Zahlungen des Bestellers Musterklauseln

Zahlungen des Bestellers. Sämtliche Rechnungen der Lieferantin sind rein netto innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Bei Lieferwert über CHF 10'000 gilt Folgendes: 30% sofort bei Eingang der Bestellung bei der Lieferantin 60% sofort bei Bereitstellung/Versand oder Beginn der Montage 10% 30 Tage nach erfolgter Lieferung/Leistung Die Zahlungsfristen sind auch einzuhalten, wenn die Abholung bzw. Entgegennahme oder die Abnahme der Ware durch den Besteller aus Gründen verzögert werden, welche die Lieferantin nicht zu vertreten hat. Ist der Besteller mit früheren Zahlungen im Rückstand oder muss die Lieferantin aufgrund sonstiger Umstände ernstlich befürchten, dass die Zahlungen des Bestellers nicht vollständig oder rechtzeitig beglichen werden, ist die Lieferantin befugt, die Lieferung von bestellten Produkten von Vorauszahlungen oder von der Einräumung von Sicherheiten abhängig zu machen. Bei verspäteten Zahlungen des Bestellers wird eine Mahngebühr erhoben und es ist ein Verzugszins von 6% p.a. geschuldet.
Zahlungen des Bestellers. Sofern nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart wird, sind sämtliche Rechnungen der BSH rein netto innert 30 Tagen seit Eingang der Ware beim Besteller bzw. ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Die Zahlungsfristen sind auch einzuhalten, wenn die Ablieferung an den Besteller oder die Abnahme der Ware durch den Besteller aus Gründen verzögert werden, die BSH nicht zu vertreten hat. Ist der Besteller mit früheren Zahlungen im Rückstand oder muss BSH aufgrund sonstiger Umstände ernstlich befürchten, dass die Zahlungen des Bestellers nicht vollständig oder rechtzeitig beglichen werden, ist BSH befugt, die Lieferung von bestellten Produkten von Vorauszahlungen oder von der Einräumung von Sicherheiten abhängig zu machen. Bei verspäteten Zahlungen des Bestellers wird eine Mahngebühr von max. CHF 50.00 erhoben, und es ist ein Verzugszins von 6% p.a. geschuldet.

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  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.