Common use of Zahlungsverzug, Kündigung Clause in Contracts

Zahlungsverzug, Kündigung. Befindet sich der Mieter zum Zeitpunkt des Eintritts des Schadens an der Mietsache mit der Zahlung des berechneten Mietpreises und/oder der Versicherungskosten in Verzug, besteht keine Schadensdeckung. Im Schadensfall kann die Haftungsbegrenzungsvereinbarung gemäß Ziffer 4. und 5. durch ZRD ab dem Zeitpunkt des Schadenseintritts fristlos gekündigt werden.

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Samples: www.streif-rent.de, www.zeppelin-rental.de, www.zeppelin-rental.de

Zahlungsverzug, Kündigung. Befindet sich der Mieter zum Zeitpunkt des Eintritts des Schadens an der Mietsache mit der Zahlung des berechneten Mietpreises und/oder der Versicherungskosten in Verzug, besteht keine SchadensdeckungSchadens- deckung. Im Schadensfall kann die Haftungsbegrenzungsvereinbarung gemäß Ziffer 4. und 5. durch ZRD FRG ab dem Zeitpunkt des Schadenseintritts fristlos gekündigt werden.

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Samples: www.erento.com

Zahlungsverzug, Kündigung. Befindet sich der Mieter zum Zeitpunkt des Eintritts des Schadens an der Mietsache mit der Zahlung des berechneten Mietpreises und/oder der Versicherungskosten in Verzug, besteht keine Schadensdeckung. Im Schadensfall kann die Haftungsbegrenzungsvereinbarung gemäß Ziffer 4. und 5. durch ZRD ZBM ab dem Zeitpunkt des Schadenseintritts fristlos gekündigt ge- kündigt werden.

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Samples: www.zeppelin.com

Zahlungsverzug, Kündigung. Befindet sich der Mieter zum Zeitpunkt des Eintritts des Schadens an der Mietsache mit der Zahlung des berechneten Mietpreises und/oder der Versicherungskosten in Verzug, besteht keine Schadensdeckung. Im Schadensfall kann die Haftungsbegrenzungsvereinbarung gemäß Ziffer 4. und 5. durch ZRD PRALL-TEC ab dem Zeitpunkt des Schadenseintritts fristlos gekündigt werden.

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Samples: www.prall-tec.de

Zahlungsverzug, Kündigung. Befindet sich der Mieter zum Zeitpunkt des Eintritts des Schadens an der Mietsache mit der Zahlung des berechneten Mietpreises und/oder der Versicherungskosten in Verzug, besteht keine Schadensdeckung. Im Schadensfall kann die Haftungsbegrenzungsvereinbarung gemäß Ziffer 4. und 5. durch ZRD P&S ab dem Zeitpunkt des Schadenseintritts fristlos gekündigt werden.

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Samples: www.philipp-sohn.de