Ersatz von Aufwendungen Musterklauseln

Ersatz von Aufwendungen. Ein möglicher Anspruch der Bank auf Ersatz von Aufwendungen richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
Ersatz von Aufwendungen. Ein möglicher Anspruch der ebase auf Ersatz von Aufwendungen richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
Ersatz von Aufwendungen. Ein möglicher Anspruch der Bank auf Ersatz von Aufwendungen richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Bei Verbraucherdarlehensverträgen und Zahlungsdiensteverträgen mit Verbrauchern für Zahlungen innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) in einer EWR-Währung richten sich die Zinsen und die Kosten (Entgelte und Auslagen) nach den jeweiligen vertraglichen Vereinbarungen und Sonderbedingungen sowie ergänzend nach den gesetzlichen Vorschriften. Sicherheiten für die Ansprüche der Bank gegen den Kunden Die Bank kann für alle Ansprüche aus der bankmäßigen Geschäftsverbindung die Bestellung bankmäßiger Sicherheiten verlangen, und zwar auch dann, wenn die Ansprüche bedingt sind (zum Beispiel Aufwendungsersatzanspruch wegen der Inanspruchnahme aus einer für den Kunden übernommenen Bürgschaft). Hat der Kunde gegenüber der Bank eine Haftung für Verbindlichkeiten eines anderen Kunden der Bank übernommen (zum Beispiel als Bürge), so besteht für die Bank ein Anspruch auf Bestellung oder Verstärkung von Sicherheiten im Hinblick auf die aus der Haftungsübernahme folgende Schuld jedoch erst ab ihrer Fälligkeit.
Ersatz von Aufwendungen. Hat der Auftraggeber zu vertreten, dass der Verkauf des Fahrzeugs nicht vermittelt werden kann, so ist er verpflichtet dem Vermittler alle Aufwendungen bzw. die entgangene Handelsspanne im Falle eines geschlossenen Verkaufsvertrages zu ersetzen. Sollte sich das vom Auftraggeber beschriebene Fahrzeug bei Anlieferung nicht im vereinbarten Zustand befinden, so ist er verpflichtet den Wagen auf seine Kosten wieder bei uns abzuholen. Sollte der Rücktransport mit unserem geschlossenen Transporter erfolgen, werden die anfallenden Transportkosten dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
Ersatz von Aufwendungen. Der Ersatz von Aufwendungen der Sparkasse richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
Ersatz von Aufwendungen. Ein möglicher Anspruch der Raisin Bank auf Ersatz von Aufwendungen richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
Ersatz von Aufwendungen. 1. Der Treuhänder kann aus den Stiftungserträgen Ersatz für die durch die Ver- waltung der Stiftung entstandenen Aufwendungen entnehmen. 2. Der Treuhänder verzichtet in den ersten zwei Jahren nach Übernahme der treuhänderischen Verwaltung der Stiftung auf eine Verwaltungsgebühr für die im Treuhandvertrag geregelten Leistungen. Der Treuhänder behält sich die Option vor, nach diesem Zeitraum in Absprache mit dem Stiftungsbeirat eine Verwaltungsgebühr zu erheben.
Ersatz von Aufwendungen. Pflichten und Haftung von BayernLB und Kunde
Ersatz von Aufwendungen. Der Ersatz von Aufwendungen der BayernLB richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Pflichten und Haftung von BayernLB und Kunde
Ersatz von Aufwendungen. Ein möglicher Anspruch der Bank auf Ersatz von Aufwendungen rich- tet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Bei Verbraucherdarlehensverträgenund Zahlungsdienste-verträgen mit Verbrauchern für Zahlungen richten sich die Zinsen und die Kos- ten (Entgelte und Auslagen) nach den jeweiligen vertraglichen Ver- einbarungen und Sonderbedingungen sowie ergänzend nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Änderung von Entgelten von Zah- lungsdiensterahmenverträgen ( z.B. Girovertrag ) richtet sich nach Absatz 5.