Wärmeübertrager Musterklauseln

Wärmeübertrager. Primärseitig müssen die Wärmeübertrager für den maximalen Druck und die maximale Temperatur des Fernwärmenetzes geeignet sein (s. Datenblatt). Sekundärseitig sind die maximalen Druck- und Temperaturverhältnisse der Trinkwassererwärmungsanlage maßgebend. Die thermische Auslegung hat so zu erfolgen, dass bei der niedrigsten Vorlauftemperatur des Heizmittels sowie der höchst zulässigen Rücklauftemperatur (s. Datenblatt) die gewünschte Trinkwarmwassertemperatur und die erforderliche Leistung erreicht werden. Bei Wässern, die zu Kalkablagerungen neigen, sind Konstruktionen einzusetzen, die eine leichte Entkalkung ermöglichen.
Wärmeübertrager. Im Auslegungsfall darf die Differenz zwischen primärseitiger und sekundärseitiger Rücklauf- temperatur nicht mehr als 5K betragen. Die Nenndrücke sind den jeweiligen Datenblät- tern der Versorgungsnetze zu entnehmen. Sekundärkreise sind entsprechend der Hausan- lage auszulegen.
Wärmeübertrager. 15 Sicherheitsventil 16 Entleerungsventil
Wärmeübertrager. Dieser Auslegungsfall ist bei RLH-Anlagen nicht zwangsläufig bei der tiefsten Außentemperatur gegeben. In Verbindung mit raumlufttechnischen Anlagen ist die Trinkwassererwärmung nur im Parallelbetrieb möglich (keine Vor- rangschaltung). Darüber hinaus gelten die Bestimmungen aus 6.3.9.
Wärmeübertrager. Bei kombinierten Anlagen (RLH-Anlagen, Raumheizung, Trinkwassererwärmung) ist die Wärmeleistung aller Verbraucher bei der Dimensionierung des Wärmeübertragers anteilmäßig zu berücksichtigen. Bei Wässern, die zu Kalkablagerungen neigen, sind Konstruktionen einzusetzen, die eine leichte Entkalkung ermöglichen. Ansonsten gelten die Bestimmungen aus 8.2.8.
Wärmeübertrager. Die Auslegung der Heizflächen des Wärmeübertragers muss entsprechend der max. Wärmeleis- tung bei den vereinbarten Heizwassertemperaturen in Primär- und Sekundärnetz erfolgen. Der Wärmeübertrager muss primärseitig für die max. Temperatur und den max. Druck des Netzes, und sekundärseitig für die max. Temperatur und den max. Druck der Hausanlage ausgelegt sein. Die Nenndrücke für den Sekundärkreis müssen der Hausanlage und für den Primärkreis denen des Verteilungsnetzes der SWB entsprechen (siehe AGFW-Merkblätter). Die thermische Auslegung der Wärmeübertrager hat so zu erfolgen, dass die max. Wärmeleis- tung bei den vereinbarten Netztemperaturen gem. Datenblatt erreicht wird und eine Reserve von 10 % in Bezug auf Überträgerfläche und Druckverlust gewährleistet ist. Im Auslegungsfall darf die Differenz zwischen der primärseitigen und der sekundärseitigen Rücklauftemperatur nicht mehr als 3 K (Grädigkeit) betragen. Bei kombinierten Anlagen (RLT-Anlagen, Raumheizung, Wassererwärmung) ist die Wärmeleis- tung aller Verbraucher bei der Dimensionierung des Wärmeübertragers anteilmäßig zu berück- sichtigen. Die Kundenanlage umfasst alle Anlagenteile nach der Übergabestation. Sie besteht aus der Hauszentrale (s. Kap. 3.3.2) und der Hausanlage. Die Hausanlage besteht aus dem Rohrleitungssystem nach der Hauszentrale, den Verbrauchs- einrichtungen, insbesondere den Heizflächen und deren Regeleinrichtungen (z.B. Thermostat- ventile) sowie der Brauchwarmwassererwärmung. Bei der Ausführung der Hausanlage sind die Gesetze und Verordnungen sowie die allgemein gültigen Vorschriften und Richtlinien zu beachten.
Wärmeübertrager. Primärseitig müssen die Wärmeübertrager für den maximalen Druck und die maximale Temperatur laut netzspezifischem Datenblatt (siehe Kapitel 12) des Fernwärmenetzes geeignet sein. Sekundärseitig sind die maximalen Druck- und Temperaturverhältnisse der Hausan- lage maßgebend. Die thermische Auslegung der Wärmeübertrager hat so zu erfolgen, dass die maximale Wärmeleistung bei den Auslegungstemperaturen der Fernwärmeübergabestation (FWÜ) laut Kapitel 12 erreicht wird. Im Auslegungsfall darf die Differenz zwischen der primärsei- tigen und der sekundärseitigen Rücklauftemperatur nicht mehr als 5 K betragen. Dieser Auslegungsfall ist bei RLT-Anlagen nicht zwangsläufig bei der tiefsten Außentempera- tur gegeben. Der Druckverlust für die Primär- und die Sekundärseite des Wärmeübertra- gers darf bei einem max. Heizwasser-Durchfluss den Wert von 20 kPa nicht übersteigen. Bei kombinierten Anlagen (RLT-Anlagen, Raumheizung, Trinkwassererwärmung) ist die Wärmeleistung aller Verbraucher bei der Dimensionierung des Wärmeübertragers an- teilmäßig zu berücksichtigen. für den Anschluss an das Heizwasser-Fernwärmenetz (TAB-HW) (Anlage 3)

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