Zahlung von Geldbeträgen. (1) Um Geldzahlungen in Euro zu leisten, ist das Clearing-Mitglied verpflichtet, die kontoführende Bank seines RTGS-Xxxxxx oder SIC-Xxxxxx (wie jeweils in Ziffer2.1.2 Abs. (4) (b) (aa) und (bb) definiert) anzuweisen, die von der Eurex Clearing AG eingehenden Lastschriften zu Lasten dieses Geldkontos des Clearing- Mitglieds (wie jeweils in Ziffer 2.1.2 Abs. (4) (b) definiert) einzulösen.
(2) Um Geldzahlungen in Schweizer Franken zu leisten, ist das Clearing-Mitglied verpflichtet, die Schweizerische Nationalbank („SNB“) anzuweisen, die von der Eurex Clearing AG eingehenden Lastschriften zu Lasten seines SNB-Xxxxxx (wie in Ziffer 2.1.2 Abs. (4) (b) (bb) definiert) dieses Geldkontos des Clearing-Mitglieds einzulösen.
(3) Um Geldzahlungen in anderen Währungen als Euro und Schweizer Franken zu leisten, ist das Clearing-Mitglied verpflichtet, seine kontoführende Bank für die betreffende Währung anzuweisen, die von der Eurex Clearing AG eingegangenen Lastschriften zu Lasten dieses Xxxxxx einzulösen.
(4) Um Geldzahlungen in Bezug auf die Margin in anderen von der Eurex Clearing AG akzeptierten Währungen außer Euro und Schweizer Franken zu leisten, hat das Clearing-Mitglied die jeweiligen Geldbeträge bis zu dem von der Eurex Clearing AG in Bezug auf die jeweilige Währung angegebenen Tag auf das dem Clearing- Mitglied von der Eurex Clearing AG jeweils mitgeteilte Konto zu überweisen. Das Clearing-Mitglied kann seine kontoführende Bank für die betreffende Währung anweisen, die von der Eurex Clearing AG eingegangenen Lastschriften zu Lasten dieses Xxxxxx einzulösen.
(5) Um Geldzahlungen in Bezug auf Eurex-Entgelte (wie in Ziffer 5.1 definiert) zu leisten, kann das Clearing-Mitglied abweichend von Ziffer 1.4.1 Abs. (1) und (2) auch seine Bank für die betreffende Währung anweisen, die von der Eurex Clearing AG eingegangenen Lastschriften zu Lasten dieses Xxxxxx einzulösen. […]
Zahlung von Geldbeträgen. (1) Um Geldzahlungen in Euro zu leisten, ist das CLEARING-MITGLIED verpflichtet, die kontoführende Bank seines RTGS-XXXXXX oder SIC-XXXXXX anzuweisen, die von der Eurex Clearing AG eingehenden Lastschriften zu Lasten dieses GELDKONTOS DES CLEARING-MITGLIEDS (wie jeweils in Ziffer 2.1.2 Absatz (4)(b) definiert) einzulösen. […]