Common use of Zahlungsweise und Abrechnung Clause in Contracts

Zahlungsweise und Abrechnung. Der Stromverbrauch wird in Kilowattstunden (kWh) abgerechnet. Das Abrechnungsjahr richtet sich nach dem Abrechnungszeitpunkt des jeweiligen Netzbetreibers. Eine Änderung des Ab- rechnungszeitpunktes behält sich ESB jederzeit vor. Der Kunde hat Anspruch darauf einmal jährlich unentgeltlich eine Abrechnung seines Verbrauchs in Papierform zu erhalten. Weiter- hin bietet ESB dem Kunden eine monatliche, vierteljährliche oder halbjährliche Abrechnung in Papierform sowie in elektronischer Form kostenfrei an. Soweit ein Kunde, bei dem keine Fernübermittlung der Verbrauchsdaten erfolgt, sich für eine elektronische Übermittlung der Abrechnungen entscheidet, erhält er zusätzlich alle sechs Monate eine unentgeltliche Ab- rechnungsinformation, auf Wunsch auch alle drei Monate. Kunden bei denen eine Fern- übermittlung der Daten erfolgt, erhalten monatlich eine unentgeltliche elektronische Abrech- nungsinformation. Die unterjährigen Abschlagsbeträge auf den Stromverbrauch werden als monatliche Teilbeträge jeweils zum Monatsletzten fällig. Die Zahlung kann durch Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren oder durch Überweisung erfolgen. Beim SEPA-Lastschriftver- fahren wird jede Abbuchung mind. fünf Tage vor Bankeinzug durch eine Pre-Notification (Vor- ankündigung) mitgeteilt. Bei Zahlungsverzug wird für jede Mahnung einer fälligen Rechnung ein Mahnentgelt von 3,50 Euro berechnet. Für jeden Inkassogang (Sperrgebühr) wird ein Be- trag von 84,00 Euro fällig. Für eine Wiederinbetriebnahme der Stromlieferung werden 84,00 Euro zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer berechnet.

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Samples: www.esb.de

Zahlungsweise und Abrechnung. Der Stromverbrauch Erdgasverbrauch wird in Kilowattstunden (kWh) abgerechnet. Das Abrechnungsjahr richtet sich nach dem Abrechnungszeitpunkt des jeweiligen Netzbetreibers. Eine Änderung des Ab- rechnungszeitpunktes Abrechnungszeitpunktes behält sich ESB GWBA jederzeit vor. Der Kunde hat Anspruch darauf einmal jährlich unentgeltlich eine Abrechnung seines Verbrauchs in Papierform zu erhalten. Weiter- hin Weiterhin bietet ESB GWBA dem Kunden eine monatliche, vierteljährliche oder halbjährliche halb- jährliche Abrechnung in Papierform sowie in elektronischer Form kostenfrei an. Für jede zusätzliche Abrechnung in Papierform (Zwischenrechnung) wird eine Kostenpauschale erhoben, die sich aus dem Preisblatt der GWBA ergibt. Abrechnungen in elektronischer Form erfolgen kostenfrei. Soweit ein Kunde, bei dem keine Fernübermittlung der Verbrauchsdaten erfolgt, sich für eine elektronische Übermittlung der Abrechnungen entscheidet, erhält er zusätzlich alle sechs Monate eine unentgeltliche Ab- rechnungsinformationAbrechnungsinformation, auf Wunsch auch alle drei Monate. Kunden bei denen eine Fern- übermittlung Fernübermittlung der Daten erfolgt, erhalten monatlich eine unentgeltliche elektronische Abrech- nungsinformationAbrechnungsinformation. Die unterjährigen Abschlagsbeträge auf den Stromverbrauch Erdgasverbrauch werden als monatliche Teilbeträge jeweils zum Monatsletzten fälligfäl- lig. Die Zahlung kann durch Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren oder durch Überweisung Überwei- sung erfolgen. Beim SEPA-Lastschriftver- fahren Lastschriftverfahren wird jede Abbuchung mind. fünf Tage vor Bankeinzug durch eine Pre-Notification (Vor- ankündigungVorankündigung) mitgeteilt. Bei Zahlungsverzug wird für jede Mahnung einer fälligen Rechnung ein Mahnentgelt von 3,50 Euro berechnet. Für jeden Inkassogang (Sperrgebühr) wird ein Be- trag Betrag von 84,00 Euro fällig. Für eine Wiederinbetriebnahme Wie- derinbetriebnahme der Stromlieferung Erdgaslieferung werden 84,00 Euro zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer berechnet. Sonstige Leistungen wie Zwischenrechnung, Rechnungskorrektur, Rechnungs- duplikat und Adressermittlung werden auf Anfrage separat in Rechnung gestellt.

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Samples: Sondervertrag Erdgas

Zahlungsweise und Abrechnung. Der Stromverbrauch Erdgasverbrauch wird in Kilowattstunden (kWh) abgerechnet. Das Abrechnungsjahr richtet sich nach dem Abrechnungszeitpunkt des jeweiligen Netzbetreibers. Eine Änderung des Ab- rechnungszeitpunktes Abrechnungszeitpunktes behält sich ESB jederzeit vor. Der Kunde hat Anspruch darauf einmal jährlich unentgeltlich eine Abrechnung seines Verbrauchs in Papierform zu erhalten. Weiter- hin Weiterhin bietet ESB dem Kunden eine monatliche, vierteljährliche oder halbjährliche Abrechnung in Papierform sowie in elektronischer Form kostenfrei an. Soweit So- weit ein Kunde, bei dem keine Fernübermittlung der Verbrauchsdaten erfolgt, sich für eine elektronische Übermittlung der Abrechnungen entscheidet, erhält er zusätzlich alle sechs Monate eine unentgeltliche Ab- rechnungsinformationAbrechnungsinformation, auf Wunsch auch alle drei Monate. Kunden bei denen eine Fern- übermittlung Fernübermittlung der Daten erfolgt, erhalten monatlich eine unentgeltliche un- entgeltliche elektronische Abrech- nungsinformationAbrechnungsinformation. Die unterjährigen Abschlagsbeträge auf den Stromverbrauch Erdgasverbrauch werden als monatliche Teilbeträge jeweils zum Monatsletzten fällig. Die Zahlung kann durch Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren oder durch Überweisung erfolgen. Beim SEPA-Lastschriftver- fahren Lastschriftverfahren wird jede Abbuchung mind. fünf Tage vor Bankeinzug durch eine Pre-Notification (Vor- ankündigungVorankündigung) mitgeteilt. Bei Zahlungsverzug wird für jede Mahnung einer fälligen Rechnung ein Mahnentgelt von 3,50 Euro berechnet. Für jeden Inkassogang (Sperrgebühr) wird ein Be- trag Betrag von 84,00 Euro fällig. Für eine Wiederinbetriebnahme der Stromlieferung Erdgaslieferung werden 84,00 Euro zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer berechnet.

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Samples: www.esb.de

Zahlungsweise und Abrechnung. Der Stromverbrauch Erdgasverbrauch wird in Kilowattstunden (kWh) abgerechnet. Das Abrechnungsjahr richtet sich nach dem Abrechnungszeitpunkt des jeweiligen Netzbetreibers. Eine Änderung des Ab- rechnungszeitpunktes Abrechnungszeitpunktes behält sich ESB GWBA jederzeit vor. Der Kunde hat Anspruch darauf einmal jährlich unentgeltlich eine Abrechnung seines Verbrauchs in Papierform zu erhalten. Weiter- hin Weiterhin bietet ESB GWBA dem Kunden eine monatliche, vierteljährliche oder halbjährliche halb- jährliche Abrechnung in Papierform sowie in elektronischer Form kostenfrei an. Soweit ein Kunde, bei dem keine Fernübermittlung der Verbrauchsdaten erfolgt, sich für eine elektronische elektro- nische Übermittlung der Abrechnungen entscheidet, erhält er zusätzlich alle sechs Monate eine unentgeltliche Ab- rechnungsinformationAbrechnungsinformation, auf Wunsch auch alle drei Monate. Kunden bei denen eine Fern- übermittlung Fernübermittlung der Daten erfolgt, erhalten monatlich eine unentgeltliche elektronische Abrech- nungsinformationAbrechnungsinformation. Die unterjährigen Abschlagsbeträge auf den Stromverbrauch Erd- gasverbrauch werden als monatliche Teilbeträge jeweils zum Monatsletzten fällig. Die Zahlung kann durch Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren oder durch Überweisung erfolgen. Beim SEPA-Lastschriftver- fahren Lastschriftverfahren wird jede Abbuchung mind. fünf Tage vor Bankeinzug Bank- einzug durch eine Pre-Notification (Vor- ankündigungVorankündigung) mitgeteilt. Bei Zahlungsverzug wird für jede Mahnung einer fälligen Rechnung ein Mahnentgelt von 3,50 Euro berechnet. Für jeden Inkassogang (Sperrgebühr) wird ein Be- trag Betrag von 84,00 Euro fällig. Für eine Wiederinbetriebnahme Wieder- inbetriebnahme der Stromlieferung Erdgaslieferung werden 84,00 Euro zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer berechnet.

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Samples: www.gwba.de