Common use of Zahlungsansprüche Clause in Contracts

Zahlungsansprüche. Den Vertragsparteien ist bekannt, dass die Bundesrepublik Deutschland die VO (EG) Nr. 1307/2013 des Rates vom 17.12.2013 durch das Gesetz zur Durchführung der Direktzahlun- gen an Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe im Rahmen von Stützungsregelungen der ge- meinsamen Agrarpolitik in nationales Recht umgesetzt hat. Auf den Flächen liegen zum Zeitpunkt der Übergabe keine Zahlungsansprüche. Die Ver- pächterin stellt dem Pächter / der Pächterin frei, Zahlungsansprüche für die Flächen zu er- werben und zu aktivieren. Unabhängig von der Inanspruchnahme von Zahlungsansprüchen ist der Pächter / die Päch- terin dazu verpflichtet, die Pachtflächen im jährlichen Sammelantrag aufzuführen. § 5 Allgemeine Nutzungsauflagen Die Auflagen zur Nutzung der Flächen haben eine grundlegende Bedeutung für die Erreichung der Entwicklungsziele.

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