Common use of Zeichnungen und Beschreibungen Clause in Contracts

Zeichnungen und Beschreibungen. Stellt ein Vertragspartner dem anderen Zeichnungen oder technische Unterlagen über die zu liefernde Ware oder ihre Herstellung zur Verfügung, bleiben diese Eigentum des vorlegenden Vertragspartners.

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Samples: www.batmaschinenbau.de, www.luratec.com

Zeichnungen und Beschreibungen. Stellt ein Vertragspartner dem anderen Zeichnungen oder technische Unterlagen über die zu liefernde Ware oder ihre Herstellung zur Verfügung, bleiben diese Eigentum des vorlegenden vor- legenden Vertragspartners.

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Samples: www.buho.de, www.buho.de

Zeichnungen und Beschreibungen. Stellt ein Vertragspartner dem anderen Zeichnungen oder technische Unterlagen über die zu liefernde beliefernde Ware oder ihre Herstellung zur zu Verfügung, bleiben diese Eigentum des vorlegenden Vertragspartners.

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Samples: www.helmes-apparate.de

Zeichnungen und Beschreibungen. Stellt ein Vertragspartner dem anderen Zeichnungen oder technische Unterlagen über die zu liefernde Ware oder ihre Herstellung zur Verfügung, bleiben diese Eigentum des vorlegenden Vertragspartners.

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Samples: www.ifsys.com

Zeichnungen und Beschreibungen. 4.1. Stellt ein Vertragspartner dem anderen Zeichnungen oder technische Unterlagen über die zu liefernde Ware oder ihre Herstellung zur Verfügung, bleiben diese Eigentum des vorlegenden Vertragspartners.

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Samples: www.genthner.com

Zeichnungen und Beschreibungen. 1. Stellt ein Vertragspartner dem anderen Vertragspartner Zeichnungen oder technische Unterlagen über die zu liefernde Ware oder ihre Herstellung zur Verfügung, bleiben diese Eigentum des vorlegenden Vertragspartners.

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Samples: www.schuerholz-group.com

Zeichnungen und Beschreibungen. 13 Stellt ein Vertragspartner dem anderen Zeichnungen oder technische Unterlagen über die zu liefernde Ware oder ihre Herstellung zur Verfügung, bleiben diese Eigentum des vorlegenden Vertragspartners.

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Samples: www.fixwell.de

Zeichnungen und Beschreibungen. 5.1 Stellt ein Vertragspartner dem anderen Zeichnungen oder technische Unterlagen über die zu liefernde Ware oder ihre Herstellung zur Verfügung, bleiben diese Eigentum des vorlegenden Vertragspartners.

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Samples: schoeneweiss-gmbh.de

Zeichnungen und Beschreibungen. 1. Stellt ein Vertragspartner dem anderen Zeichnungen oder technische Unterlagen über die zu liefernde Ware oder ihre Herstellung zur Verfügung, bleiben diese Eigentum des vorlegenden vorliegenden Vertragspartners.

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Samples: alwa-gmbh.de