Common use of Zahlungsweise und Abrechnung Clause in Contracts

Zahlungsweise und Abrechnung. Der Stromverbrauch wird in Kilowattstunden (kWh) abgerechnet. Das Abrechnungsjahr richtet sich nach dem Abrechnungszeitpunkt des jeweiligen Netzbetreibers. Eine Änderung des Ab- rechnungszeitpunktes behält sich ESB jederzeit vor. Der Kunde hat Anspruch darauf einmal jährlich unentgeltlich eine Abrechnung seines Verbrauchs in Papierform zu erhalten. Weiter- hin bietet ESB dem Kunden eine monatliche, vierteljährliche oder halbjährliche Abrechnung in Papierform sowie in elektronischer Form kostenfrei an. Soweit ein Kunde, bei dem keine Fernübermittlung der Verbrauchsdaten erfolgt, sich für eine elektronische Übermittlung der Abrechnungen entscheidet, erhält er zusätzlich alle sechs Monate eine unentgeltliche Ab- rechnungsinformation, auf Wunsch auch alle drei Monate. Kunden bei denen eine Fern- übermittlung der Daten erfolgt, erhalten monatlich eine unentgeltliche elektronische Abrech- nungsinformation. Die unterjährigen Abschlagsbeträge auf den Stromverbrauch werden als monatliche Teilbeträge jeweils zum Monatsletzten fällig. Die Zahlung kann durch Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren oder durch Überweisung erfolgen. Beim SEPA-Lastschriftver- fahren wird jede Abbuchung mind. fünf Tage vor Bankeinzug durch eine Pre-Notification (Vor- ankündigung) mitgeteilt. Bei Zahlungsverzug wird für jede Mahnung einer fälligen Rechnung ein Mahnentgelt von 3,50 Euro berechnet. Für jeden Inkassogang (Sperrgebühr) wird ein Be- trag von 84,00 Euro fällig. Für eine Wiederinbetriebnahme der Stromlieferung werden 84,00 Euro zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer berechnet.

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Samples: Stromliefervertrag

Zahlungsweise und Abrechnung. Der Stromverbrauch Erdgasverbrauch wird in Kilowattstunden (kWh) abgerechnet. Das Abrechnungsjahr richtet sich nach dem Abrechnungszeitpunkt des jeweiligen Netzbetreibers. Eine Änderung des Ab- rechnungszeitpunktes Abrechnungszeitpunktes behält sich ESB jederzeit vor. Der Kunde hat Anspruch darauf einmal jährlich unentgeltlich eine Abrechnung seines Verbrauchs in Papierform zu erhalten. Weiter- hin Weiterhin bietet ESB dem Kunden eine monatliche, vierteljährliche oder halbjährliche Abrechnung in Papierform sowie in elektronischer Form kostenfrei an. Soweit So- weit ein Kunde, bei dem keine Fernübermittlung der Verbrauchsdaten erfolgt, sich für eine elektronische Übermittlung der Abrechnungen entscheidet, erhält er zusätzlich alle sechs Monate eine unentgeltliche Ab- rechnungsinformationAbrechnungsinformation, auf Wunsch auch alle drei Monate. Kunden bei denen eine Fern- übermittlung Fernübermittlung der Daten erfolgt, erhalten monatlich eine unentgeltliche un- entgeltliche elektronische Abrech- nungsinformationAbrechnungsinformation. Die unterjährigen Abschlagsbeträge auf den Stromverbrauch Erdgasverbrauch werden als monatliche Teilbeträge jeweils zum Monatsletzten fällig. Die Zahlung kann durch Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren oder durch Überweisung erfolgen. Beim SEPA-Lastschriftver- fahren Lastschriftverfahren wird jede Abbuchung mind. fünf Tage vor Bankeinzug durch eine Pre-Notification (Vor- ankündigungVorankündigung) mitgeteilt. Bei Zahlungsverzug wird für jede Mahnung einer fälligen Rechnung ein Mahnentgelt von 3,50 Euro berechnet. Für jeden Inkassogang (Sperrgebühr) wird ein Be- trag Betrag von 84,00 Euro fällig. Für eine Wiederinbetriebnahme der Stromlieferung Erdgaslieferung werden 84,00 Euro zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer berechnet.

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Samples: Gasliefervertrag

Zahlungsweise und Abrechnung. Der Stromverbrauch wird in Kilowattstunden 5.1 Die Zahlung kann alternativ durch Teilnahme am Lastschriftverfahren (kWhSEPA-Lastschriftmandat) abgerechnet. Das Abrechnungsjahr richtet sich nach dem Abrechnungszeitpunkt des jeweiligen Netzbetreibers. Eine Änderung des Ab- rechnungszeitpunktes behält sich ESB jederzeit vor. oder durch Überweisung erfolgen. 5.2 Der Kunde hat Anspruch darauf erhält einmal jährlich unentgeltlich eine Abrechnung seines Verbrauchs in Papierform zu erhaltenPapierform. Weiter- hin bietet ESB Während des Abrechnungszeitraums werden in der Regel monatlich gleichbleibende Abschlagszahlungen erhoben. Die Abrechnung des Grundpreises erfolgt Tag genau zeitanteilig. Ein Abrechnungsjahr besteht aus 365 Tagen. Die Berechnung des Erdgasverbrauches erfolgt gemäß § 12 der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung aus dem Niederdrucknetz (GasGVV). Die Umrechnung der in Kubikmeter (m³) gemessenen Verbrauchsmenge in thermische Energie von Gas (kWh) erfolgt gemäß DVGW Arbeitsblatt G 685. 5.3 Weiterhin bieten die FSW dem Kunden eine monatliche, vierteljährliche oder halbjährliche Abrechnung in Papierform sowie in elektronischer Form kostenfrei an. Für jede zusätzliche Abrechnung in Papierform wird eine Kostenpauschale erhoben, die sich aus dem Preisblatt der FSW ergibt. Die Übermittlung der Abrechnungen in elektronischer Form und in Papierform erfolgen kostenfrei. 5.4 Soweit ein Kunde, bei dem keine Fernübermittlung der Verbrauchsdaten erfolgt, sich für eine elektronische Übermittlung der Abrechnungen entscheidet, erhält er zusätzlich alle sechs Monate eine unentgeltliche Ab- rechnungsinformationAbrechnungsinformation, auf Wunsch auch alle drei Monate. Kunden Kunden, bei denen eine Fern- übermittlung Fernübermittlung der Daten erfolgt, erhalten monatlich eine unentgeltliche elektronische Abrech- nungsinformation. Die unterjährigen Abschlagsbeträge auf den Stromverbrauch werden als monatliche Teilbeträge jeweils zum Monatsletzten fällig. Die Zahlung kann durch Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren oder durch Überweisung erfolgen. Beim SEPA-Lastschriftver- fahren wird jede Abbuchung mind. fünf Tage vor Bankeinzug durch eine Pre-Notification (Vor- ankündigung) mitgeteilt. Bei Zahlungsverzug wird für jede Mahnung einer fälligen Rechnung ein Mahnentgelt von 3,50 Euro berechnet. Für jeden Inkassogang (Sperrgebühr) wird ein Be- trag von 84,00 Euro fällig. Für eine Wiederinbetriebnahme der Stromlieferung werden 84,00 Euro zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer berechnetAbrechnungsinformation.

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Samples: Erdgasliefervertrag

Zahlungsweise und Abrechnung. Der Stromverbrauch Erdgasverbrauch wird in Kilowattstunden (kWh) abgerechnet. Das Abrechnungsjahr richtet sich nach dem Abrechnungszeitpunkt des jeweiligen Netzbetreibers. Eine Änderung des Ab- rechnungszeitpunktes Abrechnungszeitpunktes behält sich ESB GWBA jederzeit vor. Der Kunde hat Anspruch darauf einmal jährlich unentgeltlich eine Abrechnung seines Verbrauchs in Papierform zu erhalten. Weiter- hin Weiterhin bietet ESB GWBA dem Kunden eine monatliche, vierteljährliche oder halbjährliche halb- jährliche Abrechnung in Papierform sowie in elektronischer Form kostenfrei an. Soweit ein Kunde, bei dem keine Fernübermittlung der Verbrauchsdaten erfolgt, sich für eine elektronische elektro- nische Übermittlung der Abrechnungen entscheidet, erhält er zusätzlich alle sechs Monate eine unentgeltliche Ab- rechnungsinformationAbrechnungsinformation, auf Wunsch auch alle drei Monate. Kunden bei denen eine Fern- übermittlung Fernübermittlung der Daten erfolgt, erhalten monatlich eine unentgeltliche elektronische Abrech- nungsinformationAbrechnungsinformation. Die unterjährigen Abschlagsbeträge auf den Stromverbrauch Erd- gasverbrauch werden als monatliche Teilbeträge jeweils zum Monatsletzten fällig. Die Zahlung kann durch Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren oder durch Überweisung erfolgen. Beim SEPA-Lastschriftver- fahren Lastschriftverfahren wird jede Abbuchung mind. fünf Tage vor Bankeinzug Bank- einzug durch eine Pre-Notification (Vor- ankündigungVorankündigung) mitgeteilt. Bei Zahlungsverzug wird für jede Mahnung einer fälligen Rechnung ein Mahnentgelt von 3,50 Euro berechnet. Für jeden Inkassogang (Sperrgebühr) wird ein Be- trag Betrag von 84,00 Euro fällig. Für eine Wiederinbetriebnahme Wieder- inbetriebnahme der Stromlieferung Erdgaslieferung werden 84,00 Euro zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer berechnet.

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Samples: Gasliefervertrag