Wirkung des Ablaufs oder der Kündigung Musterklauseln

Wirkung des Ablaufs oder der Kündigung. Mit Ablauf der jeweiligen Abonnementlaufzeit oder der Beendigung eines Einzelvertrags für ein oder mehrere Angebote oder dieser Vereinbarung aus irgendeinem Grund enden automatisch die Rechte des Kunden, auf das/die betroffene(n) Angebot(e) zuzugreifen, diese(s) zu nutzen oder in Anspruch zu nehmen. Der Kunde wird die Nutzung der betroffenen Angebote unverzüglich einstellen, alle in seinem Besitz oder unter seiner Kontrolle befindliche Software und sonstige vertrauliche Informationen von Siemens, die sich auf diese Angebote beziehen, entfernen und vernichten und Siemens darüber schriftlich in Kenntnis setzen. Der Kunde kann Kundeninhalte, die zum Download zur Verfügung stehen, für einen Zeitraum von 30 Tagen nach Ablauf oder Kündigung abrufen, vorausgesetzt, der Kunde hält diese Vereinbarung ein und entrichtet alle anfallenden Gebühren. Nach Ablauf dieser Frist können alle Kundeninhalte gelöscht werden. Die Kündigung dieser Vereinbarung, eines im Rahmen dieser Vereinbarung erbrachten Dienstes oder einer Lizenz entbindet den Kunden nicht von seiner Verpflichtung, die in einem Einzelvertrag aufgeführten Gesamtgebühren zu zahlen, die sofort nach Kündigung der Vereinbarung fällig und zahlbar werden. Im Falle einer Kündigung des Kunden wegen eines wesentlichen Verstoßes von Siemens gemäß Ziffer 10.3 wird Siemens einen angemessenen Teil der im Voraus gezahlten Gebühren anteilig für die verbleibende Abonnementlaufzeit für das/die betroffene(n) Angebot(e) erstatten. Die Abschnitte 2.3, 2.4, 3.3, 3.4, 3.5, 5.5, 6.2, 7.3, 8, 10.4, 11, 12, 13.4, 13.6 und 13.9 überdauern die Beendigung dieser Vereinbarung.
Wirkung des Ablaufs oder der Kündigung. Zusätzlich zu den Abschnitten, die in dem UCA den Hinweis enthalten, dass sie die Kündigung überdauern, werden die Rechte und Pflichten der Abschnitte 2.4 (End-of-Life-Datum), 2.5 (Vertraulichkeit), 2.7 (Anwendungsdaten und Anwendungsmodell) und 4 (Sicherheit und Datenschutz) dieser Mendix-Bedingungen den Ablauf oder die Kündigung der Vereinbarung überdauern.
Wirkung des Ablaufs oder der Kündigung. Zusätzlich zu den Abschnitten, die in der UCA den Hinweis enthalten, dass sie die Kündigung überdauern, werden die Rechte und Pflichten der Abschnitte 2.4 (Hochrisikosysteme), 2.5 (Ende des Lebenszyklus), 2.6(Anwendungsdaten und Anwendungsmodell) und 4 (Sicherheit der Mendix-Plattform) dieser Mendix-Bedingungen den Ablauf oder die Kündigung der Vereinbarung überdauern.

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  • Unmöglichkeit; Vertragsanpassung 1. Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Besteller berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass der Lieferer die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Bestellers auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.

  • Mindestlohn 10.1 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, seinen Arbeitneh- mern den gesetzlichen Mindestlohn zu zahlen. Auf Verlangen des Auftraggebers wird der Auftragnehmer diesem während der gesamten Vertragslaufzeit bis sechs Monate nach Beendigung des vorliegenden Vertragsverhältnisses binnen 14 Tagen die Erfüllung dieser Verpflichtung durch Vorlage geeigneter Unter- lagen (insb. Dokumente nach § 17 Abs. 1 MiLoG, Un- bedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Sozial- kasse bzw. Urlaubskasse, etc.) nachweisen.

  • Aufrechnung und Zurückbehaltung Der Besteller darf nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderung aufrechnen. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist dem Besteller nur gestattet, wenn es auf demselben Vertragsverhältnis beruht; diese Beschränkung findet keine Anwendung, wenn die Gegenansprüche des Bestellers unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Ein Befriedigungsrecht nach § 371 HGB steht dem Kunden nicht zu.

  • Stimmrechte (§§ 21, 22 WpHG) ISIN absolut in % zugerechnet (§ 22 WpHG) direkt (§ 21 WpHG) zugerechnet (§ 22 WpHG) DE0005565204 121768 % 0,35 % Summe 121768 0,35 % b.1. Instrumente i.S.d. § 25 Abs. 1 Nr. 1 WpHG Art des Instruments Fälligkeit / Verfall Stimmrechte absolut Stimmrechte in % Wertpapierleihe offen 1607407 4,65 % Summe 1607407 4,65 % b.2. Instrumente i.S.d. § 25 Abs. 1 Nr. 2 WpHG: -