Working Capital Musterklauseln

Working Capital. Das Working Capital setzt sich vorrangig aus Vorräten und Kundenforderun- gen zusammen, Rückstellungen und Lieferantenverbindlichkeiten leisten nur einen geringen Finanzierungsbeitrag. Die Höhe des Working Capitals für das Jahr 2013 ist zu niedrig ausgewiesen, da in den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Verbindlichkei- ten gegenüber den Gesellschaftern enthalten sind, die finanzierenden Charakter haben. Eine Quantifizierung konnte nur für die Jahre 2014 bis 2016 vorgenommen werden, sodass entsprechende Ausweisänderungen in der Darstellung vorgenommen wurden. Das Working Capital ist von 2014 auf 2016 um 35,2 % bzw. TEUR 413 auf TEUR 1.585 gestiegen. Dieser Anstieg ist geringfügig niedriger als das Wachstum der Gesamtleistung im betrachteten Zeitraum von 36,4 %. Die Vorräte setzen sich aus unfertigen Leistungen und Roh-, Hilfs- und Be- triebsstoffen zusammen, von denen erhaltene Anzahlungen abgesetzt wer- den. Die Umschlagsdauer der unfertigen und fertigen Erzeugnisse ist vergleichs- weise stabil und schwankt zwischen 53 Tagen und 61 Tagen. Im Mittel sind es 58 Tage. In 2016 beträgt die Umschlagsdauer 58 Tage, die ebenfalls in 2017 unterstellt werden. In den nachfolgenden Jahren steigt die unterstellte Umschlagsdauer schrittweise auf 60 Tage an. Die Umschlagsdauer der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe ist deutlich volatiler und schwankt zwischen 140 Tagen und 73 Tagen, wobei in den Jahren 2015 und 2016 stabile Umschlagsdauern von 75 bzw. 73 Tagen festzustellen sind. Für 2017 wird eine Umschlagsdauer von 74 Tage unterstellt, die in den nach- folgenden Jahren schrittweise auf 77 Tage ansteigt. Die Kundenforderungen sind im Betrachtungszeitraum von TEUR 392 in 2013 auf TEUR 679 in 2016 angestiegen. Die Umschlagsdauer ist ver- gleichsweise stabil und schwankt zwischen 36 Tagen und 42 Tagen, wobei in den Jahren 2015 und 2016 Umschlagsdauern von 37 bzw. 42 Tagen festzu- stellen sind. Für 2017 wird eine Umschlagsdauer von 40 Tage unterstellt, die in den nachfolgenden Jahren schrittweise auf 45 Tage ansteigt. Die Gesell- schaft hat in den betrachteten Jahren keine wesentlichen Forderungsausfälle erfahren müssen. Die sonstigen Forderungen beinhalten sonstige Vermögensgegenstände so- wie Rechnungsabgrenzungsposten. Die sonstigen Vermögensgegenstände beinhalten im Wesentlichen Umsatzsteuererstattungsansprüche. In den Jah- ren 2013 und 2014 waren darüber hinaus Forderungen aus Rückdeckungs- versicherungen im Zusammenhang mit Altersteilzeitvereinbarungen übe...
Working Capital. Der Wert des Working Capital belief sich per 31. Dezember 2022 auf EUR 3,93 Mio. (2021: EUR -0,82 Mio.).
Working Capital. Das Working Capital (kurzfristige Vermögenswerte abzüglich kurzfristiger Verbindlichkeiten) von Binder+Co erhöhte sich von EUR 12,14 Mio. im Jahr 2022 auf EUR 16,85 Mio. im Jahr 2023. EUR Mio. 2023 2022 Geldfluss aus dem Ergebnis 13,21 16,09 Geldfluss aus der operativen Tätigkeit 19,31 10,78 Geldfluss aus der Investitionstätigkeit -2,93 -5,36 Geldfluss aus der Finanzierungstätigkeit -13,68 -6,19 Zum 31. Dezember 2023 beschäftigte Xxxxxx+Co 379 Mitarbeiter und damit um 1,0 % weniger als zum Ende des Geschäftsjahres 2022 (383 Mitarbeiter).
Working Capital. Der Wert des Working Capital belief sich per 31. Dezember 2021 auf EUR -0,82 Mio. (2020: EUR -2,03 Mio.).
Working Capital a) Rohmaterialien, fertige und unfertige Erzeugnisse, samt Handelswaren a) Raw materials, (un)finished products including merchandise b) Anzahlungen und Vorkassen b) Down-Payments/ Prepayments c) Erstellung der Anlagen 7 und 8 zum Obergangsstichtag c) Drafting of Exhibits 7 and 8

Related to Working Capital

  • Liquiditätsrisiko Für den OGAW dürfen auch Vermögensgegenstände erworben werden, die nicht an einer Börse zugelassen oder in einen anderen organisierten Markt einbezogen sind. Der Erwerb derartiger Vermögensgegenstande ist mit der Gefahr verbunden, dass es insbesondere zu Problemen bei der Weiterveräusserung der Vermögensgegenstande an Dritte kommen kann. Bei Titeln kleinerer Gesellschaften (Nebenwerte) besteht das Risiko, dass der Markt phasenweise nicht liquid ist. Dies kann zur Folge haben, dass Titel nicht zum gewünschten Zeitpunkt und/oder nicht in der gewünschten Menge und/oder nicht zum erhofften Preis gehandelt werden können.

  • General Notwithstanding the provisions in 1.2 and 1.3, an aircraft in distress shall use any means at its disposal to attract attention, make known its position and obtain help.

  • Support Der Kontaktweg des Supports für SAP Qualtrics Digital CX ist xxxxx://xxx.xxxxxxxxx.xxx/xxxxxxx/. Wenn SAP den Kontaktweg ändert, weist SAP auf xxxxx://xxx.xxxxxxxxx.xxx/xxxxxxx/ darauf hin. Alle sonstigen Aspekte im Hinblick auf den Support werden gemäß den Support-Richtlinien von SAP für Cloud Services bereitgestellt.

  • Datenschutz-Management Technische Maßnahmen Organisatorische Maßnahmen

  • Muster-Widerrufsformular (Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

  • Ausübung der Rechte Die Ausübung der Rechte der versicherten Personen aus dem Versicherungsvertrag steht nur Ihnen als Versicherungsneh- mer zu, soweit nichts anderes geregelt ist. Eine andere Rege- lung ist das Geltendmachen von Ansprüchen in der Kfz-Haft- pflichtversicherung nach A.1.2.

  • Veranstalter Veranstalter und Vertragspartner ist Xxxxxx Xxx, Xxxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxx („Xxxxxx Xxx Yoga“).

  • Risikomanagement Die Verwaltungsgesellschaft hat ein Risikomanagementverfahren zu verwenden, das es ihr ermöglicht, das mit den Anlagepositionen verbundene Risiko sowie ihren jeweiligen Anteil am Gesamtrisikoprofil des Fonds- vermögens jederzeit zu überwachen und zu messen. Das Gesamtrisiko ist nach dem Commitment Ansatz oder dem Value-at-Risk-Ansatz zu ermitteln. Die Verwaltungsgesellschaft hat angemessene und dokumentierte Risikomanagement-Grundsätze festzule- gen, umzusetzen und aufrechtzuerhalten. Die Risikomanagement-Grundsätze haben Verfahren zu umfassen, die notwendig sind, um Markt-, Liquiditäts- und Kontrahentenrisiken sowie sonstige Risiken, einschließlich operationeller Risiken, zu bewerten.

  • Frist für die Ausübung der Rechte des Versicherers Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 a), zum Rücktritt (Nr. 2 b) oder zur Kündigung (Nr. 2 c) muss der Versicherer innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen und dabei die Umstände angeben, auf die er seine Erklärung stützt; zur Begründung kann er nachträglich weitere Umstände innerhalb eines Monats nach deren Kenntniserlangung angeben. Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht und der Umstände Kenntnis erlangt, die das von ihm jeweils geltend gemachte Recht begründen.

  • Marketing Die Hochschulen beteiligen sich weiterhin aktiv an hochschulübergreifenden Aktivitäten des Hoch- schulmarketings der Landesrektorenkonferenz (wirk lichweiterk ommen).