Common use of Zahlungsbestimmungen / Verzug / Zahlungsverweigerung / Aufrechnung Clause in Contracts

Zahlungsbestimmungen / Verzug / Zahlungsverweigerung / Aufrechnung. 5.1. Sämtliche Rechnungsbeträge sind zwei Wochen nach Zugang der Rechnung, Abschläge und Vorauszahlungen zu dem vom Lieferanten nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) im Abschlagsplan bzw. mit Verlangen der Vorauszahlung festgeleg- ten Zeitpunkt fällig und im Wege des Lastschriftverfahrens, mittels Dauerauftrag oder Überweisung (auch durch Barüberweisung) zu zahlen. Der Kunde informiert den Lieferanten vorab in Textform, sofern Dritte für ihn leisten. Der Lieferant ist be- rechtigt, Zahlungen Dritter abzulehnen.

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Samples: stadtwerke-wsf.de

Zahlungsbestimmungen / Verzug / Zahlungsverweigerung / Aufrechnung. 5.14.1. Sämtliche Rechnungsbeträge sind zwei Wochen nach Zugang der RechnungRech- nung, Abschläge und Vorauszahlungen zu dem vom Lieferanten nach billigem Ermessen (§ §315 BGB) im Abschlagsplan bzw. mit Verlangen der Vorauszahlung festgeleg- ten festgelegten Zeitpunkt fällig und im Wege des LastschriftverfahrensLast- schriftverfahrens, mittels Dauerauftrag oder Überweisung (auch durch Barüberweisung) zu zahlen. Der Kunde informiert den Lieferanten vorab in Textform, sofern Dritte für ihn leisten. Der Lieferant ist be- rechtigt, Zahlungen Dritter abzulehnen.

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Samples: www.stadtwerke-zeven.de

Zahlungsbestimmungen / Verzug / Zahlungsverweigerung / Aufrechnung. 5.14.1. Sämtliche Rechnungsbeträge sind zwei Wochen nach Zugang der Rechnung, Abschläge und Vorauszahlungen Vorauszah- lungen zu dem vom Lieferanten nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) im Abschlagsplan bzw. mit Verlangen der Vorauszahlung festgeleg- ten festgelegten Zeitpunkt fällig und ohne Abzug im Wege des Lastschriftverfahrens, mittels Dauerauftrag oder Überweisung (auch durch Barüberweisung) zu zahlen. Der Kunde informiert den Lieferanten vorab in Textform, sofern Dritte für ihn leisten. Der Lieferant ist be- rechtigtberechtigt, Zahlungen Dritter abzulehnen.

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Samples: Auftrag Zur Lieferung Von Werregas Gewerbe

Zahlungsbestimmungen / Verzug / Zahlungsverweigerung / Aufrechnung. 5.14.1. Sämtliche Rechnungsbeträge sind zwei Wochen nach Zugang der RechnungRech- nung, Abschläge und Vorauszahlungen zu dem vom Lieferanten nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) im Abschlagsplan bzw. mit Verlangen der Vorauszahlung festgeleg- ten festgelegten Zeitpunkt fällig und im Wege des Lastschriftverfahrens, mittels Dauerauftrag Dau- erauftrag oder Überweisung (auch durch Barüberweisung) zu zahlen. Für ge- werbliche Verbraucher gilt: Der Kunde informiert den Lieferanten vorab in TextformText- form, sofern Dritte für ihn leisten. Der Lieferant ist be- rechtigtberechtigt, Zahlungen Dritter abzulehnen.

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Samples: www.wsw-online.de