Zahlungsbestimmungen / Verzug / Zahlungsverweigerung / Aufrechnung. 9.1. Sämtliche Rechnungsbeträge sind zwei Wochen nach Zugang der Rechnung, Abschläge zu dem vom NVU festgelegten Zeitpunkt fällig und ohne Abzug im Wege des Lastschriftver- fahrens oder mittels Dauerauftrag bzw. Überweisung zu zahlen.
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Samples: www.ves-sersheim.de
Zahlungsbestimmungen / Verzug / Zahlungsverweigerung / Aufrechnung. 9.15.1. Sämtliche Rechnungsbeträge sind zwei Wochen nach Zugang der Rechnung, Abschläge zu dem vom NVU von den Stadtwerken festgelegten Zeitpunkt fällig und ohne Abzug im Wege des Lastschriftver- fahrens Lastschriftverfahrens, Barzahlung oder mittels Dauerauftrag bzw. Überweisung zu zahlen.
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Zahlungsbestimmungen / Verzug / Zahlungsverweigerung / Aufrechnung. 9.17.1. Sämtliche Rechnungsbeträge sind zwei Wochen nach Zugang der Rechnung, Abschläge zu dem vom NVU Lieferanten festgelegten Zeitpunkt fällig und ohne Abzug im Wege des Lastschriftver- fahrens Last- schriftverfahrens oder mittels Dauerauftrag bzw. Überweisung zu zahlen.
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Samples: www.stadtwerkenergie.de
Zahlungsbestimmungen / Verzug / Zahlungsverweigerung / Aufrechnung. 9.1. 7.1 Sämtliche Rechnungsbeträge sind zwei Wochen nach Zugang der Rechnung, Abschläge zu dem vom NVU festgelegten Zeitpunkt Rechnung fällig und ohne Abzug im Wege des Lastschriftver- fahrens oder mittels Dauerauftrag bzw. Überweisung Lastschriftverfahrens zu zahlen.
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