Wäsche. Die eingebrachten eigenen Wäschestücke werden von der Einrichtung mit Barcodes versehen, damit Verwechslungen/ Verluste von Wäsche vermieden werden können. Bitte lassen Sie neu gekaufte Wäsche oder ausgetauschte Kleidungs- oder Wäschestücke unbedingt vor Benutzung im Hause kennzeichnen.
Wäsche. Die eingebrachten eigenen Wäschestücke werden von der Wäscherei 2x wöchentlich aus dem Zimmer geholt und gereinigt. Sollten Sie die Wäsche selbst reinigen wollen, geben Sie dem Pflegepersonal bitte Xxxxxxxx.
Wäsche. Das Waschen und Bügeln der Kleider sowie Näh- und Flick-Arbeiten sind in den Pensionsta- xen inbegriffen. Die Wäsche wird extern gewaschen und beschriftet. Frotteewäsche und die gesamte Bettwäsche inklusive Duvets und Kopfkissen stellt das GSZ zur Verfügung. Es wird nordisch geschlafen. In der Nasszelle hängt ein Wäschesack zum Sammeln der schmutzigen Wäsche. Chemische Reinigung wird separat in Rechnung gestellt.
Wäsche. Das Besorgen der Wäsche ist Sache der Pensionäre. In jedem Haus stehen Waschmaschi- nen, Tumbler und Trocknungsräume mit Bügeleisen und Glättetisch zur Verfügung. Für die Benutzung der Waschküche ist der Waschplan massgebend.
Wäsche. 5.5.8.2.1 Unter Beachtung der o.g. „Allgemeinen Auflagen“ dürfen für die Wäscheeinheit Chargen mit einer Masse < 300 t bis zu einer maximalen Menge von 300 t in folgende Kategorien zusammengeführt werden: Kategorie 1: Haufwerke mit ausschließlichen Schwermetallkontaminationen Kategorie 2: Haufwerke mit ausschließlichen Kontaminationen an organischen Schadstoffen (nicht DOC, Glühverlust) Kategorie 3: Haufwerken mit gemischten Kontaminationen (anorganisch und organisch).
5.5.8.2.2 Filterkuchen aus der Reinigung von Abfällen der Kategorie 1 (Schwermetalle) und 3 (Mischungen) sind stets als gefährlich einzustufen.
5.5.8.2.3 Filterkuchen aus der Reinigung von Abfällen der Kategorie 2 (organische Schadstoffe) sind nach ihren Analysenergebnissen einzustufen.
5.5.8.2.4 Filterkuchen aus der Wäsche verschiedener Abfallschlüssel sind getrennt zu halten und zu entsorgen.
Wäsche. 5.5.9.2.1 Die bei der Abfallwäsche anfallenden Abfälle (org. Material, Holz etc.) sind, soweit sie nicht verwertbar sind, ordnungsgemäß zu beseitigen.
5.5.9.2.2 Der Filterkuchen aus der Siebbandpresse (Schadstoffsenke) muss, soweit er nicht verwertbar ist, ordnungsgemäß beseitigt werden.
5.5.9.2.3 Für die entstehenden Output-Materialien sind die Abfallschlüsselnummern der Anlage zu diesem Bescheid „Abfallbezeichnung nach AVV Beschreibung bzw. Herkunft“ zu verwenden.
5.5.9.2.4.1 Das Prozesswasser und das für die Befeuchtung von Mieten über Aktivkohle gereinigte Wasser sind regelmäßig, mindestens jedoch vierteljährlich, zu überprüfen. Die zulässigen Grenzwerte sind die in Anlage „Schadstoff-Grenzwerte für das Prozesswasser – vierteljährliche Untersuchungen“ aufgeführten Z 1.2-Eluatgehalte nach LAGA-Merkblatt M 20 und für organische Schadstoffe die RW-Werte des LfU-Merkblatts für Errichtung, Betrieb und Überwachung von Deponien der DK 0.
5.5.9.2.4.2 Auflagenvorbehalt: Für den Fall, dass bei den genannten Untersuchungen Anreicherungen über den Z 2-Eluatgehalten nach LAGA- Merkblatt M 20 ermittelt werden, bleiben weitere Auflagen, z.B. die Nachrüstung mit einer weiteren Aufbereitungsstufe (z.B. Aktivkohlefilter für einen bestimmten Anteil oder das gesamte Prozesswasser), vorbehalten.
Wäsche. Die Bettwäsche und Handtücher werden wie in der Hausbe schreibung angegeben berechnet.
Wäsche. Wäscheaufhängen an den Kais oder im Bereich der Marina ist nicht erlaubt.
Wäsche. Bettwäsche, Waschlappen und Handtücher werden vom Luisenhaus zur Verfügung gestellt, müssen also nicht mitgebracht werden. Die mitgebrachte Kleidung bitte mit Vor- und Zunamen kennzeichnen. Die Kennzeichnung der Kleidung kann selbstverständlich auch als Zusatzleistung von unserer Einrichtung über- nommen werden.
Wäsche. Das Reinigen der persönlichen Kleidung sowie die von der Einrichtung zur Verfügung gestellten Wäsche übernimmt die Einrichtung. Für das Waschen der persönlichen Kleidung des Bewohners übernimmt die Einrichtung keine Haftung für Schäden, die dabei entstehen. Die chemische Reinigung wird von der Einrichtung nicht übernommen. Die persönliche Kleidung ist zu kennzeichnen.