Zahlung per SEPA-Lastschrift Musterklauseln

Zahlung per SEPA-Lastschrift. Bei Auswahl der Zahlungsart SEPA-Lastschrift erfolgt die Zahlungsabwicklung über den Zahlungs- dienstleister Mollie (Mollie B.V., Xxxxxxxxxxxxx 000, 0000 XX Xxxxxxxxx, Xxxxxxxxxxx). Nach Erteilung eines entsprechenden SEPA-Mandats, zieht Xxxxxx für den Anbieter den Rechnungs- betrag vom angegebenen Konto des Kunden ein. Der Einzug der Lastschrift erfolgt innerhalb von 7 Tagen nach Vertragsschluss.Bei wiederkehrenden Lastschriften erfolgt der Einzug der Lastschrift jeweils einen Monat vor Beginn der neuen Zahlungs- periode am Fünfzehnten des entsprechenden Monats. Die Frist für die Übermittlung der Vorabankündigung (Pre-Notification) wird auf 5 Tage vor dem Fäl- ligkeitsdatum verkürzt. Der Kunde ist verpflichtet, für die ausreichende Deckung des Xxxxxx zum Fälligkeitsdatum zu sorgen. Im Falle einer Rücklastschrift aufgrund des Verschuldens des Kunden hat dieser die anfallende Bankgebühr zu tragen. Auf dem Kontoauszug wird als Information angezeigt: „Stichting Mollie Payments”. Weitere Informationen zu Mollie sind in den Nutzungsbedingungen von Mollie unter xxxxx://xxx. xxxxxx.xxx/xx/xxxx-xxxxxxxxx zu finden.
Zahlung per SEPA-Lastschrift. Hat der Käufer dem Verkäufer ein SEPA-Mandat erteilt, wird dem Käufer auf der Rechnung die Vorabankündigung (Pre-Notification) über das Datum des Einzugs und die Höhe des Betrages mitgeteilt. Der Verkäufer zieht den Rechnungsbetrag frühestens 20 Tage nach Rechnungsdatum vom Konto des Käufers ein. Der Käufer sichert zu, für die Deckung des Xxxxxx zu sorgen. Er haftet für alle Kosten, die aufgrund von Nichteinlösung oder Rückbuchung der Lastschrift entstehen, soweit diese von ihm zu vertreten sind. Der Verkäufer kann ohne Angaben von Gründen für einzelne Käufer und Verträge Vorkasse verlangen. Kosten für Auslandszahlungen und Zahlungen durch Akkreditiv gehen zu Lasten des Käufers. Kommt der Käufer in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen von 5 % über dem aktuell gültigen Basiszins zu fordern. Gegen Nachweis eines höheren Schadens sind wir berechtigt, diesen zu fordern. Der Käufer ist zum Nachweis, dass kein oder ein geringerer Schaden infolge des Zahlungsverzuges eingetreten ist, berechtigt. Als Tag der Zahlung gilt bei allen Zahlungsmitteln der Tag, an dem der Verkäufer über den Geldbetrag ohne Vorbehalt frei verfügen kann.
Zahlung per SEPA-Lastschrift. 11.7.1 Bei Wahl dieser Zahlungsweise SEPA-Lastschrift sind personenbezogene Daten (Vorname, Name, Anschrift in Deutschland, Geburtsdatum und E-Mail-Adresse) und die Bankverbindung für die eindeutige Zuordnung der Zahlung für ein erworbenes Ticket erforderlich. Bei Auswahl dieser Zahlungsweiseermächtigt der Nutzer mit Zustimmung zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen das Finanzunternehmen, Zahlungen von seinem angegebenen Konto in der Europäischen Union mittels SEPA-Lastschrift einzuziehen. Zugleich weist er sein Kreditinstitut an, die von dem Finanzunternehmen auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Der Nutzer wird darauf hingewiesen, dass er innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen kann. Es gelten dabei die mit seinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Im Falle, dass der Nutzer nicht der Kontoinhaber des angegebenen Kontos ist, stellt er sicher, dass die Einwilligung des Kontoinhabers für den SEPA-Lastschrifteinzug vorliegt.
Zahlung per SEPA-Lastschrift. Bei Xxxx des SEPA-Lastschriftverfahrens sind personenbezogene Daten des Kunden (Vorname, Name, Adresse in Deutschland, Geburtsdatum und E-Mail-Adresse) und eine Kontoverbindung für die eindeutige Zuordnung einer Zahlung für eine erworbene Fahrtberechtigung erforderlich. Bei Auswahl dieser Zahlart ermächtigt der Kunde mit Zustimmung zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen LogPay, Zahlungen von seinem angegebenen Konto innerhalb der Europäischen Union mittels SEPA- Lastschrift einzuziehen. Zugleich weist er seinen Zahlungsdienstleister an, die von LogPay auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass er innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen kann. Es gelten dabei die mit seinem Zahlungsdienstleister vereinbarten Bedingungen. Im Falle, dass der Kunde nicht der Kontoinhaber des angegebenen Xxxxxx ist, stellt er sicher, dass die Einwilligung des Kontoinhabers für den SEPA-Lastschrifteinzug vorliegt. Der Kunde verpflichtet sich, alle für die Teilnahme an SEPA-Lastschrift erforderlichen Kontodaten (insbesondere Kontoinhaber und International Bank Account Number (IBAN, Internationale Bankkontonummer)) mitzuteilen und im hierfür vorgesehenen Formular im Onlineportal oder der App einzutragen. Der Kunde hat sicher zu stellen, dass das angegebene Konto über ausreichende Deckung verfügt, so dass die SEPA-Lastschrift eingezogen werden kann. Sollte eine SEPA-Lastschrift unberechtigt vom Zahler zurückgegeben werden oder der Einzug der Forderung bei dessen Zahlungsdienstleister aus von ihm zu vertretenden Gründen – insbesondere wegen unzureichender Deckung, falscher oder ungültiger Kontodaten oder Widerspruch – scheitern, ist er verpflichtet, für ausreichend Deckung oder für die Behebung des Grundes der Zahlungsstörung zu sorgen, so dass neben dem ausstehenden Betrag die angefallenen Fremdgebühren des Zahlungsdienstleisters zu dem in der Mahnung genannten Tag eingezogen werden können. LogPay ist berechtigt, einen weitergehenden Verzugsschaden geltend zu machen. Der Kunde verzichtet auf die Einholung eines schriftlichen SEPA-Lastschriftmandates. Der Verzicht wird vom Kunden gegenüber dem Zahlungsdienstleister des Kunden, dem Zahlungsdienstleister des Gläubigers und dem Gläubiger erklärt. Mit der Weitergabe der Verzichtserklärung an die vorgenannten Parteien ist der Kunde einverstanden. Bei Wegfall oder Unwirksamkeit des Verzichts ist der Kunde verpflichtet,...

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.