Vergütung, Preise. 7.1. Die Vergütung für den Ladedienst und die Nutzung der Dienste bestimmt sich nach dem jeweils vereinbarten Tarif und kann sich grundsätzlich wie folgt zusammensetzen:
7.1.1. Ladekosten Inland
a) nutzungsunabhängige monatliche Grundgebühr (abhängig vom Tarif kann die Grundgebühr bereits Entgelte für einzelne Ladevorgänge beinhalten (Flatratetarife)), und
b) Festpreise für die einzelnen Ladevorgänge an den Ladestationen der Ladedienstpartner, oder
c) variable Entgelte für die einzelnen Ladevorgänge an den Ladestationen der Ladedienst-Partner, insoweit wird kein Festpreis für das Laden von Strom vereinbart, sondern der Kunde bezieht von DCS Strom zu tagesaktuellen variierenden Preisen.
Vergütung, Preise. (zu § 2 VOB/B)
Vergütung, Preise. 1.1 Die Vergütung des AN bestimmt sich nach den Festlegungen des Vertrages. Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind für die jeweiligen Leistungen Pauschalen geschuldet.
1.2 Alle Preise und Preisangaben sind Nettopreise und verstehen sich - soweit nicht gesondert erwähnt - zzgl. der jeweils geltenden Umsatzsteuer (derzeit 19 %) und Abgaben und ohne sonstige, eventuell anfallende öffentlichrechtliche Nebenkosten.
1.3 Die Tragung von Kosten Dritter (Gebühren für Kom- munikation, Einsätze von Feuerwehr und Polizei sowie von Rettungsdiensten) regeln die Parteien vertraglich. Soweit der AN in Bezug auf solche Kosten in die Vorlage geht, werden diese mit der jeweils folgenden Servicerechnung weiterberech- net.
1.4 Hat der AG Aufschalteinrichtungen bereits in Betrieb genommen und werden von diesen Mel- dungen abgesetzt und vom AN bearbeitet, bevor der Vertrag rechtsverbindlich zustande gekommen ist, so bemisst sich die Vergütung des AN nach den von diesem angebotenen Preisen. 9004 | 2020 02 | xxx.xxxxx.xx
1.5 Solange kein unterschriebener Maßnahmenplan vorliegt oder die in einem solchen Plan bestimmten Personen nicht erreichbar sind, beauftragt die Wachzentrale die Polizei oder einen Wachdienst mit der Alarmverfolgung. Entstehende Kosten der Polizei bzw. des Wachdienstes werden dem AG zzgl. einer angemessenen Bearbeitungsgebühr in Rechnung gestellt.
Vergütung, Preise. 7.1. Die vom AG zu bezahlenden Vergütungen und Konditionen ergeben sich aus dem geltenden Vertrag oder Angebot.
7.2. Alle Gebühren und Steuern (insbesondere Umsatzsteuer) werden aufgrund der jeweils gültigen Gesetzeslage berechnet. Falls die Abgabenbehörden darüber hinaus nachträglich Steuern oder Abgaben vorschreiben, gehen diese zu Lasten des AG.
7.3. Reisezeiten von Mitarbeitern des AN gelten als Arbeitszeit. Reisezeiten werden in Höhe des vereinbarten Stundensatzes vergütet. Die genannten Sätze ändern sich entsprechend der Preisgleitklausel in Punkt 6.9. Zusätzlich werden die Reisekosten und allfällige Übernachtungskosten vom AG nach tatsächlichem Aufwand erstattet. Die Erstattung der Reise- und Nebenkosten erfolgt gegen Vorlage der Belege (Kopien).
7.4. Der AN ist jederzeit berechtigt, die Leistungserbringung von der Leistung von Anzahlungen oder der Beibringung von sonstigen Sicherheiten durch den AG in angemessener Höhe abhängig zu machen.
7.5. Soweit nicht vertraglich anders vereinbart, werden einmalige Vergütungen nach der Leistungserbringung, laufende Vergütungen im Voraus verrechnet. Die vom AN gelegten Rechnungen inklusive Umsatzsteuer sind spätestens 14 Tage ab Fakturenerhalt ohne jeden Abzug und spesenfrei zahlbar. Für Teilrechnungen gelten die für den Gesamtauftrag festgelegten Zahlungsbedingungen analog. Eine Zahlung gilt an dem Tag als erfolgt, an dem der AN über sie verfügen kann.
7.6. Der AG ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger Gesamtlieferung, Garantie- oder Gewährleistungsansprüche oder Bemängelungen zurückzuhalten.
Vergütung, Preise. 5.1 Die Berechnung der Preise erfolgt in Euro. Die genannten Preise enthalten, falls nicht explizit angegeben, noch keine Umsatzsteuer, diese tritt zu den jeweiligen Nettopreisen hinzu. Ein Versand von Pro- grammträgern, Dokumentationen und Leistungsbeschreibungen erfolgt auf Kosten und Gefahr des AG. Darüber hinaus vom AG gewünschte Schulungen und Erklärungen werden gesondert in Rechnung gestellt. Versicherungen erfolgen nur auf Wunsch und Kosten des AG.
5.2 Jeder Mehraufwand, der durch die Einbindung von nicht beim AN angekauften Produkten entsteht, sowie vor Ort zu installierendem Ka- bel, Steckdosen udgl. werden gesondert in Rechnung gestellt (gemäß gültiger Preisliste).
5.3 Die vom AG zu bezahlenden Vergütungen und Konditionen sind im Auftrag geregelt.
Vergütung, Preise. 4.1. Die Vergütung wird nach der Lieferung der Ware fällig. Dies gilt entsprechend bei vereinbarten Teillieferungen.
4.2. Sind Versand- und Verpackungskosten vereinbart, fallen diese Kosten bei Teillieferungen einmalig an.
4.3. Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist eine fällige Vergütung innerhalb von 30 Tagen nach Zugang einer prüffähigen Rechnung an die vereinbarte Rechnungsadresse zu zahlen.
4.4. Abschlagszahlungen werden grundsätzlich nicht gewährt.
4.5. Alle Preise verstehen sich, soweit Umsatzsteuerpflicht besteht, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Vergütung, Preise. 5.1 Vergütungen, seien sie in Gestalt von Pauschal- oder Prozentbeträgen vereinbart, sind Nettobeträge, denen die Mehrwertsteuer nach dem jeweils gesetzlich bestimmten Prozentsatz hinzugerechnet wird. Nebenkosten wie Spesen, Fahrtkosten, Unterbringung etc. sind von der Vergütung nicht erfasst und werden gesondert berechnet.
5.2 Alle Preise für Lieferungen von Konzepte Xxxxx Xxxxxxxx oder von Dritten sind ebenfalls Nettopreise, denen die Mehrwertsteuer hinzugerechnet wird.
5.3 Präsentationen und die dadurch angefallenen Kosten werden unabhängig vom Zustandekommen weiterer Geschäftsbeziehungen gesondert in Rechnung gestellt. Aus den gleichen Gründen ist die Agentur berechtigt, bei Stornierung eines erteilten Auftrages die bereits angefallenen Kosten zu berechnen.
5.4 Generell ist jede bestellte Dienstleistung zu honorieren. Vorbesprechungen können – insbesondere auch, wenn sie nicht zu einem Auftrag führen – Honoraransprüche begründen. Vorschläge, Entwürfe, Fotos, Texte usw. sind ebenfalls zu honorieren – unabhängig davon, ob sie verwendet werden oder nicht.
5.5 Honorare für Konzeption, Gestaltung und Text werden nach Zeitaufwand und wirtschaftlichem Nutzen für den Auftraggeber berechnet, alle sonstigen Leistungen nach Zeit- und Materialaufwand. Fremdleistungen werden nach Kostenaufwand berechnet. Soweit vereinbart, erfolgt Pauschalvergütung.
5.6 Falls nicht anders vereinbart, gelten folgende Zahlungsbedingungen: 30% nach Auftragsvergabe 30% nach Layoutfreigabe 40& nach Onlinegang
Vergütung, Preise. 6.1 Die Vergütung für sämtliche Produkte oder Leistungen von Xxxxxxxxxx versteht sich, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, grundsätzlich als Nettopreis ab Werk von Xxxxxxxxxx in Euro zzgl. Umsatzsteuer. Soweit nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart ist, ist die Vergütung ist ohne Abzüge zu entrichten. Etwaige im Zusammenhang mit der Vergütung stehende Sonderzahlungen (z.B. Wechselkursgebühren, sonstige Gebühren oder Steuern, etc.) sowie etwaige Kosten für Verpackung und Fracht sind vom Kunden zu tragen.
6.2 Sämtliche Preise basieren auf Euro. Wird in Angeboten durch das Aufführen eines tagesaktuellen Wechselkurses auf eine US-Dollarabhängigkeit hingewiesen, wurde der angebotene Euro-Preis zum tagesaktuellen US-Dollar/Euro-Wechselkurs ermittelt. Verändert sich das Verhältnis des US-Dollars gegenüber dem EUR um mehr als 2 % zwischen Angebotsabgabe und Rechnungsstellung, so ist Xxxxxxxxxx berechtigt, die Rechnungssumme in EUR so anzupassen, dass sie dem tagesaktuellen Dollar/Euro- Wechselkurs zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung entspricht.
6.3 Die Vergütung für Individuelle MEMA Produkte beruht insbesondere auch darauf, dass die vom Kunden gemachten Angaben im Hinblick auf das Design und die sonstigen Produktanforderungen zutreffend sind und die in Ziffer 3.2 enthaltenen Bestimmungen eingehalten wurde. Für den Fall, dass Xxxxxxxxxx durch Fehler des Kunden oder unzureichende oder falsche Angaben des Kunden im Hinblick auf das Design, die Konstruktion oder die sonstigen Produktanforderungen bei der Herstellung der Produkte zusätzliche Kosten entstehen, sind diese Kosten vom Kunden zu tragen. Xxxxxxxxxx stellt dem Kunden diese Kosten gesondert in Rechnung.
6.4 Die Vergütung für Montage- und Inbetriebnahmeleistungen oder sonstigen Dienstleistungen von Mayerhofer basiert auf der Annahme, dass die vom Kunden gemachten Angaben, insbesondere z.B. im Hinblick auf die Beschaffenheit des Orts der Montage oder der Beschaffenheit der Produkte oder Hardware des Kunden, zutreffend sind und die gemäß Ziffer 3.3 vorzunehmenden Mitwirkungspflichten ordnungsgemäß erfüllt werden. Sollten Xxxxxxxxxx durch nicht zutreffende Angaben oder mangelnde Erfüllung der Mitwirkungspflichten des Kunden zusätzliche Kosten entstehen, sind diese Kosten vom Kunden zu tragen. Xxxxxxxxxx stellt dem Kunden diese Kosten gesondert in Rechnung. Dasselbe gilt sinngemäß für die Erbringung von Lackierungs- Reinigungsleistungen.
6.5 Macht der Kunde von seinem Kündigungsrecht nach § 649...
Vergütung, Preise. 7.1 Die Vergütung für die Lieferungen und Leistungen von ANTARIS SOLAR richtet sich nach dem Vertrag. Entsprechendes gilt für Zahlungsweise und Fälligkeit.
7.2 Skonti sind ausdrücklich zu vereinbaren, wenn sie nicht auf Rechnungen der ANTARIS SOLAR bereits eingeräumt werden.
7.3 Soweit im Vertrag vereinbart, ist ANTARIS SOLAR ist berechtigt, eine Vorauszahlung auf die gesamte Vergütung zu verlangen.
7.4 Im Übrigen sind alle Rechnungen von ANTARIS SOLAR innerhalb von 7 Kalendertagen nach ihrem Zugang fällig und zahlbar.
7.5 Bestehen begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Kunden und ist der Kunde trotz entsprechender Aufforderung nicht zur Vorkasse oder dazu bereit, eine geeignete Sicherheit für die ihm obliegende Leistung zu stellen, so ist ANTARIS SOLAR, soweit sie selbst noch nicht geleistet hat, zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
7.6 Zahlungen gelten erst dann als bewirkt, wenn der Betrag auf einem Konto von ANTARIS SOLAR endgültig verfügbar ist.
7.7 Es gelten die gesetzlichen Regelungen betreffend die Folgen des Zahlungsverzugs.
Vergütung, Preise. 7.1 Die Vergütung für die Nutzung der Software ergibt sich aus den Inhalten der Website unter xxxxx://xxx.xxxxx.xx. oder nach individueller Vereinbarung.
7.2 Kalaflax ist berechtigt, die vereinbarten Preise für die vertraglichen Leistungen anzupassen. Kalaflax wird diese Preisänderung dem Kunden per Textform bekannt geben.
7.3 Bei einer Preisänderung ist der Kunde berechtigt, den Vertrag unverzüglich zu kündigen.