Xxxxx und Beginn der Garantie Musterklauseln

Xxxxx und Beginn der Garantie. 1. Die Garantie wird für folgenden Zeitraum gewährt: a) 24 Monate für Hausgeräte (Backöfen (auch mit Mikrowelle oder Dampfgarer), Dampfgarer (auch Combi-Dampfgarer), Dialoggarer, Mikrowellengeräte (auch mit Backofen), Herde, Vakuumier- und Wärmeschubladen, Kochfelder (Induktion, Elektro und Gas inkl. SmartLine und ProLine), Dunstabzugshauben, Kaffeevollautomaten (Einbau und Stand), Kühlschränke, Gefrierschränke, Kühl- Gefrier-Kombinationen, Weinschränke, Geschirrspüler, Waschmaschinen, Trockner, Waschtrockner, Bügelgeräte, Staubsauger (Boden- und Akkustaubsauger und Saugroboter)) bei bestimmungsmäßiger Verwendung b) 12 Monate für Professionalgeräte (inkl. Kleiner Riesen und ProfiLine Geschirrspüler) bei bestimmungsmäßiger Verwendung 2. Die Garantiefrist beginnt ab dem Datum der Kaufrechnung des Gerätes. Garantieleistungen und Ersatzlieferungen aus Garantiegründen bewirken keine Verlängerung der ursprünglichen Garantieperiode.
Xxxxx und Beginn der Garantie. 1. Die Garantie wird für folgenden Zeitraum gewährt: a) 24 Monate für Geräte, welche für den privaten Gebrauch bestimmt sind b) 12 Monate für Professionalgeräte 2. Die Garantiefrist beginnt ab dem Datum der Kaufrechnung des Gerätes. Garantieleistungen und Ersatzlieferungen aus Garantiegründen bewirken keine Verlängerung der Garantieperiode.
Xxxxx und Beginn der Garantie. Die Garantie wird für folgenden Zeitraum gewährt:
Xxxxx und Beginn der Garantie. 1. Die Garantie wird für folgenden Zeitraum gewährt: a) 24 Monate für Hausgeräte (Backöfen (auch mit Mikrowelle oder Dampfgarer), Dampfgarer (auch Combi-Dampfgarer), Dialoggarer, Mikrowellengeräte (auch mit Backofen), Herde, Vakuumier- und Wärmeschubladen, Kochfelder (Induktion, Elektro und Gas inkl. SmartLine und ProLine), Dunstabzugshauben, Kaffeevollautomaten (Einbau und Stand), Kühlschränke, Gefrierschränke, Kühl- Gefrier-Kombinationen, Weinschränke, Geschirrspüler, Waschmaschinen, Trockner, Waschtrockner, Bügelgeräte, Staubsauger (Boden- und Akkustaubsauger und Saugroboter)) bei bestimmungsmäßiger haushaltsübliche Verwendung. b) 12 Monate für die oben genannten Haushaltsgeräte bei beruflicher, gewerblicher oder industrieller Nutzung. c) 24 Monate für Professionalgeräte (inkl. Kleiner Riesen und ProfiLine Geschirrspüler) bei bestimmungsmäßiger Verwendung. d) Für Kühlschränke, Gefrierschränke und Kühl-Gefrierkombinationen beträgt die Garantiezeit 10 Jahre für die Reparatur oder den Austausch des Kompressors. e) Für die Körbe der Geschirrspüler gilt eine 10-jährige Garantie gegen das Auftreten von Korrosion. 2. Die Garantiefrist beginnt ab dem Datum der Kaufrechnung des Gerätes. Garantieleistungen und Ersatzlieferungen aus Garantiegründen bewirken keine Verlängerung der ursprünglichen Garantieperiode.
Xxxxx und Beginn der Garantie. 1. Die Garantie wird für folgenden Zeitraum gewährt: a) 24 Monate für Hausgeräte und Professional Waschautomaten sowie Trockner bis 6,5 kg Füllmenge bei bestimmungsgemässer Verwendung b) 12 Monate für alle übrigen Professionalgeräte bei bestimmungsgemässer Verwendung 2. Die Garantiefrist beginnt ab dem Datum der Kaufrechnung des Gerätes. Garantieleistungen und Ersatzlieferungen aus Garantiegründen bewirken keine Verlängerung der Garantieperiode.

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  • Währung, Emissionsvolumen und Laufzeit der Wertpapiere Die Abwicklungswährung der Wertpapiere ist Euro ("EUR"). Emissionsvolumen: 500.000 Wertpapiere Die Wertpapiere haben eine festgelegte Laufzeit. Mit den Wertpapieren verbundene Rechte Form und Inhalt der Wertpapiere sowie alle Rechte und Pflichten der Emittentin und der Wertpapierinhaber bestimmen sich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Form und Inhalt der Garantie und alle Rechte und Pflichten hieraus bestimmen sich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Wertpapiere berechtigen jeden Inhaber von Wertpapieren zum Erhalt eines potenziellen Ertrags aus den Wertpapieren.

  • Pflichten und Obliegenheiten des Kunden 4.1 Der Kunde ist verpflichtet: 4.1.1 eine Einzugsermächtigung/ein SEPA-Mandat für sein bei einem Kreditinstitut eingerichtetes Girokonto zu erteilen und für ausreichende Deckung dieses Xxxxxx zu sorgen, 4.1.2 die vereinbarten Entgelte fristgerecht zu zahlen. Für jede nicht eingelöste bzw. zurückgereichte Last schrift hat der Kunde Vodafone die entstandenen Kosten in Höhe der aus der PL ersichtlichen Pauscha le – vorbehaltlich des Nachweises entstandener höherer Kosten – zu ersetzen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass er das schadenauslösende Ereignis nicht zu vertreten hat. Dem Kunden bleibt der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein geringerer Schaden als die Pauschale entstanden ist, 4.1.3 auch die Entgelte zu zahlen, die durch befugte oder unbefugte Benutzung der Dienstleistung durch Dritte entstanden sind, wenn und soweit er diese Benutzung zu vertreten hat, 4.1.4 eingetretene Änderungen seiner persönlichen Vertragsdaten (u. a. Namen, Anschrift, Bankverbindung, E-Mail-Adresse) Vodafone unverzüglich in Textform mitzuteilen. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach und kann daher vertragsrelevante Post nicht zugestellt werden, ist Vodafone berechtigt, für die zur Adressermittlung erforderlichen Kosten und die Kosten des dabei entstehenden Verwal- tungsaufwandes eine Pauschale gemäß der PL zu erheben, es sei denn, der Kunde hat die gescheiterte Zustellung nicht zu vertreten. Dem Kunden bleibt der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden als die Pauschale entstanden ist, 4.1.5 bei vereinbarter Selbstinstallation die zur Installation überlassenen Geräte unverzüglich anzu- schließen und mögliche Probleme bei der Installation unverzüglich an Vodafone zu melden; dies gilt auch bei beauftragter Rufnummernübernahme, 4.1.6 den Zugang ins Internet sowie die weiteren Leistungen über Kabelanschluss vor unberechtigtem Zugriff Dritter, z. B. durch die Verwendung eines Passwortes auf dem PC, zu schützen, 4.1.7 Jugendlichen unter 18 Jahren den Zugang zu jugendgefährdenden Angeboten zu verwehren, 4.1.8 den Zugang zum Internet nicht zum Betreiben eines Servers und/oder für die dauerhafte Vernetzung oder Verbindung von Standorten bzw. Telekommunikationsanlagen des Kunden zu benutzen, 4.1.9 das Netz von Vodafone oder andere Netze nicht zu stören, zu ändern oder zu beschädigen, 4.1.10 die Dienstleistungen von Vodafone nicht missbräuchlich zu nutzen und bei der Nutzung die allge- meinen Gesetze, insbesondere Strafgesetze, Wettbewerbsbestimmungen etc., zu beachten und die Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte, Lizenzrechte, Nutzungsrechte etc., zu wahren; insbesondere verpflichtet sich der Kunde, dafür Sorge zu tragen, dass die von ihm oder über seinen Internetanschluss eingestellten oder sonst wie verfügbar gemachten Inhalte die Rechte Dritter nicht verletzen und nicht strafbar, sittenwidrig oder in sonstiger Weise rechtswidrig sind; der Kunde übernimmt die Verantwortung für alle Inhalte, die er über den Zugang zum Internet oder die Dienste von Vodafone überträgt oder sonst wie verbreitet (z. B. E-Mail, Newsgroups, Chat-Dienste), 4.1.11 regelmäßig die von Vodafone aktualisierten Updates auf seinen PC herunterzuladen, da ansonsten die Funktionalitäten der vereinbarten Leistungen nicht oder nur eingeschränkt nutzbar sind, 4.1.12 die von Vodafone erbrachten Telekommunikationsleistungen (insbesondere Internetzugangs- leistungen) Dritten nicht entgeltlich oder gegen sonstige Vorteile zur Verfügung zu stellen oder weiterzugeben und, sofern der Kunde Privatkunde ist, diese Leistungen nicht zu gewerblichen Zwecken zu nutzen, 4.1.13 die von Vodafone erbrachten Internetzugangsleistungen nicht dazu zu benutzen, gewerbliche Dienste Dritter bereitzustellen, die einer unbestimmten Anzahl an Nutzern oder einer festgelegten Benutzer- gruppe den kabellosen Zugang zum Internet ermöglichen (insbesondere Hotspot-Dienste), oder Dritten die Internetzugangsleistungen für die Erbringung dieser Dienste zur Verfügung zu stellen, 4.1.14 nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ihm zur Nutzung überlassene Geräte unverzüglich auf seine Kosten und seine Gefahr zurückzugeben. Andernfalls ist Vodafone berechtigt, für ein beschä- digtes, funktionsuntüchtiges oder nicht zurückgegebenes Gerät eine jeweils mit dem Kunden verein- barte Pauschale zu berechnen, es sei denn, der Kunde ist nachweislich für die vorgenannten Fälle nicht verantwortlich. Dem Kunden ist der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden als die Pauschale entstanden ist. 4.2 Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, Folgendes zu unterlassen: 4.2.1 den Versand von unerwünschten Werbe-E-Mails, Junk-E-Mails, sonstigen unverlangten Mitteilungen, sog. Mailbomben etc. an eine Person, an Verteillisten oder an mehrere Newsgroups (Spamming), 4.2.2 das Fälschen von Absenderangaben oder anderen Headerinformationen, 4.2.3 das Sammeln von Informationen über Personen und deren E-Mail-Adressen ohne Zustimmung der Inhaber, 4.2.4 den Zugriff auf ein bzw. das Abtasten eines Betriebssystems und/oder eines Netzwerks (Scanning) sowie die unerlaubte Überwachung von Datenverkehrsflüssen ohne Zustimmung des Inhabers, 4.2.5 die Verwendung von fremden Mail-Servern (Relay) zum Versand von Mitteilungen ohne Zustimmung des Inhabers, 4.2.6 die Verbreitung von Viren, Würmern, Trojanischen Pferden etc., 4.2.7 überlassene Software auf anderen als den zur Verfügung gestellten und/oder nach den vertraglichen Vereinbarungen vorgesehenen Geräten zu installieren, 4.2.8 Kopien der Software für Dritte zu erstellen, weiterzugeben, auf elektronischem Weg auf Computer von Dritten zu übertragen oder Dritten zu gestatten, die Software zu kopieren, 4.2.9 die Software ganz oder teilweise zu verändern, anzupassen, zu übersetzen, zu vermieten, zu verteilen oder als Ausgangsbasis für ähnliche Produkte zu verwenden, 4.2.10 den für die Installation der Software bereitgestellten Autorisierungscode, die Abonnementnummer oder den Registrierungsschlüssel an Dritte weiterzugeben, 4.2.11 die von Vodafone zur Verfügung gestellten Geräte unberechtigten Dritten außerhalb der eigenen Wohnung oder der sonst vereinbarten Räumlichkeiten zugänglich zu machen. 4.3 Nutzt der Kunde ein kundeneigenes Endgerät, ist er selbst für die Konfiguration des Endgeräts ver- antwortlich. Die notwendigen Zugangsdaten erhält der Kunde mit der Auftragsbestätigung. Er ist dafür verantwortlich, die von Vodafone weiter überlassenen Anschlussdaten (sog. SIP-Account(s)) in das kundeneigene Endgerät einzutragen. Ansonsten kann die Telefon- und damit auch die Notruf- funktion nicht genutzt werden. Ferner ist der Kunde insbesondere auch für die Aktualisierung der herstellereigenen Software eines kundeneigenen Endgeräts zur Behebung etwaiger Sicherheits- lücken selbst verantwortlich.