen Behandlungsverträgen vereinbarten Leistungen, Auskünfte, Aufzeichnungen, Befunde und Gutachten benötigen, insbesondere zur Abstimmung der Pflege mit medizinisch gebotenen Maßnahmen einschließlich der Gabe von Medikamenten und des Einsatzes von Heilmitteln, • die Pflege- und Kankenkasse des Bewohners von der Schweigepflicht gegenüber dem Heim zum Zwecke der Sicherstellung der Finanzierung der erbrachten Pflegeleistungen, insbesondere hinsichtlich der Einstufung des Bewohners in Pflegegrade, • das Heim von der Schweigepflicht gegenüber der Pflegekasse des Bewohners zum Zwecke der Sicherstellung der Finanzierung der erbrachten Pflegeleistungen, insbesondere hinsichtlich der Einstufung des Bewohners in Pflegegrade, • das Heim von der Schweigepflicht gegenüber dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherung zum Zwecke der Erstellung von Gutachten über den Pflege- und Betreuungsbedarf des Bewohners, insbesondere hinsichtlich der Einstufung in Pflegegrade, • das Heim von der Schweigepflicht gegenüber externen Versorgungsunternehmen (ambulante Palliativdienste, Wund- und Stoma Versorger, Sanitätshäuser usw.) zur vertragsgemäßen Erbringung von Leistungen, die im Auftrag der Krankenkasse erbracht werden, • das Heim von der Schweigepflicht gegenüber dem Sozialhilfeträger, der Wohngeldstelle oder externen Abrechnungsstellen, soweit diese Unterlagen und Auskünfte für die Sicherstellung der Finanzierung der gemäß nach diesem Vertrag erbrachten Leistungen benötigenBetreuungsleistungen benötigt, • das Heim von der Schweigepflicht gegenüber externen Dienstleistern Daten über den Gesundheitszustand des Kinds, insbesondere Allergien und Nahrungsmittelunverträglichkeiten oder religiöse Speisegebote, verarbeitet und an externe Dienstleister wie Wäschereien, Krankenbeförderungs- und ReinigungsunternehmenCateringunternehmen, wenn das Heim der Xxxxxx die erforderlichen Daten über den Gesundheits- und Pflegezustand Gesundheitszustand des Bewohners im Zusammenhang mit ansteckungsfähigen Erkrankungen Kinds zur Verfügung stellen muss, um die ordnungsgemäße Durchführung der Leistungen des Dienstleisters zu ermöglichen, übermittelt. KJS LV 2019.02.07, 001 ID 48473 Diese Erklärung ist freiwillig und jederzeit – auch teilweise – widerrufbar und gilt ansonsten über den Tod des Bewohners hinausansonsten, bis die genannten Zwecke erreicht sind. Durch den Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der Aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung nicht berührt. Der – auch teilweise – Widerruf kann jedoch dazu führen, dass das Heim der Xxxxxx seine Leistungen nicht mehr vertragsgemäß erbringen kann. Gegebenenfalls ist ihm dadurch eine Fortsetzung des Vertrages nicht mehr zuzumuten und er ist berechtigt, den Vertrag zu kündigen. Mit meiner Unterschrift erkläre ich die Einwilligung. Ort, Datum Unterschrift der/des Bewohners/Vertreters ausreichend um Kosten für z.B. Kiosk, Frisör, Fußpflege, mögliche Medikamentenzuzahlungen usw. auszugleichen) □ Es wird ein Betrag auf das Verwahrgeldkonto eingezahlt/überwiesen (Verwaltung UG). (Bankverbindung: Hannoversche Volksbank IBAN: XX00 0000 0000 0000 0000 00 Verwendungszweck: „Verwahrgeld Vorname Name“) Ein auf dem Verwahrgeldkonto verbleibendes Guthaben wird am Ende der Kurzzeitpflege und Auszug mit den Heimkosten verrechnet. Datum Unterschrift des Bewohners/Vertreters Der Bewohner ist nach § 36 Abs. 4 Infektionsschutzgesetz verpflichtet, vor seinem Einzug ein ärztliches Attest beizubringen, aus dem hervorgeht, dass keine Anhaltspunkte für das Vorliegen einer ansteckenden Tuberkulose bei ihm vorhanden sind. Das Rauchen in den Zimmern, insbesondere in Doppelzimmern, ist grundsätzlich nicht gestattet. Bei Einzelzimmernutzung ist in Absprache mit der Heimleitung eine Sonderregelung abzusprechen. Wird durch das Rauchen die Rauchmeldeanlage ausgelöst, hat der Bewohner etwaige Kosten der Ab- /Einschaltung und dem Heim in Rechnung gestellte Fremdkosten, z.B. durch den Einsatz der Feuerwehr, zu tragen. Der Bewohner gibt sein Einverständnis, dass bei der Herausgabe und Gestaltung der Heimzeitung, der Homepage und anderer Heim-Medien Berichte und Fotos über Veranstaltungen, der Alltagsgestaltung, gemeinsame Reisen/Ausflüge usw. über seine Person erscheinen dürfen. Ein Widerruf ist jederzeit möglich, muss aber vor Herausgabe solcher Berichte schriftlich erklärt werden. Das Heim arbeitet bei der Beschaffung und Versorgung der Bewohner mit den notwendigen Medikamenten mit Vertragsapotheken nach § 12a Apothekengesetz zusammen. Die Xxxxxxxxxxxx X, 0, 2 und 3 werden durch die Neue Apotheke Mittelfeld versorgt. Der Bewohner stimmt der Versorgung durch eine der o.g. Vertragsapotheken zu. Sollte der Bewohner die Versorgung durch eine andere Apotheke wünschen, muss er sich selbst um die Lieferung seiner Medikamente kümmern. Falls einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchsetzbar sein sollten, oder der Vertrag Lücken enthält, werden Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit aller übrigen Bestimmungen dieses Vertrages davon nicht berührt. Die unwirksame oder undurchsetzbare Bestimmung ist bereits durch diejenige wirksame und durchsetzbare Bestimmung als ersetzt anzusehen, die dem von den Parteien mit der unwirksamen oder undurchsetzbaren Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Das Heim nimmt nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil. Der Gerichtsstand für Streitigkeiten ist Hannover. Die Anlagen 3 (ggf.), 4, 6, und 7 sind separat zu unterschreiben. DatumPersonensorgeberechtigten

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Samples: Vertrag Über Die Schulverpflegung

Wie lange werden die Daten gespeichert?. Soweit erforderlich, verarbeiten wir Ihre Daten für die Dauer des Vertragsverhältnisses, was auch die Anbahnung und Abwicklung des Vertragsverhältnisses umfasst. Die Daten können über die Beendigung des Vertrages hinaus gespeichert werden, soweit dies zur Abwicklung des Vertrages, zur Rechtsverfolgung bzw. -verteidigung –verteidigung oder zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten erforderlich ist. So unterliegen wir verschiedenen Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten, die sich unter anderem aus dem Handelsgesetzbuch (HGB), der Abgabenordnung (AO), der Pflege-Pflege- Buchführungsverordnung (PBV) sowie den auf Basis der Sozialgesetzbücher geschlossenen Landesrahmenverträgen ergeben. Die dort vorgegebenen Fristen zur Aufbewahrung und Dokumentation betragen zwei bis zehn Jahre. Die Speicherdauer im Falle der Abwicklung des Vertrages, zur Rechtsverfolgung bzw. -verteidigung beurteilt sich nach den gesetzlichen Verjährungsvorschriften, die zum Beispiel nach den §§ 195 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) in der Regel drei Jahre, in besonderen Fällen auch bis zu dreißig Jahren betragen können. Der Bewohner Pflegegast und andere betroffene Personen haben das Recht auf Auskunft sowie auf Berichtigung oder Löschung oder auf Einschränkung der Verarbeitung der über sie erhobenen Daten, auf Widerspruch gegen die Verarbeitung sowie das Recht aus Datenübertragbarkeit. Im Rahmen des Vertrages muss der Bewohner Pflegegast grundsätzlich nur die Daten zur Verfügung stellen, die für den Abschluss, die Durchführung, Beendigung und Abwicklung des Vertrages erforderlich sind oder zu deren Erhebung wir gesetzlich verpflichtet sind. Ohne diese Daten werden wir aber in der Regel den Abschluss eines Vertrages ablehnen oder einen bestehenden Vertrag nicht mehr durchführen können und gegebenenfalls beenden müssen. Frau / Frau/ Herr Name, Vorname und Name des Bewohners • die willigt ein (im Falle der Einwilligung bitte ankreuzen), dass das Xxxxx-Xxxx Daten über den Bewohner ambulant Gesundheits- und stationär behandelnden Ärzte sowie sonstige ihn behandelnde Personen wie Ergotherapeuten, Logopäden etc. von der Schweigepflicht gegenüber dem Heim, soweit dieser zur vertragsgemäßen Erbringung der in diesem Heimvertrag bezeichneten Leistungen, Auskünfte, Aufzeichnungen, Befunde und Gutachten benötigtPflegezustand, insbesondere zur Abstimmung der Pflege mit medizinisch gebotenen Maßnahmen einschließlich der Gabe von Medikamenten den Pflegegrad des Bewohners, verarbeitet und des Einsatzes von Heilmitteln, • das Heim von der Schweigepflicht gegenüber den den Bewohner ambulant und stationär behandelnden Ärzten sowie sonstigen ihn behandelnden Personen wie Apothekern, Ergotherapeuten, Logopäden etc.an übermittelt, soweit diese zur vertragsgemäßen vertragsmäßigen Erbringung der in den jeweiligen Behandlungsverträgen vereinbarten Leistungen, Auskünfte, Aufzeichnungen, Befunde und Gutachten benötigen, insbesondere zur Abstimmung der Pflege mit medizinisch gebotenen Maßnahmen einschließlich der Gabe von Medikamenten und des Einsatzes von Heilmitteln, • die Pflege- beispielsweise zur Fortführung der Leistungen nach Überleitung aus dem Heim; □ das Xxxxx-Xxxx Daten über den Gesundheits- und Kankenkasse Pflegezustand des Bewohners von der Schweigepflicht gegenüber dem Heim zum Zwecke der Sicherstellung der Finanzierung der erbrachten PflegeleistungenBewohners, insbesondere hinsichtlich der Einstufung des Bewohners in Pflegegradeden Pflegegrad, • das Heim von der Schweigepflicht gegenüber der Pflegekasse des Bewohners zum Zwecke der Sicherstellung der Finanzierung der erbrachten Pflegeleistungen, insbesondere hinsichtlich der Einstufung des Bewohners in Pflegegrade, • das Heim von der Schweigepflicht gegenüber dem verarbeitet und an den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung zum Zwecke der Erstellung von Gutachten über den Pflege- und Betreuungsbedarf des BewohnersGutachten, insbesondere hinsichtlich der Einstufung in PflegegradePflegegrade übermittelt; □ das Xxxxx-Xxxx Daten über den Gesundheits-. und Pflegezustand des Bewohners, • das Heim insbesondere den Pflegegrad, verarbeitet und an externe Sachverständige zum Zwecke der Führung von Fallgesprächen und Supervisionen übermittelt; finanziellen Verhältnisse, den Heimvertrag und die Höhe der Schweigepflicht gegenüber externen Versorgungsunternehmen (ambulante Palliativdienste, Wund- aktuellen Entgelte verarbeitet und Stoma Versorger, Sanitätshäuser usw.) zur vertragsgemäßen Erbringung von Leistungen, an den Sozialhilfeträger oder die im Auftrag der Krankenkasse erbracht werden, • das Heim von der Schweigepflicht gegenüber dem Sozialhilfeträger, der Wohngeldstelle oder externen Abrechnungsstellenübermittelt, soweit diese Unterlagen und Auskünfte für die zum Zwecke der Sicherstellung der Finanzierung der gemäß nach diesem Vertrag erbrachten Leistungen benötigen, • ; □ das Heim von der Schweigepflicht gegenüber externen Dienstleistern wie Wäschereien, Krankenbeförderungs- und Reinigungsunternehmen, wenn das Heim die erforderlichen Xxxxx-Xxxx Daten über den Gesundheits- und Pflegezustand des Bewohners, insbesondere den Pflegegrad und das Datum des Ein- und Auszugs des Bewohners im Zusammenhang mit ansteckungsfähigen Erkrankungen sowie die Höhe der aktuellen Entgelte verarbeitet und an eine externe Abrechnungsstelle übermittelt, soweit dies zur Verfügung stellen muss, um die ordnungsgemäße Durchführung Abrechnung der nach diesem Vertrag erbrachten Leistungen des Dienstleisters zu ermöglichenerforderlich ist. Diese Erklärung ist freiwillig und jederzeit – auch teilweise – widerrufbar und gilt ansonsten über den Tod des Bewohners hinaus, bis die genannten Zwecke erreicht sind. Durch den Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der Aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung nicht berührt. Der – auch teilweise – Widerruf kann jedoch dazu führen, dass das Heim Xxxxx-Xxxx seine Leistungen nicht mehr vertragsgemäß erbringen kann. Gegebenenfalls ist ihm dadurch eine Fortsetzung des Vertrages nicht mehr zuzumuten und er es ist berechtigt, den Vertrag zu kündigen. Mit meiner Unterschrift erkläre ich die Einwilligung. Datum (Ort, Datum) Unterschrift des Bewohners/Bewohners bzw. seines Vertreters ausreichend um Kosten für z.B. KioskFrau/ Herr Zuname, FrisörVorname des Bewohners entbindet (im Falle des Einverständnisses bitte ankreuzen) von der Schweigepflicht gegenüber dem Xxxxx- Xxxx, Fußpflegesoweit dieses zur vertragsmäßigen Erbringung der in diesem Heimvertrag bezeichneten Leistungen, mögliche Medikamentenzuzahlungen usw. auszugleichen) □ Es wird ein Betrag auf das Verwahrgeldkonto eingezahlt/überwiesen (Verwaltung UG). (Bankverbindung: Hannoversche Volksbank IBAN: XX00 0000 0000 0000 0000 00 Verwendungszweck: „Verwahrgeld Vorname Name“) Ein auf dem Verwahrgeldkonto verbleibendes Guthaben wird am Ende Auskünfte, Aufzeichnungen, Befunde und Gutachten benötigt, insbesondere zur Abstimmung der Kurzzeitpflege Pflege mit medizinisch gebotenen Maßnahmen einschließlich der Gabe von Medikamenten und Auszug des Einsatzes von Heilmitteln, sowie sonstigen den Bewohner behandelnden Personen wie soweit diese zur vertragsmäßigen Erbringung der in den jeweiligen Behandlungsverträgen vereinbarten Leistungen, Auskünfte, Aufzeichnungen, Befunde und Gutachten benötigen, insbesondere zur Abstimmung der Pflege mit den Heimkosten verrechnet. Datum Unterschrift medizinisch gebotenen Maßnahmen einschließlich der Gabe von Medikamenten und des Bewohners/Vertreters Der Bewohner ist Einsatzes von Heilmitteln, beispielsweise zur Fortführung der Leistungen nach § 36 Abs. 4 Infektionsschutzgesetz verpflichtet, vor seinem Einzug ein ärztliches Attest beizubringen, einer Überleitung aus dem hervorgehtHeim; Diese Erklärung ist jederzeit – auch teilweise – widerrufbar und gilt ansonsten über den Tod des Bewohners hinaus, dass keine Anhaltspunkte für das Vorliegen einer ansteckenden Tuberkulose bei ihm vorhanden bis die genannten Zwecke erreicht sind. Das Rauchen in Durch den Zimmern, insbesondere in Doppelzimmern, ist grundsätzlich nicht gestattet. Bei Einzelzimmernutzung ist in Absprache mit Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der Heimleitung eine Sonderregelung abzusprechen. Wird durch das Rauchen die Rauchmeldeanlage ausgelöst, hat Aufgrund der Bewohner etwaige Kosten der Ab- /Einschaltung und dem Heim in Rechnung gestellte Fremdkosten, z.B. durch den Einsatz der Feuerwehr, zu tragen. Der Bewohner gibt sein Einverständnis, dass bei der Herausgabe und Gestaltung der Heimzeitung, der Homepage und anderer Heim-Medien Berichte und Fotos über Veranstaltungen, der Alltagsgestaltung, gemeinsame Reisen/Ausflüge usw. über seine Person erscheinen dürfen. Ein Einwilligung bis zum Widerruf ist jederzeit möglich, muss aber vor Herausgabe solcher Berichte schriftlich erklärt werden. Das Heim arbeitet bei der Beschaffung und Versorgung der Bewohner mit den notwendigen Medikamenten mit Vertragsapotheken nach § 12a Apothekengesetz zusammen. Die Xxxxxxxxxxxx X, 0, 2 und 3 werden durch die Neue Apotheke Mittelfeld versorgt. Der Bewohner stimmt der Versorgung durch eine der o.g. Vertragsapotheken zu. Sollte der Bewohner die Versorgung durch eine andere Apotheke wünschen, muss er sich selbst um die Lieferung seiner Medikamente kümmern. Falls einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchsetzbar sein sollten, oder der Vertrag Lücken enthält, werden Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit aller übrigen Bestimmungen dieses Vertrages davon erfolgten Datenverarbeitung nicht berührt. Die unwirksame oder undurchsetzbare Bestimmung Der – auch teilweise – Widerruf kann jedoch dazu führen, dass das Xxxxx-Xxxx seine Leistungen nicht mehr vertragsgemäß erbringen kann. Gegebenenfalls ist bereits durch diejenige wirksame ihm dadurch eine Fortsetzung des Vertrages nicht mehr zuzumuten und durchsetzbare Bestimmung als ersetzt anzusehenes ist berechtigt, den Vertrag zu kündigen. (Ort, Datum) Unterschrift des Bewohners bzw. seines Vertreters Ich bin damit einverstanden, dass die dem von den Parteien Leistungsnachweise für erbrachte therapeutische Leistungen externer Anbieter (z.B. Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie, Podologie) bzw. ausgestellte Rezepte für Therapien vom zuständigen Pflegepersonal des Xxxxx- Xxxxx unterschrieben werden dürfen und erteile hiermit Vollmacht. (Ort, Datum) Unterschrift des Bewohners bzw. seines Vertreters Hessisches Amt für Versorgung und Soziales Xxxxxxxxxx Xxx 0 00000 Xxxxxxxxx Geschäftsstelle der AG § 20 Regierungspräsidium Gießen Postfach 100 851 35338 Gießen Nach § 4 HGBP informieren wir Sie über die umfangreichen Beschwerde- möglichkeiten mit der unwirksamen oder undurchsetzbaren Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommtbundesweit einheitlichen Behördennummer 115. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der SchriftformDiese Nummer funktioniert aber noch nicht in allen hessischen Landkreisen. Das Heim nimmt nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil. Der Gerichtsstand für Streitigkeiten ist Hannover. Die Anlagen 3 (ggfSie können die Verfügbarkeit in Ihrer Region durch einen Probeanruf testen.), 4, 6, und 7 sind separat zu unterschreiben. Datum

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Samples: Heimvertrag Für Das Alice Heim

Wie lange werden die Daten gespeichert?. Soweit erforderlich, verarbeiten wir Ihre Daten für die Dauer des Vertragsverhältnisses, was auch die Anbahnung und Abwicklung des Vertragsverhältnisses umfasst. Muster Die Daten können über die Beendigung des Vertrages hinaus gespeichert werden, soweit dies zur Abwicklung des Vertrages, zur Rechtsverfolgung bzw. -verteidigung – verteidigung oder zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten erforderlich ist. So unterliegen wir verschiedenen Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten, die sich unter anderem aus dem Handelsgesetzbuch (HGB), der Abgabenordnung (AO), der Pflege-Buchführungsverordnung (PBV) sowie den auf Basis der Sozialgesetzbücher geschlossenen Landesrahmenverträgen ergeben. Die dort vorgegebenen Fristen zur Aufbewahrung und Dokumentation betragen zwei bis zehn Jahre. Die Speicherdauer im Falle der Abwicklung des Vertrages, zur Rechtsverfolgung bzw. -verteidigung –verteidigung beurteilt sich nach den gesetzlichen Verjährungsvorschriften, die zum Beispiel nach den §§ 195 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) in der Regel drei Jahre, in besonderen Fällen auch bis zu dreißig Jahren betragen können. Welche Datenschutzrechte haben der Bewohner und andere betroffene Personen? Der Bewohner und andere betroffene Personen haben das Recht auf Auskunft sowie auf Berichtigung oder Löschung oder auf Einschränkung der Verarbeitung der über sie erhobenen Daten, auf Widerspruch gegen die Verarbeitung sowie das Recht aus Datenübertragbarkeit. Im Rahmen des Vertrages muss der Bewohner grundsätzlich nur die Daten zur Verfügung stellen, die für den Abschluss, die Durchführung, Beendigung und Abwicklung des Vertrages erforderlich sind oder zu deren Erhebung wir gesetzlich verpflichtet sind. Ohne diese Daten werden wir aber in der Regel den Abschluss eines Vertrages ablehnen oder einen bestehenden Vertrag nicht mehr durchführen können und gegebenenfalls beenden müssen. Heimvertrag für das Xxxxxxxxxxxx xxx Xxxxxxxxx-Xxxxxxxx xxx DRK Anlage 7: Einwilligung in die Verarbeitung und Übermittlung von Daten Frau / Herr Vorname , , willigt ein, dass Muster das Seniorenheim der Xxxxxxxxx-Stiftung des DRK Daten über den Gesundheits- und Name Pflegezustand, insbesondere den Pflegegrad des Bewohners, verarbeitet und an die den Bewohner ambulant und stationär behandelnden Ärzte sowie sonstige den Bewohner behandelnden Personen wie Apotheker, Ergotherapeuten, Logopäden etc. übermittelt, soweit diese zur vertragsgemäßen Erbringung der in den jeweiligen Behandlungsverträgen vereinbarten Leistungen, Auskünfte, Aufzeichnungen, Befunde und Gutachten benötigen, insbesondere zur Abstimmung der Pflege mit medizinisch gebotenen Maßnahmen einschließlich der Gabe von Medikamenten und des Einsatzes von Heilmitteln; das Seniorenheim der Xxxxxxxxx-Stiftung des DRK Daten über den Gesundheits- und Pflegezustand des Bewohners, insbesondere den Pflegegrad, verarbeitet und an die Pflegekasse des Bewohners zum Zwecke der Sicherstellung der Finanzierung der erbrachten Pflegeleistungen, insbesondere hinsichtlich der Einstufung in Pflegegrade übermittelt; das Seniorenheim der Xxxxxxxxx-Stiftung des DRK Daten über den Gesundheits- und Pflegezustand des Bewohners, insbesondere den Pflegegrad, verarbeitet und an den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung zum Zwecke der Erstellung von Gutachten, insbesondere hinsichtlich der Einstufung in Pflegegrade übermittelt; das Seniorenheim der Xxxxxxxxx-Stiftung des DRK Daten über den Gesundheits- und Pflegezustand des Bewohners, insbesondere den Pflegegrad, verarbeitet und an externe Sachverständige zum Zwecke der Führung von Fallgesprächen und Supervisionen übermittelt; das Seniorenheim der Xxxxxxxxx-Stiftung des DRK Daten über den Gesundheits- und Pflegezustand des Bewohners, insbesondere den Pflegegrad sowie Informationen über seine finanziellen Verhältnisse, den Heimvertrag und die Höhe der aktuellen Entgelte verarbeitet und an den Sozialhilfeträger oder die Wohngeldstelle übermittelt, soweit diese Unterlagen und Auskünfte zum Zwecke der Sicherstellung der Finanzierung der nach diesem Vertrag erbrachten Leistungen benötigen; das Seniorenheim der Xxxxxxxxx-Stiftung des DRK Daten über den Gesundheits- und Pflegezustand des Bewohners, insbesondere den Pflegegrad und das Datum des Ein- und Auszugs des Bewohners sowie die Höhe der aktuellen Entgelte verarbeitet und an eine externe Abrechnungsstelle übermittelt, soweit dies zur Abrechnung der nach diesem Vertrag erbrachten Leistungen erforderlich ist. Diese Erklärung ist jederzeit – auch teilweise – widerrufbar und gilt ansonsten über den Tod des Bewohners hinaus, bis die genannten Zwecke erreicht sind. Durch den Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der Aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung nicht berührt. Der – auch teilweise – Widerruf kann jedoch dazu führen, dass das Seniorenheim der Xxxxxxxxx-Stiftung des DRK seine Leistungen nicht mehr vertragsgemäß erbringen kann. Gegebenenfalls ist ihm dadurch eine Fortsetzung des Vertrages nicht mehr zuzumuten und es ist berechtigt, den Vertrag zu kündigen. Kirschweiler, 01.01.19 , Ort, Datum Ort, Datum Muster Unterschrift und Stempel des Heimträgers Unterschrift des Bewohners Unterschrift des Vertreters Heimvertrag für das Seniorenheim der Xxxxxxxxx-Stiftung des DRK Frau , , entbindet: Muster - die den Bewohner ambulant und stationär behandelnden Ärzte sowie sonstige ihn behandelnde Personen wie Ergotherapeuten, Logopäden etc. von der Schweigepflicht gegenüber dem HeimSeniorenheim der Xxxxxxxxx-Stiftung des DRK, soweit dieser dieses zur vertragsgemäßen Erbringung der in diesem Heimvertrag bezeichneten Leistungen, Auskünfte, Aufzeichnungen, Befunde und Gutachten benötigt, insbesondere zur Abstimmung der Pflege mit medizinisch gebotenen Maßnahmen einschließlich der Gabe von Medikamenten und des Einsatzes von Heilmitteln, - dass das Heim Seniorenheim der Xxxxxxxxx-Stiftung des DRK von der Schweigepflicht gegenüber den den Bewohner ambulant und stationär behandelnden Ärzten sowie sonstigen ihn behandelnden Personen wie Apothekern, Ergotherapeuten, Logopäden etc., soweit diese zur vertragsgemäßen Erbringung der in den jeweiligen Behandlungsverträgen vereinbarten Leistungen, Auskünfte, Aufzeichnungen, Befunde und Gutachten benötigen, insbesondere zur Abstimmung der Pflege mit medizinisch gebotenen Maßnahmen einschließlich der Gabe von Medikamenten und des Einsatzes von Heilmitteln, - die Pflege- und Kankenkasse Pflegekasse des Bewohners von der Schweigepflicht gegenüber dem Heim Seniorenheim der Xxxxxxxxx-Stiftung des DRK zum Zwecke der Sicherstellung der Finanzierung der erbrachten Pflegeleistungen, insbesondere hinsichtlich der Einstufung des Bewohners in Pflegegrade, - dass das Heim Seniorenheim der Xxxxxxxxx-Stiftung des DRK von der Schweigepflicht gegenüber der Pflegekasse des Bewohners zum Zwecke der Sicherstellung der Finanzierung der erbrachten Pflegeleistungen, insbesondere hinsichtlich der Einstufung des Bewohners in Pflegegrade, - dass das Heim Seniorenheim der Xxxxxxxxx-Stiftung des DRK von der Schweigepflicht gegenüber dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherung zum Zwecke der Erstellung von Gutachten über den Pflege- und Betreuungsbedarf des Bewohners, insbesondere hinsichtlich der Einstufung in Pflegegrade, - dass das Heim Seniorenheim der Xxxxxxxxx-Stiftung des DRK von der Schweigepflicht gegenüber externen Versorgungsunternehmen (ambulante PalliativdiensteSachverständigen zum Zwecke der Führung von Fallgesprächen und Supervisionen, Wund- und Stoma Versorger, Sanitätshäuser usw.) zur vertragsgemäßen Erbringung von Leistungen, die im Auftrag - dass das Seniorenheim der Krankenkasse erbracht werden, • das Heim Xxxxxxxxx-Stiftung des DRK von der Schweigepflicht gegenüber dem Sozialhilfeträger, Sozialhilfeträger oder der Wohngeldstelle oder externen AbrechnungsstellenWohngeldstelle, soweit diese Unterlagen und Auskünfte für die zum Zwecke der Sicherstellung der Finanzierung der gemäß diesem Vertrag erbrachten Leistungen benötigen, - dass das Heim Seniorenheim der Xxxxxxxxx-Stiftung des DRK von der Schweigepflicht gegenüber externen Dienstleistern wie Wäschereien, Krankenbeförderungs- Wäschereien und Reinigungsunternehmen, wenn soweit das Heim Seniorenheim der Xxxxxxxxx-Stiftung des DRK ihnen die erforderlichen Daten über den Gesundheits- und Pflegezustand des Bewohners im Zusammenhang mit ansteckungsfähigen Erkrankungen zur Verfügung stellen muss, um die ordnungsgemäße Durchführung der Leistungen des Dienstleisters zu ermöglichen. Muster Diese Erklärung ist freiwillig und jederzeit – auch teilweise – widerrufbar und gilt ansonsten über den Tod des Bewohners hinaus, bis die genannten Zwecke erreicht sind. Durch den Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der Aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung Entbindung von der Schweigepflicht nicht berührt. Der – auch teilweise – Widerruf kann jedoch dazu führen, dass das Heim Seniorenheim der Xxxxxxxxx-Stiftung des DRK seine Leistungen nicht mehr vertragsgemäß erbringen kann. Gegebenenfalls ist ihm dadurch eine Fortsetzung des Vertrages nicht mehr zuzumuten und er es ist berechtigt, den Vertrag zu kündigen. Mit meiner Unterschrift erkläre ich die Einwilligung. Kirschweiler, 01.01.19 , Ort, Datum Ort, Datum Unterschrift und Stempel des Bewohners/Vertreters ausreichend um Kosten für z.B. Kiosk, Frisör, Fußpflege, mögliche Medikamentenzuzahlungen usw. auszugleichen) □ Es wird ein Betrag auf das Verwahrgeldkonto eingezahlt/überwiesen (Verwaltung UG). (Bankverbindung: Hannoversche Volksbank IBAN: XX00 0000 0000 0000 0000 00 Verwendungszweck: „Verwahrgeld Vorname Name“) Ein auf dem Verwahrgeldkonto verbleibendes Guthaben wird am Ende der Kurzzeitpflege und Auszug mit den Heimkosten verrechnet. Datum Heimträgers Unterschrift des Bewohners/Bewohners Unterschrift des Vertreters Der Bewohner ist nach § 36 Abs. 4 Infektionsschutzgesetz verpflichtet, vor seinem Einzug ein ärztliches Attest beizubringen, aus dem hervorgeht, dass keine Anhaltspunkte Heimvertrag für das Vorliegen einer ansteckenden Tuberkulose bei ihm vorhanden sind. Das Rauchen in den Zimmern, insbesondere in Doppelzimmern, ist grundsätzlich nicht gestattet. Bei Einzelzimmernutzung ist in Absprache mit Seniorenheim der Heimleitung eine Sonderregelung abzusprechen. Wird durch das Rauchen die Rauchmeldeanlage ausgelöst, hat der Bewohner etwaige Kosten der Ab- /Einschaltung und dem Heim in Rechnung gestellte Fremdkosten, z.B. durch den Einsatz der Feuerwehr, zu tragen. Der Bewohner gibt sein Einverständnis, dass bei der Herausgabe und Gestaltung der Heimzeitung, der Homepage und anderer HeimXxxxxxxxx-Medien Berichte und Fotos über Veranstaltungen, der Alltagsgestaltung, gemeinsame Reisen/Ausflüge usw. über seine Person erscheinen dürfen. Ein Widerruf ist jederzeit möglich, muss aber vor Herausgabe solcher Berichte schriftlich erklärt werden. Das Heim arbeitet bei der Beschaffung und Versorgung der Bewohner mit den notwendigen Medikamenten mit Vertragsapotheken nach § 12a Apothekengesetz zusammen. Die Xxxxxxxxxxxx X, 0, 2 und 3 werden durch die Neue Apotheke Mittelfeld versorgt. Der Bewohner stimmt der Versorgung durch eine der o.g. Vertragsapotheken zu. Sollte der Bewohner die Versorgung durch eine andere Apotheke wünschen, muss er sich selbst um die Lieferung seiner Medikamente kümmern. Falls einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchsetzbar sein sollten, oder der Vertrag Lücken enthält, werden Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit aller übrigen Bestimmungen dieses Vertrages davon nicht berührt. Die unwirksame oder undurchsetzbare Bestimmung ist bereits durch diejenige wirksame und durchsetzbare Bestimmung als ersetzt anzusehen, die dem von den Parteien mit der unwirksamen oder undurchsetzbaren Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Das Heim nimmt nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil. Der Gerichtsstand für Streitigkeiten ist Hannover. Die Anlagen 3 (ggf.), 4, 6, und 7 sind separat zu unterschreiben. DatumStiftung des DRK

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