Ziel der Arbeit Musterklauseln

Ziel der Arbeit. Mit dem Fortschritt der Wissenschaft wächst der Erkenntnisstand über globale Klima- veränderungen und daraus resultierende Bedrohungen für das Ökosystem. Die Gefährdung unserer Lebensgrundlagen veranlasste Professor Xxxxx Xxxxxxxx, Leiter des Fachgebiets „Didaktik der politischen Bildung“ an der Universität Kassel, ein globales Umdenken zu fordern. Er hält die Einbindung eines Entwicklungskonzepts u. a. in Schulen für notwendig, um Menschen für einen kritischen und konstruktiven Umgang zu sensibilisieren und für den Aufbau einer zukunftsfähigen Gesellschaft anzuleiten (vgl. Overwien 2016, S. 237; Xxxxxx & Overwien 2009, S. 11). Nach seiner Auffassung bedarf es eines „fundierte[n] Wissen[s], eine[r] Vielzahl von Kompetenzen, die Menschen in die Lage versetzen, die Globalisierungsprozesse und die damit verbundenen Konflikte und Herausforderungen individuell wie kollektiv zu verstehen und zu meistern“ (Xxxxxx & Overwien 2009, S. 11). 3.1. Förderung eines individuell und partizipativ gestaltbaren Lebensraums 3.2. Förderung von Alltags- und Lebensgestaltungskompetenz
Ziel der Arbeit. Aus dem Spektrum der Herausforderungen in dezentralen elektronischen Markt- plätzen will diese Arbeit Mittel und Wege aufzeigen, Vertrauen zu begründen. Durch das Fehlen einer zentralen Instanz, an die sich ein enttäuschter Marktteil- nehmer wenden könnte, steht und fällt der Erfolg verteilter Märkte mit dem Ver- trauen der Nutzer in die technische und rechtlicher Sicherheit der Infrastruktur. Für die einleitend angesprochene technische Lösung für eine funktionale Erset- zung der zentral bereitgestellten Marktordnung durch (auch von Laien generierte) Vertragsbestimmungen soll die Arbeit einen methodischen Weg aufzeigen, wie in der Praxis tatsächlich einsetzbare Allgemeine Geschäftsbedingungen formal be- schrieben werden können, so dass die Erstellung von Vertragsklauseln, das Auf- decken von Kollisionslagen bei der Einbeziehung und eine Inhaltskontrolle auto- matisch durch Rechner erfolgen können. Dabei sollen die Grenzen eines solchen Vorhabens, die sich aus technischer beziehungsweise juristischer Perspektive ergeben, aufgezeigt werden. Es folgt der Versuch, die aufgedeckten Grenzen durch eine aus disziplinüber- greifender Betrachtung zu entwickelnde Methodik zu verschieben. Neben einer interessengerechten Marktordnung erwarten Nutzer elektronischer Marktplätze, dass abgeschlossene Verträge durchsetzbar sind. Dies bedingt, dass der Vertragsschluss im Streitfalle bewiesen werden kann. In dezentralen Märkten fehlt eine zentrale Kommunikationsinstanz, die den Beweis erfolgter Kommunikati- on unterstützen könnte. Deshalb stellt der Nachweis des Zugangs einer Erklärung neben deren Inhalt eine besondere praktische Herausforderung dar. Ein weiterer Schwerpunkt der Arbeit besteht daher in der Erarbeitung einer technischen Lö- sung für einen leichteren Nachweis des Zugangs von Erklärungen in Peer-to-Peer-Marktplätzen. Eine Voraussetzung ist die rechtliche Klarheit über den Zugang. Die Arbeit un- ternimmt daher, eine Definition des Zugangs für elektronisch übermittelte Erklärun- gen zu finden, die zu sachgerechten und vorhersehbaren Ergebnissen führt und nicht durch zukünftigen technischen Fortschritt überholt ist.

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  • Ausgleich für Sonderformen der Arbeit 1Beschäftigte erhalten neben dem Entgelt für die tatsächliche Arbeitsleistung Zeitzuschläge. 2Die Zeitzuschläge betragen - auch bei Teilzeitbeschäftigten - je Stunde

  • Sonderformen der Arbeit 1Wechselschichtarbeit ist die Arbeit nach einem Schichtplan, der einen regel- mäßigen Wechsel der täglichen Arbeitszeit in Wechselschichten vorsieht, bei denen Beschäftigte durchschnittlich längstens nach Ablauf eines Monats erneut zur Nachtschicht herangezogen werden. 2Wechselschichten sind wechselnde Arbeitsschichten, in denen ununterbrochen bei Tag und Nacht, werktags, sonn- tags und feiertags gearbeitet wird. 3Nachtschichten sind Arbeitsschichten, die mindestens zwei Stunden Nachtarbeit umfassen.

  • Frist und Form für die Ausübung der Rechte des Versicherers Die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung muss der Versicherer innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen. Dabei hat er die Umstände anzugeben, auf die er seine Erklärung stützt. Zur Begründung kann er nachträglich weitere Umstände innerhalb eines Monats nach deren Kenntniserlangung angeben. Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht und der Umstände Kenntnis erlangt, die das von ihm jeweils geltend gemachte Recht begründen.

  • Frist für die Ausübung der Rechte des Versicherers Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 a), zum Rücktritt (Nr. 2 b) oder zur Kündigung (Nr. 2 c) muss der Versicherer innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen und dabei die Umstände angeben, auf die er seine Erklärung stützt; zur Begründung kann er nachträglich weitere Umstände innerhalb eines Monats nach deren Kenntniserlangung angeben. Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht und der Umstände Kenntnis erlangt, die das von ihm jeweils geltend gemachte Recht begründen.

  • Aufhebung der Sperre Die Bank wird eine Sperre aufheben oder die betroffenen Authentifizierungselemente austauschen, wenn die Gründe für die Sperre nicht mehr gegeben sind. Hierüber unterrichtet sie den Kunden unverzüglich.

  • Befristung und Beendigung des Arbeitsverhältnisses 30 Befristete Arbeitsverträge § 31 Führung auf Probe § 32 Führung auf Zeit § 33 Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne Kündigung § 34 Kündigung des Arbeitsverhältnisses § 35 Zeugnis

  • Wann und wie zahle ich? Den ersten Beitrag müssen Sie spätestens zwei Wochen nach Erhalt des Versicherungsscheins zahlen. Wann Sie die weite- ren Beiträge zahlen müssen, ist im Versicherungsschein genannt. Je nach Vereinbarung kann das monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich sein. Sie können uns die Beiträge überweisen oder uns ermächtigen, die Beiträge von Ihrem Konto einzuziehen. Der Versicherungsschutz beginnt zum im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt, wenn die Zahlung des Beitrags recht- zeitig und vollständig erfolgt. Hat der Vertrag eine Laufzeit von mindestens einem Jahr, verlängert er sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr (Ver- längerungsjahr), außer Sie oder wir kündigen den Vertag.

  • Dokumentation und Einhaltung der Klauseln (a) Die Parteien müssen die Einhaltung dieser Klauseln nachweisen können. (b) Der Auftragsverarbeiter bearbeitet Anfragen des Verantwortlichen bezüglich der Verarbeitung von Daten gemäß diesen Klauseln umgehend und in angemessener Weise. (c) Der Auftragsverarbeiter stellt dem Verantwortlichen alle Informationen zur Verfügung, die für den Nachweis der Einhaltung der in diesen Klauseln festgelegten und unmittelbar aus der Verordnung (EU) 2016/679 und/oder der Verordnung (EU) 2018/1725 hervorgehenden Pflichten erforderlich sind. Auf Verlangen des Verantwortlichen gestattet der Auftragsverarbeiter ebenfalls die Prüfung der unter diese Klauseln fallenden Verarbeitungstätigkeiten in angemessenen Abständen oder bei Anzeichen für eine Nichteinhaltung und trägt zu einer solchen Prüfung bei. Bei der Entscheidung über eine Überprüfung oder Prüfung kann der Verantwortliche einschlägige Zertifizierungen des Auftragsverarbeiters berücksichtigen. (d) Der Verantwortliche kann die Prüfung selbst durchführen oder einen unabhängigen Prüfer beauftragen. Die Prüfungen können auch Inspektionen in den Räumlichkeiten oder physischen Einrichtungen des Auftragsverarbeiters umfassen und werden gegebenenfalls mit angemessener Vorankündigung durchgeführt. (e) Die Parteien stellen der/den zuständigen Aufsichtsbehörde(n) die in dieser Klausel genannten Informationen, einschließlich der Ergebnisse von Prüfungen, auf Anfrage zur Verfügung.

  • Rechtsfolgen der Verletzung der Anzeigepflicht Verletzt der Versicherungsnehmer die Anzeigepflicht (siehe Nr. 1) vorsätzlich oder grob fahrlässig, ist der Versicherer unter den in Abschnitt B § 8 beschriebenen Voraussetzungen zur Kündigung berechtigt oder auch ganz oder teilweise leistungsfrei. Leistungsfreiheit tritt nicht ein, wenn der Versicherer vor Eintritt des Versicherungsfalles Kenntnis von der anderen Versicherung erlangt hat.

  • Folgen des Widerrufs Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.