Zahlung per Kreditkarte. Die Abrechnung der gekauften Tickets über das Kreditkartenverfahren ist nur mit Visa, MasterCard und American Express möglich. Andere Kreditkartentypen werden nicht akzeptiert. Während des Bestellvorgangs werden die folgenden Kreditkartendaten des Kunden erfasst • Name und Vorname des Kreditkarteninhabers • Kreditkartentyp (Visa, MasterCard oder American Express) • Nummer der Kreditkarte • Ablaufdatum der Kreditkarte • CVC-Code der Kreditkarte und an den Server der LogPay zum Forderungseinzug übertragen. Das System der LogPay überprüft die vom Kunden angegebenen Kreditkartendaten auf Richtigkeit und gegebenenfalls vorhandene Sperrvermerke des jeweiligen Kreditkartenherausgebers. Im Falle, dass der Kunde nicht der Inhaber der angegebenen Kreditkarte ist, stellt er sicher, dass die Einwilligung des Karteninhabers für die Belastung vorliegt. Der Kunde hat zudem sicher zu stellen, dass die angegebene Kreditkarte nicht gesperrt ist und über ein ausreichendes Limit verfügt. Sollte die Autorisierung aus irgendeinem Grund fehlschlagen, erhält der Kunde eine entsprechende Fehlermeldung. Steht die Höhe der Forderung vor Fahrtantritt nicht fest, wird ein Betrag autorisiert, dessen Höhe von der gebuchten Leistung abhängt. Die Höhe beträgt bei Nutzung der eTarife in NRW („eezy“-Tarife) 15 Euro. Sobald die Höhe der fälligen Forderung feststeht, wird die Kreditkarte mit dem Betrag der fälligen Forderung belastet und der übrige autorisierte Betrag verfällt. Das Kaufangebot des Kunden kann nur dann angenommen werden, wenn die Autorisierung erfolgreich ist. Überschreitet die fällige Forderung den autorisierten Betrag, wird der fällige Differenzbetrag durch eine zweite Transaktion belastet. Der Zeitpunkt der Abbuchung vom Konto des Kunden ist durch den jeweiligen Kreditkartenvertrag des Kunden mit seinem Zahlungsdienstleister festgelegt. Sofern der Zahlungsdienstleister des Kunden das „3D Secure-Verfahren“ (Verified by Visa/ MasterCard® SecureCode™) unterstützt, findet dieses zur Erhöhung der Sicherheit gegen Missbrauch für die Bezahlung mit Kreditkarte Anwendung. Sollte der Zahlungsdienstleister des Kunden das 3D Secure-Verfahren nicht unterstützen oder die Durchführung des 3D Secure-Verfahrens als nicht notwendig erachten, erfolgt die Prüfung nicht. Der Kunde hat sicher zu stellen, dass die Forderung über die Kreditkarte eingezogen werden kann. Sollte der Kunde ungerechtfertigt ein Charge Back (Rückgabe des Betrages) veranlassen oder der Einzug der Forderung aus von ihm zu vertretenden Gründen scheitern, ist er verpflichtet, für ausreichend Deckung oder für die Behebung des Grundes der Zahlungsstörung zu sorgen, so dass neben dem ausstehenden Betrag die angefallenen Fremdgebühren des Zahlungsdienstleisters zu dem in der Mahnung genannten Tag eingezogen werden können. LogPay ist berechtigt, einen weitergehenden Verzugsschaden geltend zu machen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zahlung per Kreditkarte. 4.9.1 Die Abrechnung der gekauften Tickets oder Fahrten mit dem MSP über das Kreditkartenverfahren ist nur mit Visa, Visa und MasterCard und American Express möglich. Andere Kreditkartentypen werden nicht akzeptiert. .
4.9.2 Während des Bestellvorgangs werden die folgenden Kreditkartendaten des Kunden Nutzers erfasst • Name und Vorname des Kreditkarteninhabers • Kreditkartentyp (Visa, MasterCard Visa oder American ExpressMasterCard) • Nummer der Kreditkarte • Ablaufdatum der Kreditkarte • CVC-Code der Kreditkarte • und an den Server der LogPay LOGPAY zum Forderungseinzug übertragen. .
4.9.3 Das System der LogPay LOGPAY überprüft die vom Kunden Nutzer angegebenen Kreditkartendaten auf Richtigkeit und gegebenenfalls vorhandene Sperrvermerke des jeweiligen Kreditkartenherausgebers. Im Falle, dass der Kunde Nutzer nicht der Inhaber der angegebenen Kreditkarte ist, stellt er sicherversichert der Nutzer mit Eingabe der Daten, dass die Einwilligung des Karteninhabers für die Belastung vorliegtvorliegen zu haben. Der Kunde Nutzer hat zudem sicher zu stellen, dass die angegebene Kreditkarte nicht gesperrt ist und über ein ausreichendes Limit verfügt. Sollte die Autorisierung aus irgendeinem Grund fehlschlagen, erhält der Kunde Nutzer eine entsprechende Fehlermeldung. .
4.9.4 Steht die Höhe der Forderung vor Fahrtantritt nicht fest, wird ein Betrag autorisiert, dessen Höhe von der gebuchten Leistung abhängt. Die Höhe beträgt bei Nutzung der eTarife in NRW („eezy“-Tarife) 15 Bikesharing sowie bei E-Scootersharing jeweils 20 Euro und bei Carsharing 60 Euro. Sobald die Höhe der fälligen Forderung feststeht, wird die Kreditkarte mit dem Betrag der fälligen Forderung belastet und der übrige autorisierte Betrag verfällt. Das Kaufangebot des Kunden Nutzers kann nur dann angenommen werden, wenn die Autorisierung erfolgreich ist. Überschreitet die fällige Forderung den autorisierten Betrag, wird der fällige Differenzbetrag durch eine zweite Transaktion belastet. .
4.9.5 Der Zeitpunkt der Abbuchung vom Konto des Kunden Nutzers ist durch den jeweiligen Kreditkartenvertrag des Kunden Nutzers mit seinem Zahlungsdienstleister festgelegt. .
4.9.6 Sofern der Zahlungsdienstleister des Kunden Nutzers das „3D Secure-Verfahren“ (Verified by Visa/ Visa / MasterCard® SecureCode™) unterstützt, findet dieses zur Erhöhung der Sicherheit gegen Missbrauch für die Bezahlung mit Kreditkarte Anwendung. Sollte der Zahlungsdienstleister des Kunden Nutzers das 3D Secure-Verfahren nicht unterstützen oder die Durchführung des 3D Secure-Verfahrens als nicht notwendig erachten, erfolgt die Prüfung nicht. .
4.9.7 Der Kunde Nutzer hat sicher zu stellen, dass die Forderung über die Kreditkarte eingezogen werden kann. Sollte der Kunde Nutzer ungerechtfertigt ein Charge Back (Rückgabe des Betrages) veranlassen oder der Einzug der Forderung aus von ihm zu vertretenden Gründen scheitern, ist er verpflichtet, für ausreichend Deckung oder für die Behebung des Grundes der Zahlungsstörung zu sorgen, so dass neben dem ausstehenden Betrag die angefallenen Fremdgebühren des Zahlungsdienstleisters zu dem in der Mahnung genannten Tag eingezogen werden können. LogPay LOGPAY ist berechtigt, einen weitergehenden Verzugsschaden geltend zu machen.
4.9.8 Ein Anspruch des Kunden zur Teilnahme am Kreditkartenverfahren besteht nicht. LOGPAY ist für alle Kreditkartentransaktionen des Kunden (Karteninhaber) im Zusammenhang mit den Verkaufsdiensten der movemix_app unter xxxxxxxxxxxx@xxxxxx.xx der erste Ansprechpartner.
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Samples: Nutzungsbedingungen, Nutzungsbedingungen, Nutzungsbedingungen
Zahlung per Kreditkarte. 8.1 Die Abrechnung der gekauften Tickets über das Kreditkartenverfahren die Kreditkarten ist nur mit Visa, MasterCard und oder American Express möglich. Andere Kreditkartentypen werden derzeit nicht akzeptiert. ak-zeptiert.
8.2 Während des Bestellvorgangs werden die folgenden Kreditkartendaten des Kunden Nutzers erfasst • Name und Vorname des Kreditkarteninhabers • Kreditkartentyp (Visa, MasterCard oder American Express) • Nummer der Kreditkarte • Ablaufdatum der Kreditkarte • CVC-Code der Kreditkarte und an den Server des Finanzunternehmens zur Abrechnung übertragen.
8.3 Im Rahmen der LogPay zum Forderungseinzug übertragenerstmaligen Angabe der Kreditkartendaten werden diese geprüft. Dabei wer- den die vom Nutzer angegebenen Daten an das kreditkartenausgebende Institut übermittelt und ein Betrag in Höhe von 1 Euro angefragt und autorisiert. Die Autorisierung verfällt auto- matisch in der Regel innerhalb von zwei Wochen. Eine Verbuchung oder ein Einzug des an- gefragten Betrages erfolgt nicht.
8.4 Das System der LogPay des Finanzunternehmens überprüft die vom Kunden Nutzer angegebenen Kreditkartendaten Kreditkarten- daten auf Richtigkeit und gegebenenfalls vorhandene Sperrvermerke des jeweiligen KreditkartenherausgebersKredit- karten-herausgebers. Zu diesem Zweck werden die personenbezogenen Daten des Nutzers an die in der Datenschutzerklärung aufgezählten Unternehmen weitergegeben. Im Falle, dass der Kunde Nutzer nicht der Inhaber der angegebenen Kreditkarte ist, stellt er sicher, dass die Einwilligung das Ein- verständnis des Karteninhabers für die Belastung vorliegt. Der Kunde Nutzer hat zudem sicher zu stellen, dass die angegebene Kreditkarte nicht gesperrt ist und über ein ausreichendes Limit verfügt. Sollte die Autorisierung aus irgendeinem Grund fehlschlagen, erhält der Kunde Nutzer eine entsprechende Fehlermeldung. Steht die Höhe der Forderung vor Fahrtantritt nicht fest, wird ein Betrag autorisiert, dessen Höhe von der gebuchten Leistung abhängt. Die Höhe beträgt bei Nutzung der eTarife in NRW („eezy“-Tarife) 15 Euro. Sobald die Höhe der fälligen Forderung feststeht, wird die Kreditkarte mit dem Betrag der fälligen Forderung belastet und der übrige autorisierte Betrag verfällt. Das Kaufangebot des Kunden kann nur dann angenommen werden, wenn die Autorisierung erfolgreich ist. Überschreitet die fällige Forderung den autorisierten Betrag, wird der fällige Differenzbetrag durch eine zweite Transaktion belastet. .
8.5 Der Zeitpunkt der Abbuchung vom von dem Konto des Kunden Nutzers ist durch den jeweiligen Kreditkartenvertrag Kreditkar- tenvertrag des Kunden Nutzers mit seinem Zahlungsdienstleister kreditkartenausgebenden Institut festgelegt. Sofern der Zahlungsdienstleister .
8.6 Das Finanzunternehmen ist für alle Kreditkartentransaktionen des Kunden das „3D SecureNutzers (Karteninhaber) in Bezug zum HandyTicket-Verfahren“ (Verified by Visa/ MasterCard® SecureCode™) unterstütztService, findet dieses zur Erhöhung der Sicherheit gegen Missbrauch für die Bezahlung mit Kreditkarte Anwendung. einschließlich des Kundenservices bei Rückfragen zum ein- gereichten Betrag verantwortlich.
8.7 Sollte der Zahlungsdienstleister des Kunden das 3D Secure-Verfahren nicht unterstützen oder die Durchführung des 3D Secure-Verfahrens als nicht notwendig erachten, erfolgt die Prüfung nicht. Der Kunde hat sicher zu stellen, dass die Forderung über die Kreditkarte eingezogen werden kann. Sollte der Kunde Nutzer ungerechtfertigt ein Charge Back (Rückgabe des Betrages) veranlassen oder o- der der Einzug der Forderung aus von ihm zu vertretenden Gründen scheitern, ist er der Nutzer verpflichtet, für ausreichend Deckung oder für die Behebung zusätzlich zu dem Kaufpreis des Grundes der Zahlungsstörung zu sorgen, so dass neben dem ausstehenden Betrag gekauften Tickets die angefallenen Fremdgebühren Fremdge- bühren des Zahlungsdienstleisters Kreditkarten-Acquirers zu tragen; dem in Nutzer wird der Mahnung genannten Tag eingezogen werden könnenNachweis gestattet, dass die Kosten durch die Rückbuchung überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger seien. LogPay Das Finanzunternehmen ist berechtigt, einen weitergehenden Verzugsschaden geltend zu machen.
8.8 Die eingereichten Forderungen, welche aus dem Kauf von Tickets resultieren, erscheinen dem Nutzer in der Kreditkartenabrechnung seines Kreditkartenherausgebers als Gesamtbe- trag in Euro. Detaillierte Informationen über die Zusammensetzung des Gesamtbetrages kann der registrierte Nutzer über das HandyTicket-System einsehen und abrufen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zahlung per Kreditkarte. (1) Die Abrechnung der gekauften Tickets über das Kreditkartenverfahren ist nur mit Visa, Visa und MasterCard und American Express möglich. Andere Kreditkartentypen werden nicht akzeptiert. .
(2) Während des Bestellvorgangs werden die folgenden Kreditkartendaten des Kunden erfasst erfasst: • Name und Vorname des Kreditkarteninhabers • Kreditkartentyp (Visa, Visa oder MasterCard oder American Express[…]) • Nummer der Kreditkarte • Ablaufdatum der Kreditkarte • CVC-Code der Kreditkarte und an den Server der LogPay zum Forderungseinzug übertragen. .
(3) Das System der LogPay überprüft die vom Kunden angegebenen Kreditkartendaten auf Richtigkeit und gegebenenfalls vorhandene Sperrvermerke des jeweiligen Kreditkartenherausgebers. Im Falle, dass der Kunde nicht der Inhaber der angegebenen Kreditkarte ist, stellt er sicher, dass die Einwilligung des Karteninhabers für die Belastung vorliegt. Der Kunde hat zudem sicher zu stellen, dass die angegebene Kreditkarte nicht gesperrt ist und über ein ausreichendes Limit verfügt. Sollte die Autorisierung aus irgendeinem Grund fehlschlagen, erhält der Kunde eine entsprechende Fehlermeldung. Steht die Höhe der Forderung vor Fahrtantritt nicht fest, wird ein Betrag autorisiert, dessen Höhe von der gebuchten Leistung abhängt. Die Höhe beträgt bei Nutzung der eTarife in NRW .
(„eezy“-Tarife4) 15 Euro. Sobald die Höhe der fälligen Forderung feststeht, wird die Kreditkarte mit dem Betrag der fälligen Forderung belastet und der übrige autorisierte Betrag verfällt. Das Kaufangebot des Kunden kann nur dann angenommen werden, wenn die Autorisierung erfolgreich ist. Überschreitet die fällige Forderung den autorisierten Betrag, wird der fällige Differenzbetrag durch eine zweite Transaktion belastet. Der Zeitpunkt der Abbuchung vom Konto des Kunden ist durch den jeweiligen Kreditkartenvertrag des Kunden mit seinem Zahlungsdienstleister festgelegt. .
(5) Sofern der Zahlungsdienstleister des Kunden das „3D Secure-Verfahren“ (Verified by Visa/ Visa / MasterCard® SecureCode™) unterstützt, findet dieses zur Erhöhung der Sicherheit gegen Missbrauch für die Bezahlung mit Kreditkarte Anwendung. Sollte der Zahlungsdienstleister des Kunden das 3D Secure-Verfahren nicht unterstützen oder die Durchführung des 3D Secure-Verfahrens als nicht notwendig erachten, erfolgt die Prüfung nicht. .
(6) Der Kunde hat sicher zu stellen, dass die Forderung über die Kreditkarte eingezogen werden kann. Sollte der Kunde ungerechtfertigt ein Charge Back (Rückgabe des Betrages) veranlassen oder der Einzug der Forderung aus von ihm zu vertretenden Gründen scheitern, ist er verpflichtet, für ausreichend Deckung oder für die Behebung des Grundes der Zahlungsstörung zu sorgen, so dass neben dem ausstehenden Betrag die angefallenen Fremdgebühren des Zahlungsdienstleisters zu dem in der Mahnung genannten Tag eingezogen werden können. LogPay ist berechtigt, einen weitergehenden Verzugsschaden geltend zu machen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb), Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)
Zahlung per Kreditkarte. 6.5.1 Die Abrechnung der gekauften Tickets oder Fahrten mit dem MSP über das Kreditkartenverfahren ist nur mit Visa, Visa und MasterCard und American Express möglich. Andere Kreditkartentypen werden nicht akzeptiert. .
6.5.2 Während des Bestellvorgangs werden die folgenden Kreditkartendaten des Kunden erfasst • Name und Vorname des Kreditkarteninhabers • Kreditkartentyp (Visa, MasterCard Visa oder American ExpressMasterCard) • Nummer der Kreditkarte • Ablaufdatum der Kreditkarte • CVC-Code der Kreditkarte und an den Server der LogPay LOGPAY zum Forderungseinzug übertragen. .
6.5.3 Das System der LogPay LOGPAY überprüft die vom Kunden angegebenen Kreditkartendaten auf Richtigkeit und gegebenenfalls vorhandene Sperrvermerke des jeweiligen Kreditkartenherausgebers. Im FalleFall, dass der Kunde nicht der Inhaber der angegebenen Kreditkarte ist, stellt er sicherversichert der Kunde mit Eingabe der Daten, dass die Einwilligung des Karteninhabers für die Belastung vorliegtvorliegen zu haben. Der Kunde hat zudem sicher zu stellen, dass die angegebene Kreditkarte nicht gesperrt ist und über ein ausreichendes Limit verfügt. Sollte die Autorisierung aus irgendeinem Grund fehlschlagen, erhält der Kunde eine entsprechende Fehlermeldung. .
6.5.4 Steht die Höhe der Forderung vor Fahrtantritt nicht fest, wird ein Betrag autorisiert, dessen Höhe von der gebuchten Leistung abhängt. Die Höhe beträgt bei Nutzung der eTarife in NRW („eezy“-Tarife) 15 Bikesharing sowie bei E-Scootersharing jeweils 20 Euro und bei Carsharing 60 Euro. Sobald die Höhe der fälligen Forderung feststeht, wird die Kreditkarte mit dem Betrag der fälligen Forderung belastet und der übrige autorisierte Betrag verfällt. Das Kaufangebot des Kunden kann nur dann angenommen werden, wenn die Autorisierung erfolgreich ist. Überschreitet die fällige Forderung den autorisierten Betrag, wird der fällige Differenzbetrag durch eine zweite Transaktion belastet. .
6.5.5 Der Zeitpunkt der Abbuchung vom Konto des Kunden ist durch den jeweiligen Kreditkartenvertrag des Kunden mit seinem Zahlungsdienstleister festgelegt. .
6.5.6 Sofern der Zahlungsdienstleister des Kunden das „3D Secure-Verfahren“ (Verified by Visa/ Visa / MasterCard® SecureCode™) unterstützt, findet dieses zur Erhöhung der Sicherheit gegen Missbrauch für die Bezahlung mit Kreditkarte Anwendung. Sollte der Zahlungsdienstleister des Kunden das 3D Secure-Verfahren nicht unterstützen oder die Durchführung des 3D Secure-Verfahrens als nicht notwendig erachten, erfolgt die Prüfung nicht. Ansprechpartner für alle Fragen zum 3D-Secure-Verfahren ist das kartenausgebende Institut.
6.5.7 Der Kunde hat sicher zu stellen, dass die Forderung über die Kreditkarte eingezogen werden kann. Sollte der Kunde ungerechtfertigt ein Charge Back (Rückgabe des Betrages) veranlassen oder der Einzug der Forderung aus von ihm zu vertretenden Gründen scheitern, ist er verpflichtet, für ausreichend Deckung oder für die Behebung des Grundes der Zahlungsstörung zu sorgen, so dass neben dem ausstehenden Betrag die angefallenen Fremdgebühren des Zahlungsdienstleisters zu dem in der Mahnung genannten Tag eingezogen werden können. LogPay LOGPAY ist berechtigt, einen weitergehenden Verzugsschaden geltend zu machen.
6.5.8 Ein Anspruch des Kunden zur Teilnahme am Kreditkartenverfahren besteht nicht. LOGPAY ist für alle Kreditkartentransaktionen des Kunden (Karteninhaber) im Zusammenhang mit dem Verkaufsdienst „movemix-HandyTicket“ unter xxxxxxxxxxxx@xxxxxx.xx der erste Ansprechpartner.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Den Erwerb Und Die Nutzung Von Elektronischen Fahrkarten, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zahlung per Kreditkarte. (1) Die Abrechnung der gekauften Tickets Produkte über das Kreditkartenverfahren ist nur mit Visa, MasterCard und American Express Visa oder Mastercard® möglich. Andere Kreditkartentypen Kreditkarten werden nicht akzeptiert. .
(2) Während des Bestellvorgangs werden die folgenden Kreditkartendaten des Kunden erfasst • Name und Vorname des Kreditkarteninhabers • Kreditkartentyp (VisaKreditkarteninhabers, MasterCard oder American Express) • E-Mail-Adresse, Kreditkartentyp, Nummer der Kreditkarte • Kreditkarte, Ablaufdatum der Kreditkarte • Kreditkarte, CVC-Code der Kreditkarte und an den Server Rechner des Finanzunternehmens zur Abrechnung übertragen.
(3) Im Rahmen der LogPay zum Forderungseinzug übertragenerstmaligen Angabe von Kreditkartendaten werden diese geprüft. Dabei werden die vom Kunden angegebenen Daten an seinen Zahlungsdienstleister übermittelt und ein Betrag in Höhe von 1,00 Euro angefragt und autorisiert. Die Autorisierung verfällt automatisch innerhalb von ungefähr zwei Wochen. Eine Verbuchung oder ein Einzug des angefragten Betrages erfolgt nicht.
(4) Zur Erhöhung der Sicherheit gegen Missbrauch für die Bezahlung mit Kreditkarte wird durch die Zahlungsdienstleister das 3-D-Secure-Verfahren (Verified by Visa, Mastercard® SecureCode®) angewendet.
(5) Das System der LogPay des Finanzunternehmens überprüft die vom Kunden angegebenen Kreditkartendaten auf Richtigkeit und gegebenenfalls vorhandene Sperrvermerke des jeweiligen Kreditkartenherausgebers. Zu diesem Zweck werden Kreditkarten- und Zahlungsdaten des Kunden an einen Kreditkarten-Acquirer weitergegeben. Im Falle, dass der Kunde nicht der Inhaber der angegebenen Kreditkarte ist, stellt er sicher, dass die Einwilligung des Karteninhabers für die Belastung vorliegt. Der Kunde hat zudem sicher zu stellen, dass die angegebene Kreditkarte nicht gesperrt ist und über ein ausreichendes Limit verfügt. Sollte die Autorisierung aus irgendeinem Grund fehlschlagen, erhält der Kunde eine entsprechende Fehlermeldung. Steht .
(6) Detaillierte Informationen über die Höhe Zusammensetzung des Gesamtbetrages erhält der Forderung vor Fahrtantritt nicht fest, wird ein Betrag autorisiert, dessen Höhe von Kunde mit der gebuchten Leistung abhängt. Die Höhe beträgt bei Nutzung der eTarife in NRW Bestellbestätigung per E-Mail.
(„eezy“-Tarife7) 15 Euro. Sobald die Höhe der fälligen Forderung feststeht, wird die Kreditkarte mit dem Betrag der fälligen Forderung belastet und der übrige autorisierte Betrag verfällt. Das Kaufangebot des Kunden kann nur dann angenommen werden, wenn die Autorisierung erfolgreich ist. Überschreitet die fällige Forderung den autorisierten Betrag, wird der fällige Differenzbetrag durch eine zweite Transaktion belastet. Der Zeitpunkt der Abbuchung vom Konto des Kunden ist durch den jeweiligen Kreditkartenvertrag des Kunden mit seinem Zahlungsdienstleister festgelegt. Sofern der Zahlungsdienstleister des Kunden das „3D Secure-Verfahren“ .
(Verified by Visa/ MasterCard® SecureCode™) unterstützt, findet dieses zur Erhöhung der Sicherheit gegen Missbrauch für die Bezahlung mit Kreditkarte Anwendung. Sollte der Zahlungsdienstleister des Kunden das 3D Secure-Verfahren nicht unterstützen oder die Durchführung des 3D Secure-Verfahrens als nicht notwendig erachten, erfolgt die Prüfung nicht. Der Kunde hat sicher zu stellen, dass die Forderung über die Kreditkarte eingezogen werden kann. 8) Sollte der Kunde ungerechtfertigt ein Charge Back (Rückgabe des Betrages) veranlassen oder der Einzug der Forderung aus von ihm zu vertretenden Gründen scheitern, ist er der Kunde verpflichtet, für ausreichend Deckung oder für die Behebung zusätzlich zu dem Kaufpreis des Grundes der Zahlungsstörung zu sorgen, so dass neben dem ausstehenden Betrag gekauften Tickets die angefallenen Fremdgebühren des Zahlungsdienstleisters Kreditkarten-Akquirier zu dem in der Mahnung genannten Tag eingezogen werden könnentragen. LogPay Das Finanzunternehmen ist berechtigt, einen weitergehenden Verzugsschaden geltend zu machen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Den Verkauf Und Die Nutzung Von Mobilen Tickets, Tarif
Zahlung per Kreditkarte. 8.1. Die Xxxx dieses Bezahlverfahrens steht voll geschäftsfähigen Personen über 18 Jahren zur Verfügung.
8.2. Bei Xxxx dieses Bezahlverfahrens sind die personenbezogenen Daten (Name, Anschrift, Geburtsdatum) und die Kreditkartendaten (Kartenart, Kartennummer, Gültigkeit, Karteninhaber, Kontrollnummer) des Nutzers für die Bezahlung der StromTickets erforderlich.
8.3. Im Rahmen des Registrierungsprozesses erfolgt eine Prüfung der angegebenen Kreditkartendaten. Dabei werden die Daten an das jeweilige, die Kreditkarte ausgebende Institut übermittelt und ein Betrag in Höhe von 1 € angefragt. Eine Verbuchung bzw. ein Einzug des angefragten Betrages erfolgt nicht.
8.4. Die Abrechnung der gekauften Tickets in Anspruch genommenen StromTickets über das Kreditkartenverfahren Kreditkarten- Verfahren ist nur mit Visa, Visa oder MasterCard und oder American Express möglich. Andere Kreditkartentypen Kreditkarten werden derzeit nicht akzeptiert.
8.5. Während Der Zeitpunkt der Abbuchung von dem Konto des Bestellvorgangs werden Nutzers ist durch den jeweiligen Kreditkartenvertrag des Nutzers mit seinem kreditkartenausgebenden Institut festgelegt. Die Einreichung der StromTicket-Beträge, die folgenden Kreditkartendaten der Nutzer in einem Monat gekauft hat, erfolgt durch das Finanzunternehmen gemäß 6.2 bei dem Kreditkartenherausgeber des Kunden erfasst • Name und Vorname des Kreditkarteninhabers • Kreditkartentyp (Visa, MasterCard oder American Express) • Nummer der Kreditkarte • Ablaufdatum der Kreditkarte • CVC-Code der Kreditkarte und an den Server der LogPay zum Forderungseinzug übertragen. Das System der LogPay überprüft die vom Kunden angegebenen Kreditkartendaten auf Richtigkeit und gegebenenfalls vorhandene Sperrvermerke des jeweiligen KreditkartenherausgebersNutzers. Im Falle, dass der Kunde Nutzer nicht der Inhaber Karteninhaber der angegebenen Kreditkarte ist, stellt er sicher, dass die Einwilligung das Einverständnis des Karteninhabers für die Belastung vorliegt. Der Kunde Nutzer hat zudem sicher zu stellen, dass die angegebene Kreditkarte nicht gesperrt ist und über ein ausreichendes Limit verfügt.
8.6. Das System des Finanzunternehmens überprüft die vom Nutzer angegebenen Zahlungsdaten auf Richtigkeit und gegebenenfalls vorhandene Sperrvermerke des kreditkartenausgebenden Institutes. Sollte die Autorisierung aus irgendeinem Grund fehlschlagen, so erhält der Kunde Nutzer eine entsprechende Fehlermeldung. Steht die Höhe der Forderung vor Fahrtantritt nicht fest, wird ein Betrag autorisiert, dessen Höhe von der gebuchten Leistung abhängt. Die Höhe beträgt bei Nutzung der eTarife in NRW („eezy“-Tarife) 15 Euro. Sobald die Höhe der fälligen Forderung feststeht, wird die Kreditkarte mit dem Betrag der fälligen Forderung belastet und der übrige autorisierte Betrag verfällt.
8.7. Das Kaufangebot Finanzunternehmen ist für alle Kreditkartentransaktionen des Kunden kann nur dann angenommen werdenNutzers (Karteninhaber) in Bezug zum StromTicket-Service, wenn die Autorisierung erfolgreich ist. Überschreitet die fällige Forderung den autorisierten einschließlich des Kundenservices bei Rückfragen zum eingereichten Betrag, wird der fällige Differenzbetrag durch eine zweite Transaktion belastet. Der Zeitpunkt der Abbuchung vom Konto des Kunden ist durch den jeweiligen Kreditkartenvertrag des Kunden mit seinem Zahlungsdienstleister festgelegt. Sofern der Zahlungsdienstleister des Kunden das „3D Secure-Verfahren“ (Verified by Visa/ MasterCard® SecureCode™) unterstützt, findet dieses zur Erhöhung der Sicherheit gegen Missbrauch für die Bezahlung mit Kreditkarte Anwendungverantwortlich.
8.8. Sollte der Zahlungsdienstleister des Kunden das 3D Secure-Verfahren nicht unterstützen oder die Durchführung des 3D Secure-Verfahrens als nicht notwendig erachten, erfolgt die Prüfung nicht. Der Kunde hat sicher zu stellen, dass die Forderung über die Kreditkarte eingezogen werden kann. Sollte der Kunde Nutzer ungerechtfertigt ein Charge Back (Rückgabe des Betrages) veranlassen oder der Einzug die Einreichung der Forderung bei seinem Kreditkartenherausgeber aus von ihm zu vertretenden Gründen - insbesondere wegen unzureichender Deckung oder versäumte Mitteilung der Kartensperrung bei Verlust oder Diebstahl - scheitern, so ist er der Nutzer verpflichtet, für ausreichend Deckung oder für zusätzlich zu dem Betrag aus den im Vorfeld in Anspruch genommenen StromTickets, die Behebung des Grundes der Zahlungsstörung zu sorgen, so dass neben dem ausstehenden Betrag jeweils gültige Rücklastschriftgebühr (derzeit 9,25 €) sowie die angefallenen Fremdgebühren des Zahlungsdienstleisters Kreditkarten-Acquirers zu tragen. Selbstzahlungen wie bspw. Überweisungen durch den Nutzer werden nicht akzeptiert.
8.9. Der Nutzer hat den Verlust, Diebstahl oder anderen Missbrauch bezüglich seiner Kreditkarte der ENSO NETZ GmbH und dem Finanzunternehmen unverzüglich über das Nutzerportal oder über die Hotline von StromTicket unter Angabe seines Namens, der vollständigen Wohnadresse, des Geburtsdatums, seiner Mobilfunknummer und i.
d. R. der Kreditkartennummer mitzuteilen.
8.10. Die gekauften StromTickets werden dem Nutzer in der Mahnung genannten Tag eingezogen werden könnenKreditkartenabrechnung seines Kreditkartenherausgebers als Gesamtbetrag in Euro übermittelt. LogPay ist berechtigt, einen weitergehenden Verzugsschaden geltend zu machenDetaillierte Informationen über die Zusammensetzung des Gesamtbetrages kann der Nutzer über das Nutzerportal einsehen und abrufen.
8.11. Ein Anspruch des Nutzers an der Teilnahme am Kreditkarten-Verfahren besteht nicht.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zahlung per Kreditkarte. 11.8.1 Die Abrechnung der gekauften gekauflen Tickets über das Kreditkartenverfahren die Kreditkarten ist nur mit Visa, MasterCard und oder American Express möglich. Andere Kreditkartentypen werden derzeit nicht akzeptiert. .
11.8.2 Während des Bestellvorgangs werden die folgenden Kreditkartendaten des Kunden Nutzers erfasst • · Name und Vorname des Kreditkarteninhabers • · Kreditkartentyp (Visa, MasterCard oder American Express) • · Nummer der Kreditkarte • · Ablaufdatum der Kreditkarte • · CVC-Code der Kreditkarte und an den Server des Finanzunternehmens zur Abrechnung übertragen.
11.8.3 Im Rahmen der LogPay zum Forderungseinzug übertragenerstmaligen Angaben der Kreditkartendaten werden diese geprüfl. Dabei werden die vom Nutzer angegebenen Daten an das kreditkartenausgebende Institut über- mittelt und ein Betrag in Höhe von 1,00 EUR angefragt und autorisiert. Die Autorisierung verfällt automatisch in der Regel innerhalb von zwei Wochen. Eine Verbuchung oder ein Einzug des angefragten Betrages erfolgt nicht.
11.8.4 Das System der LogPay überprüft des Finanzunternehmens überprüfl die vom Kunden Nutzer angegebenen Kreditkartendaten Kreditkar- tendaten auf Richtigkeit und gegebenenfalls vorhandene Sperrvermerke des jeweiligen Kreditkartenherausgebers. Zu diesem Zweck werden die personenbezogenen Daten des Nutzers an die in der Datenschutzerklärung aufgezählten Unternehmen weitergegeben. Im Falle, dass der Kunde Nutzer nicht der Inhaber der angegebenen Kreditkarte ist, stellt er sicher, dass die Einwilligung das Einverständnis des Karteninhabers für die Belastung vorliegt. Der Kunde Nutzer hat zudem zu- dem sicher zu stellen, dass die angegebene Kreditkarte nicht gesperrt ist und über ein ausreichendes aus- reichendes Limit verfügt. Sollte die Autorisierung aus irgendeinem Grund fehlschlagen, erhält der Kunde Nutzer eine entsprechende Fehlermeldung. Steht die Höhe der Forderung vor Fahrtantritt nicht fest, wird ein Betrag autorisiert, dessen Höhe von der gebuchten Leistung abhängt. Die Höhe beträgt bei Nutzung der eTarife in NRW („eezy“-Tarife) 15 Euro. Sobald die Höhe der fälligen Forderung feststeht, wird die Kreditkarte mit dem Betrag der fälligen Forderung belastet und der übrige autorisierte Betrag verfällt. Das Kaufangebot des Kunden kann nur dann angenommen werden, wenn die Autorisierung erfolgreich ist. Überschreitet die fällige Forderung den autorisierten Betrag, wird der fällige Differenzbetrag durch eine zweite Transaktion belastet. .
11.8.5 Der Zeitpunkt der Abbuchung vom von dem Konto des Kunden Nutzers ist durch den jeweiligen Kreditkartenvertrag Kredit- kartenvertrag des Kunden Nutzers mit seinem Zahlungsdienstleister kreditkartenausgebenden Institut festgelegt. Sofern der Zahlungsdienstleister .
11.8.6 Das Finanzunternehmen ist für alle Kreditkartentransaktionen des Kunden das „3D SecureNutzers (Karteninhaber) in Bezug zum HandyTicket-Verfahren“ (Verified by Visa/ MasterCard® SecureCode™) unterstütztService, findet dieses zur Erhöhung der Sicherheit gegen Missbrauch für die Bezahlung mit Kreditkarte Anwendung. einschließlich des Kundenservices bei Rückfragen zum eingereichten Betrag verantwortlich.
11.8.7 Sollte der Zahlungsdienstleister des Kunden das 3D Secure-Verfahren nicht unterstützen oder die Durchführung des 3D Secure-Verfahrens als nicht notwendig erachten, erfolgt die Prüfung nicht. Der Kunde hat sicher zu stellen, dass die Forderung über die Kreditkarte eingezogen werden kann. Sollte der Kunde Nutzer ungerechtfertigt ein Charge Back (Rückgabe des Betrages) veranlassen oder der Einzug der Forderung aus von ihm zu vertretenden Gründen scheitern, ist er der Nutzer verpflichtet, für ausreichend Deckung oder für die Behebung zusätzlich zu dem Kaufpreis des Grundes der Zahlungsstörung zu sorgen, so dass neben dem ausstehenden Betrag gekauflen Tickets die angefallenen Fremdgebühren des Zahlungsdienstleisters Kreditkarten-Acquirers zu tragen; dem in Nutzer wird der Mahnung genannten Tag eingezogen werden könnenNachweis gestattet, dass die Kosten durch die Rückbuchung überhaupt nicht entstanden oder we- sentlich niedriger seien. LogPay Das Finanzunternehmen ist berechtigt, einen weitergehenden Verzugsschaden geltend zu machen.
11.8.8 Die eingereichten Forderungen, welche aus dem Kauf von Tickets resultieren, erscheinen dem Nutzer in der Kreditkartenabrechnung seines Kreditkartenherausgebers als Gesamt- betrag in Euro. Detaillierte Informationen über die Zusammensetzung des Gesamtbetrages kann der registrierte Nutzer über das HandyTicket-System einsehen und abrufen.
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Zahlung per Kreditkarte. (1) Die Abrechnung der gekauften Tickets in Anspruch genommenen Online-Produkte über das Kreditkartenverfahren Kreditkarten-Verfahren ist nur mit Visa, MasterCard und oder American Express möglich. Andere Kreditkartentypen Kreditkarten werden derzeit nicht akzeptiert. .
(2) Während des Bestellvorgangs Kaufvorganges werden die folgenden Kreditkartendaten des Kunden erfasst erfasst: • Name Namen und Vorname Vornamen des Kreditkarteninhabers • Kreditkartentyp (Visa, MasterCard oder American Express) • Nummer der Kreditkarte • Ablaufdatum der Kreditkarte • CVC-Code der Kreditkarte und an den Server der LogPay zum Forderungseinzug zur Abrechnung übertragen. .
(3) Das System der LogPay überprüft die vom Kunden angegebenen Kreditkartendaten auf Richtigkeit und gegebenenfalls vorhandene Sperrvermerke des jeweiligen Kreditkartenherausgebers. Zu diesem Zweck werden die personenbezogenen Daten des Kunden an die in der Datenschutzerklärung aufgezählten Unternehmen weitergegeben. Im Falle, dass der Kunde nicht der Inhaber der angegebenen Kreditkarte ist, stellt er sicher, dass die Einwilligung des Karteninhabers für die Belastung vorliegt. Der Kunde hat zudem sicher zu stellensicherzustellen, dass die angegebene Kreditkarte nicht gesperrt ist und über ein ausreichendes Limit verfügt. Sollte die Autorisierung aus irgendeinem Grund fehlschlagen, erhält der Kunde eine entsprechende Fehlermeldung. Steht die Höhe der Forderung vor Fahrtantritt nicht fest, wird ein Betrag autorisiert, dessen Höhe von der gebuchten Leistung abhängt. Die Höhe beträgt bei Nutzung der eTarife in NRW .
(„eezy“-Tarife4) 15 Euro. Sobald die Höhe der fälligen Forderung feststeht, wird die Kreditkarte mit dem Betrag der fälligen Forderung belastet und der übrige autorisierte Betrag verfällt. Das Kaufangebot des Kunden kann nur dann angenommen werden, wenn die Autorisierung erfolgreich ist. Überschreitet die fällige Forderung den autorisierten Betrag, wird der fällige Differenzbetrag durch eine zweite Transaktion belastet. Der Zeitpunkt der Abbuchung vom Konto des Kunden ist durch den jeweiligen Kreditkartenvertrag des Kunden mit seinem Zahlungsdienstleister festgelegt. .
(5) Sofern der Zahlungsdienstleister des Kunden das „3D Secure-Verfahren“ (Verified by Visa/ Visa Secure / MasterCard® SecureCode™Identity Check™ / American Express SafeKey®) unterstützt, findet dieses zur Erhöhung der Sicherheit gegen Missbrauch für die Bezahlung mit Kreditkarte Anwendung. Sollte der Zahlungsdienstleister des Kunden das 3D Secure-Verfahren nicht unterstützen oder die Durchführung des 3D Secure-Verfahrens als nicht notwendig erachtenunterstützen, erfolgt die Prüfung nicht. Der Kunde hat sicher zu stellen, dass die Forderung über die Kreditkarte eingezogen werden kann. wird dieser Punkt übersprungen.
(6) Sollte der Kunde ungerechtfertigt ein Charge Back (Rückgabe des Betrages) veranlassen oder der Einzug der Forderung aus von ihm zu vertretenden Gründen scheitern, ist er der Kunde verpflichtet, für ausreichend Deckung oder für die Behebung zusätzlich zu dem Kaufpreis des Grundes der Zahlungsstörung zu sorgen, so dass neben dem ausstehenden Betrag gekauften Tickets die angefallenen Fremdgebühren des Zahlungsdienstleisters Kreditkarten-Acquirers zu dem in der Mahnung genannten Tag eingezogen werden könnentragen. LogPay ist berechtigt, einen weitergehenden Verzugsschaden geltend zu machen.
(7) Die eingereichten Forderungen, welche aus dem Kauf von Tickets resultieren, erscheinen dem Kunden in der Kreditkartenabrechnung seines Zahlungsdienstleisters als Gesamtbetrag in Euro. Detaillierte Informationen über die Zusammensetzung des Gesamtbetrages kann der registrierte Kunde über den SSB-Ticketshop einsehen und abrufen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Den Verkauf Von Print Und Handytickets
Zahlung per Kreditkarte. Bei Xxxx dieses Zahlverfahrens sind die personenbezogenen Daten (Name, Anschrift, Geburtsdatum) und die Kreditkartenkartendaten (Kreditkartennummer, Gültigkeit, Kontroll-nummer) des Nutzers für die Bezahlung der Tickets erforderlich. Die Abrechnung der gekauften in Anspruch genommenen Tickets über das Kreditkartenverfahren Kreditkarten-Verfahren ist nur mit Visa, Visa oder MasterCard und American Express möglich. Andere Kreditkartentypen Kreditkarten werden derzeit nicht akzeptiert. Während des Bestellvorgangs werden die folgenden Kreditkartendaten des Kunden erfasst • Name und Vorname des Kreditkarteninhabers • Kreditkartentyp (Visa, MasterCard oder American Express) • Nummer der Kreditkarte • Ablaufdatum der Kreditkarte • CVC-Code der Kreditkarte und an den Server der LogPay zum Forderungseinzug übertragen. Das System der LogPay überprüft die vom Kunden angegebenen Kreditkartendaten auf Richtigkeit und gegebenenfalls vorhandene Sperrvermerke des jeweiligen Kreditkartenherausgebers. Im Falle, dass der Kunde nicht der Inhaber der angegebenen Kreditkarte ist, stellt er sicher, dass die Einwilligung des Karteninhabers für die Belastung vorliegt. Der Kunde hat zudem sicher zu stellen, dass die angegebene Kreditkarte nicht gesperrt ist und über ein ausreichendes Limit verfügt. Sollte die Autorisierung aus irgendeinem Grund fehlschlagen, erhält der Kunde eine entsprechende Fehlermeldung. Steht die Höhe der Forderung vor Fahrtantritt nicht fest, wird ein Betrag autorisiert, dessen Höhe von der gebuchten Leistung abhängt. Die Höhe beträgt bei Nutzung der eTarife in NRW („eezy“-Tarife) 15 Euro. Sobald die Höhe der fälligen Forderung feststeht, wird die Kreditkarte mit dem Betrag der fälligen Forderung belastet und der übrige autorisierte Betrag verfällt. Das Kaufangebot des Kunden kann nur dann angenommen werden, wenn die Autorisierung erfolgreich ist. Überschreitet die fällige Forderung den autorisierten Betrag, wird der fällige Differenzbetrag durch eine zweite Transaktion belastet. Der Zeitpunkt der Abbuchung vom Abrechnung von dem Konto des Kunden Nutzers ist durch den jeweiligen Kreditkartenvertrag des Kunden mit seinem Zahlungsdienstleister Nutzers festgelegt. Sofern Die Einreichung der Zahlungsdienstleister Ticketbeträge, die der Nutzer in einem Monat gekauft hat, erfolgt durch den Finanzdienstleister gemäß 5.2 bei dem Kreditkartenherausgeber des Kunden das „3D SecureNutzers. Der Finanz-Verfahren“ Dienstleister ist für alle Kreditkartentransaktionen des Nutzers (Verified by Visa/ MasterCard® SecureCode™Karteninhaber) unterstütztverantwortlich, findet dieses zur Erhöhung der Sicherheit gegen Missbrauch für die Bezahlung mit Kreditkarte Anwendungeinschließlich des Kundenservices bei Rückfragen zum eingereichten Betrag. Sollte der Zahlungsdienstleister des Kunden das 3D Secure-Verfahren nicht unterstützen oder die Durchführung des 3D Secure-Verfahrens als nicht notwendig erachten, erfolgt die Prüfung nicht. Der Kunde hat sicher zu stellen, dass die Forderung über die Kreditkarte eingezogen werden kann. Sollte der Kunde Nutzer ungerechtfertigt ein Charge Back (Rückgabe des Betrages) veranlassen oder der Einzug die Einreichung der Forderung bei seinem Kreditkartenherausgeber aus von ihm zu vertretenden Gründen - insbesondere wegen unzureichender Deckung oder versäumte Mitteilung der Kartensperrung bei Verlust oder Diebstahl - scheitern, so ist er der Nutzer verpflichtet, für ausreichend Deckung oder für zusätzlich zu dem Betrag aus den im Vorfeld in Anspruch genommenen Tickets, die Behebung des Grundes der Zahlungsstörung zu sorgen, so dass neben dem ausstehenden Betrag jeweils gültige Rücklastschriftgebühr (derzeit 6,25 Euro) sowie die angefallenen Fremdgebühren des Zahlungsdienstleisters Kreditkarten-Acquirers zu tragen. Selbstzahlungen wie bspw. Überweisungen durch den Nutzer werden nicht akzeptiert. Der Nutzer hat den Verlust, Diebstahl oder anderen Missbrauch bezüglich seiner Kreditkarte dem Verkehrsunternehmen bzw. dem Finanz-Dienstleister unverzüglich über das Internetportal oder über die Hotline mitzuteilen. Die gekauften Tickets erscheinen dem Nutzer in der Mahnung genannten Tag eingezogen werden könnenKreditkartenabrechnung seines Kreditkartenherausgebers als Gesamtbetrag in Euro. LogPay ist berechtigt, einen weitergehenden Verzugsschaden geltend zu machenDetaillierte Informationen über die Zusammensetzung des Gesamtbetrages kann der Nutzer über das Internetportal einsehen und abrufen.
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Samples: Tarifbestimmungen
Zahlung per Kreditkarte. Die Abrechnung der gekauften Tickets über das Kreditkartenverfahren ist nur mit Visa, MasterCard und American Express möglich. Andere Kreditkartentypen werden nicht akzeptiert. Während des Bestellvorgangs werden die folgenden Kreditkartendaten des Kunden erfasst • Name und Vorname des Kreditkarteninhabers • Kreditkartentyp (Visa, MasterCard oder American Express) • Nummer der Kreditkarte • Ablaufdatum der Kreditkarte • CVC-Code der Kreditkarte und an den Server der LogPay zum Forderungseinzug übertragen. Das System der LogPay überprüft die vom Kunden angegebenen Kreditkartendaten auf Richtigkeit und gegebenenfalls vorhandene Sperrvermerke des jeweiligen Kreditkartenherausgebers. Im Falle, dass Falls der Kunde nicht der Inhaber der angegebenen Kreditkarte ist, stellt er sicher, dass die Einwilligung des Karteninhabers für die Belastung vorliegt. Der Kunde hat zudem sicher zu stellensicherzustellen, dass die angegebene Kreditkarte Kre- ditkarte nicht gesperrt ist und über ein ausreichendes Limit verfügt. Sollte Bei der Buchung von Angeboten des eTarifs (eezy-Tarife) wird bei Abschluss des jeweiligen Mobilitätsvertrags ein Betrag in Höhe von 15 Euro autorisiert. Das Angebot des Kunden wird nur dann angenommen, wenn die Autorisierung aus irgendeinem Grund fehlschlagen, erhält der Kunde eine entsprechende FehlermeldungAu- torisierung erfolgreich ist. Steht Überschreitet die Höhe der fällige Forderung vor Fahrtantritt nicht festden autorisierten Betrag, wird ein Betrag autorisiert, dessen Höhe von der gebuchten Leistung abhängt. Die Höhe beträgt bei Nutzung der eTarife in NRW („eezy“-Tarife) 15 Eurofällige Diffe- renzbetrag durch eine zweite Transaktion belastet. Sobald die Höhe der fälligen Forderung feststeht, wird die Kreditkarte mit dem Betrag der fälligen Forderung belastet und der übrige autorisierte Betrag verfällt. Das Kaufangebot des Kunden kann nur dann angenommen werdenSollte eine Autorisierung aus irgendeinem Grund fehlschlagen, wenn die Autorisierung erfolgreich ist. Überschreitet die fällige Forderung den autorisierten Betrag, wird erhält der fällige Differenzbetrag durch Kunde eine zweite Transaktion belastetentsprechende Feh- lermeldung. Der Zeitpunkt der Abbuchung vom Konto des Kunden ist durch den jeweiligen Kreditkartenvertrag des Kunden Kun- den mit seinem Zahlungsdienstleister festgelegt. Sofern der Zahlungsdienstleister des Kunden das Kundendas „3D Secure-Verfahren“ (Verified by Visa/ Visa / MasterCard® SecureCodeSecure- Code™) unterstützt, findet dieses zur Erhöhung der Sicherheit gegen Missbrauch für die Bezahlung )unterstützt,findetdieseszurErhöhungderSicherheitgegenMissbrauchfürdieBezahlung mit Kreditkarte Anwendung. Sollte der Zahlungsdienstleister des Kunden das 3D Secure-Verfahren nicht unterstützen oder die Durchführung des 3D Secure-Verfahrens als nicht notwendig erachten, erfolgt die Prüfung nicht. Der Kunde hat sicher zu stellensicherzustellen, dass die Forderung über die Kreditkarte eingezogen werden kann. Sollte der Kunde ungerechtfertigt ein Charge Back (Rückgabe des BetragesBetrags) veranlassen oder der Einzug der Forderung aus von ihm zu vertretenden Gründen scheitern, ist er verpflichtet, für ausreichend Deckung oder für die Behebung des Grundes der Zahlungsstörung zu sorgen, so dass neben dem ausstehenden Betrag die angefallenen ange- fallenen Fremdgebühren des Zahlungsdienstleisters der Zahlungsdienstleister zu dem in der Mahnung genannten Tag eingezogen werden wer- den können. LogPay ist berechtigt, einen weitergehenden Verzugsschaden geltend zu machen.
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Samples: Nutzungsbedingungen
Zahlung per Kreditkarte. 4.9.1 Die Abrechnung der gekauften Tickets oder Fahrten mit dem MSP über das Kreditkartenverfahren ist nur mit Visa, Visa und MasterCard und American Express möglich. Andere Kreditkartentypen werden nicht akzeptiert. .
4.9.2 Während des Bestellvorgangs werden die folgenden Kreditkartendaten des Kunden Nutzers erfasst • Name und Vorname des Kreditkarteninhabers • Kreditkartentyp (Visa, MasterCard Visa oder American ExpressMasterCard) • Nummer der Kreditkarte • Ablaufdatum der Kreditkarte • CVC-Code der Kreditkarte • und an den Server der LogPay LOGPAY zum Forderungseinzug übertragen. .
4.9.3 Das System der LogPay LOGPAY überprüft die vom Kunden Nutzer angegebenen Kreditkartendaten auf Richtigkeit und gegebenenfalls vorhandene Sperrvermerke des jeweiligen Kreditkartenherausgebers. Im Falle, dass der Kunde Nutzer nicht der Inhaber der angegebenen Kreditkarte ist, stellt er sicherversichert der Nutzer mit Eingabe der Daten, dass die Einwilligung des Karteninhabers für die Belastung vorliegtvorliegen zu haben. Der Kunde Nutzer hat zudem sicher zu stellen, dass die angegebene Kreditkarte nicht gesperrt ist und über ein ausreichendes Limit verfügt. Sollte die Autorisierung aus irgendeinem Grund fehlschlagen, erhält der Kunde Nutzer eine entsprechende Fehlermeldung. .
4.9.4 Steht die Höhe der Forderung vor Fahrtantritt nicht fest, wird ein Betrag autorisiert, dessen Höhe von der gebuchten Leistung abhängt. Die Höhe beträgt bei Nutzung der eTarife in NRW („eezy“-Tarife) 15 Bikesharing sowie bei E-Scootersharing jeweils 40 Euro und bei Carsharing 100 Euro. Sobald die Höhe der fälligen Forderung feststeht, wird die Kreditkarte mit dem Betrag der fälligen Forderung belastet und der übrige autorisierte Betrag verfällt. Das Kaufangebot des Kunden Nutzers kann nur dann angenommen werden, wenn die Autorisierung erfolgreich ist. Überschreitet die fällige Forderung den autorisierten Betrag, wird der fällige Differenzbetrag durch eine zweite Transaktion belastet. .
4.9.5 Der Zeitpunkt der Abbuchung vom Konto des Kunden Nutzers ist durch den jeweiligen Kreditkartenvertrag des Kunden Nutzers mit seinem Zahlungsdienstleister festgelegt. .
4.9.6 Sofern der Zahlungsdienstleister des Kunden Nutzers das „3D Secure-Verfahren“ (Verified by Visa/ Visa / MasterCard® SecureCode™) unterstützt, findet dieses zur Erhöhung der Sicherheit gegen Missbrauch für die Bezahlung mit Kreditkarte Anwendung. Sollte der Zahlungsdienstleister des Kunden Nutzers das 3D Secure-Verfahren nicht unterstützen oder die Durchführung des 3D Secure-Verfahrens als nicht notwendig erachten, erfolgt die Prüfung nicht. .
4.9.7 Der Kunde Nutzer hat sicher zu stellen, dass die Forderung über die Kreditkarte eingezogen werden kann. Sollte der Kunde Nutzer ungerechtfertigt ein Charge Back (Rückgabe des Betrages) veranlassen oder der Einzug der Forderung aus von ihm zu vertretenden Gründen scheitern, ist er verpflichtet, für ausreichend Deckung oder für die Behebung des Grundes der Zahlungsstörung zu sorgen, so dass neben dem ausstehenden Betrag die angefallenen Fremdgebühren des Zahlungsdienstleisters zu dem in der Mahnung genannten Tag eingezogen werden können. LogPay LOGPAY ist berechtigt, einen weitergehenden Verzugsschaden geltend zu machen.
4.9.8 Ein Anspruch des Kunden zur Teilnahme am Kreditkartenverfahren besteht nicht. LOGPAY ist für alle Kreditkartentransaktionen des Kunden (Karteninhaber) im Zusammenhang mit den Verkaufsdiensten der movemix_app unter xxxxxxxxxxxx@xxxxxx.xx der erste Ansprechpartner.
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Samples: Nutzungsbedingungen
Zahlung per Kreditkarte. 7.1. Die Abrechnung der gekauften Tickets durch den Kunden erworbenen OnlineTickets über das Kreditkartenverfahren ist nur mit Visa, MasterCard und American Express möglich. Andere Kreditkartentypen werden derzeit nicht akzeptiert. Während des Bestellvorgangs werden die folgenden Kreditkartendaten des Kunden erfasst • und an den Server der Adyen zur Abrechnung übertragen: ● Name und Vorname des Kreditkarteninhabers • ● Kreditkartentyp (Visa, MasterCard oder American ExpressMasterCard) • ● Nummer der Kreditkarte • ● Ablaufdatum der Kreditkarte • ● CVC-Code der Kreditkarte und an den Server der LogPay zum Forderungseinzug übertragenKreditkarte
7.2. Das System der LogPay von Adyen überprüft die vom Kunden angegebenen Kreditkartendaten auf Richtigkeit und gegebenenfalls vorhandene Sperrvermerke des jeweiligen Kreditkartenherausgebers. Im Falle, dass der Kunde nicht der Inhaber der angegebenen Kreditkarte ist, stellt er sicher, dass die Einwilligung des Karteninhabers für die Belastung vorliegt. Der Kunde hat zudem sicher zu stellen, dass die angegebene Kreditkarte nicht gesperrt ist und über ein ausreichendes Limit verfügt. Sollte die Autorisierung aus irgendeinem Grund fehlschlagen, erhält der Kunde eine entsprechende Fehlermeldung. Steht die Höhe der Forderung vor Fahrtantritt nicht fest, wird ein Betrag autorisiert, dessen Höhe von der gebuchten Leistung abhängt. Die Höhe beträgt bei Nutzung der eTarife in NRW („eezy“-Tarife) 15 Euro. Sobald die Höhe der fälligen Forderung feststeht, wird die Kreditkarte mit dem Betrag der fälligen Forderung belastet und der übrige autorisierte Betrag verfällt. Das Kaufangebot des Kunden kann nur dann angenommen werden, wenn die Autorisierung erfolgreich ist. Überschreitet die fällige Forderung den autorisierten Betrag, wird der fällige Differenzbetrag durch eine zweite Transaktion belastet.
7.3. Der Zeitpunkt der Abbuchung vom Konto des Kunden ist durch den jeweiligen Kreditkartenvertrag des Kunden mit seinem Zahlungsdienstleister festgelegt. Sofern der Zahlungsdienstleister des Kunden das „3D Secure-Verfahren“ (Verified by Visa/ MasterCard® SecureCode™) unterstützt, findet dieses zur Erhöhung der Sicherheit gegen Missbrauch für die Bezahlung mit Kreditkarte Anwendung. Sollte der Zahlungsdienstleister des Kunden das 3D Secure-Verfahren nicht unterstützen oder die Durchführung des 3D Secure-Verfahrens als nicht notwendig erachten, erfolgt die Prüfung nicht.
7.4. Der Kunde hat sicher zu stellen, dass die Forderung durch Adyen über die Kreditkarte eingezogen werden kann. Sollte der Kunde ungerechtfertigt ein Charge Back (Rückgabe des Betrages) veranlassen oder der Einzug der Forderung aus von ihm Ihm zu vertretenden Gründen scheitern, ist er verpflichtet, für ausreichend Deckung oder für die Behebung des Grundes der Zahlungsstörung zu sorgen, so dass neben dem ausstehenden Betrag die angefallenen Fremdgebühren des Zahlungsdienstleisters zu dem in der Mahnung genannten Tag eingezogen werden können. LogPay Adyen ist berechtigt, einen weitergehenden Verzugsschaden geltend zu machen.
7.5. Die eingereichten Forderungen, welche aus dem Erwerb von OnlineTickets resultieren, erscheinen dem Kunden in der Kreditkartenabrechnung seines Zahlungsdienstleisters als Gesamtbetrag in Euro. Detaillierte Informationen über die Zusammensetzung des Gesamtbetrages kann der registrierte Kunde unter „Menü: Vergangene Reisen > Zahlungen“ einsehen und abrufen.
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Zahlung per Kreditkarte. 6.3.1 Die Abrechnung der gekauften Tickets über das Kreditkartenverfahren die Kreditkarten ist nur mit Visa, MasterCard und oder American Express möglich. Andere Kreditkartentypen werden derzeit nicht akzeptiert. .
6.3.2 Während des Bestellvorgangs Registrierungsvorgangs oder bei nachträglicher und zusätzlicher Angabe einer Kreditkarte werden die folgenden Kreditkartendaten des Kunden Nutzers erfasst • Name und Vorname des Kreditkarteninhabers • Kreditkartentyp (Visa, MasterCard oder American Express) • Nummer der Kreditkarte • Ablaufdatum der Kreditkarte Kreditkarte • CVC-Code der Kreditkarte und an den Server der LogPay zum Forderungseinzug des Finanzunternehmens zur Abrechnung übertragen. Die Zahlungsweise Kreditkarte steht nur voll geschäftsfähigen Personen über 18 Jahren zur Verfügung.
6.3.3 Im Rahmen der erstmaligen Angabe der Kreditkartendaten werden diese geprüft. Dabei werden die vom Nutzer angegebenen Daten an seinen Zahlungsdienstleister übermittelt und ein Betrag in Höhe von 1 Euro angefragt und autorisiert. Die Autorisierung verfällt automatisch in der Regel innerhalb von zwei Wochen. Eine Verbuchung oder ein Einzug des angefragten Betrages erfolgt nicht.
6.3.4 Das System der LogPay des Finanzunternehmens überprüft die vom Kunden Nutzer angegebenen Kreditkartendaten auf Richtigkeit und gegebenenfalls vorhandene Sperrvermerke des jeweiligen Kreditkartenherausgebers. Im Falle, dass der Kunde Nutzer nicht der Inhaber der angegebenen Kreditkarte ist, stellt er sicher, dass die Einwilligung das Einverständnis des Karteninhabers für die Belastung vorliegt. Der Kunde Nutzer hat zudem sicher zu stellen, dass die angegebene Kreditkarte nicht gesperrt ist und über ein ausreichendes Limit verfügt. Sollte die Autorisierung aus irgendeinem Grund fehlschlagen, erhält der Kunde Nutzer eine entsprechende Fehlermeldung. Steht die Höhe der Forderung vor Fahrtantritt nicht fest, wird ein Betrag autorisiert, dessen Höhe von der gebuchten Leistung abhängt. Die Höhe beträgt bei Nutzung der eTarife in NRW („eezy“-Tarife) 15 Euro. Sobald die Höhe der fälligen Forderung feststeht, wird die Kreditkarte mit dem Betrag der fälligen Forderung belastet und der übrige autorisierte Betrag verfällt. Das Kaufangebot des Kunden kann nur dann angenommen werden, wenn die Autorisierung erfolgreich ist. Überschreitet die fällige Forderung den autorisierten Betrag, wird der fällige Differenzbetrag durch eine zweite Transaktion belastet. .
6.3.5 Der Zeitpunkt der Abbuchung vom von dem Konto des Kunden Nutzers ist durch den jeweiligen Kreditkartenvertrag des Kunden Nutzers mit seinem Zahlungsdienstleister kreditkartenausgebenden Institut festgelegt. .
6.3.6 Sofern der Zahlungsdienstleister des Kunden Nutzers das „3D Secure-Verfahren“ (Verified by Visa/ Visa / MasterCard® SecureCode™) unterstützt, findet dieses zur Erhöhung der Sicherheit gegen Missbrauch für die bei der Bezahlung mit Kreditkarte Anwendung. Sollte der Zahlungsdienstleister des Kunden Nutzers das 3D Secure-Secure- Verfahren nicht unterstützen oder die Durchführung unterstützen, wird dieser Punkt übersprungen.
6.3.7 Das Finanzunternehmen ist für alle Kreditkartentransaktionen des 3D SecureNutzers (Karteninhaber) in Bezug zum HandyTicket-Verfahrens als nicht notwendig erachtenService, erfolgt die Prüfung nicht. Der Kunde hat sicher zu stellen, dass die Forderung über die Kreditkarte eingezogen werden kann. einschließlich des Kundenservices bei Rückfragen zum eingereichten Betrag verantwortlich.
6.3.8 Sollte der Kunde Nutzer ungerechtfertigt ein Charge Back (Rückgabe des Betrages) veranlassen oder der Einzug der Forderung aus von ihm zu vertretenden Gründen scheitern, ist er der Nutzer verpflichtet, für ausreichend Deckung oder für die Behebung zusätzlich zu dem Kaufpreis des Grundes der Zahlungsstörung zu sorgen, so dass neben dem ausstehenden Betrag gekauften Tickets die angefallenen Fremdgebühren des Zahlungsdienstleisters Kreditkarten- Acquirers zu dem in der Mahnung genannten Tag eingezogen werden könnentragen. LogPay Das Finanzunternehmen ist berechtigt, einen weitergehenden Verzugsschaden geltend zu machen.
6.3.9 Die eingereichten Forderungen, welche aus dem Kauf von Tickets resultieren, erscheinen dem Nutzer in der Kreditkartenabrechnung seines Zahlungsdienstleisters als Gesamtbetrag in Euro.
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Zahlung per Kreditkarte. Die Abrechnung der gekauften Tickets getätigten Buchungen über das Kreditkartenverfahren ist nur mit Visa, MasterCard und American Express möglich. Andere Kreditkartentypen werden nicht akzeptiertakzep- tiert. Während des Bestellvorgangs werden die folgenden Kreditkartendaten des Kunden erfasst • - Name und Vorname des Kreditkarteninhabers • - Kreditkartentyp (VisaVisa oder MasterCard, MasterCard oder American Express) • - Nummer der Kreditkarte • - Ablaufdatum der Kreditkarte • - CVC-Code der Kreditkarte und an den Server der LogPay LOGPAY zum Forderungseinzug übertragen. Das System der LogPay LOGPAY überprüft die vom Kunden Nutzer angegebenen Kreditkartendaten auf Richtigkeit und gegebenenfalls vorhandene Sperrvermerke des jeweiligen KreditkartenherausgebersKreditkarten- herausgebers. Im Falle, dass der Kunde Nutzer nicht der Inhaber der angegebenen Kreditkarte ist, stellt er sicher, dass die Einwilligung des Karteninhabers für die Belastung vorliegt. Der Kunde Nut- zer hat zudem sicher zu stellensicherzustellen, dass die angegebene Kreditkarte nicht gesperrt ist und über ein ausreichendes Limit verfügt. Sollte die Autorisierung aus irgendeinem Grund fehlschlagenfehlschla- gen, erhält der Kunde eine entsprechende Fehlermeldung. Steht die Höhe der Forderung vor Fahrtantritt nicht fest, wird ein Betrag autorisiert, dessen Höhe von der gebuchten Leistung abhängt. Die Höhe beträgt bei Nutzung der eTarife in NRW („eezy“-Tarife) 15 TIER Mobility: 5 Euro, Next- bike by TIER: 5 Euro, OnDemand-Angebote Lahnstar, Colibri, XxXXx, XXXX: 10 Euro. Sobald die Höhe der fälligen Forderung feststeht, wird die Kreditkarte mit dem Betrag der fälligen Forderung belastet und der übrige autorisierte Betrag verfällt. Das Kaufangebot des Kunden Nutzers kann nur dann angenommen werden, wenn die Autorisierung erfolgreich ist. Überschreitet die fällige Forderung den autorisierten Betrag, wird der fällige Differenzbetrag durch eine zweite Transaktion belastet. Der Zeitpunkt der Abbuchung vom Konto des Kunden Nutzers ist durch den jeweiligen Kreditkartenvertrag Kreditkarten- vertrag des Kunden Nutzers mit seinem Zahlungsdienstleister festgelegt. Sofern der Zahlungsdienstleister des Kunden Nutzers das „3D Secure-Verfahren“ (Verified by Visa/ MasterCard® SecureCode™) unterstützt, findet dieses zur Erhöhung der Sicherheit gegen Missbrauch für die Bezahlung mit Kreditkarte Anwendung. Sollte der Zahlungsdienstleister des Kunden Nutzers das 3D Secure-Verfahren nicht unterstützen oder die Durchführung des 3D Secure-Verfahrens als nicht notwendig erachten, erfolgt die Prüfung nicht. <.. image(Ein Bild, das Text, Screenshot, Schrift, Design enthält. Automatisch generierte Beschreibung) removed ..> Der Kunde Nutzer hat sicher zu stellen, dass die Forderung über die Kreditkarte eingezogen werden kann. Sollte der Kunde Nutzer ungerechtfertigt ein Charge Back (Rückgabe des Betrages) veranlassen veranlas- sen oder der Einzug der Forderung aus von ihm zu vertretenden Gründen scheitern, ist er verpflichtet, für ausreichend Deckung oder für die Behebung des Grundes der Zahlungsstörung Zahlungsstö- rung zu sorgen, so dass neben dem ausstehenden Betrag die angefallenen Fremdgebühren des Zahlungsdienstleisters zu dem in der Mahnung genannten Tag eingezogen werden könnenkön- nen. LogPay LOGPAY ist berechtigt, einen weitergehenden Verzugsschaden geltend zu machen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zahlung per Kreditkarte. Die Abrechnung der gekauften Tickets über das Kreditkartenverfahren ist nur mit Visa, Visa und MasterCard und American Express möglich. Andere Kreditkartentypen Kreditkar- tentypen werden nicht akzeptiert. Während des Bestellvorgangs werden die folgenden Kreditkartendaten des Kunden erfasst • Name und Vorname des Kreditkarteninhabers • Kreditkartentyp (Visa, Visa oder MasterCard oder American Express[…]) • Nummer der Kreditkarte • Ablaufdatum der Kreditkarte • CVC-Code der Kreditkarte und an den Server der LogPay LOGPAY zum Forderungseinzug übertragen. Das System der LogPay LOGPAY überprüft die vom Kunden angegebenen Kreditkartendaten auf Richtigkeit und gegebenenfalls vorhandene Sperrvermerke des jeweiligen Kreditkartenherausgebers. Im Falle, dass der Kunde nicht der Inhaber der angegebenen Kreditkarte ist, stellt er sicher, dass die Einwilligung des Karteninhabers für die Belastung vorliegt. Der Kunde hat zudem zu-dem sicher zu stellen, dass die angegebene Kreditkarte nicht gesperrt ist und über ein ausreichendes Limit verfügt. Sollte die Autorisierung aus irgendeinem irgend- einem Grund fehlschlagen, erhält der Kunde eine entsprechende Fehlermeldung. Steht die Höhe der Forderung vor Fahrtantritt nicht fest, wird ein Betrag autorisiert, dessen Höhe von der gebuchten Leistung abhängt. Die Höhe beträgt bei Nutzung der eTarife in NRW („eezy“-Tarife) 15 Euroxxxx.xxx und TIER 10 €. Sobald die Höhe der fälligen Forderung feststeht, wird die Kreditkarte mit dem Betrag der fälligen Forderung belastet und der übrige autorisierte Betrag verfällt. Das Kaufangebot des Kunden kann nur dann angenommen werden, wenn die Autorisierung erfolgreich ist. Überschreitet die fällige Forderung den autorisierten Betrag, wird der fällige Differenzbetrag Differenz- betrag durch eine zweite Transaktion belastet. Der Zeitpunkt der Abbuchung vom Konto des Kunden ist durch den jeweiligen Kreditkartenvertrag Kredit- kartenvertrag des Kunden mit seinem Zahlungsdienstleister festgelegt. Sofern der Zahlungsdienstleister des Kunden das „3D Secure-Secure- Verfahren“ (Verified by Visa/ Visa / MasterCard® SecureCode™) unterstützt, findet dieses zur Erhöhung der Sicherheit gegen Missbrauch für die Bezahlung mit Kreditkarte Anwendung. Sollte der Zahlungsdienstleister des Kunden das 3D Secure-Verfahren nicht unterstützen oder die Durchführung des 3D Secure-Verfahrens als nicht notwendig erachten, erfolgt die Prüfung nicht. Der Kunde hat sicher zu stellen, dass die Forderung über die Kreditkarte eingezogen werden kann. Sollte der Kunde ungerechtfertigt ungerecht- fertigt ein Charge Back (Rückgabe des Betrages) veranlassen oder der Einzug der Forderung aus von ihm zu vertretenden Gründen scheitern, ist er verpflichtet, für ausreichend Deckung oder für die Behebung des Grundes der Zahlungsstörung zu sorgen, so dass neben dem ausstehenden Betrag die angefallenen Fremdgebühren des Zahlungsdienstleisters zu dem in der Mahnung genannten Tag eingezogen werden können. LogPay LOGPAY ist berechtigt, einen weitergehenden Verzugsschaden geltend zu machen.
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Samples: Nutzungsbedingungen
Zahlung per Kreditkarte. 8.3.1 Die Abrechnung der gekauften Tickets über das Kreditkartenverfahren ist nur mit Visa, MasterCard und oder American Express möglich. Andere Kreditkartentypen werden derzeit nicht akzeptiert. .
8.3.2 Während des Bestellvorgangs werden die folgenden Kreditkartendaten des Kunden erfasst • Name und Vorname des Kreditkarteninhabers • Kreditkartentyp (Visa, MasterCard oder American Express) • Nummer der Kreditkarte • Ablaufdatum der Kreditkarte • CVC-Code der Kreditkarte und an den Server der LogPay zum Forderungseinzug zur Abrechnung übertragen.
8.3.3 Im Rahmen der erstmaligen Angabe der Kreditkartendaten werden diese geprüft. Da- bei werden die vom Kunden angegebenen Daten an das kreditkartenausgebende Institut übermittelt und ein Betrag in Höhe von 1 Euro angefragt und autorisiert. Die Autorisierung verfällt automatisch in der Regel innerhalb von zwei Wochen. Eine Verbuchung oder ein Ein- zug des angefragten Betrages erfolgt nicht.
8.3.4 Das System der LogPay überprüft die vom Kunden angegebenen Kreditkartendaten auf Richtigkeit und gegebenenfalls vorhandene Sperrvermerke des jeweiligen KreditkartenherausgebersKreditkarten- herausgebers. Zu diesem Zweck werden die personenbezogenen Daten des Kunden an die in der Datenschutzerklärung aufgezählten Unternehmen weitergegeben. Im Falle, dass der Kunde nicht der Inhaber der angegebenen Kreditkarte ist, stellt er sicher, dass die Einwilligung das Einver- ständnis des Karteninhabers für die Belastung vorliegt. Der Kunde hat zudem sicher zu stellenstel- len, dass die angegebene Kreditkarte nicht gesperrt ist und über ein ausreichendes Limit verfügt. Sollte die Autorisierung aus irgendeinem Grund fehlschlagen, erhält der Kunde eine entsprechende Fehlermeldung. Steht die Höhe der Forderung vor Fahrtantritt nicht fest, wird ein Betrag autorisiert, dessen Höhe von der gebuchten Leistung abhängt. Die Höhe beträgt bei Nutzung der eTarife in NRW („eezy“-Tarife) 15 Euro. Sobald die Höhe der fälligen Forderung feststeht, wird die Kreditkarte mit dem Betrag der fälligen Forderung belastet und der übrige autorisierte Betrag verfällt. Das Kaufangebot des Kunden kann nur dann angenommen werden, wenn die Autorisierung erfolgreich ist. Überschreitet die fällige Forderung den autorisierten Betrag, wird der fällige Differenzbetrag durch eine zweite Transaktion belastet. .
8.3.5 Der Zeitpunkt der Abbuchung vom Konto des Kunden ist durch den jeweiligen Kreditkartenvertrag Kredit- kartenvertrag des Kunden mit seinem Zahlungsdienstleister kreditkartenausgebenden Institut festgelegt. Sofern der Zahlungsdienstleister des Kunden das „3D Secure-Verfahren“ (Verified by Visa/ MasterCard® SecureCode™) unterstützt, findet dieses zur Erhöhung der Sicherheit gegen Missbrauch für die Bezahlung mit Kreditkarte Anwendung. Sollte der Zahlungsdienstleister des Kunden das 3D Secure-Verfahren nicht unterstützen oder die Durchführung des 3D Secure-Verfahrens als nicht notwendig erachten, erfolgt die Prüfung nicht. Der Kunde hat sicher zu stellen, dass die Forderung über die Kreditkarte eingezogen werden kann. .
8.3.6 Sollte der Kunde ungerechtfertigt ein Charge Back (Rückgabe des Betrages) veranlassen veranlas- sen oder der Einzug der Forderung aus von ihm zu vertretenden Gründen scheitern, ist er der Kunde verpflichtet, für ausreichend Deckung oder für die Behebung des Grundes der Zahlungsstörung zu sorgen, so dass neben dem ausstehenden Betrag die angefallenen Fremdgebühren des Zahlungsdienstleisters zusätzlich zu dem in der Mahnung genannten Tag eingezogen werden können. Kaufpreis des gekauften Tickets, angefallenen Fremd- gebühren des Kreditkarten-Acquirers zu tragen; LogPay ist berechtigt, einen weitergehenden Verzugsschaden geltend zu machen.
8.3.7 Die eingereichten Forderungen, welche aus dem Kauf von Tickets resultieren, erschei- nen dem Kunden in der Kreditkartenabrechnung seines Kreditkartenherausgebers als Ge- samtbetrag in Euro. Detaillierte Informationen über die Zusammensetzung des Gesamtbe- trages kann der registrierte Kunde über das HandyTicket-System einsehen und abrufen.
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Zahlung per Kreditkarte. Die Abrechnung der gekauften Tickets getätigten Buchungen über das Kreditkartenverfahren ist nur mit Visa, MasterCard und American Express möglich. Andere Kreditkartentypen werden nicht akzeptiert. Während des Bestellvorgangs werden die folgenden Kreditkartendaten des Kunden erfasst • - Name und Vorname des Kreditkarteninhabers • - Kreditkartentyp (VisaVisa oder MasterCard, MasterCard oder American Express) • - Nummer der Kreditkarte • - Ablaufdatum der Kreditkarte • - CVC-Code der Kreditkarte und an den Server der LogPay LOGPAY zum Forderungseinzug übertragen. Das System der LogPay LOGPAY überprüft die vom Kunden Nutzer angegebenen Kreditkartendaten auf Richtigkeit und gegebenenfalls vorhandene Sperrvermerke des jeweiligen Kreditkartenherausgebers. Im Falle, dass der Kunde Nutzer nicht der Inhaber der angegebenen Kreditkarte ist, stellt er sicher, dass die Einwilligung des Karteninhabers für die Belastung vorliegt. Der Kunde Nutzer hat zudem sicher zu stellensicherzustellen, dass die angegebene Kreditkarte nicht gesperrt ist und über ein ausreichendes Limit verfügt. Sollte die Autorisierung aus irgendeinem Grund fehlschlagen, erhält der Kunde eine entsprechende Fehlermeldung. Steht die Höhe der Forderung vor Fahrtantritt nicht fest, wird ein Betrag autorisiert, dessen Höhe von der gebuchten Leistung abhängt. Die Höhe beträgt bei Nutzung der eTarife in NRW („eezy“-Tarife) 15 TIER Mobility: 5 Euro, Nextbike by TIER: 5 Euro, OnDemand-Angebote Lahnstar, Colibri, XxXXx, XXXX: 10 Euro. Sobald die Höhe der fälligen Forderung feststeht, wird die Kreditkarte mit dem Betrag der fälligen Forderung belastet und der übrige autorisierte Betrag verfällt. Das Kaufangebot des Kunden Nutzers kann nur dann angenommen werden, wenn die Autorisierung erfolgreich ist. Überschreitet die fällige Forderung den autorisierten Betrag, wird der fällige Differenzbetrag durch eine zweite Transaktion belastet. Der Zeitpunkt der Abbuchung vom Konto des Kunden Nutzers ist durch den jeweiligen Kreditkartenvertrag des Kunden Nutzers mit seinem Zahlungsdienstleister festgelegt. Sofern der Zahlungsdienstleister des Kunden Nutzers das „3D Secure-Verfahren“ (Verified by Visa/ MasterCard® SecureCode™) unterstützt, findet dieses zur Erhöhung der Sicherheit gegen Missbrauch für die Bezahlung mit Kreditkarte Anwendung. Sollte der Zahlungsdienstleister des Kunden Nutzers das 3D Secure-Verfahren nicht unterstützen oder die Durchführung des 3D Secure-Verfahrens als nicht notwendig erachten, erfolgt die Prüfung nicht. Der Kunde Nutzer hat sicher zu stellen, dass die Forderung über die Kreditkarte eingezogen werden kann. Sollte der Kunde Nutzer ungerechtfertigt ein Charge Back (Rückgabe des Betrages) veranlassen oder der Einzug der Forderung aus von ihm zu vertretenden Gründen scheitern, ist er verpflichtet, für ausreichend Deckung oder für die Behebung des Grundes der Zahlungsstörung zu sorgen, so dass neben dem ausstehenden Betrag die angefallenen Fremdgebühren des Zahlungsdienstleisters zu dem in der Mahnung genannten Tag eingezogen werden können. LogPay LOGPAY ist berechtigt, einen weitergehenden Verzugsschaden geltend zu machen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zahlung per Kreditkarte. 11.8.1 Die Abrechnung der gekauften Tickets über das Kreditkartenverfahren die Kreditkarten ist nur mit Visa, MasterCard und oder American Express möglich. Andere Kreditkartentypen werden derzeit nicht akzeptiert. .
11.8.2 Während des Bestellvorgangs werden die folgenden Kreditkartendaten des Kunden Nutzers erfasst • - Name und Vorname des Kreditkarteninhabers • - Kreditkartentyp (Visa, MasterCard oder American Express) • - Nummer der Kreditkarte • - Ablaufdatum der Kreditkarte • - CVC-Code der Kreditkarte und an den Server des Finanzunternehmens zur Abrechnung übertragen.
11.8.3 Im Rahmen der LogPay zum Forderungseinzug übertragenerstmaligen Angaben der Kreditkartendaten werden diese geprüft. Dabei werden die vom Nutzer angegebenen Daten an das kreditkartenausgebende Institut übermittelt und ein Betrag in Höhe von 1,00 EUR angefragt und autorisiert. Die Autorisierung verfällt automatisch in der Regel innerhalb von zwei Wochen. Eine Verbuchung oder ein Einzug des angefragten Betrages erfolgt nicht.
11.8.4 Das System der LogPay des Finanzunternehmens überprüft die vom Kunden Nutzer angegebenen Kreditkartendaten auf Richtigkeit und gegebenenfalls vorhandene Sperrvermerke des jeweiligen KreditkartenherausgebersKreditkarten-herausgebers. Zu diesem Zweck werden die personenbezogenen Daten des Nutzers an die in der Datenschutzerklärung aufgezählten Unternehmen weitergegeben. Im Falle, dass der Kunde Nutzer nicht der Inhaber der angegebenen Kreditkarte ist, stellt er sicher, dass die Einwilligung das Einverständnis des Karteninhabers für die Belastung vorliegt. Der Kunde Nutzer hat zudem sicher zu stellen, dass die angegebene Kreditkarte nicht gesperrt ist und über ein ausreichendes Limit verfügt. Sollte die Autorisierung aus irgendeinem Grund fehlschlagen, erhält der Kunde Nutzer eine entsprechende Fehlermeldung. Steht die Höhe der Forderung vor Fahrtantritt nicht fest, wird ein Betrag autorisiert, dessen Höhe von der gebuchten Leistung abhängt. Die Höhe beträgt bei Nutzung der eTarife in NRW („eezy“-Tarife) 15 Euro. Sobald die Höhe der fälligen Forderung feststeht, wird die Kreditkarte mit dem Betrag der fälligen Forderung belastet und der übrige autorisierte Betrag verfällt. Das Kaufangebot des Kunden kann nur dann angenommen werden, wenn die Autorisierung erfolgreich ist. Überschreitet die fällige Forderung den autorisierten Betrag, wird der fällige Differenzbetrag durch eine zweite Transaktion belastet. .
11.8.5 Der Zeitpunkt der Abbuchung vom von dem Konto des Kunden Nutzers ist durch den jeweiligen Kreditkartenvertrag des Kunden Nutzers mit seinem Zahlungsdienstleister kreditkartenausgebenden Institut festgelegt. Sofern der Zahlungsdienstleister .
11.8.6 Das Finanzunternehmen ist für alle Kreditkartentransaktionen des Kunden das „3D SecureNutzers (Karteninhaber) in Bezug zum HandyTicket-Verfahren“ (Verified by Visa/ MasterCard® SecureCode™) unterstütztService, findet dieses zur Erhöhung der Sicherheit gegen Missbrauch für die Bezahlung mit Kreditkarte Anwendung. einschließlich des Kundenservices bei Rückfragen zum eingereichten Betrag verantwortlich.
11.8.7 Sollte der Zahlungsdienstleister des Kunden das 3D Secure-Verfahren nicht unterstützen oder die Durchführung des 3D Secure-Verfahrens als nicht notwendig erachten, erfolgt die Prüfung nicht. Der Kunde hat sicher zu stellen, dass die Forderung über die Kreditkarte eingezogen werden kann. Sollte der Kunde Nutzer ungerechtfertigt ein Charge Back (Rückgabe des Betrages) veranlassen oder der Einzug der Forderung aus von ihm zu vertretenden Gründen scheitern, ist er der Nutzer verpflichtet, für ausreichend Deckung oder für die Behebung zusätzlich zu dem Kaufpreis des Grundes der Zahlungsstörung zu sorgen, so dass neben dem ausstehenden Betrag gekauften Tickets die angefallenen Fremdgebühren des Zahlungsdienstleisters Kreditkarten-Acquirers zu tragen; dem in Nutzer wird der Mahnung genannten Tag eingezogen werden könnenNachweis gestattet, dass die Kosten durch die Rückbuchung überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger seien. LogPay Das Finanzunternehmen ist berechtigt, einen weitergehenden Verzugsschaden geltend zu machen.
11.8.8 Die eingereichten Forderungen, welche aus dem Kauf von Tickets resultieren, erscheinen dem Nutzer in der Kreditkartenabrechnung seines Kreditkartenherausgebers als Gesamtbetrag in Euro. Detaillierte Informationen über die Zusammensetzung des Gesamtbetrages kann der registrierte Nutzer über das HandyTicket-System einsehen und abrufen.
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Samples: Beförderungsbedingungen
Zahlung per Kreditkarte. 6.5.1 Die Abrechnung der gekauften Tickets über das Kreditkartenverfahren ist nur mit Visa, MasterCard und oder American Express möglich. Andere Kreditkartentypen werden nicht akzeptiert. .
6.5.2 Während des Bestellvorgangs werden die folgenden Kreditkartendaten des Kunden der die App nutzenden Person erfasst • Name und Vorname des Kreditkarteninhabers • Kreditkartentyp (Visa, MasterCard oder American Express) Express • Nummer der Kreditkarte • Ablaufdatum der Kreditkarte • CVC-Code der Kreditkarte und an den Server der LogPay zum Forderungseinzug übertragen. .
6.5.3 Das System der LogPay überprüft die vom Kunden von der App nutzenden Personen angegebenen Kreditkartendaten auf Richtigkeit und gegebenenfalls vorhandene Sperrvermerke des jeweiligen Kreditkartenherausgebers. Im Falle, dass der Kunde die die App nutzende Person nicht der Inhaber der angegebenen Kreditkarte ist, stellt er sie sicher, dass die Einwilligung des Karteninhabers für die Belastung vorliegt. Der Kunde Die die App nutzende Person hat zudem sicher zu stellen, dass die angegebene Kreditkarte nicht gesperrt ist und über ein ausreichendes Limit verfügt. Sollte die Autorisierung aus irgendeinem Grund fehlschlagen, erhält der Kunde die die App nutzende Person eine entsprechende Fehlermeldung. Steht die Höhe der Forderung vor Fahrtantritt nicht fest, wird ein Betrag autorisiert, dessen Höhe von der gebuchten Leistung abhängt. Die Höhe beträgt bei Nutzung der eTarife in NRW („eezy“-Tarife) 15 Euro. Sobald die Höhe der fälligen Forderung feststeht, wird die Kreditkarte mit dem Betrag der fälligen Forderung belastet und der übrige autorisierte Betrag verfällt. Das Kaufangebot des Kunden kann nur dann angenommen werden, wenn die Autorisierung erfolgreich ist. Überschreitet die fällige Forderung den autorisierten Betrag, wird der fällige Differenzbetrag durch eine zweite Transaktion belastet. .
6.5.4 Der Zeitpunkt der Abbuchung vom Konto des Kunden ist durch den jeweiligen Kreditkartenvertrag des Kunden der der App nutzenden Person mit seinem ihrem Zahlungsdienstleister festgelegt. .
6.5.5 Sofern der Zahlungsdienstleister des Kunden das „3D Secure-Verfahren“ (Verified by Visa/ Visa / MasterCard® SecureCode™) unterstützt, findet dieses zur Erhöhung der Sicherheit gegen Missbrauch für die Bezahlung mit Kreditkarte Anwendung. Sollte der Zahlungsdienstleister des Kunden das 3D Secure-Verfahren nicht unterstützen oder die Durchführung des 3D Secure-Verfahrens als nicht notwendig erachten, erfolgt die Prüfung nicht. Der Kunde .
6.5.6 Die die App nutzende Person hat sicher zu stellen, dass die Forderung über die Kreditkarte eingezogen werden kann. Sollte der Kunde die die App nutzende Person ungerechtfertigt ein Charge Back (Rückgabe des Betrages) veranlassen oder der Einzug der Forderung aus von ihm ihr zu vertretenden Gründen scheitern, ist er sie verpflichtet, für ausreichend Deckung oder für die Behebung des Grundes der Zahlungsstörung zu sorgen, so dass neben dem ausstehenden Betrag die angefallenen Fremdgebühren des Zahlungsdienstleisters zu dem in der Mahnung genannten Tag eingezogen werden können. LogPay ist berechtigt, einen weitergehenden Verzugsschaden geltend zu machen.
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Samples: Beförderungsbedingungen
Zahlung per Kreditkarte. Die Abrechnung der gekauften Tickets bestellten Fahrtberechtigungen über das Kreditkartenverfahren ist nur mit VisaVisaCard, MasterCard und American Express möglich. Andere Kreditkartentypen werden derzeit nicht akzeptiert. Während des Bestellvorgangs Registrierungsvorgangs werden die folgenden Kreditkartendaten des Kunden erfasst • und elektronisch zu LogPay übertragen. Name und Vorname des Kreditkarteninhabers • Kreditkartentyp (VisaVisaCard, MasterCard oder MasterCard, American Express) • Nummer der Kreditkarte • Ablaufdatum der Kreditkarte • CVC-Code der Kreditkarte und an den Server der LogPay zum Forderungseinzug übertragen. Das System der LogPay überprüft die vom Kunden angegebenen Kreditkartendaten auf Richtigkeit und gegebenenfalls vorhandene Sperrvermerke des jeweiligen Kreditkartenherausgebers. Im Falle, dass der Kunde nicht der Inhaber der angegebenen Kreditkarte ist, stellt er der Kunde sicher, dass die Einwilligung des Karteninhabers für die Belastung vorliegt. Der Kunde hat zudem sicher zu stellen, dass die angegebene Kreditkarte nicht gesperrt ist und über ein ausreichendes Limit verfügt. Sollte die Autorisierung aus irgendeinem Grund fehlschlagen, erhält der Kunde eine entsprechende Fehlermeldung. Steht die Höhe der Forderung vor Fahrtantritt nicht fest, wird ein Betrag autorisiert, dessen Höhe von der gebuchten Leistung abhängt. Die Höhe beträgt bei Nutzung der eTarife in NRW („eezy“-Tarife) 15 Euro. Sobald die Höhe der fälligen Forderung feststeht, wird die Kreditkarte mit dem Betrag der fälligen Forderung belastet und der übrige autorisierte Betrag verfällt. Das Kaufangebot des Kunden kann nur dann angenommen werden, wenn die Autorisierung erfolgreich ist. Überschreitet die fällige Forderung den autorisierten Betrag, wird der fällige Differenzbetrag durch eine zweite Transaktion belastet. Der Zeitpunkt der Abbuchung vom Konto des Kunden ist durch den jeweiligen Kreditkartenvertrag des Kunden mit seinem Zahlungsdienstleister festgelegt. Sofern der Zahlungsdienstleister des Kunden das „3D Secure-Verfahren“ “; (Verified by Visa/ Visa / MasterCard® SecureCode™) unterstützt, findet dieses zur Erhöhung der Sicherheit gegen Missbrauch für die Bezahlung mit Kreditkarte Anwendung. Sollte der Zahlungsdienstleister des Kunden das 3D Secure-Verfahren nicht unterstützen unterstützen, oder die Durchführung des 3D Secure-Verfahrens als nicht notwendig erachten, erfolgt die Prüfung nicht. Der Kunde hat sicher zu stellen, dass die Forderung über die Kreditkarte eingezogen werden kann. Sollte der Kunde ungerechtfertigt ein Charge Back (Rückgabe des Betrages) veranlassen oder der Einzug der Forderung aus von ihm zu vertretenden Gründen scheitern, ist er verpflichtet, für ausreichend Deckung oder für die Behebung des Grundes der Zahlungsstörung zu sorgen, so dass neben dem ausstehenden Betrag die angefallenen Fremdgebühren des Zahlungsdienstleisters zu dem in der Mahnung genannten Tag eingezogen werden können. LogPay ist berechtigt, einen weitergehenden Verzugsschaden geltend zu machen. Die eingereichten Forderungen, welche aus dem Kauf von Tickets resultieren, erscheinen dem Kunden in der Kreditkartenabrechnung seines Zahlungsdienstleisters als Gesamtbetrag. Detaillierte Informationen über die Zusammensetzung des Gesamtbetrages kann der registrierte Kunde über das Onlineportal oder die App einsehen und abrufen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zahlung per Kreditkarte. 6.3.1 Die Abrechnung der gekauften Tickets über das Kreditkartenverfahren die Kreditkarten ist nur mit Visa, MasterCard und oder American Express möglich. Andere Kreditkartentypen werden derzeit nicht akzeptiert. .
6.3.2 Während des Bestellvorgangs Registrierungsvorgangs oder bei nachträglicher und zusätzlicher Angabe einer Kreditkarte werden die folgenden Kreditkartendaten des Kunden Nutzers erfasst • Name und Vorname des Kreditkarteninhabers • Kreditkartentyp (Visa, MasterCard oder American Express) • Nummer der Kreditkarte • Ablaufdatum der Kreditkarte • CVC-Code CVC‐Code der Kreditkarte und an den Server der LogPay zum Forderungseinzug des Finanzunternehmens zur Abrechnung übertragen. Die Zahlungsweise Kreditkarte steht nur voll geschäftsfähigen Personen über 18 Jahren zur Verfügung.
6.3.3 Im Rahmen der erstmaligen Angabe der Kreditkartendaten werden diese geprüft. Dabei werden die vom Nutzer angegebenen Daten an seinen Zahlungsdienstleister übermittelt und ein Betrag in Höhe von 1 Euro angefragt und autorisiert. Die Autorisierung verfällt automatisch in der Regel innerhalb von zwei Wochen. Eine Verbuchung oder ein Einzug des angefragten Betrages erfolgt nicht.
6.3.4 Das System der LogPay des Finanzunternehmens überprüft die vom Kunden Nutzer angegebenen Kreditkartendaten auf Richtigkeit und gegebenenfalls vorhandene Sperrvermerke des jeweiligen Kreditkartenherausgebers. Im Falle, dass der Kunde Nutzer nicht der Inhaber der angegebenen Kreditkarte ist, stellt er sicher, dass die Einwilligung das Einverständnis des Karteninhabers für die Belastung vorliegt. Der Kunde Nutzer hat zudem sicher zu stellen, dass die angegebene Kreditkarte nicht gesperrt ist und über ein ausreichendes Limit verfügt. Sollte die Autorisierung aus irgendeinem Grund fehlschlagen, erhält der Kunde Nutzer eine entsprechende Fehlermeldung. Steht die Höhe der Forderung vor Fahrtantritt nicht fest, wird ein Betrag autorisiert, dessen Höhe von der gebuchten Leistung abhängt. Die Höhe beträgt bei Nutzung der eTarife in NRW („eezy“-Tarife) 15 Euro. Sobald die Höhe der fälligen Forderung feststeht, wird die Kreditkarte mit dem Betrag der fälligen Forderung belastet und der übrige autorisierte Betrag verfällt. Das Kaufangebot des Kunden kann nur dann angenommen werden, wenn die Autorisierung erfolgreich ist. Überschreitet die fällige Forderung den autorisierten Betrag, wird der fällige Differenzbetrag durch eine zweite Transaktion belastet. .
6.3.5 Der Zeitpunkt der Abbuchung vom von dem Konto des Kunden Nutzers ist durch den jeweiligen Kreditkartenvertrag des Kunden Nutzers mit seinem Zahlungsdienstleister kreditkartenausgebenden Institut festgelegt. .
6.3.6 Sofern der Zahlungsdienstleister des Kunden Nutzers das „3D Secure-VerfahrenSecure‐Verfahren“ (Verified by Visa/ Visa / MasterCard® SecureCode™) unterstützt, findet dieses zur Erhöhung der Sicherheit gegen Missbrauch für die bei der Bezahlung mit Kreditkarte Anwendung. Sollte der Zahlungsdienstleister des Kunden Nutzers das 3D Secure-Secure‐ Verfahren nicht unterstützen oder die Durchführung unterstützen, wird dieser Punkt übersprungen.
6.3.7 Das Finanzunternehmen ist für alle Kreditkartentransaktionen des 3D Secure-Verfahrens als nicht notwendig erachtenNutzers (Karteninhaber) in Bezug zum HandyTicket‐Service, erfolgt die Prüfung nicht. Der Kunde hat sicher zu stellen, dass die Forderung über die Kreditkarte eingezogen werden kann. einschließlich des Kundenservices bei Rückfragen zum eingereichten Betrag verantwortlich.
6.3.8 Sollte der Kunde Nutzer ungerechtfertigt ein Charge Back (Rückgabe des Betrages) veranlassen oder der Einzug der Forderung aus von ihm zu vertretenden Gründen scheitern, ist er der Nutzer verpflichtet, für ausreichend Deckung oder für die Behebung zusätzlich zu dem Kaufpreis des Grundes der Zahlungsstörung zu sorgen, so dass neben dem ausstehenden Betrag gekauften Tickets die angefallenen Fremdgebühren des Zahlungsdienstleisters Kreditkarten‐ Acquirers zu dem in der Mahnung genannten Tag eingezogen werden könnentragen. LogPay Das Finanzunternehmen ist berechtigt, einen weitergehenden Verzugsschaden geltend zu machen.
6.3.9 Die eingereichten Forderungen, welche aus dem Kauf von Tickets resultieren, erscheinen dem Nutzer in der Kreditkartenabrechnung seines Zahlungsdienstleisters als Gesamtbetrag in Euro.
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Zahlung per Kreditkarte. 8.1. Die Abrechnung der gekauften Tickets über das Kreditkartenverfahren ist nur mit Visa, MasterCard und oder American Express möglich. Andere Kreditkartentypen werden nicht akzeptiert.
8.2. Während des Bestellvorgangs werden die folgenden Kreditkartendaten des Kunden erfasst erfasst: • Name und Vorname des Kreditkarteninhabers • Kreditkartentyp (Visa, MasterCard oder American Express) Express • Nummer der Kreditkarte • Ablaufdatum der Kreditkarte • CVC-Code der Kreditkarte und an den Server der LogPay zum Forderungseinzug übertragen.
8.3. Das System der LogPay überprüft die vom Kunden angegebenen Kreditkartendaten auf Richtigkeit und gegebenenfalls vorhandene Sperrvermerke des jeweiligen Kreditkartenherausgebers. Im Falle, dass der Kunde nicht der Inhaber der angegebenen Kreditkarte ist, stellt er sicher, dass die Einwilligung des Karteninhabers für die Belastung vorliegt. Der Kunde hat zudem sicher zu stellen, dass die angegebene Kreditkarte nicht gesperrt ist und über ein ausreichendes Limit verfügt. Sollte die Autorisierung aus irgendeinem Grund fehlschlagen, erhält der Kunde eine entsprechende Fehlermeldung. Steht die Höhe der Forderung vor Fahrtantritt nicht fest, wird ein Betrag autorisiert, dessen Höhe von der gebuchten Leistung abhängt. Die Höhe beträgt bei Nutzung der eTarife in NRW („eezy“-Tarife) 15 Euro. Sobald die Höhe der fälligen Forderung feststeht, wird die Kreditkarte mit dem Betrag der fälligen Forderung belastet und der übrige autorisierte Betrag verfällt. Das Kaufangebot des Kunden kann nur dann angenommen werden, wenn die Autorisierung erfolgreich ist. Überschreitet die fällige Forderung den autorisierten Betrag, wird der fällige Differenzbetrag durch eine zweite Transaktion belastet.
8.4. Der Zeitpunkt der Abbuchung vom Konto des Kunden ist durch den jeweiligen Kreditkartenvertrag des Kunden mit seinem ihrem Zahlungsdienstleister festgelegt.
8.5. Sofern der Zahlungsdienstleister des Kunden das „3D Secure-Verfahren“ (Verified by Visa/ Visa / MasterCard® SecureCode™) unterstützt, findet dieses zur Erhöhung der Sicherheit gegen Missbrauch für die Bezahlung mit Kreditkarte Anwendung. Sollte der Zahlungsdienstleister des Kunden das 3D Secure-Verfahren nicht unterstützen oder die Durchführung des 3D Secure-Verfahrens als nicht notwendig erachten, erfolgt die Prüfung nicht.
8.6. Der Kunde hat sicher zu stellen, dass die Forderung über die Kreditkarte eingezogen werden kann. Sollte der Kunde ungerechtfertigt ein Charge Back (Rückgabe des Betrages) veranlassen oder der Einzug der Forderung aus von ihm ihr zu vertretenden Gründen scheitern, ist er sie verpflichtet, für ausreichend Deckung oder für die Behebung des Grundes der Zahlungsstörung zu sorgen, so dass neben dem ausstehenden Betrag die angefallenen Fremdgebühren des Zahlungsdienstleisters zu dem in der Mahnung genannten Tag eingezogen werden können. LogPay ist berechtigt, einen weitergehenden Verzugsschaden geltend zu machen.
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