Zahlstelle und Abwicklungsstelle. Die Emittentin hat Pareto Securities AS, Dronning Xxxxx xxxx 0, XX-0000 Xxxx, Xxxxxxxx zur anfäng- lichen Zahlstelle („Zahlstelle“) bestellt. Die Emittentin stellt sicher, dass für die gesamte Zeit, in der Schuldverschreibungen ausstehen, eine Zahlstelle unterhalten wird, um die ihr in diesen Anleihebedin- gungen zugewiesenen Aufgaben zu erfüllen, und wird zudem, solange die Schuldverschreibungen an einer Börse notiert sind, eine Zahlstelle mit bezeichneter Geschäftsstelle an dem von den Regeln dieser Börse vorgeschriebenen Ort unterhalten. Die Emittentin behält sich das Recht vor, jederzeit die Bestel- lung der Zahlstelle zu ändern oder zu beenden. Die Emittentin hat die Bankhaus Gebr. Martin AG, Xxxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxxxx, als Abwicklungs- stelle („Abwicklungsstelle“) bestellt.
Zahlstelle und Abwicklungsstelle. Die Emittentin hat die IKB Xxxxxxxx Xxxxxxxxxxxxx XX (Xxxxxxx-Xxxxxxx-Xxx. 1, 40474 Düsseldorf) zur anfänglichen Zahlstelle („Zahlstelle“) bestellt. Die Emittentin stellt sicher, dass für die gesamte Zeit, in der Schuldverschreibungen ausstehen, eine Zahlstelle unterhalten wird, um die ihr in diesen Anleihebe- dingungen zugewiesenen Aufgaben zu erfüllen, und wird zudem, solange die Schuldverschreibungen an einer Börse notiert sind, eine Zahlstelle mit bezeichneter Geschäftsstelle an dem von den Regeln dieser Börse vorgeschriebenen Ort unterhalten. Die Emittentin behält sich das Recht vor, jederzeit die Bestellung der Zahlstelle zu ändern oder zu beenden. Die Emittentin kann jederzeit durch Bekanntma- chung gemäß den Anleihebedingungen mit einer Frist von mindestens 30 Tagen und nicht mehr als 45 Tagen die Zahlstelle durch eine andere Bank oder ein Finanzinstitut, die oder das die Aufgaben einer Zahlstelle wahrnimmt, ersetzen. Die Emittentin hat die Bankhaus Gebr. Martin AG, Xxxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxxxx, als Abwicklungs- stelle („Abwicklungsstelle“) bestellt.
Zahlstelle und Abwicklungsstelle. Der Emittent hat die Bankhaus Gebr. Martin AG, Xxxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxxxx, zur anfänglichen Zahlstelle ("Zahlstelle") bestellt. Der Emittent stellt sicher, dass für die gesamte Zeit, in der Schuldverschreibungen ausstehen, eine Zahlstelle unterhalten wird, um die ihr in diesen Anleihebedingungen zugewiesenen Aufgaben zu erfüllen, und wird zudem, solange die Schuldverschreibungen an einer Börse notiert sind, eine Zahlstelle mit bezeichneter Geschäftsstelle an dem von den Regeln dieser Börse vorgeschriebenen Ort unterhalten. Der Emittent behält sich das Recht vor, jederzeit die Bestellung der Zahlstelle zu ändern oder zu beenden. Der Emittent kann jederzeit durch Bekanntmachung gemäß den Anleihebedingungen mit einer Frist von mindestens 30 Tagen und nicht mehr als 45 Tagen die Zahlstelle durch eine andere Bank oder ein Finanzinstitut, die oder das die Aufgaben einer Zahlstelle wahrnimmt, ersetzen.
Zahlstelle und Abwicklungsstelle. Die Emittentin hat die Bankhaus Gebr. Martin Aktiengesellschaft, Kirchstr. 35, 73033 Göppingen, zur anfänglichen Zahlstelle („Zahlstelle“) bestellt. Die Emittentin stellt sicher, dass für die gesamte Zeit, in der Schuldverschreibungen ausstehen, eine Zahlstelle unterhalten wird, um die ihr in diesen Anleihebe- dingungen zugewiesenen Aufgaben zu erfüllen, und wird zudem, solange die Schuldverschreibungen an einer Börse notiert sind, eine Zahlstelle mit bezeichneter Geschäftsstelle an dem von den Regeln dieser Börse vorgeschriebenen Ort unterhalten. Die Emittentin behält sich das Recht vor, jederzeit die Bestellung der Zahlstelle zu ändern oder zu beenden. Die Emittentin hat die Bankhaus Gebr. Martin Aktiengesellschaft, Kirchstr. 35, 73033 Göppingen, eben- falls als Abwicklungsstelle („Abwicklungsstelle“) bestellt.
Zahlstelle und Abwicklungsstelle. Die Emittentin hat die Quirin Privatbank AG, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlot- tenburg unter HRB 87859 B mit Geschäftsanschrift: Xxxxxxxxxxxxxx 000, 00000 Xxxxxx („Quirin Pri- vatbank“) zur anfänglichen Zahlstelle („Zahlstelle“) bestellt. Die Emittentin stellt sicher, dass für die gesamte Zeit, in der Schuldverschreibungen ausstehen, eine Zahlstelle unterhalten wird, um die ihr in diesen Anleihebedingungen zugewiesenen Aufgaben zu erfüllen, und wird zudem, solange die Schuld- verschreibungen an einer Börse notiert sind, eine Zahlstelle mit bezeichneter Geschäftsstelle an dem von den Regeln dieser Börse vorgeschriebenen Ort unterhalten. Die Emittentin behält sich das Recht vor, jederzeit die Bestellung der Zahlstelle zu ändern oder zu beenden. Die Emittentin kann jederzeit durch Bekanntmachung gemäß den Anleihebedingungen mit einer Frist von mindestens 30 Tagen und nicht mehr als 45 Tagen die Zahlstelle durch eine andere Bank oder ein Finanzinstitut, die oder das die Aufgaben einer Zahlstelle wahrnimmt, ersetzen. Die Emittentin hat die Quirin Privatbank als Abwicklungsstelle („Abwicklungsstelle“) bestellt.