Zeitungsverlage Musterklauseln

Zeitungsverlage. Seit der Teilöffnung des deutschen Briefmarktes 1998 sind die mit einer sinkenden An- zahl von Abonnementkunden und rückläufigen Werbeeinnahmen kämpfenden Verlags- gesellschaften der Tageszeitungen und Anzeigenblätter zunehmend im Briefgeschäft aktiv. Sie verfügen über langjährige Erfahrung in der flächendeckenden, regionalen Zustellung von Zeitungen und können mit diesem Zustellnetz den Kunden in ihrem Verbreitungsgebiet zusätzlich postalische Dienstleistungen anbieten. Der Rückgriff auf das vorhandene Zustellnetz erlaubt eine wirtschaftliche Zustellung auch vergleichsweise geringer Sendungsmengen, was insbesondere in der Anfangsphase eines Einstiegs ins Briefgeschäft von Vorteil ist.25 Die Anzahl der in der Briefzustellung aktiven Zeitungs- verlage nimmt stetig zu. Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) geht davon aus, dass „in vier Fünfteln aller Städte und Gemeinden in Deutschland Verlage als Postdienstleister tätig“ sind (o.V. DVZ 2006a). Meist ist die Briefzustellung der Zeitungsverlage als eigener Geschäftszweig in einer Tochtergesellschaft ausgegliedert, je nach Sendungsmenge erfolgt die Zustellung über die Zeitungsausträger oder mit eigens beschäftigten Briefzustellern. Die Zeitungsver- lage haben sich überwiegend auf die Zustellung qualitativ hochwertiger Briefsendungen (D-Lizenz) von Geschäftskunden innerhalb ihres Verbreitungsgebietes konzentriert, allerdings sind die meisten Zeitungsverlage bzw. deren Brief-Tochtergesellschaften über Kooperationsabkommen oder als Bestandteil eines überregionalen oder bundes- weiten Verbundes miteinander vernetzt, so dass für die Kunden auch der überregionale Postversand, z.T. durch Einspeisung in das Netz der Deutschen Post AG, angeboten werden kann. Das größte aus den Zeitungsverlagen entstandene Netz ist das der PIN Group AG mit Sitz in Luxemburg. Keimzelle dieses Netzwerks ist die in Berlin ansässige PIN Intelli- gente Dienstleistungen AG, welche bereits seit 1999 Briefsendungen in Berlin - später auch in Frankfurt (Main), Leipzig und Köln - zustellt und dort über eigene Einliefe- 25 Xxxxxxx Xxxxx, Vorstandsvorsitzender der PIN Group: „Zum einen können wir ein niedrigeres Porto anbieten, weil wir auf ein bestehendes System aufsetzen, nämlich der Zeitungszustellung. Bei der eigentlichen Briefzustellung, dem kostspieligsten Bereich der gesamten Beförderung, arbeiten wir also nur mit den zusätzlichen Kosten, den Grenzkosten.“ (Xxxxxx 2006a, S. 54) rungs- und Sortierzentren sowie mit 1.400 Beschäft...

Related to Zeitungsverlage

  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.