Wiederaufnahme der Leistung Musterklauseln

Wiederaufnahme der Leistung. A1 wird die Leistung unverzüglich wieder bereitstellen, sobald die Gründe für die Einstellung entfallen sind, für den Fall des Zahlungsverzuges eine geforderte Sicherheitsleistung gelegt wurde und die notwendigen und zweckmäßigen, nachvollziehbaren Kosten der Einstellung sowie der Wiederaufnahme der Leistungen vom ISP/VoB-only Vertragspartner – im Falle von Punkt 13.2 nur, soweit die Sperre vom anderen Vertragspartner zumindest grob fahrlässig verursacht wurde - beglichen worden sind.
Wiederaufnahme der Leistung. A1 Telekom Austria wird die vertragsgegenständlichen Leistungen wieder uneingeschränkt bereitstellen, sobald die Gründe für die Einstellung und deren Folgen entfallen und die Kosten der Einstellung sowie der Wiederaufnahme der Leistungen vom PVE zur Gänze beglichen sind. Die Kosten sind vom PVE nicht zu begleichen, wenn die Einstellung durch A1 Telekom Austria unberechtigt erfolgt ist oder der PVE nachweist, dass ihm in seinem Vertrag betreffend Virtuelle Entbündelung Version 7.12.2010 Allgemeiner Teil Verantwortungsbereich (hiervon sind auch Endkunden mit umfasst) kein Verschulden an der Einstellung und deren Folgen vorzuwerfen ist.
Wiederaufnahme der Leistung. A1 Telekom Austria wird die Leistung unverzüglich wieder bereitstellen, sobald die Gründe für die Einstellung entfallen sind und eine geforderte Sicherheitsleistung gelegt wurde und die notwendigen und zweckmäßigen, nachvollziehbaren Kosten der Einstellung sowie der Wiederaufnahme der Leistungen vom ISP/VoB-only Vertragspartner – im Falle von Punkt °13.2 nur, soweit die Sperre vom anderen Vertragspartner zumindest grob fahrlässig verursacht wurde - beglichen worden sind.