Ersatz von Aufwendungen Musterklauseln

Ersatz von Aufwendungen. Ein möglicher Anspruch der Bank auf Ersatz von Aufwendungen richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
Ersatz von Aufwendungen. Ein möglicher Anspruch der ebase auf Ersatz von Aufwendungen richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
Ersatz von Aufwendungen. Ein möglicher Anspruch der Bank auf Ersatz von Aufwendungen richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Bei Verbraucherdarlehensverträgen und Zahlungsdiensteverträgen mit Verbrauchern für Zahlungen innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) in einer EWR-Währung richten sich die Zinsen und die Kosten (Entgelte und Auslagen) nach den jeweiligen vertraglichen Vereinbarungen und Sonderbedingungen sowie ergänzend nach den gesetzlichen Vorschriften. Sicherheiten für die Ansprüche der Bank gegen den Kunden Die Bank kann für alle Ansprüche aus der bankmäßigen Geschäftsverbindung die Bestellung bankmäßiger Sicherheiten verlangen, und zwar auch dann, wenn die Ansprüche bedingt sind (zum Beispiel Aufwendungsersatzanspruch wegen der Inanspruchnahme aus einer für den Kunden übernommenen Bürgschaft). Hat der Kunde gegenüber der Bank eine Haftung für Verbindlichkeiten eines anderen Kunden der Bank übernommen (zum Beispiel als Bürge), so besteht für die Bank ein Anspruch auf Bestellung oder Verstärkung von Sicherheiten im Hinblick auf die aus der Haftungsübernahme folgende Schuld jedoch erst ab ihrer Fälligkeit.
Ersatz von Aufwendungen. Ein möglicher Anspruch der Raisin Bank auf Ersatz von Aufwendungen richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
Ersatz von Aufwendungen. Hat der Auftraggeber zu vertreten, dass der Verkauf des Fahrzeugs nicht vermittelt werden kann, so ist er verpflichtet dem Vermittler alle Aufwendungen bzw. die entgangene Handelsspanne im Falle eines geschlossenen Verkaufsvertrages zu ersetzen. Sollte sich das vom Auftraggeber beschriebene Fahrzeug bei Anlieferung nicht im vereinbarten Zustand befinden, so ist er verpflichtet den Wagen auf seine Kosten wieder bei uns abzuholen. Sollte der Rücktransport mit unserem geschlossenen Transporter erfolgen, werden die anfallenden Transportkosten dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
Ersatz von Aufwendungen. Der Ersatz von Aufwendungen der Sparkasse richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
Ersatz von Aufwendungen. Ein möglicher Anspruch der Bank auf Ersatz von Aufwendungen richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Bei Verbraucherdarlehensverträgen und Zahlungsdiensteverträgen mit Verbrauchern für Zahlungen innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) in einer E-WäRhrung richten sich die Zinsen und die Kosten (Entgelte und Auslagen) nach den jeweiligen vertraglichen Vereinbarungen und Sonderbedingungen sowie ergänzend nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Bank kann für alle Ansprüche aus der bankmäßigen Geschäftsverbindung die Bestellung bankmäßiger Sicherheiten verlangen, und zwar auch dann, wenn die Ansprüche bedingt sind (zum Beispiel Aufwendungsersatzanspruch wegen der Inanspruchnahme aus einer für den Kunden übernommenen Bürgschaft). Hat der Kunde gegenüber der Bank eine Haftung für Verbindlichkeiten eindeesreann Kunden der Bank übernommen (zum Beispiel als Bürge), so besteht für die Bank ein Anspruch auf Bestellung oder Verstärkung von Sicherheiten im Hinblick auf die aus der Haftungsübernahme folgende Schuld jedoch erst ab ihrer Fälligkeit.
Ersatz von Aufwendungen. Hat der Auftraggeber zu vertreten, dass der Verkauf des Bootes nicht vermittelt werden kann, weil er z.B. das Boot selbst verkauft hat, so ist er verpflichtet, dem Vermittler alle Aufwendungen aus Anlass des Auftrages, z.B. Pflege-, Instandsetzungs-, Lager- und Insertionskosten sowie die vereinbarte Provision auf den vom Verkäufer erzielten Kaufpreis zu ersetzen. Hinsichtlich des erzielten Verkaufspreises ist der Verkäufer dem Vermittler gegenüber anzeigepflichtig.
Ersatz von Aufwendungen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Makler die Aufwendungen zu ersetzen, wenn er während der Vertragslaufzeit seine Verkaufsabsicht aufgibt, das Objekt an einen eigenen Interessenten verkauft, mit Interessenten des Maklers nicht verhandelt oder die Durchführung des Auftrags durch Änderung der Angebotsbedingungen oder auf sonstige Weise erschwert.
Ersatz von Aufwendungen. Ein möglicher Anspruch der S Broker AG & Co. KG auf Ersatz von Aufwendun- gen richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.