Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz wenn Sie Ihre Interessen als Haus-, Wohnungs- und Grundstücks- eigentümer oder als Mieter behaupten müssen.
Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz. Dieser Lebensbereich kann nur nach besonderer Vereinbarung und nur in Verbindung mit einem Privat- und Berufs-Rechtsschutz abge- schlossen werden.
Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Miet- und Pachtverhältnissen, sonstigen Nut- zungsverhältnissen und dinglichen Rechten, die Grundstücke, Gebäude oder Gebäudeteile zum Gegenstand haben;
Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz. Die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Miet- und Pachtverhältnissen, sonstigen Nutzungsverhältnissen und dinglichen Rechten, die Grundstücke, Gebäude und Gebäudeteile zum Gegenstand haben, z. B. Kündigung, Räumung; Mieterhöhung, Mietkaution; Grundbuchsachen; nachbarrechtliche Streitigkeiten. 3 Monate Wartezeit, jedoch keine Wartezeit bei Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen
Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz. (§ 2 c), für im Versicherungsschein bezeichnete selbst genutzte Grundstücke, Gebäude oder Gebäudeteile, Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht (§ 2 d), für den privaten Bereich, die Ausübung nichtselbstständiger Tätigkeiten und im Zusammenhang mit der Eigenschaft als Eigentümer, Halter, Erwerber, Mieter und Leasingnehmer von Motorfahrzeugen zu Lande sowie Anhängern, Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten (§ 2 e), für den privaten Bereich, die Ausübung nichtselbstständiger Tätigkeiten und im Zusammenhang mit der Eigenschaft als Eigentümer, Halter, Erwerber, Mieter und Leasingnehmer von Motorfahrzeugen zu Lande sowie Anhängern, Sozialgerichts-Rechtsschutz (§ 2 f ), Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen (§ 2 g), Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz (§ 2 h), Straf-Rechtsschutz (§ 2 i ), Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz (§ 2 j ), Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Xxxxxxxx sowie Nachfolge-Beratungs-Rechtsschutz ( § 2 k) , Opfer-Rechtsschutz (§ 2 l), Daten-Rechtsschutz für Selbstständige, Firmen und Vereine (§ 2 m), Sonderbedingung zum Antidiskriminierungs-Rechtsschutz für Selbstständige der Badischen Rechtsschutzversicherung AG (SADR 2013), Sonderbedingung Teil A für das automatisierte Online-Forderungs- management der Badischen Rechtsschutzversicherung AG (BaFoMa 2013). Vertrags-Rechtsschutz für Hilfsgeschäfte
Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz. Sofern der Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz im Ver- sicherungsschein ausdrücklich vereinbart wurde, besteht Ver- sicherungsschutz, um Ihre rechtlichen Interessen wahrzuneh- men, aus – Miet- und Pachtverhältnissen (z. B. Streitigkeiten wegen einer Mieterhöhung), – sonstigen Nutzungsverhältnissen (z. B. Streitigkeit um ein Wohnrecht), – dinglichen Rechten, die Grundstücke, Gebäude oder Gebäu- deteile betreffen (z. B. Streitigkeit um den Verlauf der Grund- stücksgrenze).
Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz. Sofern der Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz im Versicherungsschein ausdrücklich vereinbart wurde, be- steht Versicherungsschutz, um Ihre rechtlichen Interessen wahrzunehmen, aus – Miet- und Pachtverhältnissen (z.B. Streitigkeiten we- gen einer Mieterhöhung oder Kündigung), – sonstigen Nutzungsverhältnissen (z.B. Streitigkeit um ein Wohnrecht), – dinglichen Rechten, die Grundstücke, Gebäude oder Gebäudeteile betreffen (z.B. Streitigkeit um den Ver- lauf der Grundstücksgrenze, Streitigkeiten innerhalb der Wohnungseigentümergemeinschaft oder Gewäh- rung eines Nießbrauchs).
Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz besteht, um Ihre rechtlichen Interessen wahrzunehmen aus Miet- und Pachtverhältnissen (z. B.: Streitigkeiten wegen Mieterhöhungen), sonstigen Nutzungsverhältnissen (z. B.: Streitigkeiten um ein Wohnrecht), dinglichen Rechten, die Grundstücke, Gebäude oder Gebäudeteile betreffen (z. B.: Streitigkeiten um den Verlauf einer Grundstücksgrenze).
Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz. Die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Miet- und Pachtverhältnissen, sonstigen Nutzungsverhältnissen und dinglichen Rechten, die Grundstücke, Gebäude und Gebäudeteile zum Gegenstand haben, z. B. Kündigung, Räumung; Mieterhöhung, Mietkaution; Grundbuchsachen; nachbarrechtliche Streitigkeiten.
Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz. Versichert ist die Wahrnehmung rechtlicher Interes> sen des Versicherungsnehmers in seiner EigenschaL als Eigentümer des versicherten Grundstücks, Ge> bäudes oder Gebäudeteils aus dinglichen Rechten, die die Grundstücke, Gebäude oder Gebäudeteile be> treffen (zum Beispiel Streitigkeit mit einem Nachbarn wegen Lärmbelästigung). Anspruch auf Versicherungsschutz besteht, wenn nach den Bestimmungen der Wohngebäudeversicherung In> finitus ein ersatzpflichtiger Leistungsanspruch von mindesten 25.000 Euro entstanden ist. Die ARAG SE übernimmt die Kosten je Rechtsschutzfall gemäS § 5 ARB. In Deutschland gilt eine unbegrenzte Versicherungssumme.