Wissenschaftliche Hochschulbildung. 1Eine abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulbildung liegt vor, wenn das Studium an einer staatlichen Hochschule im Sinne des § 1 Hochschulrahmenge- setz (HRG) oder einer nach § 70 HRG staatlich anerkannten Hochschule
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Wissenschaftliche Hochschulbildung. 1Eine abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulbildung liegt vor, wenn das Studium an einer staatlichen Hochschule im Sinne des § 1 Hochschulrahmenge- setz Hochschulrahmen- gesetz (HRG) oder einer nach § 70 HRG staatlich anerkannten Hochschule
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Wissenschaftliche Hochschulbildung. 1Eine abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulbildung liegt vor, wenn das Studium an einer staatlichen Hochschule im Sinne des § 1 Hochschulrahmenge- setz Hochschulrahmengesetz (HRG) oder einer nach § 70 HRG staatlich anerkannten Hochschule
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Wissenschaftliche Hochschulbildung. 1Eine abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulbildung liegt vor, wenn das Studium an einer staatlichen staatli- chen Hochschule im Sinne des § 1 Hochschulrahmenge- setz Hochschulrahmengesetz (HRG) oder einer nach § 70 HRG staatlich anerkannten Hochschule
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