Xxxxxx, Entgelte und Aufwendungen. (1) Zinsen und Entgelte im Geschäft mit Verbrauchern (2) Zinsen und Entgelte im Geschäft mit Kunden, die keine Verbraucher sind Die Höhe der Zinsen und Entgelte für die üblichen Bankleistungen, die die Bank gegenüber Kunden, die keine Verbraucher sind, erbringt, er- geben sich aus dem „Preisaushang – Regelsätze im standardisierten Privatkundengeschäft“ und aus dem „Preis- und Leistungsverzeichnis“, soweit der „Preisaushang“ und das „Preis- und Leistungsverzeichnis“ übliche Bankleistungen gegenüber Kunden, die keine Verbraucher sind (zum Beispiel Geschäftskunden), ausweisen. (3) Nicht entgeltfähige Leistungen (4) Änderung von Zinsen; Kündigungsrecht des Kunden bei Erhöhung (5) Änderungen von Entgelten bei typischerweise dauerhaft in Anspruch genommenen Leistungen
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Xxxxxx, Entgelte und Aufwendungen. (1) Zinsen und Entgelte im Geschäft mit Verbrauchern
(2) Zinsen und Entgelte im Geschäft mit Kunden, die keine Verbraucher sind Die Höhe der Zinsen und Entgelte für die üblichen Bankleistungen, die die Bank gegenüber Kunden, die keine Verbraucher sind, erbringt, er- er geben sich aus dem „Preisaushang – Regelsätze im standardisierten Privatkundengeschäft“ und aus dem „Preis- Preis und Leistungsverzeichnis“, soweit der „Preisaushang“ und das „Preis- Preis und Leistungsverzeichnis“ übliche Bankleistungen gegenüber Kunden, die keine Verbraucher sind (zum Beispiel Geschäftskunden), ausweisen.
(3) Nicht entgeltfähige Leistungen
(4) Änderung von Zinsen; Kündigungsrecht des Kunden bei Erhöhung
(5) Änderungen von Entgelten bei typischerweise dauerhaft in Anspruch genommenen Leistungen
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Xxxxxx, Entgelte und Aufwendungen. (1) Zinsen und Entgelte im Geschäft mit Verbrauchern
(2) Zinsen und Entgelte im Geschäft mit Kunden, die keine Verbraucher sind Die Höhe der Zinsen und Entgelte für die üblichen Bankleistungen, die die Bank gegenüber Kunden, die keine Verbraucher sind, erbringt, er- geben ergeben sich aus dem „“Preisaushang – Regelsätze Regel- sätze im standardisierten Privatkundengeschäft“ ” und aus dem „“Preis- und Leistungsverzeichnis“Leistungsverzeich- nis”, soweit der „Preisaushang“ Preisaushang und das „Preis- und Leistungsverzeichnis“ Leistungsverzeichnis übliche Bankleistungen gegenüber Kunden, die keine Verbraucher sind (zum Beispiel z. B. Geschäftskunden), ausweisen.
(3) Nicht entgeltfähige Leistungen
(4) Änderung von Zinsen; Kündigungsrecht des Kunden bei Erhöhung
(5) Änderungen von Entgelten bei typischerweise dauerhaft in Anspruch genommenen Leistungen
(6) Ersatz von Aufwendungen
(7) Besonderheiten bei Verbraucherdarlehensverträgen und Zahlungsdienste- verträgen mit Verbrauchern für Zahlungen
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