Zahlungsvorgang aufgrund der SEPABasislastschrift. 2.4.1 Belastung des Xxxxxx des Kunden mit dem Lastschriftbetrag (1) Eingehende SEPA-Basislastschriften des Zahlungsempfängers werden am im Datensatz angegebenen Fälligkeitstag mit dem vom Zahlungsempfänger angegebenen Lastschriftbetrag dem Konto des Kunden belastet. Fällt der Fäl- ligkeitstag nicht auf einen im Preis- und Leistungsverzeichnis ausgewiesenen Geschäftstag der European Bank for Financial Services GmbH, erfolgt die Kon- tobelastung am nächsten Geschäftstag. (2) Eine Kontobelastung erfolgt nicht oder wird spätestens am zweiten Bank- arbeitstag11 nach ihrer Vornahme rückgängig gemacht (siehe Nr. 2.4.2), wenn • die ebase ein Widerruf des SEPA-Lastschriftmandats gemäß Nr. 2.2.3 zu- gegangen ist, • der Kunde über kein für die Einlösung der Lastschrift ausreichendes Gut- haben auf seinem Konto oder über keinen ausreichenden Kredit verfügt (feh- lende Kontodeckung); Teileinlösungen nimmt die ebase nicht vor, • die im Lastschriftdatensatz angegebene IBAN des Zahlungspflichtigen kei- nem Konto des Kunden bei der ebase zuzuordnen ist oder • die Lastschrift nicht von der ebase verarbeitbar ist, da im Lastschriftdaten- satz eine Gläubigeridentifikationsnummer fehlt oder für die ebase erkennbar fehlerhaft ist, • eine Mandatsreferenz fehlt, • ein Ausstellungsdatum des Mandats fehlt oder • kein Fälligkeitstag angegeben ist. (3) Darüber hinaus erfolgt eine Kontobelastung nicht oder wird spätestens am zweiten Bankarbeitstag nach ihrer Vornahme rückgängig gemacht (siehe Nr. 2.4.2 ), wenn dieser SEPA-Basislastschrift eine gesonderte Weisung des Kunden nach Nr. 2.2.4 entgegensteht.
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