Zeitliche Gültigkeiten Musterklauseln

Zeitliche Gültigkeiten. Wochenkarten sind ab Entwertungstag bis 04:00 Uhr des 7. Folgetages gültig. Monatskarten sind ab Entwertungstag bis 04:00 Uhr des gleichen Kalendertages des Fol- gemonats gültig. Fällt das Ende der Gültigkeit auf einen kalendarisch nicht vorhandenen Tag, so endet die Gültigkeit am ersten Kalendertag des folgenden Monats 04:00 Uhr. Zeitkarten im Abonnement sind jeweils ab 1. des Kalendermonats bis 04:00 Uhr des
Zeitliche Gültigkeiten. Die zeitlichen Gültigkeiten der Fahrausweise für Xxxxxxx und Auszubildende entsprechen den Regelungen gemäß Punkt 3.3.1.2. Eine nur für das Schuljahr im Freistaat Sachsen gültige Abo-Monatskarte für Xxxxxxx und Auszubildende sowie die vom Schulwegkostenträger ausgegebene Schülerverbundkarte ist nur während des jeweiligen Schuljahres gültig. Die Ausgabe erfolgt mit zehn Monatswert- marken, wobei die Monatswertmarke September ab dem 1. Schultag des Schuljahres bis zum 1. Oktober des Kalenderjahres 04:00 Uhr, die Monatswertmarke Juni vom 1. Juni des Kalen- derjahres bis zum auf den letzten Schultag des Schuljahres folgenden Tag 04:00 Uhr gilt.
Zeitliche Gültigkeiten. Die zeitlichen Gültigkeiten der Fahrausweise für Xxxxxxx und Auszubildende entsprechen den Regelungen gemäß Punkt 3.3.1.2. Eine vom Schulwegkostenträger ausgegebene SchülerVerbundKarte ist nur während des jeweiligen Schuljahres gültig. Die Ausgabe erfolgt mit zehn Monatswertmarken, wobei die Monatswertmarke September ab dem 1. Schultag des Schuljahres bis zum 1. Oktober des Kalenderjahres 04:00 Uhr, die Monatswertmarke Juni vom 1. Juni des Kalenderjahres bis zum auf den letzten Schultag des Schuljahres folgenden Tag 04:00 Uhr gilt.

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  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.